818 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 23. 10. 2001

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (598 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Die steuerlichen Beziehungen zwischen Estland und Österreich werden gegenwärtig durch kein Abkommen vor dem Eintritt internationaler Doppelbesteuerungen geschützt, da das Abkommen zwischen Österreich und der ehemaligen Sowjetunion vom 10. April 1981 im Verhältnis zu Estland seit 1992 keine Anwendung mehr findet. Durch die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Estland ist jedoch der Abschluss eines neuen Abkommens erforderlich geworden.

Am 11. Februar 1997 sind daher in Wien Verhandlungen mit Estland (gemeinsam mit Lettland und Litauen) aufgenommen worden, die zur Ausarbeitung des vorliegenden Entwurfes eines Doppelbesteue­rungsabkommens geführt haben. Das Abkommen folgt im größtmöglichen Umfang, dh. soweit dies mit den wesentlichen außensteuerrechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens aus dem Jahr 1992 in seiner aktuellen Fassung.

Das Abkommen ist ein gesetzändernder Staatsvertrag und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG. Überdies ist gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Es hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Alle seine Bestimmungen sind zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert, sodass eine Beschluss­fassung gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Mit dem In-Kraft-Treten des Staatsvertrages werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. Oktober 2001 in Verhandlung genommen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abkom­mens zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (598 der Beilagen) die Genehmigung erteilen.

Wien, 2001 10 17

            Irina Schoettel-Delacher, lic. oec. HSG                                             Dr. Kurt Heindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann