1003 der
Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt
am 12. 3. 2002
Regierungsvorlage
Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 21 des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen
Die Republik Österreich erklärt gemäß Artikel 21 des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen die Annahme des Beitritts der Republik Litauen zum vorliegenden Übereinkommen.