Anlage
Entschließung
Die
Bundesregierung wird ersucht,
1. in Verfolgung
einer aktiven Menschenrechtspolitik sich dafür einzusetzen, dass die Vereinten
Nationen verstärkt in die Lage versetzt werden, weltweit aktiv für die
Durchsetzung von Menschenrechten zu agieren,
2. weiterhin für die
Vertiefung der Zusammenarbeit und Partnerschaft der Staaten zum Schutz und zur
Förderung der Menschenrechte einzutreten und, um für die Zukunft das Fundament
gemeinsamer Werte zu verstärken und Unrecht zu verhindern, darauf hinzuwirken,
dass alle Staaten die moralische Verantwortung für von ihnen begangenes
historisches Unrecht anerkennen,
3. darauf
hinzuwirken, dass im Zuge des Erweiterungsprozesses jenen Kriterien besondere
Bedeutung beigemessen wird, die vom Europäischen Rat in Kopenhagen 1993
aufgestellt wurden, wonach als Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der EU
ein Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für
demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte
sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben muss,
4. sowohl auf
multilateraler wie auch auf bilateraler Ebene konsequent für die Umsetzung der
internationalen Menschenrechtsabkommen in nationales Recht und für einen Ausbau
der Kontrolle dieser Umsetzungen einzutreten, und dabei insbesondere die Arbeit
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch geeignete Maßnahmen zu
unterstützen, insbesondere durch Prüfung, ob höhere finanzielle Aufwendungen
seitens der Republik Österreich möglich wären,
5. dafür
einzutreten, dass der auf der Wiener VN-Menschenrechtskonferenz von der
Staatengemeinschaft bekräftigten Universalität, Unteilbarkeit und
Interdependenz der Menschenrechte in allen Bereichen der Arbeit der
internationalen Organisationen Rechnung getragen wird,
6. sowohl auf
multilateraler als auch auf bilateraler Ebene konsequent für den Schutz der
Minderheiten einzutreten und in diesem Zusammenhang im Rahmen der
Menschenrechtskommission und der VN-Generalversammlung eine aktive Rolle bei
der Formulierung und Einbringung von VN-Resolutionen zu Minderheiten zu
spielen,
7. weiterhin auf
internationaler und bilateraler Ebene für die Rechte und den Schutz der
indigenen Völker und insbesondere für die Umsetzung der gemäß der Rio-Konferenz
von 1992 und der Bio-Diversitätskonvention eingegangenen Verpflichtungen
betreffend die nachhaltige Landnutzung und Umweltschutz einzutreten,
8. weitere
Initiativen sowie wirksame Maßnahmen zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe
und gegen Folter, „Verschwindenlassen“ und politischen Mord insbesondere an Angehörigen
von Minderheiten zu setzen und sich weiterhin für die Wahrung der
Menschenrechte von intern vertriebenen Personen einzusetzen,
9. für die
Unterbindung aller Formen der Sklaverei – insbesondere auch des Menschenhandels
– einzutreten und
10. auf internationaler Ebene
ihre aktive Politik zum Schutz der Menschenrechte von Frauen und Kindern
fortzusetzen und insbesondere auch gegen staatliche wie nichtstaatliche
geschlechtsspezifische Verfolgung und gegen jede Art der Diskriminierung
einzutreten und
11. international für die Achtung
der Pressefreiheit einzutreten.