1059 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 19. 3. 2002

Bericht

des Verkehrsausschusses


über die Regierungsvorlage (961 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrlinien­gesetz – KflG) geändert wird (Kraftfahrliniengesetz-Novelle 2001)


Die in den Strafbestimmungen enthaltenen Geldstrafen sind mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 in Euro festzusetzen. Die übrigen Änderungen betreffen redaktionelle Änderungen sowie die Nennung der Strafbehörden und die Determinierung der Bestimmung über die an der Vollziehung mitwirkenden Organe. Der Entwurf sah vor, die „Organe der Straßenaufsicht“ durch die „Organe der öffentlichen Sicherheitsdienste“ zu ersetzen. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Finanzen wurde nunmehr vorgesehen, dass die Organe der Bundessicherheitswache und der Bundesgendarmerie sowie die Grenzorgane und die Zollorgane bei der Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben an der Vollziehung der §§ 46 Z 1 lit. c und 47 Abs. 2 und 3 mitzuwirken haben und der Umfang dieser Mitwirkungspflicht festgesetzt.

Das Kraftfahrlinienrecht ist im Kompetenztatbestand des Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG (Angelegenheiten des Gewerbes) versteinert, da unter diesem Kompetenztatbestand alle Vorschriften fallen, die nach dem Stand der Systematik der einfachrechtlichen Gesetzgebung am 1. Oktober 1925 als gewerberechtliche Vorschriften anzusehen waren.

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 13. März 2002 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Emmerich Schwemlein, Günter Kiermaier, Dr. Evelin Lichtenberger und Dr. Gabriela Moser sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Mathias Reichhold.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (961 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2002 03 13

                                      Ernst Fink                                                              Mag. Reinhard Firlinger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann