1072 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 11. 4. 2002

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (1031 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, die BAO und Artikel 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 (Steuerliche Sonderregelung für die Aus­gliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften) geändert werden (Abgaben­änderungsgesetz 2002)

Wesentliche Anliegen des gegenständlichen Gesetzentwurfes sind:

Einkommensteuergesetz:

Verbesserte Mittelstandsfinanzierungs-Förderung.

Klarstellung und Zitierungskorrekturen.

Körperschaftsteuer:

Umstellung eines Schillingbetrages auf Euro.

Umsatzsteuergesetz:

Richtlinienkonforme Regelung bei ausgelagerten Tätigkeiten.

Gebührengesetz:

Klarstellungen und Präzisierungen von Bestimmungen sowie Vereinfachungen in der Vollziehung.

Alkoholsteuergesetz:

Übergang von Kompetenzen auf die Zollämter.

Zollrechts-Durchführungsgesetz:

Umstellung eines Schillingbetrages auf Euro.

BAO:

Beginn der Anspruchsverzinsung am 1. Oktober des Folgejahres.

Kostenfreie Alkoholfeststellung für jede Verschlussbrennerei im gesetzlich vorgeschriebenem Ausmaß.

Artikel 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 Steuerliche Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften:

Ausweitung der steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften auf die Ausgliederung von Aufgaben aller Körperschaften öffentlichen Rechts.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. April 2002 in Verhandlung genommen und nach Wortmeldung des Abgeordneten Hermann Böhacker den in der Regierungsvorlage enthaltenen Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Hermann Böhacker und Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2002 04 03

                             Hermann Böhacker                                                              Dr. Kurt Heindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann