Anlage

Abänderung

zum Gesetzentwurf in 786 der Beilagen

Art. I Z 43 lautet:

„43. An § 65 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:

,(3) § 35 Abs. 7 tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.‘ “