1075 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 13. 5. 2002

SAMMELBERICHT

des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen


über die Petitionen Nr. 20, 23, 24, 27 bis 34 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 18, 19, 21, 22 und 24

Inhaltsverzeichnis

 I.  Der Berichtspflicht unterliegende Bürgerinitiativen

Abstandnahme von der weiteren Verhandlung im Sinne des § 100b Abs. 1 GOG..................................................................................................................................

Seiten  3 bis  5

Erledigung durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes..................................

Seiten  5 bis 17

II.   Sonstiges

1. Petitionen...................................................................................................................

Seiten 17 bis 21

2. Bürgerinitiativen.......................................................................................................

Seite 22

VERZEICHNIS

der im Bericht enthaltenen Petitionen und Bürgerinitiativen

Petition Nr. 20

überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl betreffend „Sicherheit der Schulkinder“..........................................................................................................................................

Seiten 20 bis 21

Petition Nr. 23

überreicht von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr betreffend „Gegen die geplante Schließung des Bahnhofes St. Valtentin für den IC-Verkehr“...........................

Seiten  5 bis  6

Petition Nr. 24

überreicht von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr betreffend „Für die Realisierung der Renovierung des Bahnhofgebäudes Steyr (Baubeginn 2002)“.....................

Seiten  6 bis  8

Petition Nr. 27

überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl betreffend „Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Rettungsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften“..................................................................................................

Seiten 18 bis 19

Petition Nr. 28

überreicht von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr betreffend „Aufsichtspflicht der Landeshauptleute“............................................................................................

Seiten  8 bis  9

Petition Nr. 29

überreicht vom Abgeordneten Dr. Robert Rada betreffend „Gegen die Schließung der Nebenbahnen im Bezirk Gänserndorf“........................................................................

Seiten  9 bis 11

Petition Nr. 30

überreicht von der Abgeordneten Mag. Dr. Eva Glawischnig betreffend „Gegen Temelin – für unsere Zukunft“............................................................................................

Seite 21

Petition Nr. 31

überreicht vom Abgeordneten Friedrich Verzetnitsch betreffend „Gefährdung von 335 Arbeitsplätzen im Bezirk Mistelbach“.........................................................................

Seiten 11 bis 14

Petition Nr. 32

überreicht von der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek betreffend „Menschenrechte – Rechte Menschen“................................................................................................

Seite 21

Petition Nr. 33

überreicht vom Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner betreffend „Altersteilzeit (Betriebsrat des BMW-Werkes Steyr)“...................................................................................

Seite 17

Petition Nr. 34

überreicht vom Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner betreffend „Abfertigung Neu (Betriebsrat des BMW-Werkes Steyr)“.............................................................................

Seite 18

Bürgerinitiative Nr. 18

eingebracht von Grit Ebner betreffend „Bevor es zu spät ist“.......................................

Seiten 22 bis 25

Bürgerinitiative Nr. 19

eingebracht von Hubert Weißnegger betreffend „Für 1 und 2 Eurobanknoten“.......

Seiten 14 bis 16

Bürgerinitiative Nr. 21

eingebracht von Leo Furtlehner betreffend „Zur Erhaltung des gemeinnützigen Wohnbaues“.........................................................................................................................

Seite 16

Bürgerinitiative Nr. 22

eingebracht von Dr. Herbert Peherstorfer betreffend „Damit Österreich in militärische Konflikte nicht hineingezogen wird“........................................................................

Seiten  3 bis  5

Bürgerinitiative Nr. 24

eingebracht von Hellmut Lumpi betreffend „die grausame Verfolgung der Falun- Gong-Praktizierenden in China“..........................................................................................

Seite 17

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat sich zur Vorbereitung der Entscheidungen über die einzelnen Anliegen an die Bundesministerien, die Volksanwaltschaft und andere Behörden bzw. Organisationen mit dem Ersuchen um Stellungnahmen gewandt.

I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen

Abstandnahme von der weiteren Verhandlung im Sinne des § 100b Abs. 1 GOG

Bürgerinitiative Nr. 22

Eingebracht von Dr. Herbert Peherstorfer betreffend „Damit Österreich in militärische Konflikte nicht hineingezogen wird“

Das Anliegen der Bürgerinitiative wurde wie folgt formuliert:

„Damit Österreich in militärische Konflikte nicht hineingezogen wird …

Das Neutralitätsgesetz und die Satzung der Vereinten Nationen müssen als dauernde Grundlage der Mitwirkung Österreichs an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU festgelegt werden.

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen: Novellierung eines Bundesverfassungsgesetzes.

ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht:

Die Unterzeichnenden wenden sich an den Nationalrat mit dem Verlangen nach Änderung des Artikels 23f des Bundesverfassungsgesetzes, der zuletzt in der Fassung von BGBl. I Nr. 83/1998 beschlossen wurde.

Die Unterzeichnenden halten folgende Änderungen in Artikel 23f B-VG für erforderlich:

1.      In Abs. 1 ist am Ende des ersten Satzes anzufügen: ,… mit, wobei die Verpflichtungen aus dem Verfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität Österreichs (BGBl. Nr. 211/1955) zu beachten sind.‘

2.      In Abs. 3 soll es am Ende des Satzes lauten: ,… ist das Stimmrecht nach Genehmigung durch den Hauptausschuss des Nationalrates und unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs auszuüben, insbesondere der Satzung der Vereinten Nationen (BGBl. Nr. 120/1956, Artikel 2, dritter und vierter Absatz, sowie Artikel 39 bis 44, in denen die dem UN-Sicherheitsrat bei Bedrohung des Friedens und bei Aggressionshandlungen übertragenen Befugnisse und Pflichten dargelegt sind) sowie dem Bundesgesetz über die Neutralität Österreichs (BGBl. Nr. 211/1955).‘

DAMIT ÖSTERREICH IN MILITÄRISCHE KONFLIKTE NICHT HINEINGEZOGEN
WIRD …

PETITION/BÜRGERINNENINITIATIVE AN DEN NATIONALRAT:

Das Neutralitätsgesetz und die Satzung der Vereinten Nationen müssen als dauernde Grundlage der Mitwirkung Österreichs an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU festgelegt werden.

Die Unterzeichnenden wenden sich an den Nationalrat mit dem Verlangen nach Änderung des Artikels 23f des Bundesverfassungsgesetzes, der zuletzt in der Fassung von BGBl. I Nr. 83/1998 beschlossen wurde.

Die Unterzeichnenden halten folgende Änderungen in Artikel 23f B-VG für erforderlich:

1.      In Abs. 1 ist am Ende des ersten Satzes anzufügen: ,… mit, wobei die Verpflichtungen aus dem Verfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität Österreichs (BGBl. Nr. 211/1955) zu beachten sind.‘

2.      In Abs. 3 soll es am Ende des Satzes lauten: ,… ist das Stimmrecht nach Genehmigung durch den Hauptausschuss des Nationalrates und unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs auszuüben, insbesondere der Satzung der Vereinten Nationen (BGBl. Nr. 120/1956, Artikel 2, dritter und vierter Absatz, sowie Artikel 39 bis 44, in denen die dem UN-Sicherheitsrat bei Bedrohung des Friedens und bei Aggressionshandlungen übertragenen Befugnisse und Pflichten dargelegt sind) sowie dem Bundesgesetz über die Neutralität Österreichs (BGBl. Nr. 211/1955).‘

Die folgenden ProponentInnen der Petition an den Nationalrat: Univ.-Prof. Dr. Hans Peter Aubauer, Physiker; Roswitha Bachner, Leitende Sekretärin des ÖGB; Univ.-Prof. Dr. Erwin Bader, Philosoph; Prof. Paul Blau, Publizist; Dr. Dietrich Derbolav, Senatspräsident OLG Wien; Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger, Völkerrechtler, Salzburg; Wilfried Graf, Österr. Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung; Wilhelm Haberzettl, Vorsitzender der Gewerkschaft der Eisenbahner, Univ.-Prof. Dr. Johann J. Hagen, Jurist; Dr. Josef Haslinger, Schriftsteller; Univ.-Prof. Dr. Karl Kaser, Historiker, Graz; Helga Köcher, Brücken für d. Friedenraisons d’agir; Univ.-Doz. Dr. Karl Kumpfmüller, Grazer Büro für  Frieden und Entwicklung; Bundesminister a. D. Erwin Lanc; Dr. Gerald Mader, Präsident, Österreichisches Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung; Univ. Ass. Dr. Walter Manoschek, Politikwissenschaftler; Freda Meissner-Blau, Abg. z. NR. a. D.; Univ.-Prof. Dr. Heinrich Noller, Chemiker; Dr. Herbert Peherstorfer, Internationaler Versöhnungsbund/Österreichischer Zweig; Dr. Peter Rosei, Schriftsteller; Univ. Prof. Dr. Kurt Rothschild, Nationalökonom; Gerhard Ruiss, Schriftsteller, Vorsitzender IG-AutorInnen; Hans Sallmutter, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten; Univ.-Prof. Dr. Thomas Schönfeld, Chemiker; Univ.-Prof. Dr. Emmerich Talos, Politikwissenschaftler; Otto Tausig, Schauspieler; Maria Urban, Frauen für eine atomkraftfreie Zukunft; Andreas Wabl, Abg. z. NR. a. D.; Univ.-Doz. Dr. Peter Weish, Biologe; Univ.-Prof. Dr. Erwin Weissel, Nationalökonom, ersuchen Sie, die Petition durch ihre Unterzeichnung zu unterstützen.

Die Unterzeichnenden begründen das Verlangen nach Änderung von Artikel 23f BVG wie folgt, wobei auch auf die weiter unten stehenden ergänzenden Bemerkungen hingewiesen wird:

1.      Eine Verletzung der Satzung der Vereinten Nationen durch Österreich bei Beschlüssen über Aktionen der EU ist durch möglichst klare Bestimmungen auszuschließen.

2.      Die Priorität der als Verfassungsgesetz beschlossenen immerwährenden Neutralität Österreichs ist auch in Zusammenhang mit der Teilnahme Österreichs an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union festzulegen.

3.      Entscheidungen über die Ausübung des österreichischen Stimmrechtes im Europäischen Rat und im EU-Ministerrat bei Fragen größter Tragweite, wie über militärische Kampfeinsätze zur Friedensschaffung, dürfen nicht an zwei Personen übertragen werden, wie das in der derzeit gültigen Fassung geregelt ist, da dies eine gravierende Einschränkung der Demokratie bedeutet.

4.      Artikel 23f (BGBl. I Nr. 83/1998) wird in Kürze überholt sein, da dort auf den EU-Vertrag in der Fassung des Vertrags von Amsterdam Bezug genommen wird, nun aber der Vertrag von Nizza in Kraft treten soll. Die sich dadurch ergebende Notwendigkeit der Novellierung von Artikel 23f sollte vom Nationalrat zum Anlass genommen werden, die in den Punkten 1 bis 3 begründeten und oben formulierten Änderungen vorzunehmen.

Ergänzende Bermerkungen zur Begründung der Petition:

1. Militäraktionen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU und die in der Satzung der Vereinten Nationen festgelegten völkerrechtlichen Verpflichtungen der UN-Mitgliedstaaten: Die Erläuterungen zum Antrag 791/A (1255 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP, der die Grundlage für BGBl. I Nr. 83/1998 bildete) zeigen, dass die damals beantragte Änderung eine voll umfängliche Teilnahme Österreichs an den ,Petersberger Aufgaben‘ ermöglichen sollte, auch wenn die beschlossenen Maßnahmen nicht in Durchführung eines Beschlusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ergriffen werden. Zu den ,Petersberger Aufgaben‘ gehören bekanntlich militärische Kampfeinsätze zur Friedensschaffung. Mit der Neuformulierung von Artikel 23f sollte also eine Grundlage für die Zustimmung Österreichs zu EU-Militäraktionen geschaffen werden, mit denen die Satzung der Vereinten Nationen verletzt wird, denn Militäreinsätze zur Wiederherstellung von Frieden bedürfen eines Mandats des UN-Sicherheitsrates. Nur militärische Maßnahmen zur Selbstverteidigung gegen einen Angriff mit Waffengewalt sind ohne ein Mandat des Sicherheitsrates zulässig. Findet kein derartiger Angriff statt, dann gilt vor allem das Gebot der Satzung der Vereinten Nationen (BGBl. Nr. 120/1956), dass sich die Mitgliedstaaten in ihren internationalen Beziehungen der Drohung mit Gewalt oder der Gewaltanwendung zu enthalten haben (Artikel 2) und dass sie bei internationalen Streitfällen oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, eine Regelung durch friedliche Mittel zu erzielen haben (Artikel 1).

In diesem Zusammenhang ist auf Artikel 103 der Satzung der Vereinten Nationen hinzuweisen, der lautet: ,Im Falle eines Widerspruches zwischen den aus der vorliegenden Satzung sich ergebenden Verpflichtungen von Mitgliedern der Vereinten Nationen und Verpflichtungen auf Grund irgendeines anderen internationalen Abkommens haben die Verpflichtungen auf Grund der vorliegenden Satzung den Vorrang‘ (siehe BGBl. Nr. 120/1956).

2. Militärische Funktionen der EU und Neutralität: Auf Grund der Beschlüsse des Europäischen Rates bei seinen Treffen in Köln, Helsinki und Nizza wird die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in militärischen Angelegenheiten wesentlich intensiviert und es werden die zur Durchführung gemeinsamer Militäraktionen erforderlichen Einrichtungen und Strukturen geschaffen. Die EU übernimmt damit zunehmend Funktionen eines Militärbündnisses. Da sich Österreich im Neutralitätsgesetz ausdrücklich verpflichtet hat, keinem Militärbündnis beizutreten, erfordert die Einhaltung dieses auch der internationalen Gemeinschaft notifizierten Status eine sorgfältige Berücksichtigung der Pflichten eines neutralen Staates, was auch in der hier vorgeschlagenen Neuformulierung von Artikel 23f Ausdruck finden soll.“

Beschluss mit Stimmenmehrheit in der Sitzung des Ausschusses am 10. Oktober 2001:

Abstandnahme von der weiteren Verhandlung.

Erledigung durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes

Petition Nr. 23

überreicht von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr betreffend „Gegen die geplante Schließung des Bahnhofes St. Valentin für den IC-Verkehr“

Die Abgeordnete Theresia Haidlmayr hat dem Nationalrat folgendes Anliegen des Gemeinderates der Stadt Steyr überreicht:

„Petition gegen die Schließung des Bahnhofes St. Valentin für den IC-Verkehr

Wie aus informellen Kreisen bekannt wurde, soll in den nächsten Jahren der Bahnhof St. Valentin für den IC-Verkehr geschlossen werden.

Der Bahnhof St. Valentin wurde in den letzten Jahren in einem Großbauprojekt umgebaut. Alle Gleisanlagen sind mit Lift bzw. Rampen erreichbar. Das Bahnhofsgebäude ist kurz vor seiner Fertigstellung. Durch diese Neugestaltung ist der Bahnhof St. Valentin zu einem zeitgemäßen Bahnhof umgebaut worden.

Eine Einschränkung des Bahnhofes St. Valentin nur mehr für den Regionalzugverkehr würde nicht nur für St. Valentin, sondern auch für die umliegenden Städte und Gemeinden zu extremen wirtschaftlichen Einbußen führen, da eine Schließung des Bahnhofes St. Valentin für IC-Züge sich auch auf den Tourismus negativ niederschlagen würde.

Denn es würde zur Situation kommen, dass BahnkundInnen, welche aus Wien, St. Pölten und Amstetten kommen und in St. Valentin umsteigen bzw. aussteigen wollen, an St. Valentin vorbei, nach Linz und dann mit dem Regionalzug wieder retour nach St. Valentin bzw. zu den weiteren Anschlüssen ab St. Valentin fahren müssten. Dies würde für die BahnkundInnen eine zusätzliche Fahrzeit von mehr als 60 Minuten bedeuten.

Wenn BahnbenutzerInnen jedoch nicht über Linz und dann wieder retour nach St. Valentin fahren wollen, können sie ab Wien nur mehr in E- und D-Zügen nach St. Valentin fahren, was ebenfalls einen zeitlichen Mehraufwand von 30 bis 45 Minuten bedeutet.

Obendrein sind E- bzw. D-Züge nicht mit so genannten Rollstuhlwaggons ausgestattet, was besonders für RollstuhlfahrerInnen eine unhaltbare Zumutung darstellt, da sie dann von Wien Westbahnhof bis St. Valentin und dann auch in den E- und D-Anschlusszügen nicht einmal ein WC benutzen können.

Auch SchülerInnen und StudentInnen, die in Steyr ihre Ausbildung bzw. ihr Studium machen und aus der Region Amstetten kommen, könnten dann nicht mehr in St. Valentin umsteigen, um nach Steyr zu kommen bzw. müssten dann von Steyr nach Linz und anschließend wieder retour nach Amstetten usw. fahren.

Durch die Schließung des Bahnhofes St. Valentin für IC-Züge würde es zu der Situation kommen, dass zahlreiche BahnkundInnen überhaupt nicht mehr die Züge der ÖBB benutzen könnten und für die ÖBB würde diese Schließung lediglich eine Zeiteinsparung von ein paar Minuten bringen.

Die zuständige Bundesministerin wird daher aufgefordert

      dahin gehend zu wirken, dass die geplanten Einsparungsanweisungen nicht dazu führen, dass die Bahnhöfe Amstetten und St. Valentin von der Schließung für IC-Züge betroffen sind.“

In seiner Sitzung am 21. Juni 2001 hat der Ausschuss beschlossen, je eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Sektion VII – Tourismus und Freizeitwirtschaft) einzuholen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie teilt mit,

„dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz 1992, BGBl. Nr. 825/1992, in der geltenden Fassung, ab 1. Jänner 1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen- und Güterverkehrs, in die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist. Auf Grund der Bestimmungen des § 1 Bundesbahngesetz obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen- und Güterverkehr sowie die Führung oder Nicht-Führung von Zügen der Entscheidung des Managements der Österreichischen Bundesbahnen. Einflussnahmen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sind daher nur sehr eingeschränkt möglich. Das ehemals weit gefasste Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 Bundesbahngesetz auf allgemeine verkehrspolitische Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt worden.

Die vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit der Angelegenheit befassten Österreichischen Bundesbahnen teilen dazu Folgendes mit:

,Für die nächsten Jahre (einschließlich Fahrplan 2004/2005) bestehen derzeit keine Pläne, eine Änderung der Haltepolitik bei den Zügen auf der Westbahn vorzunehmen. Dies bedeutet konkret, dass die IC-Züge weiterhin in St. Valentin und Amstetten halten werden.

Für die fernere Zukunft mit ICE-Angeboten auf Basis Schnellfahr-Neigetechnik sind in enger Koopera­tion mit den Nachbarbahnen (DB-AG, SBB) neue Betriebsmodelle in Ausarbeitung.

Grundsätzlich ist anzuführen, dass die von den ÖBB geplante Anschaffung von Neigetechnik-Zügen wirtschaftlich nur dann vertretbar ist, wenn unter anderem eine Straffung des derzeitigen Fahrplans und eine damit verbundene wesentliche Kürzung der Fahrzeiten zwischen den wichtigsten Ballungszentren auf der Westbahn erreicht wird. Nur dadurch können entsprechende Reisendenzuwächse erzielt werden.

Den ÖBB ist bewusst, dass die geplante Auflassung einzelner ,heutiger IC-Halte‘ für die Kunden eine Umstellung der Reisegewohnheiten nach sich ziehen wird. Um die Probleme zu minimieren, ist jedoch eine optimale Anbindung in den Knoten durch den Nahverkehr erforderlich. Die entsprechenden Planungen wurden bereits initiiert.‘ “

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit teilt dazu mit, dass seitens der Sektion VII des BMWA in der Grundsatzsache „leider keine Möglichkeit einer Unterstützung“ gesehen wird, da die Förderung der Renovierung bzw. Erhaltung von Bahnhöfen nicht in den Aufgabenbereich der Sektion Tourismus und Freizeitwirtschaft fällt. „Diese Auffassung des BMWA umfasst auch allfällige zukünftige Petitionen dieser Art.“

Beschluss mit Stimmenmehrheit in der Sitzung des Ausschusses am 10. Oktober 2001:

Erledigung durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes.

Petition Nr. 24

überreicht von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr betreffend „Für die Realisierung der Renovierung des Bahnhofsgebäudes Steyr (Baubeginn 2002)“

Die Abgeordnete Theresia Haidlmayr unterstützte ein weiteres Anliegen des Gemeinderates der Stadt Steyr, welches wie folgt begründet wurde:

„Aus der XX. GP.-NR bzw. auch von Ihrem Amtsvorgänger der XXI. GP.-NR existieren bereits verbindliche Zusagen, sowohl seitens des Verkehrsministeriums als auch der ÖBB, mit der Renovierung des bereits äußerst desolaten und für die Kunden unattraktiven Steyrer Bahnhofsgebäudes im Jahr 2002 zu beginnen.

Nunmehr ist jedoch verschiedenen Medienberichten zu entnehmen, dass Sie, Frau Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger, Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, die Renovierung des Bahnhofes Steyr im Jahr 2002 nicht realisieren wollen.

Die Eisenstadt Steyr hat sich in den letzten Jahren sehr erfolgreich zu einer der schönsten Tourismusstädte Österreichs entwickelt. Aus diesem Grund hat die Stadt Steyr erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet, um die Bahnhofsüberdachung und das neue innerstädtische Busterminal umzusetzen. Dieses Projekt ist bereits abgeschlossen. Jetzt steht lediglich das Bahnhofsgebäude als Relikt des vorigen Jahrhunderts mit seinem für die BahnkundInnen keinesfalls mehr zeitgemäßen Standards dazwischen.

Um die gesamte Erneuerung des Bahnhofsareals nicht zu einem unvollendeten Flick- und Stückwerk verkommen zu lassen, ergeht an

Frau Bundesministerin Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger die Aufforderung

      die bereits zugesagte Renovierung des Bahnhofsgebäudes in Steyr, wie geplant mit Baubeginn 2002, in die Realität umzusetzen.

DRINGLICHKEITSANTRAG

zur Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 18. Jänner 2001

Gemäß § 7 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Steyr und seiner Ausschüsse stellen die unterfertigten Gemeinderatsmandatare folgenden Dringlichkeitsantrag:

Der Gemeinderat möge beschließen:

RESOLUTION

an den Generaldirektor der ÖBB, Herrn Dipl.-Ing. Dr. Helmut Draxler und an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger.

Verschiedene Medienberichte der letzten Tage geben verstärkt Anlass zur Sorge dahin gehend, dass der geplante Umbau des Steyrer Bahnhofes akut gefährdet sei.

In der Vergangenheit existierten bereits verbindliche Zusagen, sowohl seitens des Verkehrsministeriums als auch der ÖBB, mit der Renovierung des bereits äußerst desolaten und für die Kunden unattraktiven Steyrer Bahnhofsgebäudes im Jahr 2002 zu beginnen.

Nunmehr ist jedoch verschiedenen Medienberichten zu entnehmen, dass die neue Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger, mit der ÖBB-Spitze mit der Zielsetzung in weitere Gespräche eingetreten ist, von der Realisierung zahlreicher bereits zugesagter und konkret beabsichtigter Bahnhofsrenovierungen vorderhand Abstand zu nehmen. Zu diesen Bahnhöfen, deren Adaptierung auf einen zeitgemäßen Standard zwar unbedingt notwendig wäre, die jedoch dem Vernehmen nach von der Umbau- und Erneuerungsliste künftighin gestrichen werden sollen, zählt auch der in der Statutarstadt Steyr gelegene ÖBB-Bahnhof.

Aus der Sicht der Stadt Steyr ist eine weitere Verzögerung des Umbaus und der Renovierung des Steyrer Bahnhofes absolut unakzeptabel, da sich die Stadt gerade in den letzten Jahren sehr erfolgreich um die Fertigstellung der Bahnhofsüberbauung und des neuen innerstädtischen Busterminals bemüht hat und dafür auch erhebliche finanzielle Mittel aufwenden musste. Jetzt steht lediglich das Bahnhofsgebäude als Relikt des vorvorigen Jahrhunderts mit einem für die Bahnkunden keineswegs mehr zeitgemäßen Standard dazwischen. Um die gesamte Erneuerung des Bahnhofsareals nicht zu einem unvollendeten Flick- und Stückwerk verkommen zu lassen, drängt daher der Gemeinderat der Stadt Steyr nachhaltig auf eine Umsetzung der bereits zugesagten Renovierung des Bahnhofsgebäudes.

Die Steyrer Bevölkerung war lange genug geduldig, jetzt darf nicht die Renovierung und damit Fertigstellung des Steyrer Gesamtbahnhofs und Nahverkehrskonzeptes an – im Vergleich zu den bereits aufgewendeten Kosten – einem relativ geringen Betrag von rund 20 Millionen Schilling scheitern.

Der Gemeinderat der Stadt Steyr protestiert daher gegen die Absicht, die zugesagte Renovierung des Steyrer Bahnhofsgebäudes nicht zu realisieren und fordert die ÖBB und die zuständige Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger auf, die Renovierung des Steyrer Bahnhofsgebäudes – wie geplant mit Baubeginn 2002 – in die Realität umzusetzen.“

In seiner Sitzung am 21. Juni 2001 hat der Ausschuss beschlossen, je eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Sektion VII – Tourismus und Freizeitwirtschaft) einzuholen.

Vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie langte eine Stellungnahme mit folgendem Wortlaut ein:

„Im Zuge der erforderlichen Umschichtungen innerhalb des SCHIG-Rahmens wurden Projekte der Kategorien 3, 4 und 5 der Bahnhofsoffensive vorerst zurückgestellt.

Steyr als Bahnhof der Kategorie 3 wurde daher im aktuellen Programm nicht mehr berücksichtigt.

Im Rahmen der derzeit laufenden Errichtung eines neuen, hochmodernen elektronischen Stellwerks im Bahnhof Steyr (vorgesehene Inbetriebnahme voraussichtlich Frühjahr 2002) wurde bereits ein Teil der Fassade des Bahnhofgebäudes erneuert. Weiters ist vorgesehen, noch 2001 die Fassade der Bahnhofsgastwirtschaft im Rahmen des Erhaltungsprogramms der ÖBB zu renovieren. Damit wird einem dringenden Wunsch der Stadt Steyr entsprochen und eine wesentliche Verbesserung des Gesamterscheinungsbildes erzielt.

Ab 2003 ist beabsichtigt, das Personenverkehrs-Kundenzentrum sowie die Sanitäranlagen für die Bahnkunden neu zu gestalten.

Mit der Errichtung des Parkdecks und des Busterminals am Bahnhof Steyr wurden übrigens bereits vor einigen Jahren die Bahnsteige sowie die Bahnsteigzugänge kundenfreundlich erneuert und weisen somit zeitgemäßen Standard auf.“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit teilt dazu – gleichlautend wie in der Stellungnahme zur Petition Nr. 23 – mit, dass seitens der Sektion VII des BMWA in der Grundsatzsache „leider keine Möglichkeit einer Unterstützung“ gesehen wird, da die Förderung der Renovierung bzw. Erhaltung von Bahnhöfen nicht in den Aufgabenbereich der Sektion Tourismus und Freizeitwirtschaft fällt. „Diese Auffassung des BMWA umfasst auch allfällige zukünftige Petitionen dieser Art.“

Beschluss mit Stimmenmehrheit in der Sitzung des Ausschusses am 10. Oktober 2001:

Erledigung durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes.

Petition Nr. 28

Überreicht von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr betreffend „Aufsichtspflicht der Landeshauptleute“

Der Österreichische Verband der Heilmasseure hat sich mit dem Ersuchen um Einbringung folgender Petition an die Abgeordnete Theresia Haidlmayr gewandt:

„Wunsch des Verbandes

1.     Zu der einjährigen Ausbildung, zusätzlich ein einjähriges Praktikum (dient zur Qualitätssicherung am Patienten), es entstehen keine Mehrkosten!

2.     Nach dem einjährigen Praktikum bekommt man die Berufsberechtigung = Berufsausweis sowie Eintragung in die Heilmasseurliste (siehe MTD-Therapeutenliste).

3.     Qualitätssicherung der Ausbildungsstätten in Theorie und Praxis nach den EU-Kriterien (siehe Deutschland).

4.     Durchlässigkeit zu anderen Gesundheitsberufen muss gegeben sein sowie Niederlassungsfreiheit für Heilmasseure – Selbständigkeit.

5.     Berufsschutz sowie Einstufung in Schwerstarbeitergesetz, Hinzurechnung von Dienstjahren bei Frühpensionierung aus gesundheitlichen Gründen.

6.     Das neue Berufsbild ,Diplomierter Heilmasseur‘, kein Sanitätshilfsdienst, Anerkennung als Fachkraft.

7.     Keine Aufsichts- und Anordnungspflicht durch Physiotherapeuten.

8.     Maximale Übergangsfrist von sieben bis zehn Jahren gewerblicher Masseur/Heilmasseur, danach ein einheitliches Berufsbild (siehe Deutschland).“

In seiner Sitzung am 21. Juni 2001 hat der Ausschuss beschlossen, je eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Genera­tionen (Staatssekretär Waneck) einzuholen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit teilte mit, dass die in der Petition angesprochene Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen falle.

Vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen traf eine Stellungnahme mit folgendem Wortlaut ein:

„Vorab ist erneut festzuhalten, dass die Reform des Berufes und der Ausbildung der ,Heilbade­meisterInnen und HeilmasseurInnen‘ innerhalb des Ressorts mit größter Priorität verfolgt wird.

Neben der Erarbeitung eines notwendigen praxisbezogenen Berufsbildes für den Gesundheitsberuf der HeilmasseurInnen und der entsprechenden Ausbildungsvorschriften ist weiters eine Durchlässigkeit zwischen Gesundheitsberuf und gewerblichen Masseuren zu erarbeiten, um bestehende ,Graubereiche‘ im Sinne der Qualitätssicherung für PatientInnen und KonsumentInnen zu schließen.

Bisherige Reformvorhaben scheiterten insbesondere auf Grund der mit der notwendigen Verlängerung der Ausbildung verbundenen finanziellen Auswirkungen und der hiemit verweigerten Zustimmung seitens der Gebietskörperschaften.

Nunmehr erarbeitet eine im ho. Ressort eingerichtete Arbeitsgruppe, bestehend aus Angehörigen der Berufe ,HeilbademeisterInnen und HeilmasseurInnen‘ und gewerblichen MasseurInnen ein neues Ausbildungs- und Berufsbildkonzept. Festzuhalten ist, dass auch Herr Krückl Teilnehmer dieser Arbeitsgruppe ist und seine an den Ausschuss gerichteten Anregungen intensivst innerhalb der Arbeitsgruppe diskutiert werden.

Nach Abschluss der Tätigkeit der Arbeitsgruppe ist nach legistischer Überarbeitung in Aussicht genommen, einen neuen Gesetzentwurf sowie einen Ausbildungsverordnungsentwurf dem allgemeinen Begutachtungsverfahren sowie dem Verfahren im Rahmen des Konsultationsmechanismus zuzuleiten.“

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 10. Oktober 2001:

Erledigung durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes.

Petition Nr. 29

überreicht vom Abgeordneten Dr. Robert Rada betreffend „Gegen die Schließung der Nebenbahnen im Bezirk Gänserndorf“

Die vorliegende Petition hat folgende Forderungen zum Inhalt:

„Zur kurzen Erklärung unseres Problems:

Die ÖBB stellte mit 9. Juni 2001 die Strecke Zistersdorf – Drösing ein. Dadurch wurde wieder ein Schritt in die falsche Richtung getan, denn wieder einmal ist die Bevölkerung an der Nase herumgeführt worden. Es wurde die Bevölkerung vom Verkehrssprecher der Niederösterreichischen Landesregierung informiert, dass die Nebenbahn eingestellt und durch einen gleichwertigen Ersatzverkehr ersetzt wird. Das ist leider eine Unwahrheit. Denn, wenn man sich den Ersatzverkehr ansieht, so muss man feststellen, dass vehemente Verschlechterungen eingetreten sind.

Einige Beispiele zum Schülertransport:

In die Schulgemeinde Zistersdorf (Hauptschule, Polytechnische Schule und Berufsschule) fährt ab 11. Juni 2001 der Postbus als Ersatzverkehr zur Nebenbahn zwar zur selben Zeit (zumindest am Morgen), aber alleine von der Marktgemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf fahren 85 Schüler und Schülerinnen. Ab der Haltestelle Niederabsdorf finden nur mehr wenige SchülerInnen einen Sitzplatz, denn die derzeit eingesetzten Postbusse sind nur mit 65 Sitzplätzen ausgestattet. Wo bleibt da die Verkehrssicherheit bei einer Notbremsung des Postbusses?

Diese Postbusse sind auch nicht als Schulbusse gekennzeichnet, was allerdings notwendig wäre. In den ersten Tagen der Schulzubringung mit dem Postbus hat sich gezeigt, dass die Kinder unkontrolliert bei der Haltestelle in Zistersdorf über die Straße laufen.

Weiters ist der Fahrplan anscheinend mit den Schulzeiten nicht abgestimmt.

Eine übliche Schlusszeit in der Schule ist 11.40 Uhr, der Postbus fährt aber bereits um 11.35 Uhr und somit den SchülerInnen vor der Nase davon. Das war nicht immer so, denn die ÖBB hatte die Abfahrtszeit mit 12.13 Uhr festgelegt. Der nächste Postbus fährt um 13.00 Uhr und das würde heißen, dass im Winter unsere Kinder über eine Stunde auf den nächsten Postbus warten müssen. Das ist kein haltbarer Zustand!

Daher bitte ich Sie, sehr geehrter Herr Präsident, auf alle zuständigen Gremien dahin gehend einzuwirken, dass die Schließung bzw. die geplanten Schließungen der Nebenbahnen im Bezirk Gänserndorf zurückgenommen werden oder das Versprechen eingelöst wird, dass es keine Verschlechterungen zum bestehenden Fahrplan der Nebenbahn geben wird.“

In seiner Sitzung am 10. Oktober 2001 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, je eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sowie des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung einzuholen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie teilt betreffend die gegenständliche Petition mit, „dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1. Jänner 1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen- und Güterverkehrs, in die wirtschaftliche Unab­hängigkeit entlassen worden ist. Auf Grund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen- und Güterverkehr sowie die Führung oder Nicht-Führung von Zügen der ausschließlichen Entscheidungen des Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich).

Einflussnahme durch die Verkehrsministerin sind daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt worden.

Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen der Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen kann. Ausnahmen sind – wie oben erwähnt – nur in den sehr eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber (= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.

Die vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit der gegenständlichen Petition befassten Österreichischen Bundesbahnen nahmen dazu wie folgt Stellung:

,Im Bezirk Gänserndorf wurde seitens der ÖBB mit Fahrplanwechsel 2001/2002 (10. Juni 2001) aus betriebs- und marktwirtschaftlichen Überlegungen der Personenverkehr auf der Regionalbahn Drösing – Zisterdorf eingestellt.

Die ÖBB planen keine Wiederaufnahme des Personenverkehrs auf dieser Strecke.

Die Flächenbedienung in dieser Region wird seit der Einstellung des Schienenpersonenverkehrs von der PostBusAG durchgeführt. Vorschläge zur Verbesserung des Leistungsangebotes sind an die NÖVOG (Niederösterreichische Verkehrorganisations Ges. m. b. H) als Besteller zu richten. Probleme beim Postbusverkehr sind bekannt und auf den knappen Fahrplan zurückzuführen, der immer wieder zu Anschlussversäumnissen in Drösing führt. Die NÖVOG ist bestrebt, in Verhandlungen mit den ÖBB und der Postbus AG die Situation zu verbessern.

Die Abwicklung des Schienenpersonenverkehrs auf der Strecke Siebenbrunn – Leopoldsdorf – Engelhartstetten durch die ÖBB ist – auf Grund einer verkehrspolitischen Weisung der Frau Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie – bis 31. März 2002 terminisiert.

Grundsätzlich darf zur Nebenbahneinstellung festgestellt werden, dass die Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesellschaft m. b. H. gemäß § 29 Eisenbahngesetz 1957 mit 15. März 2001 für folgende Strecken eine öffentliche Interessentensuche durchgeführt hat, welche bis zum 23. Mai 2001 befristet war:

      Weitersfeld – Drosendorf (Niederösterreich)

      Göpfritz – Raabs (Niederösterreich)

      Siebenbrunn-Leopoldsdorf – Engelhartstetten (Niederösterreich)

      Ernstbrunn – Mistelbach (Niederösterreich)

      Poysdorf – Dobermannsdorf (Niederösterreich)

      Gmünd – Groß Gerungs (Niederösterreich)

      Gmünd – Litschau (Niederösterreich)

      Freiland – Türnitz (Niederösterreich)

      Wietersdorf – Hüttenberg (Kärnten)

      St. Paul – Lavamünd (Kärnten)

      Mürzzuschlag –Neuberg Ort (Steiermark)

      Rohr – Bad Hall (Oberösterreich)

Für die Strecke Siebenbrunn-Leopoldsdorf – Engelhartstetten (Niederösterreich) hat die Frau Bundesminister den Österreichischen Bundesbahnen eine verkehrspolitische Weisung erteilt, den Personenverkehr weiter zu betreiben.

Für die Strecke Gmünd – Groß Gerungs ist von den Österreichischen Bundesbahnen noch kein Einstellungsantrag gemäß § 29 Eisenbahngesetz in der geltenden Fassung gestellt worden. Es besteht daher kein Grund, warum die Österreichischen Bundesbahnen zB an Wochenenden und an Feiertagen einen Regelpersonenverkehr mit Dampfzügen nicht führen sollen. Dies wurde auch den Österreichischen Bundesbahnen in entsprechender Form mitgeteilt.

Bis zum 23. Mai 2001 haben sechs Interessenten (zwei österreichische Privatbahnunternehmen, ein österreichisches Unternehmen, ein Verein, zwei Privatpersonen) der SCHIG mbH ihre Interessensbekundungen übermittelt. Es wurden für alle zwölf Strecken, für die eine Interessentensuche durchgeführt wurde, Interessensbekundungen abgegeben.‘ “

Vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung ist folgende Stellungnahme eingelangt:

„Aus Anlass der Einstellung des Betriebes auf der Bahnlinie Drösing – Zistersdorf seitens der Österreichischen Bundesbahnen im Juni dieses Jahres wurden vom Land Niederösterreich durch die niederösterreichische Verkehrsorganisationsgesellschaft Planungen auf Basis von Verkehrserhebungen für ein Busnachfolgekonzept vorgenommen. In Absprache mit der Region (den betroffenen Gemeinden) wurde das Konzept mit Fahrplanwechsel dieses Jahres umgesetzt und entsprechend den Regelungen des Kraftfahrliniengesetzes das konzessionsinnehabende Verkehrsunternehmen Post mit der Verkehrsleistung beauftragt. Im Rahmen des bestellten Busnachfolgeverkehrs wird auch die Schülerbeförderung durchgeführt. Die eingesetzten Linienbusse weisen 65 Sitzplätze und zumindest 27 Stehplätze auf. Die Anzahl der Sitz- und Stehplätze gelten für erwachsene Fahrgäste und sind behördlich genehmigt. Gemäß dem Bundesgesetz für Kraftfahrwesen ist es beim Schülertransport in Omnibussen auch erlaubt, drei Kinder unter 14 Jahren als zwei Personen bei Sitzplätzen zu zählen. Eine Anzahl von 85 Schülern darf somit laut Gesetz bereits ohne Anwendung der ,2 : 3-Regelung‘ in diesen Omnibussen befördert werden. Dazu muss jedoch angemerkt werden, dass auch die bisher eingesetzten Schienen-Triebwagen nur 62 Sitzplätze aufwiesen.

Eine Kennzeichnung von Linienbussen, die zur Schülerbeförderung verwendet werden, ist laut Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie nicht zwingend vorgeschrieben.

Ein Unterrichtsende um 11.40 Uhr kommt in der Regel an Samstagen zum Tragen. Bereits mit Schulbeginn dieses Jahres erfolgte nach Rücksprache mit betroffenen Schulen die Verlegung des Buskurses Zistersdorf–Drösing auf 11.50 Uhr. Diese Abfahrszeit ist für die Schüler ideal, da Wartezeiten zwischen dem Schulende und der Abfahrt des öffentlichen Verkehrsmittels entfallen.“

Beschluss mit Stimmenmehrheit in der Sitzung des Ausschusses am 15. Februar 2002:

Erledigung durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes.

Petition Nr. 31

überreicht vom Abgeordneten Friedrich Verzetnitsch betreffend „Gefährdung von 335 Arbeitsplätzen im Bezirk Mistelbach“

Der Abgeordnete Friedrich Verzetnitsch übermittelte folgendes Anliegen des ÖGB, Bezirkssekretariat Mistelbach, welches durch 3 351 Unterschriften unterstützt wurde:

„Die Sorge über die Streichung von Arbeitsplätzen im Bezirk Mistelbach veranlasste uns, einen Informationstag mit der Sammlung von Unterstützungsunterschriften durchzuführen. Allein im öffentlichen Bereich wie zB bei Post, Telekom, Bezirksgerichten, Gendarmerie, ÖBB und Finanzamt sind Streichungen von 335 Dienstposten möglich. Diese Tatsache kann von uns nicht einfach geduldet und hingenommen werden, da es zu einer Schwächung der Grenzregion führen würde. Der Bezirk Mistelbach ist vom Medianeinkommen an die drittletzte Stelle Niederösterreichs zurückgefallen. Dies zeigt, dass gut bezahlte Arbeitsplätze – wie zB OMV – die Kaufkraft absinken lässt. In weiterer Folge ist zu erwarten, dass auf Grund der geringeren Kaufkraft weitere Arbeitsplätze verloren gehen. Um die Region jedoch für die EU-Osterweiterung vorzubereiten, wäre es notwendig, zusätzlich stärkende Maßnahmen im Bezirk zu ergreifen. Daher ist aus unserer Sicht der Arbeitsplätzeabbau kontraproduktiv. Die Tatsache, dass wir beim Aktionstag 3 351 Unterschriften sammeln konnten, zeigt, wie viele Menschen im Bezirk der selben Ansicht sind wie wir.

Sehr geehrter Herr Präsident, wir ersuchen Sie, unsere Sorgen sowie die Resolution den Parlamentsklubs weiterzuleiten und hoffen, dass die Vernunft in den Köpfen der Abgeordneten zu anderen Lösungsansätzen führt.

Auf Grund der Äußerungen von Regierungsmitgliedern sowie den maßgeblichen Managern im öffentlichen Sektor sollen im Bezirk Mistelbach 335 Arbeitsplätze verloren gehen. Eine derartige Streichung von Arbeitsplätzen würde zu einer eindeutigen Verschlechterung der Infrastruktur bzw. der Servicetätigkeit der Bewohner der Grenzregion führen. Dies wäre allein aus Sicht der bevorstehenden EU-Osterweiterung eine fatale Fehlentwicklung. Die Zentralisierung von Verwaltungseinheiten schafft zusätzlich Pendler, welche ihren Arbeitsplatz dann im Ballungsraum Wien inne haben. Dadurch wird die ohnehin schon sehr hohe Abwanderungsrate noch zusätzlich verstärkt.

Die geplanten Zentralisierungen sind keineswegs Vorteile, weder für die Bürger noch für die betroffenen Dienstnehmer. Durch den drohenden Kaufkraftabfluss wird die gesamte Region wirtschaftlich noch weiter geschwächt, was auch im Hinblick auf die zu erwartende EU-Osterweiterung gerade für das Weinviertel weitere große Nachteile bedeuten würde.

Die Attraktivität des nördlichen Weinviertels als wichtiger Wirtschaftsstandort und Lebensraum wird durch die geplanten Maßnahmen vermindert.

Besonders das von den Politikern zu Recht eingeforderte und von den Bürgern geschätzte Service wird, für jeden spürbar, durch die geplanten Zentralisierungen leiden.

Deshalb fordert der ÖGB Bezirksausschuss Mistelbach, dass

      das Finanzamt Mistelbach als Vollfinanzamt ausgebaut wird und zusätzliche Arbeitsplätze in diesem Bereich geschaffen werden, um die Bürgernähe zu stärken und das Service am Kunden auszubauen;

      die Bahnstrecke Wien – Laa an der Thaya auf Grund der zahlreichen Versprechungen sowie der vorhandenen Verträge umgehend ausgebaut wird und die Serviceleistungen der ÖBB vollständig aufrecht erhalten bleiben. Durch den Einsatz modernster Technik und unter Einbeziehung von menschlichen Arbeitsleistungen soll ein bürgernahes Service geschaffen werden;

      es zu keinen Schließungen bzw. Zusammenlegungen der Bezirksgerichte kommt, da sowohl die Arbeit der Exekutive als auch das Bürgerservice sehr darunter leiden würden;

      Strukturmaßnahmen im Bereich der Gendarmerieposten lediglich in jenen Bereichen durchgeführt werden sollen, wenn dadurch die Sicherheit der Bürger verbessert wird und durch diese Strukturmaßnahmen keine Personaleinsparungen vorgenommen werden;

      die Postämter des Bezirkes, welche durch ihre jahrelangen Dienstleistungen am Kunden ein Bestandteil unserer Gesellschaft geworden sind, erhalten bleiben, um für alle Bevölkerungsschichten ein serviceorientiertes Unternehmen darzustellen.

Wir fordern die Politiker auf, gegen die geplanten Maßnahmen gemeinsam mit der Gewerkschaft aufzutreten und erforderliche notwendige Reformen ausnahmslos in Absprache mit den Sozialpartnern durchzuführen.

WIR SIND FÜR BESCHÄFTIGUNG UND GEGEN ARBEITSLOSIGKEIT!“

In seiner Sitzung am 10. Oktober 2001 hat der Ausschuss beschlossen, je eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Inneres sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit einzuholen.

Dazu ist folgende Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen eingelangt:

„Vorerst ist generell darauf hinzuweisen, dass die Zielsetzung besteht, das Staatsbudget nachhaltig zu sanieren und den Standort Österreich wettbewerbsfähiger zu machen. Darüber hinaus steigen aber auch die Leistungsansprüche der Öffentlichkeit, die nicht zuletzt durch die Vertrautheit mit modernen Informationstechnologien an eine hohe Servicequalität rund um die Uhr gewöhnt ist.

Vor diesem Hintergrund will die Finanzverwaltung die Initiative ergreifen, teilweise veraltete Mechanismen überwinden und sich als Vorbild einer innovativen Verwaltungsreform profilieren. Dabei geht es vorerst darum, mit den vorhandenen Ressourcen und der Berücksichtigung des Umstandes, dass so genannte natürliche Abgänge nicht nachbesetzt werden, den Qualitätsstandard der Finanzverwaltung zu halten bzw. sich noch besser an den heutigen Kundenbedürfnissen zu orientieren.

In diesem Zusammenhang ist hinsichtlich des Finanzamtes Mistelbach auch darauf hinzuweisen, dass die angeführte Anzahl von 335 gefährdeten Arbeitsplätzen in erster Linie die anderen in der vorliegenden Petition genannten Bereiche betreffen muss, da im Bereich der Finanzverwaltung keine nennenswerten Einbußen erwartet werden. Im Finanzbereich kann auch von keiner Zentralisierung gesprochen werden, weil geplant ist, dass die in Wirtschaftsräumen zusammengefassten Finanzämter zusätzliche Kompetenzen von den Finanzlandesdirektionen, vor allem im Bereich Personal- und Verwaltungsagenden verbunden mit einer Zusammenführung von Ergebnis- und Mittelverantwortung für den jeweiligen Wirtschaftsraum bekommen. Dadurch wird es nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen gelingen, einerseits Größenvorteile zu nutzen und andererseits Standorte zu sichern.

Das Wirtschaftsraum-Konzept ist somit eine Möglichkeit, die Standorte, so auch Mistelbach (nicht nur als Kundencenter), zu erhalten und das Pendeln und Abwandern von Mitarbeitern zu minimieren.

Ob das Finanzamt Mistelbach als Leitfinanzamt einer Wirtschaftsregion in Betracht kommt, kann allerdings erst nach der endgültigen Festlegung der Wirtschaftsräume entschieden werden, wobei die Entscheidung innerhalb des betreffenden Wirtschaftsraumes gemeinsam mit den betroffenen Bediensteten der Region erfolgt.“

Vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie:

„Ausbau der Bahnstrecke Wien – Laa an der Thaya

Zu Forderung ,Ausbau der Schnellbahnlinie S 2‘:

Am 12. Juli 1999 wurde in Laa an der Thaya zwischen der Republik Österreich und dem Land Niederösterreich ein Übereinkommen abgeschlossen, das den Ausbau und die Modernisierung der Schnellbahnlinie S 2 im Bundesland Niederösterreich beinhaltet.

Grundlage dieses Übereinkommens sind die Zielsetzungen des Niederösterreichischen Landesverkehrskonzeptes, in dem unter anderem auch der Ausbau der Schnellbahnlinie S 2 von Wien über Wolkersdorf und Mistelbach nach Laa an der Thaya als eine wichtige verkehrspolitische Maßnahme zur Attraktivierung des Nahverkehrs in der Region enthalten ist.

Der geplante und vertraglich festgelegte Ausbau der Schnellbahnlinie S 2 umfasst unter anderem den zweigleisigen Ausbau der Strecke zwischen Gerasdorf und Wolkersdorf, die Adaptierung der Gleisanlagen sowie die Neuerrichtung bzw. Erneuerung der Fahrleitungsanlagen und die Erneuerung der Brückenbauwerke. Den Ausbaumaßnahmen wird ein im Verkehrsdienstevertrag vom 20. Juli 1996 sowie in dem für das gegenständliche Projekt unterzeichneten Verkehrsdienstevertrag festgelegtes Betriebsprogramm

      15-Minuten-Takt Wien – Wolkersdorf

      30-Minuten-Takt Wien – Wolkersdorf – Mistelbach

      60-Minuten-Takt Wien – Wolkersdorf – Mistelbach – Laa an der Thaya

zu Grunde gelegt.

Die voraussichtlichen Projektkosten für die übereinkommensgegenständlichen Maßnahmen betragen zirka 1,37 Milliarden Schilling.

In einem ersten Ausbauschritt  soll nunmehr als wichtiges Teilprojekt für die Optimierung der Betriebsabwicklung auf der Schnellbahnlinie S 2 der zweigleisige Ausbau des Streckenabschnittes zwischen Gerasdorf und Wolkersdorf realisiert werden. Für dieses Ausbauvorhaben wurden den Österreichischen Bundesbahnen bereits Investitionsmittel in der Höhe von 430 Millionen Schilling übertragen.

Beibehaltung der Postämter des Bezirkes

Das geltende Postgesetz 1997 verpflichtet die Österreichische Post AG, einen flächendeckenden Universaldienst bestimmter Postdienstleistungen (Briefe und Pakete) aufrecht zu erhalten. Diese gesetzliche Verpflichtung soll durch eine Universaldienstverordnung näher ausgeführt werden.

Die Frau Bundesminister hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass ihr die Versorgung des ländlichen Raumes mit Postdienstleistungen ein besonderes Anliegen ist. Allerdings ist es aus der Sicht der Regulierungsbehörde nicht unbedingt erforderlich, dass dies durch posteigene Dienststellen (Postämter) erfolgt. Auch die Versorgung im Wege eines Kooperationsvertrages durch Nahversorgungsunternehmen (Kaufmann, Tankstelle usw.) erfüllt diese Voraussetzungen.

Auf Initiative von Frau Bundesminister Dipl.-Ing. Forstinger finden jetzt so genannte Regionalkonferenzen statt, bei denen die Österreichische Post AG mit den betroffenen Gemeinden bzw. Regionen die zukünftige Versorgung mit Postämtern bzw. Postagenturen bespricht und bei denen auch gemeinsame Lösungen erarbeitet werden sollen.

Dabei sollte es auch möglich sein, für die Probleme des Bezirkes Mistelbach eine Lösung zu finden.“

Vom Bundesministerium für Justiz:

„Das Bundesministerium für Justiz ist von der vorliegenden Petition insofern angesprochen, als sich diese auch gegen eine Zusammenlegung von Bezirksgerichten wendet, da sowohl die Arbeit der Exekutive als auch das Bürgerservice sehr darunter leiden würden.

Die Anstrengungen des Bundesministers für Justiz, Dr. Dieter Böhmdorfer, eine zeitgemäße Gerichtsorganisation herzustellen, erfolgen jedoch gerade unter dem Aspekt der Qualitätsverbesserung.

Die österreichische Gerichtsorganisation stammt im Wesentlichen aus der Mitte des 19. Jahrhunderts und wird den heutigen Anforderungen an eine hochqualitative, rasch arbeitende Rechtsprechung nicht mehr gerecht. Im Mittelpunkt der Bemühungen zur Neuordnung steht die Verbesserung der Rechtsversorgung für den Bürger. Um die hohe Qualität der Rechtsprechung in Österreich aufrecht zu erhalten, ist es notwendig, Gerichtseinheiten einer Mindestgröße zu schaffen, um ein heute unumgängliches Mindestmaß an Spezialisierung zu erreichen und sinnvolle Vertretungsregelungen im Falle der Abwesenheit (Krankheit, Urlaub) umsetzen zu können. Der Richter des Kleinstbezirksgerichtes, der mitunter sehr in das Lokalgeschehen eingebunden ist, entspricht nicht dem Richterbild der Menschenrechtskonvention, zumal beim Richter nicht nur die tatsächliche Unabhängigkeit, Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit gegeben sein, sondern auch der äußere Anschein dies bestätigen muss.

Mit einer Reform im Einzelfall verbundene geringfügig größere Anfahrtswege sind zumutbar, weil einerseits das Netz der Verkehrsinfrastruktur sowohl im Individual- als auch im öffentlichen Verkehr bestens ausgebaut ist. Andererseits hat der Durchschnittsbürger statistisch gerade einmal in seinem Leben ein Gericht aufzusuchen, wogegen er weitaus häufiger bei – wesentlich entfernter gelegenen – Bezirkshauptmannschaften bzw. Verwaltungsbehörden vorzusprechen hat.

Im internationalen Vergleich ist Österreich, was die durchschnittliche Anzahl der Richter bei einem Eingangsgericht und die durchschnittlich von einem Eingangsgericht betreute Anzahl von Personen anlangt, das europäische Schlusslicht; auch dieser Umstand zeigt nachdrücklich, dass eine neue Gerichtsorganisation unbedingt notwendig ist.

Dass die Österreicherinnen und Österreicher dies ebenso einschätzen, ergab nicht nur eine Umfrage, die im Auftrag der österreichischen Notariatskammer durchgeführt worden ist, sondern auch eine jüngst in Oberösterreich durchgeführte Befragung. Nach der letztgenannten Befragung halten 72% der Österreicher ein Bezirksgericht pro Bezirk für ausreichend, nur 13% glauben, dass dies nicht ausreichen solle.

Im Hinblick darauf hat Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer ein Konzept einer idealtypischen Gerichtsorganisation ausarbeiten lassen, das die Sprengel sämtlicher österreichischer Bezirksgerichte nach einheitlichen objektiven Kriterien unter Bedachtnahme auf die vorhandene Infrastruktur und örtliche Besonderheiten neu gestalten soll. Dieses Konzept, das unter anderem auch die Einführung einheitlicher Eingangsgerichte (64 Regionalgerichte) und somit eine Reduktion auf bloß drei Gerichtsebenen vorgesehen hat, wurde den Landeshauptmännern bei der Landeshauptmännerkonferenz am 17. Februar 2001, dem Rechtsausschuss des Gemeindebundes am 28. Februar 2001, dem Hauptausschuss des österreichischen Städtebundes am 15. Februar 2001 und sämtlichen Landesregierungen (mit Ausnahme der nicht betroffenen Bundeshauptstadt Wien) von ihm persönlich vorgestellt. In die im Anschluss daran geführten, sehr konstruktiven Verhandlungen wurde vom Bundesminister für Justiz ein Kompromissvorschlag eingebracht, der im Wesentlichen darauf beruht, auf der Landesgerichtsebene keine Änderungen eintreten zu lassen und auf Bezirksgerichtesebene diejenigen Bezirksgerichte bestehen zu lassen, die (gegebenenfalls nach der Aufnahme eines anderen Bezirksgerichtes) zumindest zwei Richter zur Gänze mit richterlichen Rechtsprechungsagenden auslasten. Dieses Konzept wurde in mehreren Informationsveranstaltungen betroffenen Kommunalpolitikern und den Vertretern der Rechtsberufe vorgestellt.

Für den Bezirk Mistelbach ist vorgesehen, dass das Bezirksgericht Mistelbach in Zukunft auch die Sprengel der Bezirksgerichte Laa an der Thaya, Wolkersdorf und Poysdorf betreuen soll. Bei den Bezirksgerichten Laa an der Thaya, Wolkersdorf und Poysdorf handelt es sich um Kleinstbezirksgerichte. Nach der von einem unabhängigen Beratungsunternehmen entwickelten Personalanforderungsrechnung 2000 (einem auf empirischen Erhebungen beruhenden Steuerungsinstrument) lasten das Bezirksgericht Laa an der Thaya 0,97, das Bezirksgericht Wolkersdorf 0,95 und das Bezirksgericht Poysdorf 0,91 Richter mit richterlichen Rechtsprechungsagenden aus.“

Vom Bundesministerium für Inneres:

„Zur Petition Nr. 31 betreffend ,Gefährdung von 335 Arbeitsplätzen im Bezirk Mistelbach‘ wird nach Maßgabe einer in diesem Zusammenhang stattgefundenen Erhebung im Bereich der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit – Gruppe Bundesgendarmerie, seitens des Bundesministeriums für Inneres wie folgt Stellung genommen:

Hinsichtlich der Schließungen bzw. Zusammenlegungen von Bezirksgerichten besteht seitens des Bundesministeriums für Inneres keine Zuständigkeit; ergänzend wird jedoch angemerkt, dass die Arbeit der Exekutive durch allfällige Schließungen nicht beeinträchtigt erscheint.

Die geplanten Strukturmaßnahmen im Bereich der Bundesgendarmerie bezwecken eine Effizienzverbesserung zum optimierten Einsatz der vorhandenen Personal- und Sachressourcen im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung.

Im Bezirk Mistelbach ist lediglich ein Gendarmerieposten von Zusammenlegungen betroffen – Personaleinsparungen sind damit jedoch nicht verbunden.“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit teilt mit, dass die in der Petition gestellten Forderungen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums fallen.

Beschluss mit Stimmenmehrheit in der Sitzung des Ausschusses am 15. Februar 2002:

Erledigung durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes.

Bürgerinitiative Nr. 19

Eingebracht von Hubert Weißnegger betreffend „Für 1- und 2-Euro-Banknoten“

Der Einbringer überreicht die gegenständliche Bürgerinitiative mit 6 417 Unterschriften und folgendem Anliegen an den Nationalrat:

„Heute, um 11.55 Uhr wurden 6 417 Unterschriften mittels Sänfte in das Parlament gebracht. Darunter mehr als 5 000 aus dem Weinviertel, dem ,Kernland‘ des ,EUROREBELLEN‘. Der ,Nachschlag‘ an vielen weiteren tausenden Unterschriften wird am 1. Juni zeitgerecht und in aller Stille dem Initiativausschuss zur Behandlung übergeben werden. Sie erhalten dazu noch einen Abschlussbericht. Dann ist in weiterer Folge das Plenum – der Nationalrat – damit befasst.

Dies ist die größte Bürgerinitiative, die jemals in Österreich von einer EINZELPERSON initiiert und organisiert wurde. Dies in einem Zeitraum von fünf Wochen! Parteiunabhängig und von keiner Interessensgruppe unterstützt und dennoch mit bestem Erfolg. Die Argumente liegen klar auf der Hand bzw. auf dem Tisch: Jeder Europäer ist spätestens am 1. Jänner 2002 mit einer EURO-Münzflut konfrontiert.

Ein Beispiel: Sie kaufen eine 51-Cent-Briefmarke (derzeit 7 S) und zahlen mit dem kleinsten (5) Euroschein, dann erhalten Sie mindestens sieben (7) Münzen zurück!

Abhilfe dagegen hilft nur die Ausgabe von 1- und 2-Euro-Banknoten! Dies ist die klare Forderung der EINMANN-BI! und von vielen MitbürgerInnen.

Diese Miniorganisation wird sehr genau über den weiteren Fortgang wachen und gegebenenfalls einen medialen Aufschrei von sich geben, wenn hier irgendeine Verzögerung, Behinderung oä. eintritt. Der ,FLINKE HIRSCH‘ ist wachsam und innovativ genug, um diese BI zu europäisieren!

An dieser Stelle erfolgt der DANK an die bisherigen Unterstützer und der Aufruf an ALLE, bis 31. Mai diese Aktion mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.

Der Einzelkämpfer hat nur noch einen Wunsch bzw. Bitte: Zur Deckung seiner Unkosten (alles aus eigener Privatschatulle), derzeit zirka 30 000 S, und zur Aufrüstung einer etwaigen ,Kriegskasse‘ für eventuell weiter erforderliche Aktivitäten mögen die SympathisantInnen 1 EURO (1 EURO = 13,76 S) auf sein Konto bei der Weinviertler Volksbank (x) überweisen! Dies soll aber nicht als Schnorrerei oder Bettelei angesehen werden, sondern als SOLIDARIDÄTSBEITRAG!

BÜRGERINITIATIVE FÜR 1- und 2-EURO-BANKNOTEN

Österreicher und Österreicherinnen!

Das Jahr 2002 beschert uns nun endgültig den EURO. Über den Euro kann man geteilter Meinung sein; Tatsache ist, er kommt.

Doch, die Eurokraten in Brüssel decken uns mit einer Unzahl von Münzen ein. Fern jeder praktikablen Realität ist die kleinste Banknote mit 5 Euro vorgesehen.

Das entspricht 68,80 S. Dafür gibt es gleich Banknoten mit 500 Euro mit dem Wert von 6 880,15 S, die kaum jemand benötigt.

Wir Bürger werden es nun mit einer Unzahl von Münzen zu tun haben, die unsere Brieftaschen und Geldbörsen strapazieren. Die Handels- und Kleingewerbebetriebe werden darunter ebenfalls leiden.

Abhilfe kann nur durch die Ausgabe von 1- und 2-Euro-Banknoten erfolgen. Denken Sie nur an den beliebten ,Zwanziger‘! Die 20er-Münzen wollten die wenigsten Menschen.

Wenn Sie ebenfalls für die rasche Ausgabe von 1- und 2-Euro-Banknoten sind, so unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift auf dem entsprechenden Blatt! Mindestalter 19 Jahre!

Der Wortlaut des Antrages lautet:

,Der Nationalrat wird ersucht, in möglichst kurzer Zeit die Ausgabe von 1- und 2-Euro-Banknoten zu veranlassen.

Sollte dazu die Europäische Zentralbank zuständig sein, so wird der Nationalrat ersucht, dahingehend entsprechende Schritte zu setzen und Verhandlungen darüber zu führen‘.“

In seiner Sitzung am 21. Juni 2001 hat der Ausschuss beschlossen, je eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen und der Oesterreichischen Nationalbank einzuholen.

Vom Bundesministerium für Finanzen langte folgende Stellungnahme ein:

„Die Ausgabe von Euro-Banknoten obliegt gemäß Artikel 106 EG-Vertrag der Europäischen Zentralbank (EZB) bzw. den nationalen Zentralbanken. Dem Nationalrat kommt daher keine Zuständigkeit zur Ausgabe von Euro-Banknoten zu. Da die EZB und die nationalen Zentralbanken gemäß Artikel 108 EG-Vertrag unabhängig sind, besteht keine Einflussmöglichkeit durch den österreichischen Nationalrat.

Künftige Entscheidungen über Banknotenausgaben bzw. deren Stückelung werden im EZB-Rat, in welchem Österreich durch den in dieser Funktion unabhängigen Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank vertreten ist, gefällt und können so von Österreich mitbestimmt werden. Nach den dem Bundesministerium für Finanzen zugegangenen Informationen ist der Oesterreichischen Nationalbank diese Problematik bekannt.“

Die Oesterreichische Nationalbank nahm wie folgt Stellung:

„Die Entscheidung über die Stückelung der Euro-Banknoten und -Münzen wurde auf Grund der langen Vorlaufzeiten bereits Mitte der 90er Jahre getroffen. Die Basis für die heute vorliegenden Kategorien bildeten drei Überlegungen:

Zunächst wurde analysiert, wo die Banknoten-Münzen-Grenze (,note-coin-boundary‘) in Europa heute liegt. Dabei wurde ein Wert ermittelt, der zwischen 2 und 5 Euro liegt. Österreich, Italien und Griechenland sind die einzigen Länder, in denen traditionell Banknoten mit geringerem Nominalwert in Umlauf sind (zB 20 ATS, 1 000 ITL bzw. 100 GRD). Im Gegensatz zu Österreich haben sich in anderen Ländern bei Banknoten und Münzen in der gleichen Kategorie (zB 20-ATS-Münzen und 20-ATS-Banknote) auch üblicherweise die Münzen durchgesetzt (vgl. 5-DM-Münze).

Für den Initialbedarf werden heute rund zehn Milliarden Stück Banknoten sowie annähernd 60 Milliarden Stück Münzen für ganz Europa produziert. Mit dieser Verteilung wurde die Last der Produktion anteilsmäßig auf die bestehenden Banknotendruckereien und die Münzprägeanstalten verteilt. Wären auch die Kategorien 1 und 2 Euro als Banknoten produziert worden, hätte sich das Volumen bei den Banknoten auf rund 20 Milliarden Stück erhöht. Diese Produktionsmenge hätte eine termingerechte Einführung des Eurobargeldes per 1. Jänner 2002 unmöglich gemacht.

Hinzu kommen Kostenüberlegungen, die zu Gunsten der Münzen ausfallen.

Die heute beschlossenen Kategorien gelten für die erste Serie der Euro-Banknoten und -münzen. Für weitere Produktionsserien sind Änderungen im Sinne der Bürgerinitiative nicht auszuschließen, wofür die OeNB im Bedarfsfall eintreten würde. Die praktischen Erfahrungen bleiben aber abzuwarten.

Es ist uns bewusst, dass der Schilling-Euro-Tausch durch die Münzthematik in Österreich zusätzliche Umgewöhnung erfordert. Die 2-Euro-Münze ist dabei von besonderer Bedeutung in der neuen Werteskala. Die Akzeptanz der neuen 2 Euro/Cent und 20 Euro/Cent bleibt ebenfalls abzuwarten, jedenfalls können mit diesen Kategorien die Stückerfordernisse beim Wechselgeld wesentlich reduziert werden.“

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 10. Oktober 2001:

Erledigung durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes.

Bürgerinitiative Nr. 21

eingebracht von Leo Furtlehner betreffend „Zur Erhaltung des gemeinnützigen Wohnbaus“

Das Anliegen der Bürgerinitiative wurde wie folgt formuliert:

„BürgerInneninitiative zur Erhaltung des gemeinnützigen Wohnbaus

Die Unterzeichnenden richten gemäß Art. 11 StGG an den Nationalrat folgende

Petition

Der Nationalrat wird ersucht:

Die Gemeinnützigkeit der Wohnungsgesellschaften von Bund, Ländern und Gemeinden muss erhalten bleiben. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Wohnversorgung für Menschen mit kleinerem Einkommen. Deshalb soll das Budgetbegleitgesetz vom 23. November 2000 über die Aufhebung der Gemeinnützigkeit für Wohnungsgesellschaften der öffentlichen Hand zurückgenommen werden.“

In der Sitzung am 10. Oktober 2001 wurde der Beschluss gefasst, eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit einzuholen.

Das Bundesministerium legt dazu folgende Stellungnahme vor:

„Von der durch das Budgetbegleitgesetz 2001 geschaffenen Regelung des § 39 Abs. 6a WGG haben die fünf Bundesgesellschaften (BUWOG, WAG und die drei Eisenbahnergesellschaften) Gebrauch gemacht. Seitens der Länder wurde ausdrücklich für die Beibehaltung der Gemeinnützigkeit optiert. Da die diesbezüglichen Erklärungen bis spätestens 31. März 2001 zu erfolgen hatten, ist somit der Erhalt der Gemeinnützigkeit bei den gemeinnützigen Bauvereinigungen der Länder und der Gemeinden gegeben.“

Beschluss mit Stimmenmehrheit in der Sitzung des Ausschusses am 15. Februar 2002:

Erledigung durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes.

Bürgerinitiative Nr. 24

eingebracht von Hellmut Lumpi betreffend „die grausame Verfolgung der Falun-Gong-Prakti­zierenden in China“

Der Einbringer überreicht die gegenständliche Bürgerinitiative mit folgendem Anliegen an den Nationalrat:

„Der Nationalrat wird ersucht, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Regierung der Volksrepublik China aufzufordern, den Anhängern von Falun Gong die Ausübung ihres Grundrechts auf Gewissensfreiheit, freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit gemäß der Verfassung der Volksrepublik China zuzugestehen.

Falun Gong ist eine friedliche spirituelle Meditationspraxis, die auf der auch im Westen zunehmend bekannten traditionellen Meditationstechnik QiGong basiert. Neben den körperlichen Übungen legen die Falun-Gong-Praktizierenden Wert auf die Prinzipien ,Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht‘. Seit Juni 1999 werden Falun-Gong-Praktizierende in China massiv verfolgt: Sie werden in Gefängnissen, Arbeitslagern und psychiatrischen Anstalten eingesperrt und grausam gefoltert, um sie zu zwingen, das Praktizieren aufzugeben.

Seit dem Verbot sind nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen über 100 000 Falun-Gong-Praktizierende inhaftiert worden; Zehntausende wurden ohne Gerichtsverfahren in Arbeitslager gesteckt; wenigstens 1 000 völlig gesunde Praktizierende wurden in psychiatrische Anstalten eingeliefert und sind dort dem willkürlichen psychiatrischen Missbrauch ausgeliefert.

Über 300 Menschen haben unter diesen menschenunwürdigen Umständen schon ihr Leben verloren. Quellen innerhalb der chinesischen Regierung beziffern die Todesrate schon auf weit über 1 000.“

Beschluss mit Stimmenmehrheit in der Sitzung des Ausschussses am 15. Februar 2002:

Erledigung durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes.

II. Sonstiges

Nachstehend werden jene Petitionen und Bürgerinitiativen aufgezählt, die der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen in Verhandlung genommen hat und die nicht unter dem Abschnitt I anzuführen sind. Dies betrifft diesfalls jene Petitionen und Bürgerinitiativen, die auf Grund eines Ersuchens des Ausschusses vom Präsidenten des Nationalrates einem anderen Ausschuss zugewiesen worden sind.

1. Petitionen

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Petition Nr. 33

überreicht vom Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner betreffend „Altersteilzeit (Betriebsrat des BMW-Werkes Steyr)“

Die vorliegende Petition hat folgende Forderung zum Inhalt:

„Petition des Betriebsrates BMW-Werk Steyr

ALTERSTEILZEIT

Gerade Arbeitnehmer, welche Nachtarbeit sowie tägliche Akkordleistungen erbringen müssen und bereits gesundheitliche Probleme haben, bekommen hier eine Chance, vorzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden bzw. ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Bei diesem leider befristeten Gesetz haben sowohl der Staat (weniger finanzieller Aufwand), der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber (weniger Abwesenheiten) Vorteile.

Unsere Forderung an die Regierung ist es, dieses befristete Gesetz der Altersteilzeit über das Jahr 2003 hinaus zu verlängern bzw. unbefristet einzusetzen.

Bei der letzten Pensionsreform wurden gerade jene Mitarbeiter, welche Akkordleistungen sowie über Jahre Nachtarbeit leisten müssen, unserer Meinung nach vergessen. Es betrifft auch meistens Mitarbeiter, welche bereits lange im Berufsleben stehen bzw. bis zu 61,5 Lebensjahren zirka 46,5 Jahre Beiträge leisten.“

Beschluss mit Stimmenmehrheit in der Sitzung des Ausschusses am 10. Oktober 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Petition Nr. 34

überreicht vom Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner betreffend „Abfertigung Neu (Betriebsrat des BMW-Werkes Steyr)“

Der Abgeordnete Ing. Kurt Gartlehner hat dem Nationalrat folgendes Anliegen des Betriebsrates BMW-Werk Steyr überreicht:

„Petition des Betriebsrates BMW-Werk Steyr

Abfertigung NEU

Die unterzeichneten Mitarbeiter von BMW-Motoren erwarten sich von der ÖVP/FPÖ-Regierung, dass folgende berechtigte Forderungen der Arbeitnehmer bei der ,Abfertigung Neu‘ berücksichtigt werden:

      Beitragszahlungen ab Beginn der Beschäftigung!

         Zirka 700 000 Arbeitnehmer wechseln jährlich ihren Arbeitsplatz. Damit alle Arbeitnehmer und Saisonarbeiter auch einen Abfertigungsanspruch erwerben können, sind ab dem ersten Monat Beiträge durch die Arbeitgeber in die geplanten Abfertigungskassen einzuzahlen.

      Abfertigung auch bei Selbstkündigung!

         Um die Mobilität und Flexibilität der Arbeitnehmer nicht zu bestrafen, muss ein Wahlrecht der Arbeitnehmer zur Auszahlung der Abfertigung bei Selbstkündigung gegeben sein (Rucksackprinzip).

      Keine Zwangsumwandlung in eine Pension!

         Die Arbeitnehmer sollten ein Wahlrecht haben, bei Eintritt in die Alterspension, bezüglich einer Pensionsleistung oder auf die Auszahlung ihrer Abfertigungsansprüche.

Die Arbeitnehmer Österreichs sind mündig genug, die Art der Auszahlung auf Grund ihrer persönlichen Lebensumstände selbst zu bestimmen.“

Beschluss mit Stimmenmehrheit in der Sitzung des Ausschusses am 10. Oktober 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Finanzausschuss

Petition Nr. 27

überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl betreffend „Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Rettungsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften“

Die genannte Petition wurde von einer Reihe hochrangiger Funktionäre der österreichischen Freiwilligen Feuerwehren und verschiedener Rettungsverbände unterstützt und wie folgt formuliert:

„Petition zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Rettungsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften

vom 21. Mai 2001

Die Kosten der freiwilligen Dienste Feuerwehr und Rettung steigen ständig. Obwohl diese Dienste für die Allgemeinheit unschätzbaren Wert haben und die gesetzlichen Anforderungen ständig wachsen, erhalten die Trägerorganisationen nicht maßgeblich mehr Geld.

Eine besondere Last bei notwendigen Investitionen stellt für diese freiwilligen Organisationen ebenso wie beispielsweise für Pflegedienste und Einrichtungen im Bereich der Familien- und Jugendwohlfahrt die an den Finanzminister abzuführende Mehrwertsteuer dar.

Allein die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges, wie sie beispielsweise laut NÖ Feuerwehr-Mindest­ausrüstungsverordnung bereits für Feuerwehren in kleinen Gemeinden mit mehr als 300 Häusern Vorschrift ist, kostet etwa vier Millionen Schilling, den Gegenwert eines gut ausgestatteten und großzügig bemessenen Einfamilienhauses, davon zirka 670 000 S Mehrwertsteuer. Hinzu kommen noch die Kosten für Erhaltung und Betrieb der benötigten Fahrzeuge und Anlagen.

Die Mitfinanzierung der Ausrüstung durch die Freiwilligen Feuerwehren erfolgt vor allem durch Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen, die durch den unentgeltlichen Einsatz der Mitglieder erwirtschaftet werden. Ein weiterer Teil der Finanzierung erfolgt mittels Förderungen aus Mitteln der Feuerschutzsteuer auf Feuerversicherungen. Diese Förderungen bewegen sich in der Regel in der Höhe der zu entrichtenden Mehrwertsteuer, was eigentlich absurd ist. Hier wird eine Steuer eingehoben, um eine andere Steuer bezahlen zu können, und nicht, um den Feuerwehren die dringend benötigten Förderungen zu geben.

Da die Mittel aus der Feuerschutzsteuer rückläufig sind, gibt es Bestrebungen, den Steuersatz von acht auf zehn Prozent zu erhöhen. Da die Belastungswelle der Regierung (Haider-)Schüssel die Steuerquote bereits auf unerträgliche 46 Prozent angehoben hat, lehnen wir Sozialdemokraten weitere Steuererhöhungen für Konsumenten kategorisch ab.

Bereits durch eine einfache Änderung des Umsatzsteuergesetzes, insbesondere des § 2, der diese Organisationen als Körperschaften öffentlichen Rechts zur Mehrwertsteuerzahlung verpflichtet, wäre bereits ein wesentlicher Schritt zur Stärkung dieser Organisationen getan.

Die Änderung könnte den genannten Organisationen den Vorsteuerabzug oder die Mehrwertsteuerrückerstattung zubilligen.

Gerade im Jahr der Freiwilligen gilt es ein konkretes, in der Kasse der Trägerorganisationen sichtbares Zeichen zu setzen und nicht nur in Sonntagsreden auf den Stellenwert der freiwilligen Organisationen hinzuweisen.

Ich fordere deshalb Finanzminister Grasser auf, einen Vorschlag zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes in den Nationalrat einzubringen, damit Feuerwehren, Rettungen und andere freiwillige gemeinnützige Organisationen bei notwendigen Investitionen nicht mehr mit der Mehrwertsteuer belastet werden.

Diese Petition wurde von einer Reihe hochrangiger Funktionäre der österreichischen Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsverbände unterstützt.“

In seiner Sitzung am 21. Juni 2001 hat der Ausschuss beschlossen, je eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Inneres einzuholen.

Vom Bundesministerium für Finanzen langte eine Stellungnahme mit folgendem Wortlaut ein:

„Das in § 2 Abs. 3 UStG 1994 normierte Verbot des Vorsteuerabzuges für Körperschaften des öffentliches Rechts ergibt sich aus der 6. EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Eine Änderung der nationalen Bestimmung im Sinne der Petition wäre richtlinienwidrig und ist daher schon deshalb abzulehnen. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass von irgendeinem Mitgliedstaat Änderungen dieser Regelung angestrebt werden; ein Alleingang Österreichs in dieser Frage wäre nicht sinnvoll und ist daher auch nicht beabsichtigt.

Soweit Feuerwehren außerhalb ihres gesetzlich geregelten Aufgabenbereiches (Brandbekämpfung, Katastrophenhilfe) als Betriebe gewerblicher Art unternehmerisch tätig werden, steht ihnen zufolge § 2 Abs. 3 UStG 1994 ein Vorsteuerabzug zu. Rettungsorganisationen, die Umsätze im Bereich der Krankenbeförderung tätigen, sind nach § 6 Abs. 1 Z 22 UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit und auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Allerdings erhalten diese Organisationen zufolge § 2 Abs. 2 des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes 1996 Beihilfen im Ausmaß der nicht abzugsfähigen Vorsteuern.“

Das Bundesministerium für Inneres teilte dazu Folgendes mit:

„Zum Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen um Stellungnahme betreffend die Petition Nr. 27, ,Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Rettungsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften‘ kann seitens des Bundesministeriums für Inneres auf Grund des Umstands, dass die gegenständliche Petition nach ho. Dafürhalten ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fällt, nur folgende Stellungnahme abgegeben werden:

      Die Anhebung der Feuerschutzsteuer um 2% wurde seinerzeit im Begutachtungsverfahren vom Bundesministerium für Inneres unterstützt.

      Nach ho. Wissensstand entfielen in den vergangenen fünf Jahren von den rund eine Million Feuerwehreinsätzen etwa zwei Drittel auf so genannte ,Technische Hilfeleistungen‘. Rund 20% dieser Hilfeleistungen, das sind etwa 136 800 Einsätze, basierten auf Verkehrsunfällen. Die Bewältigung dieser Aufgabe ist nur mit modernstem Gerät möglich. Vom Bundesfeuerwehrverband wurde seinerzeit die Anhebung der Kfz-Versicherung um 1,5%, zweckgebunden für das Feuerwehr- und Rettungswesen der Länder, angestrebt.“

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 10. Oktober 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Finanzausschuss.

Ausschuss für innere Angelegenheiten

Petition Nr. 20

überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl betreffend „Sicherheit der Schulkinder“

„Petition für die Sicherheit der Schulkinder

vom 18. Jänner 2001

Die Budgetkürzungen durch die FPÖVP-Koalition im Bereich des Innenministeriums hat Bundesminister Dr. Ernst Strasser dazu verwendet, um die Finanzierung von Zivildienern für die Sicherung der Schulwege zu streichen.

Die Bundespolizeidirektion St. Pölten hat nun allen Pflichtschulen St. Pöltens mitgeteilt, dass die Sicherung der Schulwege nicht mehr gewährleistet werden kann.

Dies ist das erste Eigenständnis des Innenministeriums, dass mit den von der blauschwarzen Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mitteln die innere Sicherheit in Österreich nicht mehr wie bisher aufrecht gehalten werden kann.

Gerade in der Frühverkehrsspitze besteht vor allen Schulen erhöhte Gefahr für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Kinder. Auch in den Siedlungsgebieten, in denen der Verkehr temporeduziert geführt wird, besteht gerade morgens durch das erhöhte Verkehrsaufkommen große Gefahr für Schulkinder.

Die verordnete Sparsamkeit gefährdet die Sicherheit der jüngsten und schwächsten Bürger massiv. Ich fordere daher, dass die Bundespolizei die Sicherung der Schulwege im bisher üblichen Ausmaß weiterführt.

Die Budgetkürzungen im Bundeshaushalt, die dazu geführt haben, dass die Schulwegsicherung nicht mehr wie bisher durch Zivildiener durchgeführt werden kann, sind ein Anschlag auf die Sicherheit und Gesundheit unserer Kinder.

Wenn auf Grund von Personalmangel Kinder auf schlecht gesicherten Schulwegen zu Schaden kommen sollten, dann tragen Sie, Herr Innenminister, dafür die volle Verantwortung!

Ich fordere deshalb Sie, Herr Innenminister Dr. Ernst Strasser, auf, die Budgetkonsolidierung nicht auf Kosten der Sicherheit unserer Kinder zu betreiben, die unveränderte Sicherung der Schulwege unverzüglich anzuordnen und die dafür notwendigen Geldmittel zur Verfügung zu stellen!

Anbei übermittle ich Ihnen eine Unterschriftenliste der Kinderfreunde St. Pölten, mit der viele betroffene Eltern diese Forderungen unterstützen.“

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat in seiner Sitzung am 17. April 2001 beschlossen, je eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sowie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit einzuholen.

Das Bundesministerium für Inneres nimmt wie folgt Stellung:

„Die Schulwegsicherung ist im Bereich aller 14 Bundespolizeidirektionen nach wie vor im vollen Umfang gewährleistet. Sie wird bei den einzelnen Behörden neben den Zivildienern und Sicherheitswachebeamten zum Teil auch von Privatpersonen, Schülerlotsen und Magistratsbediensteten wahrgenommen. Der Vorwurf, die Budgetkonsolidierung werden auf Kosten der Sicherheit unserer Kinder betrieben, geht somit ins Leere.“

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie teilt Folgendes mit:

„Die gegenständliche Petition wendet sich an den Bundesminister für Inneres und betrifft Personaleinsparungen im Bereich der Exekutive.

Für die Sicherheit von Schulwegen sind die lokalen Behörden zuständig, und es kann daher von externer Seite nicht beurteilt werden, ob andere Vorkehrungen zur Absicherung von Schulwegen (wie zB die Errichtung von druckknopfgesteuerten Ampelanlagen) getroffen wurden, wenn seitens der Exekutive weniger Personal für die Schulwegsicherung zur Verfügung gestellt wird.

Sollten konkrete Einzelbeispiele bekannt sein, wird sich das ho. Ressort gerne mit den sachverständigen Abteilungen der Landesregierungen ins Einvernehmen setzen, um zu sicherheitstechnisch vertretbaren Lösungen zu kommen.“

Vom Kuratorium für Verkehrssicherheit ist folgende Stellungnahme eingelangt:

„Jährlich ereignen sich bundesweit zirka 2 300 Kinderunfälle im Straßenverkehr, davon zirka 600 Schulwegunfälle. Somit verunglückt jedes vierte Kind am Schulweg.

Besonders gefährdet ist dabei die Altersgruppe der 7-jährigen SchülerInnen und später die der 12-Jährigen (RadfahrerInnen). Ein Grund ist darin zu suchen, dass die Kinder im ersten Schuljahr noch in Begleitung von Erwachsenen in die Schule kommen. In den Folgejahren nimmt diese Begleitung ab, während die Gefährdung der Kinder im Straßenverkehr keineswegs abnimmt.

Rund 20% der als Fußgänger verunglückten Kinder – somit jedes fünfte verunglückte Kind – befindet sich zum Zeitpunkt des Unfalls auf einem Schutzweg. Diese Unfallanalyse zeigt deutlich, dass eine Querungshilfe in Form eines Schutzweges das sichere Überqueren einer Gefahrenstelle nicht restlos sicherstellt. Daher sind entsprechende Gefahrenstellen zusätzlich durch Schülerlotsen abzusichern.

Da den Schulkindern noch eine Reihe von Fähigkeiten und Fertigkeiten, aber auch das Gefahrenbewusstsein – Kinder entwickeln erst mit zirka acht bis zehn Jahren ein realistisches Bewusstsein für die Gefahren im Straßenverkehr – und die notwendige Konzentration im Straßenverkehr fehlen, ist es von besonderer Wichtigkeit, die in Österreich bisher flächendeckend angebotene Schulwegsicherung (auch durch Exekutivbeamte) lückenlos weiterzuführen, jedenfalls so lange keine gleichwertigen Alternativen gefunden werden.

Ein Prinzip jeder Art von Schulwegsicherung ist die Forderung, dass diese Sicherheitsmaßnahme konstant erfolgen muss, weil bei plötzlichem Wegfall die zu schützenden Kinder stark verunsichert und dadurch großen Gefahren ausgesetzt sind.

Verantwortungsbewusstsein und Engagement von Zivildienern im Rahmen der Schulwegsicherung haben sich in der Vergangenheit sehr bewährt. Zirka 400 Zivildiener waren diesbezüglich bis vor kurzem bundesweit im Einsatz. Die Verkehrsunfallstatistik beweist deren Wichtigkeit: So ereignen sich auf solcherart gesicherten Übergängen 0,5 Schulwegverkehrsunfälle pro Jahr.

Die Steigerung des sozialen Verantwortungsbewusstseins und des Zivileinsatzes zum Schutz der Kinder im Straßenraum hat positive Auswirkungen auf die Verkehrssinnbildung und partnerschaftliche Verkehrssozialisation von Kindern. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit trägt mit Vertrieb und Ausstattung sämtlicher Zivildiener im Rahmen der Schulwegsicherung mit der Schutzausrüstung den Hauptkostenanteil und gedenkt dieses auch in Zukunft zu tun. Die flächendeckende Schulwegsicherung ist als Maßnahme speziell für die schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit zu betrachten, die einerseits ein sicheres und konfliktfreies Fortkommen im Straßenverkehr bewirkt und andererseits menschliches Leid und Kosten erspart.“

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 10. Oktober 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten.

Justizausschuss

Petition Nr. 32

überreicht von der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek betreffend „Menschenrechte – Rechte Menschen“

Die vorliegende Petition hat folgende Forderung zum Inhalt:

„Menschenrechte – Rechte Menschen

Polarisierung gegen Schwule seitens der ÖVP

EU-Gerichtshof fordert Österreich auf, den diskriminierenden § 209 StGB ersatzlos zu streichen.

ÖVP spricht von Einmischung in Österreichs interne Angelegenheiten.

Richter der österreichischen Gerichtshöfe sehen einen Anachronismus in der Gesetzgebung.

Die ÖVP spricht von Schutzgesetz (allerdings gilt dies nur für männliche Homosexuelle).

Die unterschwellige Botschaft der ÖVP lautet: Schwule sind Menschen zweiter Klasse.“

Beschluss mit Stimmenmehrheit in der Sitzung des Ausschusses am 10. Oktober 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Justizausschuss.

Umweltausschuss

Petition Nr. 30

überreicht von der Abgeordneten Mag. Dr. Eva Glawischnig betreffend „Gegen Temelin – für unsere Zukunft“

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2001 die vorliegende Petition mit dem Wortlaut „Ich sage NEIN zu Temelin! Ich sage JA zu einer sicheren Zukunft!“ in Verhandlung genommen und folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

Ersuchen um Zuweisung an den Umweltausschuss.

2. Bürgerinitiativen

Justizausschuss

Bürgerinitiative Nr. 18

eingebracht von Grit Ebner betreffend „Bevor es zu spät ist“

Das Anliegen der Bürgerinitiative wurde wie folgt formuliert:

„Wir appellieren an den Nationalrat und fordern:

      Ein klares Verbot jeder entgeltlichen wie unentgeltlichen Verwertung eines lebenden oder toten Embryos oder Fötus, auch von Teilen von ihm.

      Ein klares Verbot des Eingriffs in die menschliche Keimbahn (Genmanipulation).

      Ein klares Verbot der Erzeugung von Embryonen durch Klonung.

      Ein klares Verbot der Erzeugung von Stammzellen durch reproduktives Klonen.

      Ein klares Verbot der Schaffung tier-menschlicher Mischformen.“

In seiner Sitzung am 17. April 2001 hat der Ausschuss beschlossen, je eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen, der Ärztekammer und der Universität Wien (Institut für Ethik in der Medizin) einzuholen.

Das Bundesministerium für Justiz teilt dazu Folgendes mit:

„Die Bürgerinitiative Nr. 18 stellt folgende Forderungen auf:

      Ein klares Verbot jeder entgeltlichen wie unentgeltlichen Verwertung eines lebenden oder toten Embryos oder Fötus, auch von Teilen von ihm.

      Ein klares Verbot des Eingriffs in die menschliche Keimbahn (Genmanipulation).

      Ein klares Verbot der Erzeugung von Embryonen durch Klonung.

      Ein klares Verbot der Erzeugung von Stammzellen durch reproduktives Klonen.

      Ein klares Verbot der Schaffung tier-menschlicher Mischformen.

Nach dem geltenden Fortpflanzungsmedizingesetz (BGBl. Nr. 275/1992) ergibt sich, dass ein Teil dieser Forderungen bereits der bestehenden Gesetzeslage entspricht:

§ 3 FMedG schreibt vor, dass für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur die Eizellen und der Samen der Ehegatten oder Lebensgefährten verwendet werden dürfen. Eizellen und entwicklungsfähige Zellen (im Wesentlichen sind unter diesem Begriff auch Embryonen zu verstehen) dürfen nur bei der Frau verwendet werden, von der sie stammen.

§ 9 FMedG betrifft die Verwendung, Untersuchung und Behandlung von Samen, Eizellen und entwicklungsfähigen Zellen. Entwicklungsfähige Zellen dürfen demnach nicht für andere Zwecke als für medizinisch unterstützte Fortpflanzung verwendet werden. Sie dürfen nur insoweit untersucht und behandelt werden, als dies nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erforderlich ist. Gleiches gilt für Samen und Eizellen, die für medizinisch unterstützte Fortpflanzung verwendet werden sollen. Eingriffe in die Keimzellbahn sind unzulässig.

§ 21 FMedG normiert überdies ein Vermittlungsverbot von entwicklungsfähigen Zellen, von Samen und Eizellen für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung von Personen, die bereit sind, Samen, Eizellen oder entwicklungsfähige Zellen für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung in sich einbringen zu lassen. Ein Verstoß gegen das Verwendungs-, Untersuchungs- und Behandlungsverbot des § 9 sowie gegen das Vermittlungsverbot des § 21 wird von den Strafbestimmungen des § 22 FMedG sanktioniert.

Zu 1:

Da im § 1 Abs. 3 FMedG als entwicklungsfähige Zellen befruchtete Eizellen und daraus entwickelte Zellen bezeichnet werden und diese entsprechend § 9 Abs. 1 nicht für andere Zwecke als für medizinisch unterstützte Fortpflanzung verwendet werden dürfen, ist damit die Forderung bezüglich lebender Em­bryonen abgedeckt. Damit scheidet die reine, insbesondere die verbrauchende Forschung gänzlich aus. Abgestorbene entwicklungsfähige Zellen, also auch tote Embryonen, unterliegen keinem Schutz nach FMedG. Ein Verbot der Forschung an totem Zellmaterial war nicht Gegenstand der dem FMedG zugrunde liegenden rechtspolitischen Erwägungen.

Zu 2:

Der zweiten Forderung ist durch § 9 Abs. 2 FMedG, dem Verbot eines Eingriffes in die Keimzellbahn, bereits entsprochen.

Zu 3:

Nach herrschender Auffassung (Miklos RdM 2000, 35) ist das Klonen menschlicher Lebewesen durch das Zusammenspiel der §§ 3 und 9 FMedG bereits verboten. Dessen ungeachtet existiert ein ausdrückliches Verbot, wie etwa für den Eingriff in die menschliche Keimzellbahn, nicht. Diesbezügliche legislative Überlegungen werden jedoch im Zuge eines das FMedG betreffenden Legislativprojektes angestellt.

Zu 4:

Die Erzeugung von Stammzellen durch Klonen wird derzeit vor allem vor dem Hintergrund der Verwendung von Stammzellen für therapeutische Zwecke erwogen. Dabei hat sich – auch wenn das Ziel der Weg über die Erzeugung eines Embryos führt – der Begriff ,therapeutisches Klonen‘ herausgebildet. Festzuhalten ist aber, dass das geltende Recht bereits, wie zu Punkt 3 ausgeführt, ein – zwar nicht ausdrückliches – Verbot des Klonens enthält, das auch auf therapeutisches Klonen anzuwenden wäre. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu den legislativen Überlegungen auch zu diesem Punkt.

Zu 5:

Letztlich kann die Schaffung einer tier-menschlichen Mischform nach dem heutigen Stand der Technik nahezu ausschließlich durch einen Eingriff in eine Keimzellbahn stattfinden. Wie bereits ausgeführt, ist ein Eingriff in die menschliche Keimzellbahn durch das österreichische FMedG verboten. Wie weit menschliche Gene bei der an sich nicht unzulässigen Manipulation an der Keimzellbahn von Tieren praktisch Verwendung finden müssen, ist dem Bundesministerium für Justiz nicht bekannt. Ein förmliches Verbot der Erzeugung tier-menschlicher Mischformen wird daher im Rahmen des bereits erwähnten legislativen Projektes ebenfalls erwogen.“

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen legt zur gegenständlichen Bürgerinitiative folgende Stellungnahme vor:

„Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen beehrt sich, zur Bürgerinitiative Nr. 18 ,Bevor es zu spät ist‘ darauf hinzuweisen, dass die führende Zuständigkeit zur Beantwortung dem Bundesministerium für Justiz zukommt.

Im gegebenen Zusammenhang ist insbesondere auf das Fortpflanzungsmedizingesetz, BGBl. Nr. 275/1992, aufmerksam zu machen, in dessen § 9 Regelungen zur Verwendung, Untersuchung und Behandlung von Samen, Eizellen und entwicklungsfähigen Zellen getroffen werden.

Nach § 9 Abs. 1 FMedG dürfen entwicklungsfähige Zellen nicht für andere Zwecke als für medizinisch unterstützte Fortpflanzung verwendet werden. Sie dürfen nur insoweit untersucht und behandelt werden, als dies nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erforderlich ist. Gleiches gilt für Samen und Eizellen, die für medizinisch unterstützte Fortpflanzung verwendet werden sollen.

Forschung an entwicklungsfähigen Zellen ist ebenso wie die Verwendung zu anderen Zwecken ausnahmslos verboten. Untersuchungen und Behandlungen, die etwa die neue Methode des ,nuclear transfer‘ erfordern würde, verstoßen ebenso wie die im Vorfeld erforderlichen Forschungen gegen das umfassende Forschungsverbot des FMedG.

Nach § 9 Abs. 2 FMedG sind Eingriffe in die Keimzellbahn unzulässig. Auch in § 64 Gentechnikgesetz wird auf das Verbot des § 9 FMedG verwiesen. In diesem Zusammenhang ist auch auf das seitens Österreichs bislang nicht ratifizierte Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (,Bioethik­konvention‘) hinzuweisen, in dessen Artikel 18 ebenfalls ein Verbot der Erzeugung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken vorgesehen ist.

Durch § 9 leg. cit. sind auch ,indirekte Eingriffe in die Keimzellbahn‘ durch Verschmelzung gentechnisch veränderter somatischer Zellen mit Keimzellen erfasst.

Hinsichtlich des geforderten Verbots der Erzeugung von Stammzellen durch reproduktives Klonen ist festzuhalten, dass Klonen entweder durch ,Embryo-Splitting‘ oder durch Verpflanzung eines somatischen Zellkerns in eine entkernte Eizelle erfolgen kann. Hinsichtlich der Gewinnung embryonaler Stammzellen aus Embryonen ist festzuhalten, dass hier ebenfalls ein Verbot gemäß § 9 Abs. 1 FMedG besteht. Forschung an entwicklungsfähigen Zellen ist ebenso wie die Verwendung zu anderen Zwecken verboten.

Auch hinsichtlich des geforderten Verbotes der Schaffung tier-menschlicher Mischformen ist auf die Bestimmung des § 9 Abs. 1 FMedG hinzuweisen.

Im Übrigen ist zu den Forderungen auf zivilrechliche Aspekte zu verweisen, wobei für die umfassende Behandlung der Fragestellung auch landesgesetzlichen Regelungen (Leichen- und Bestattungsgesetze der Länder) ebenso Relevanz zukommt wie bundesgesetzlichen Normen insbesondere hinsichtlich der Entsorgung von Abfällen aus dem medizinischen Bereich.

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen betont abschließend, dass der Schutz menschlichen Lebens – gerade vor dem Hintergrund leidvoller historischer Erfahrungen – vordringlich sein muss und Forschungsfreiheit und medizinischer Nutzen nur unter dem Aspekt der Würde und der Achtung menschlichen Lebens gesehen werden können.“

Die Ärztekammer stellt zur Bürgerinitiative Nr. 18 Folgendes fest:

„Zu Ihrer Einladung, zur Bürgerinitiative Nr. 18 betreffend ,Bevor es zu spät ist‘ Stellung zu nehmen, dürfen wir anmerken, dass der Meinungsbildungsprozess zur fraglichen Thematik innerhalb der Österreichischen Ärztekammer noch nicht gänzlich abgeschlossen ist. Die Ethikkommission der Österreichischen Ärztekammer ist allerdings derzeit mit den von der Bürgerinitiative angesprochenen Problemen befasst. Nach Vorliegen endgültiger Ergebnisse können wir Sie gerne entsprechend informieren.“

Von der Universität Wien, Institut für Moraltheologie, Institutsvorstand Univ.-Prof. Dr. Günter Virt, wurde folgende Stellungnahme übermittelt:

„Es handelt sich tatsächlich um ganz wichtige und für die Zukunft entscheidende Weichenstellungen von höchster ethischer Relevanz, von der auch die Lebenswelt vieler Bürger in unserer Gesellschaft von morgen betroffen sein wird.

Es ist mir allerdings nicht möglich, eine Stellungnahme der Institution als ganzer abzugeben, da dies in kurzer Zeit weder möglich ist, noch in dieser Differenziertheit auf alle zum Teil auch vermutlich in Nuancen sehr unterschiedlichen Auffassungen der Institutsmitglieder eingehen kann. Ich darf Sie sehr frühzeitig darauf hinweisen, dass zu dieser ganzen Thematik das Institut mit einem Symposion gemeinsam mit dem ORF unter dem Titel ,Embryonenschutz – Hemmschuh für die Biomedizin?‘ am 10. und 11. Oktober 2001 in die Öffentlichkeit treten wird und seinen Beitrag zu dieser wichtigen Thematik in ihrer ganzen Komplexität für die gesellschaftliche Debatte leisten wird.

Gerne bin ich aber bereit, Ihnen meine persönliche Stellungnahme zu dieser Bürgerinitiative zu senden, für die ich alleine die Verantwortung übernehme:

Die parlamentarische Bürgerinitiative ,Bevor es zu spät ist‘ fordert:

1. Ein klares Verbot jeder entgeltlichen wie unentgeltlichen Verwertung eines lebenden oder toten Embryos oder Fötus und auch von Teilen von ihm

Ethische und menschenrechtliche Überlegungen zu diesem Problem haben im Artikel 21 und 22 der Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates von 1997 (MRB) zu der Bestimmung geführt, dass der menschliche Körper und Teile davon also solche nicht zur Erzielung eines finanziellen Gewinnes verwendet werden dürfen. Die Biopatentrichtlinie der EU, die in nationales Recht umgesetzt werden muss, schließt von der Patentierungsmöglichkeit ausdrücklich die Verwendung von menschlichen Embryonen aus. Dies verstößt gegen die guten Sitten. Im österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz ist die Herstellung von Embryonen nur zur Fortpflanzung und zu keinem anderen Zweck gestattet. (§ 9). Es dürfen nur so viele Eizellen befruchtet werden, wie nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft innerhalb eines Zyklus für eine aussichtsreiche und zumutbare medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind (§ 10). Es sollte also in Österreich keine überzähligen Embryonen geben.

Ausgenommen von dieser Forderung sind die Bestimmungen der österreichischen Transplantationsregelung (KAG 64), die von einem Toten Organentnahme für Transplantationen vorsieht, wenn kein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt.

2. Ein klares Verbot des Eingriffs in die menschliche Keimbahn (Genmanipulation)

Unter ethischem Gesichtspunkt ist eine somatische Gentherapie, die auf das Individuum beschränkt bleibt, unter den üblichen medizinethischen Regeln grundsätzlich ethisch sinnvoll. Gut davon zu unterscheiden sind Veränderungen der menschlichen Keimbahn, die im Artikel 13 der MRB durch folgende Passage ausgeschlossen sind: ,Eine Intervention, die auf die Veränderung des menschlichen Genoms gerichtet ist, darf nur zu präventiven, diagnostischen und therapeutischen Zwecken und nur dann vorgenommen werden, wenn sie nicht darauf abzielt, eine Veränderung des Genoms von Nachkommen herbeizuführen.‘ Im österreichischen Gesetz sind gezielte Keimbahnveränderungen sowohl im Fortpflanzungsmedizingesetz (,Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind unzulässig‘ lautet das kategorische Verbot) als auch im Gentechnikgesetz (§ 64) ausgeschlossen. Auch die Biopatentrichtlinie der Europäischen Union schließt Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität der Keimbahn des menschlichen Lebewesens von der Patentierbarkeit aus.

3. Ein klares Verbot der Erzeugung von Embryonen durch Klonung

Bezüglich dieser Problematik ist auf Artikel 18 der MRB zu verweisen, in dem die Erzeugung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken kategorisch verboten ist. Diese Bestimmung wird im Hinblick auf Klonierungstechniken in einem Zusatzprotokoll konkretisiert. Diese Bestimmungen zeigen klar die Intention, den Menschenrechtsschutz auch auf die früheste Phase menschlicher Wesen hin zu konkretisieren. Trotz der bereits bestehenden Bestimmungen (FMG § 9 in Verbindung mit § 3) wäre es günstig, das Verbot der Erzeugung menschlicher Embryonen durch Klonung ausdrücklich gesetzlich zu verankern.

4. Ein klares Verbot der Erzeugung von Stammzellen durch reproduktives Klonen

Die Bürgerinitiative scheint auf die auch in der EU-Charta Eingang gefundene Unterscheidung von reproduktivem und so genannten nicht-reproduktivem Klonen, oft auch ,therapeutisches Klonen‘ genannt, anzuspielen. Diese Formulierung scheint unter ethischem Aspekt äußerst unglücklich und missverständlich. Unter ,therapeutisch‘ wird in klassisch medizinethischem Verständnis ein Heilversuch im Sinne des Individuums verstanden. In der neueren missverständlichen Verwendung des Wortes ,therapeutisches‘ oder nicht- reproduktives Klonen geht es aber im Klartext um eine gezielte Herstellung oder Verwendung von Embryonen, um diese im Zuge des Verfahrens der Gewinnung von Stammzellen aus der inneren Zellmasse oder anderen Verfahren zu zerstören. Neuere Forschungen zeigen, dass es zu diesem Weg ethisch akzeptable Alternativen gibt, nämlich die Gewinnung von Stammzellen aus dem Nabelschnurblut oder aus dem erwachsenen Organismus. Aus meiner Sicht erscheint sowohl die Gewinnung von Stammzellen aus reproduktivem wie auch nicht-reproduktivem Klonen ethisch nicht zu rechtfertigen. Es sind daher alternative Wege zu suchen.

5. Ein klares Verbot der Schaffung tier-menschlicher Mischformen

National wie international besteht ein breiter Konsens darüber, dass die Erzeugung von Mischwesen aus Mensch und Tier (Interspezies-Hybridisierung) sowie die Vereinigung von mehreren Embryonen oder Teilen davon ethisch nicht vertretbar sind und daher uneingeschränkt abzulehnen sind. Allerdings wäre eine derartige Bestimmung in einschlägigen Gesetzen günstigerweise zu verankern (zB Patentgesetz). Ein grundsätzliches Verbot der Erzeugung transgener Tiere scheint ethisch nicht zwingend begründbar, und hier sollte der weiteren verantwortlichen Forschung kein Hindernis in den Weg gelegt werden.

Auch wenn Österreich die Menschenrechtskonvention zur Biomedizin weder unterzeichnet noch ratifiziert hat und ich einer diesbezüglichen Diskussion nicht vorgreifen will, halte ich es dennoch für günstig, die ethisch gut begründeten Standards dieser Menschenrechtskonvention, wo sie konkreter sind als österreichische Gesetze, zu berücksichtigen.“

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 10. Oktober 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Justizausschuss.

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat die gegenständlichen Petitionen und Bürgerinitiativen in seinen Sitzungen am 17. April, 21. Juni, 10. Oktober 2001 und 15. Februar 2002 in Verhandlung genommen.

An den Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Bernd Brugger, Edeltraud Gatterer, Theresia Haidl­mayr, Gabriele Heinisch-Hosek, Anton Heinzl, Anton Knerzl, Paul Kiss, Johann Kurzbauer, Dr. Gerhard Kurzmann, Detlev Neudeck, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Helene Partik-Pablé, Dr. Alois Pum­berger, Dr. Robert Rada, Hermann Reindl, Johannes Schweisgut, Mag. Ulrike Sima, Anton Wattaul, Rainer Wimmer, Roland Zellot sowie die Obfrau des Ausschusses Mag. Giesela Wurm.

Zur Berichterstatterin für das Haus wurde die Abgeordnete Edeltraud Gatterer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den   Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2002 04 03

                              Edeltraud Gatterer                                                            Mag. Gisela Wurm

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau