1021 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 25. 2. 2002

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (968 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Nationalbank­gesetz 1984 geändert wird

Die vorliegende Novelle zum Nationalbankgesetz dient der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen. Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung sieht für Kreditinstitute sowie für anderer Institute, zu deren Aufgaben die Ausgabe bzw. der Umtausch von Banknoten oder Münzen gehört, die Verpflichtung vor, alle Eurobanknoten und -münzen, die sie erhalten haben und bei denen sie wissen oder ausreichende Gründe zu der Annahme haben, dass es sich um Fälschungen handelt, aus dem Verkehr zu ziehen und diese Banknoten und Münzen unverzüglich den zuständigen nationalen Behörden zu übermitteln.

Die EU-Mitgliedstaaten sind gemäß Artikel 6 Abs. 2 und 3 der Verordnung verpflichtet, bis 1. Jänner 2002 die erforderlichen Maßnahmen zur Sanktionierung von Verstößen gegen die Verpflichtung nach Artikel 6 Abs. 1 zu erlassen.

Die verfassungsrechtliche Grundlage zur gegenständlichen Regierungsvorlage bildet Art. 10 Abs. 1 Z 5 B-VG.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. Februar 2002 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig ange­nommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (968 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustim­mung erteilen.

Wien, 2002 02 20

                          Ing. Hermann Schultes                                                           Dr. Kurt Heindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann