1068 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 11. 4. 2002

Regierungsvorlage


Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 und die Verordnung betreffend Regelung der Ausbildung zum Zahnarzt geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Das Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. XXX/200X, wird wie folgt geändert:

§ 17 Abs. 1 erster Satz lautet:

„Die selbständige Ausübung des zahnärztlichen Berufes ist ausschließlich

           1. Zahnärzten und

           2. Fachärzten für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, die das Studium der gesamten Heilkunde vor dem 1. Jänner 1994 begonnen haben,

vorbehalten.“

Artikel II

Die Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für soziale Verwaltung vom 26. September 1925 betreffend Regelung der Ausbildung zum Zahnarzt, BGBl. Nr. 381/1925, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 191/1999, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 3 Abs. 4 wird folgender Abs. 4a eingefügt:

„(4a) Die Neuaufnahme in den zahnärztlichen Lehrgang ist nicht mehr zulässig.“

2. Dem § 4 Abs. 2 Z 1 wird folgende Wortfolge angefügt:

„welches ein Studium abschließt, das vor dem 1. Jänner 1994 begonnen wurde,“