1040 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 19. 3. 2002

Bericht und Antrag

des Wirtschaftsausschusses


betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Fremdengesetz und das Bundesfinanzgesetz geändert wird

Im Zuge der Beratungen über die Regierungsvorlage 977 der Beilagen betreffend ein Konjunkturbelebungsgesetz 2002 hat der Wirtschaftsausschuss über Antrag der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 des Geschäftsordnungsgesetzes einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der die Übertragung von Vollzugsagenden von den Arbeitsinspektoraten auf die Zollbehörden zum Inhalt hat.

Der Antrag war wie folgt begründet:

„Zu Artikel I:

Im Zusammenhang mit der Übertragung der Vollzugsagenden von den Arbeitsinspektoraten auf die Zollbehörden sind gewisse Adaptierungen notwendig.

Zu Artikel II:

Zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung werden 93 Planstellen bereitgestellt; dazu kommen noch fünf weitere Planstellen, die schon bisher im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Arbeitsinspektion) eingesetzt waren und die nunmehr vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport aus dem nicht für jeden einzelnen Planstellenbereich gesondert veranschlagten ,Planstellenpool für die Beschäftigung von älteren Arbeitslosen‘ zur Verfügung gestellt werden (dazu bedarf es allerdings keiner weiteren Änderung des Stellenplanes für das Jahr 2002).

Insgesamt stehen somit 98 Planstellen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung zur Verfügung.“

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2002 03 12

                   Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann                                          Dr. Reinhold Mitterlehner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann