Anlage
Abänderung
zum Gesetzentwurf in 786 der Beilagen
Art. I Z 43 lautet:
„43. An § 65 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:
,(3) § 35 Abs. 7 tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.‘ “