1026 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 26. 2. 2002

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (749 der Beilagen): Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der Sozialen Sicherheit

Durch das gegenständliche Zusatzabkommen zum Abkommen für Soziale Sicherheit mit Australien wird der zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Rechtsentwicklung Rechnung getragen und die zwischenstaatliche Rechtslage im Verhältnis zu Australien an die zwischenstaatliche Rechtslage im Verhältnis zu den anderen bilateralen Abkommen angepasst.

Im Bereich der Pensionsversicherung wird die Berechnung der österreichischen Leistungen nunmehr ausschließlich auf Grund der österreichischen Versicherungszeiten („Direktberechnung“) vorgenommen.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in den Erläuterungen der Regierungsvorlage unter anderem darauf hingewiesen, dass sich auf Grund des Umstiegs bei der zwischenstaatlichen Pensionsberechnung auf die Direktberechnung Einsparungen bei den Verwaltungskosten ergeben werden.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. Februar 2002 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Edeltraud Gatterer.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, den Abschluss des gegenständlichen Übereinkommens zu genehmigen.

Dem Ausschuss erschien bei der Genehmigung des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrags: Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der Sozialen Sicherheit (749 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2002 02 20

                              Edeltraud Gatterer                                                           Helmut Dietachmayr

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann