1042 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 19. 3. 2002

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über den Entschließungsantrag 580/A(E) der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maxmilian Hofmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Änderung des Elektrizi­tätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) zur Unterbindung ungerechtfertigt hoher Zuschläge für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen


Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Dezember 2001 den gegenständlichen Initiativantrag eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) idF des Energieliberalisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 121/2000, sieht zur Forcierung der Stromerzeugung aus bestimmten erneuerbaren Energieträgern und der Kleinwasserkraft verschiedene Maßnahmen vor. Wesentliche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den im ElWOG vorgesehenen Schutzmaßnahmen für im Zuge der Liberalisierung unrentabel werdenden Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu.

Mit diesen Zielsetzungen wird sowohl ein wesentlicher Beitrag zur nationalen und internationalen Klimapolitik geleistet (Kyoto-Ziel usw.) als auch bereits die Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt vorweggenommen.

In Bezug auf Kraft-Wärme-Kopplung können die Ausführungsgesetze Betreiber von Verteilernetzen zur Stromabnahme aus – an ihrem Netz angeschlossenen – Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bis längstens 31. Dezember 2004 verpflichten. Die Bestimmung von Mindesteinspeisetarifen und des jährlich festzulegenden Zuschlages zum Systemnutzungstarif erfolgt dabei durch den Landeshauptmann analog zum System bei Ökoenergie.

Die Länder haben darüber hinaus Netzbetreiber, inländische Stromhändler und Endverbraucher, die den vorgesehenen Anteil an Ökoenergie und elektrischer Energie aus der Produktion von Kleinwasserkraftwerken bzw. Kraft-Wärme-Kopplung nicht nachweisen, eine Ausgleichsabgabe vorzusehen.

Bei der Umsetzung der im ElWOG vorgesehenen Maßnahmen haben sich Unzulänglichkeiten ergeben, die der Intention des Gesetzgebers zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Durch ungerechtfertigt hohe Zuschläge auf den Systemnutzungstarif etwa werden die Kostenvorteile der Stromliberalisierung unterlaufen, der Wirtschaftsstandort Österreich geschwächt und die Marktchancen der Mitbewerber untergraben.

Während beispielsweise mit der Veranschlagung von Aufschlägen auf die Netzkosten in den meisten Bundesländern sehr verantwortungsvoll umgegangen wird, ist die bisher festgelegte Förderstrategie Wiens bezüglich Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung unverhältnismäßig hoch bzw. liegt der von Wien getroffene Aufschlag weit über allen dahin gehend angestellten Berechnungen.

Bedauerlicherweise fehlt den für die Vollliberalisierung des österreichischen Elektrizitätsmarktes neu geschaffenen Regulierungsbehörden – E-Control GmbH und E-Control-Komission – die gesetzliche Grundlage, um gegenüber solchen ungerechtfertigt hohen Aufschlägen regulierend eingreifen zu können.“

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 12. März 2002 in Verhandlung genommen.


An der Debatte beteiligten sich neben dem Berichterstatter die Abgeordneten Georg Oberhaidinger und Mag. Werner Kogler sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Initiativantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 2002 03 12

                                  Karlheinz Kopf                                                        Dr. Reinhold Mitterlehner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann