985 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Nachdruck vom 6. 2. 2002

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (944 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kriegsgefan­genenentschädigungsgesetz geändert wird

Durch die gegenständliche Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz sollen nunmehr auch Österreicher, die als Kriegsgefangene der Westalliierten oder als zivil internierte Personen außerhalb Österreichs festgenommen wurden, einen Entschädigungsanspruch erhalten. Weiters soll durch den Entfall der Bestimmungen des § 3 auch Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, einen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung erhalten. Die Bestimmungen der gegenständlichen Novelle soll rückwirkend mit 1. Jänner 2002 in Kraft treten.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Novelle wird in der Regierungsvorlage von jährlichen Kosten in der Höhe von 10 Millionen Euro gesprochen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Jänner 2002 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Dr. Gerhart Bruckmann.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Heidrun Silhavy, Dr. Gottfried Feurstein, Karl Öllinger, Mag. Terezija Stoisits sowie Mag. Rüdiger Schender.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (944 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2002 01 29

                         Dr. Gerhart Bruckmann                                                     Helmut Dietachmayr

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann