1027 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 26. 2. 2002

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (750 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Jugoslawien über soziale Sicherheit


Die Kündigung des weiter angewendeten Abkommens über soziale Sicherheit mit der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien vom 19. November 1965 in der Fassung der Zusatzabkommen vom 19. März 1979 und 11. Mai 1988, BGBl. Nr. 289/1966, 81/1980 und 269/1989 ist zur Sicherstellung des Entfalls der Zahlung von österreichischen Familienbeihilfen für Kinder in Jugoslawien erfolgt, da eine Teilkündigung nur für den Bereich der Familienbeihilfen nicht möglich war. Mit dieser Kündigung zum 30. September 1996 (BGBl. Nr. 345/1996) sind auch die Regelungen in den anderen Bereichen außer Kraft getreten.

Im nunmehr vorliegenden neuen Abkommen werden die Bestimmungen in diesen anderen Bereichen (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie Arbeitslosengeld) entsprechend dem bisherigen Abkommen geregelt.

Hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereiches des Abkommens ist darauf hinzuweisen, dass das bisherige Abkommen auf die Staatsangehörigen aller früheren sechs Teilrepubliken des früheren Jugoslawien anzuwenden war und daher eine Einschränkung des neuen Abkommens nur auf die beiderseitigen Staatsangehörigen eine wesentliche Einschränkung bedeutet hätte. Das Abkommen umfasst daher wie der Großteil der anderen von Österreich geschlossenen Abkommen über soziale Sicherheit ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit alle Personen, die nach den Rechtsvorschriften eines der beiden Vertragsstaaten versichert sind oder waren, sowie ihre Angehörigen und Hinterbliebenen.

Im Bereich der Pensionsversicherung wird anstelle der bisher vorgesehenen Berechnung nach dem Zeitenverhältnis („Pro-rata-temporis-Berechnung“) die Berechnung der österreichischen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der österreichischen Versicherungszeiten vorgesehen („Direktberechnung“).

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in den Erläuterungen der Regierungsvorlage darauf hingewiesen, dass die Kündigung des bisherigen Abkommens durch den Entfall der Zahlung von Fami­lienbeihilfen für Kinder in Jugoslawien eine jährliche Einsparung von rund 165 Millionen Schilling erbringt. Aus der Umstellung der zwischenstaatlichen Pensionsberechnung auf die Direktberechnung ergeben sich wesentliche Verwaltungsvereinfachungen und die dadurch bedingten Einsparungen der Verwaltungskosten.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. Februar 2002 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Edeltraud Gatterer.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Heidrun Silhavy, Dr. Gottfried Feurstein und Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, den Abschluss des gegenständlichen Übereinkommens zu genehmigen. Der Ausschuss nahm zur Kenntnis, dass es in den Erläuterungen der Regierungsvorlage (750 der Beilagen) auf Seite 33, in der vorletzten Zeile, dritter Absatz, statt „tunesische Versicherungszeiten“ natürlich „jugoslawische Versicherungszeiten“ heißen muss.


Dem Ausschuss erschien bei der Genehmigung des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrags: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Jugoslawien über soziale Sicherheit (750 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2002 02 20

                              Edeltraud Gatterer                                                           Helmut Dietachmayr

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann