1041 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 19. 3. 2002

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über die Regierungsvorlage (948 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Transparenz von Preisen für Erdöl, Mineralölerzeugnisse, Gas, Strom, Arznei­mittel sowie der Preisauszeichnungsvorschriften (Preistransparenzgesetz) geändert wird

Mit der Entscheidung des Rates vom 22. April 1999 über ein gemeinschaftliches Verfahren zur Unterrichtung und Konsultation über die Kosten der Versorgung mit Rohöl und die Verbraucherpreise für Mineralölerzeugnisse (1999/280/EG; verlautbart im ABl. Nr. L 110/8 vom 28. April 1999; CELEX-Nr.: 399D0280) wurden die in diesem Bereich mit der Richtlinie des Rates vom 4. Mai 1976 über ein gemeinschaftliches Verfahren zur Unterrichtung und Konsultation über die Preise für Rohöl und Mineralölerzeugnisse in der Gemeinschaft (76/491/EWG) bestehenden Regelungen aufgehoben und nach den modernen Anforderungen neu gestaltet.

Der vorliegende Entwurf der Novelle zum Preistransparenzgesetz hat zum Ziel, die mit der Entscheidung des Rates 1999/280/EG geänderten Rahmenbedingungen durch österreichische gesetzliche Regelungen so zu ergänzen, dass eine innerstaatliche Vollziehung dieser Entscheidung des Rates gewährleistet ist. Weiters soll eine Berücksichtigung zwischenzeitig geänderter Bezeichnungen bei den durch das Bundesministeriengesetz veranlassten Änderungen erfolgen.

Wesentliche Regelungsschwerpunkte dieser Novelle sind:

–      Die Verpflichtung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zur Übermittlung der in der Entscheidung festgelegten Informationen;

–      die Verpflichtung des Fachverbandes der Mineralölindustrie Österreichs und des Fachverbandes des Mineralöl- und Brennstoffhandels zur Erhebung und Übermittlung der Informationen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit;

–      eine Verordnungsermächtigung für den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur Festsetzung der näheren Regelungen;

–      Anpassung der auf Grund des Bundesministeriengesetzes geänderten Bezeichnungen der Bundes­ministerien;

–      Anpassungen an die durch das Energieliberalisierungsgesetz geänderten Unternehmensbezeichnungen.

Der Wirtschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. März 2002 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde die gegenständliche Regierungsvorlage einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (948 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2002 03 12

                   Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann                                          Dr. Reinhold Mitterlehner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann