1003 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 12. 3. 2002

Regierungsvorlage


Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 21 des Übereinkommens über die Zu­ständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen

Die Republik Österreich erklärt gemäß Artikel 21 des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen die Annahme des Beitritts der Republik Litauen zum vorliegenden Übereinkommen.