906 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 10. 12. 2001

Bericht

des Rechnungshofausschusses


betreffend den Sonderbericht des Rechnungshofes über die Ministerbüros (III-76 und Zu III-76 der Beilagen)


Der gegenständliche Sonderbericht erfolgt auf Grund des Prüfungsverlangens des Nationalrates gemäß § 99 Abs. 2 GOG vom 18. September 1998, mit dem der Rechnungshof mit einer „Durchführung einer Sonderprüfung der Gebarung des Bundeskanzleramtes und der anderen Zentralstellen (Bundesminis­terien) hinsichtlich der Vollziehung aller dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Bestimmungen einschließlich des Ausschreibungsgesetzes 1989 insbesondere auch im Hinblick auf finanzielle und lauf­bahnmäßige Begünstigung von Personen im politischen Nahebereich (zB Ministerbüro) der Regierungs­mitglieder“ beauftragt wurde.

In seiner einleitenden Kurzfassung führt der Rechnungshof im gegenständlichen Bericht aus, dass die Gebarungsüberprüfung der Ministerbüros sowie der den damaligen Bundesministern unmittelbar unter­stellten Organisationseinheiten keine Hinweise auf ungesetzliche Begünstigungen ergab. Auch wurden keine pensionsrechtlichen Sonderregelungen festgestellt.

Die gesetzlichen Grundlagen für Beamte und Vertragsbedienstete waren unzureichend, um den besonderen Anforderungen für Mitarbeiter in Ministerbüros gerecht zu werden. Deshalb dienten sondervertragliche Regelungen sowie vor allem Arbeitsleihverträge dazu, entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen.

Bei den Arbeitsleihen fehlte eine nachvollziehbare Begründung, die die Wirtschaftlichkeit der meist über den Bezügen vergleichbarer Bundesbediensteter liegenden Leiharbeitsentgelte hätte rechtfertigen können. Die Arbeitsleihverträge waren in mehreren Fällen unwirtschaftlich und unzweckmäßig ausgestaltet. Insbesondere mangelte es an entsprechenden Kontrollen der einzelnen Entgeltsbestandsteile, die die Leiharbeitgeber dem Bund verrechneten.

Die in Einzelfällen festgestellten Mehrfachverwendungen entweder bereits bestellter Funktionäre in Ministerbüros oder von Mitarbeitern der Ministerbüros in Leitungsfunktionen bei anderen Organisations­einheiten führten – nicht ausdrücklich rechtswidrig – im Wege einzeln verrechneter Überstunden zu Bezugserhöhungen; ein diesbezüglicher Regelungsbedarf für die künftige Vorgangsweise war nach Ansicht des Rechnungshofes gegeben.

Die Ressorts entsandten in unterschiedlichem Ausmaß Mitarbeiter in Aufsichtsfunktionen, wobei das Auswahlverfahren nicht dokumentiert und deshalb nicht nachzuvollziehen war.

In den Schlussbemerkungen empfahl der Rechnungshof im aktuellen Bericht zusammenfassend

–   Profile für die besonderen Anforderungen für die Tätigkeit in den Ministerbüros schriftlich festzulegen;

–   Begründungen für allfällige höhere Bezüge im Rahmen von Arbeitsleihverträgen an diesen Anforde­rungsprofilen auszurichten sowie nachvollziehbar zu dokumentieren;

–   geeignete Vereinbarungen zu treffen, um die Abrechnungen der Leiharbeitgeber über Reisekosten und Überstundenleistungen sachlich und rechnerisch prüfen und bestätigen zu können;

–   um eine eindeutige und zweckmäßige Regelung bei Mehrfachverwendungen von Führungskräften (überwiegende Verwendung in Ministerbüros) – ungeachtet der wünschenswerten generellen Vermei­dung solcher Mehrfachverwendungen – bemüht zu sein und

–   das Verfahren der Auswahl von Mitarbeitern für Entsendungen in Aufsichtsfunktionen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Sonderbericht, der dem Ausschuss am 18. Jänner 2001 zugewiesen wurde, in seinen Sitzungen am 27. Februar und 4. Dezember 2001 behandelt.


An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Dr. Günther Kräuter, Mag. Dr. Josef Trinkl und Mag. Gilbert Trattner sowie der Präsident des Rechnungshofes Franz Fiedler.

Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Sonderberichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Ministerbüros (III-76 und Zu III-76 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 12 04

                            Mag. Beate Hartinger                                                       Mag. Werner Kogler

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann