1061 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 19. 3. 2002

Bericht

des Umweltausschusses


über den Antrag 625/A(E) der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Ing. Gerhard Fallent, Mag. Ulrike Sima, Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend Position Österreichs bei den zukünftigen Vertragsstaatenkonferenzen des Internationalen Überein­kommens zur Regelung des Walfanges sowie

über den Entschließungsantrag 588/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Position Österreichs bei den zukünftigen Vertrags­staatenkonferenzen des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfanges


Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Ing. Gerhard Fallent, Mag. Ulrike Sima, Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 625/A(E) am 28. Februar 2002 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Vom 20. bis 24. Mai 2002 findet in Japan (Shimonoseki) die 54. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) statt. Österreich ist Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfanges vom 2. Dezember 1946 (BGBl. Nr. 44/1995) und nimmt seit 1994 an den jährlich stattfindenden Konferenzen der Internationalen Walfangkommission (IWC) teil.

Da durch die exzessive Waljagd fast alle noch vorhandenen Walarten an den Rand des Aussterbens gebracht wurden, besteht seit 1986 ein Moratorium für den kommerziellen Walfang. Lediglich indigenen Gruppen ua. in Grönland und Russland werden Quoten zugeteilt.

Japan, das im Rahmen einer Ausnahmeregelung unter dem Vorwand der ,Wissenschaft‘ Wale sogar im Antarktischen Schutzgebiet tötet, Norwegen, das das bestehende Moratorium nicht anerkennt und weiterhin kommerziell Zwergwale tötet, sowie mittlerweile auch Island, China und Russland üben jedoch starken politischen Druck aus, um kommerzielle Walfangaktivitäten in Hinkunft wieder zu legalisieren. Darüber hinaus gibt es im Vorfeld der 54. IWC-Jahrestagung von einzelnen Staaten auch Bestrebungen, durch Stimmenkaufaktionen die Mehrheitsverhältnisse innerhalb der IWC zu Ungunsten vieler bereits erreichter und von Österreich unterstützter Maßnahmen zu verschieben und dadurch weitere Bemühungen zum Schutz der Wale zu unterlaufen. In Anbetracht der großen Schwierigkeiten bei der Erforschung und der Schätzung von Walpopulationen und Walbeständen sowie der Tatsache,

      dass viele Walarten und Walbestände optisch kaum zu unterscheiden sind, jedoch genetische oder biologische Unterschiede aufweisen, sodass Fangaktivitäten zu gravierenden Vollzugsproblemen und zur Ausbeutung von bestimmten Walbeständen, -populationen oder -arten führen können,

      dass der Zwergwalbestand in der südlichen Hemisphäre nun signifikant niedriger ist als ursprünglich angenommen und die Ursachen für eine mögliche Abnahme des Bestandes jedoch noch ungeklärt sind,

      dass es weiterhin Unklarheiten über die taxonomische Einteilung zahlreicher Walarten gibt, darunter auch die Zwergwale, die erst kürzlich von der IWC als mindestens zwei unterschiedliche Arten, möglicherweise jedoch drei oder vier Arten klassifiziert wurden,

      dass Wale von zahlreichen Umweltfaktoren bedroht werden, die einem zusätzlichen Druck durch kommerzielle Walfangaktivitäten nicht Stand halten können, sowie

      Bezug nehmend auf den Delegationsbericht GZ 65 5970/9-III/8U/01 über die 53. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission inklusive der verabschiedeten Resolutionen


wurde der gegenständliche Entschließungsantrag eingebracht.“

Die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 588/A(E) am 13. Dezember 2001 im Nationalrat eingebracht, welcher mit Ausnahme des Einleitungs­satzes wortgleich begründet war.

Der Umweltausschuss hat die gegenständlichen Entschließungsanträge in seiner Sitzung am 14. März 2002 in Verhandlung genommen.

Einstimmig wurde beschlossen, den Entschließungsantrag 625/A(E) der Debatte und der Abstimmung zugrunde zu legen. Der Antrag 588/A(E) gilt als miterledigt.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Katharina Pfeffer und Dr. Eva Glawischnig sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 625/A(E) einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 2002 03 14

                                  Werner Miedl                                                               Dr. Eva Glawischnig

                                   Berichterstatter                                                               Obmannstellvertreterin