993 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 25. 2. 2002

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über die Regierungsvorlage (744 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungs­sicherheit eingerichtet werden (Ernährungssicherheitsgesetz)


Durch die gegenständliche Regierungsvorlage soll der durch die BSE-Krise hervorgerufenen Verunsiche­rung der Konsumenten durch konsequentes Weiterarbeiten an einer Qualitäts- und Sicherheitsstrategie im Ernährungsbereich begegnet werden.

Die gegenwärtigen Probleme ergeben sich vor allem durch folgende Situation:

      Kompetenzzersplitterung entlang der Ernährungskette,

      dadurch bedingte Koordinations- und Informationsprobleme,

      relative Inflexibilität und Kostspieligkeit des Systems bei neuen Herausforderungen.

Zur effizienten Evaluierung und Bewertung der Ernährungssicherheit sowie zum Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sollen ein „Bundesamt für Ernährungssicherheit“ zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und eine „Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit GmbH“ für die Wahrnehmung sonstiger Aufgaben auf dem Gebiet der Enährungssicherheit errichtet werden.

Ziel ist einerseits die Bündelung und Konzentration hoheitlicher Aufgaben im Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung sowie andererseits die Zusammenfassung aller Forschungs- und Untersuchungs­kapazitäten auf diesem Gebiet.

Durch einen Weisungsdurchgriff im Bereich der Lebensmittel- und Veterinärkontrolle soll es zu einer raschen und einheitlichen Vollziehung in für die Ernährungssicherheit wichtigen Bereichen kommen.

Die gegenständliche Vorlage wurde vom Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft in seinen Sitzungen am 13. November 2001 und 12. Februar 2002 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter war der Abgeordnete Ing. Hermann Schultes.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Anna Elisabeth Achatz, Jakob Auer, Mag. Johann Maier, Dr. Gabriela Moser, Ing. Hermann Schultes, Mag. Ulrike Sima, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Ludmilla Parfuss, Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Sophie Bauer, Karl Donabauer, Anna Huber, Manfred Lackner und Mag. Kurt Gaßner sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit und Genera­tionen Mag. Herbert Haupt und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Im Zuge der Debatte brachten die Abgeordneten Georg Schwarzenberger und Anna Elisabeth Achatz einen umfangreichen Abänderungsantrag ein.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichti­gung des erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ein von den Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Entschließungsantrag fand hingegen nicht die erforderliche Mehrheit.

Weiters beschloss der Ausschuss auf Antrag der Abgeordneten Georg Schwarzenberger und Anna Elisabeth Achatz mit Stimmenmehrheit nachstehende Feststellung:


„Die sachverständige Beurteilung, dh. der Inhalt von Gutachten ist schon aus rechtlichen Gründen jeglicher Beeinflussung durch Weisungen entzogen.“

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2002 02 12

                           Anna Elisabeth Achatz                                                   Georg Schwarzenberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann