878 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 16. 11. 2001

Bericht

des Familienausschusses


über die Regierungsvorlage (828 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden

Durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes wird nicht nur die Betreuungsleistung der Eltern erstmals anerkannt und teilweise abgegolten, die Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung vergrößert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich verbessert, sondern Jungfamilien erfahren darüber hinaus bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes eine spürbare finanzielle Entlastung.

Um aber auch Familien mit Kindern ab dem vierten Lebensjahr gleichfalls finanziell besser zu stellen, soll die Familienbeihilfe als Grundleistung angehoben werden.

In gleichem Maß soll auch die erhöhte Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder angehoben werden.

Mit Entschließung des Nationalrates vom 4. Juli 2001 (E 93-NR/XXI. GP) wurde der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen ersucht, dem Nationalrat bis Ende 2001 eine entsprechende Regie­rungsvorlage vorzulegen.

Im Kinderbetreuungsgeldgesetz sind Klarstellungen vorzunehmen.

Der Familienausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 13. November 2001 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Ridi Steibl, Heidrun Silhavy, Edith Haller, Astrid Stadler, Mag. Barbara Prammer, die Ausschussobfrau Dr. Ilse Mertel sowie der Bundes­minister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt.

Bei der Abstimmung wurde die gegenständliche Regierungsvorlage in getrennter Abstimmung teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ein Abänderungsantrag des Abgeordneten Karl Öllinger fand nicht die Zustimmung der Ausschuss­mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (828 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2001 11 13

                            Sigisbert Dolinschek                                                             Dr. Ilse Mertel

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau