1021 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt am 25. 2. 2002
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (968 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 geändert wird
Die vorliegende Novelle zum Nationalbankgesetz dient der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen. Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung sieht für Kreditinstitute sowie für anderer Institute, zu deren Aufgaben die Ausgabe bzw. der Umtausch von Banknoten oder Münzen gehört, die Verpflichtung vor, alle Eurobanknoten und -münzen, die sie erhalten haben und bei denen sie wissen oder ausreichende Gründe zu der Annahme haben, dass es sich um Fälschungen handelt, aus dem Verkehr zu ziehen und diese Banknoten und Münzen unverzüglich den zuständigen nationalen Behörden zu übermitteln.
Die EU-Mitgliedstaaten sind gemäß Artikel 6 Abs. 2 und 3 der Verordnung verpflichtet, bis 1. Jänner 2002 die erforderlichen Maßnahmen zur Sanktionierung von Verstößen gegen die Verpflichtung nach Artikel 6 Abs. 1 zu erlassen.
Die verfassungsrechtliche Grundlage zur gegenständlichen Regierungsvorlage bildet Art. 10 Abs. 1 Z 5 B-VG.
Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. Februar 2002 in Verhandlung genommen.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (968 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2002 02 20
Ing. Hermann Schultes Dr. Kurt Heindl
Berichterstatter Obmann