1056 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 19. 3. 2002

Bericht

des Verkehrsausschusses


über die Regierungsvorlage (748 der Beilagen): Abkommen zur Ergänzung des Abkom­mens vom 21. Februar 1989 zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Erleichterung von Ambulanzflügen in den Grenzregionen bei dringlichen Transporten von Verletzten oder Schwerkranken

Dieses Abkommen vereinfacht die luftfahrtrechtlichen Verfahren bei Ambulanzflügen in den Grenz­regionen. Angesichts des ständig zunehmenden Reiseverkehrs zwischen Österreich und Italien wird die schnelle und effiziente Heimholung verunglückter oder schwer kranker österreichischer und italienischer Staatsbürger auf dem Luftweg immer wichtiger. Mit diesem Abkommen sollen zusätzliche Schritte unternommen werden, Verzögerungen, die das Leben und die Gesundheit der Betroffenen gefährden könnten, zu vermeiden. Das Abkommen erhält in seinem Artikel 1 die Neufassung einer Begriffsbestimmung sowie die Abänderung einer weiteren Bestimmung des ursprünglichen Abkommens aus dem Jahr 1989. In Artikel 2 enthält es In-Kraft-Tretens-Bestimmungen.

Das vorliegende Ergänzungsabkommen enthält gesetzändernde und gesetzesergänzende Bestimmungen und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG. Das Abkommen ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Es enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbstständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 13. März 2002 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Gabriele Binder, Gerhard Reheis und Mag. Karin Hakl sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Mathias Reichhold.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Abkommens zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zur Ergänzung des Abkommens vom 21. Februar 1989 zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Erleichterung von Ambulanzflügen in den Grenzregionen bei dringlichen Transporten von Verletzten oder Schwerkranken (748 der Beilagen) die Genehmigung erteilen.

Wien, 2002 03 13

                               Ing. Kurt Scheuch                                                       Mag. Reinhard Firlinger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann