1078 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 15. 4. 2002

Bericht

des Bautenausschusses


über den Entschließungsantrag 638/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Maß- und Eichgesetzes (MEG) usw.

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. März 2002 den gegenständlichen Antrag im Nationalrat eingebracht, mit dem der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit aufgefordert werden soll:

„1.    dem Nationalrat eine Novelle des Maß- und Eichgesetzes (MEG) ua. mit folgenden Grundsätzen vorzulegen:

1.1    eine flächendeckende österreichweite Marktbeobachtung einzuführen und damit die Kontrolldichte zu erhöhen,

1.2    die Strafsanktionen bei Gesetzesverstößen wie beispielsweise für ,schlampige Abfüllungen‘ drastisch zu erhöhen, da nur so gewährleistet werden kann, dass sich die Abfüller aus eigenen wirtschaftlichen Interessen um eine saubere Abfüllpraxis bemühen,

1.3    eine Regelung zu entwickeln, dass diese unlauter erzielten Gewinne der Hersteller künftig abgeschöpft und zur Finanzierung der ,Füllmengenkontrollen bzw. der Kontrollen nach dem MEG eingesetzt werden;

2.      eine Änderung der Fertigpackungsverordnung (FPVO) vorzunehmen,

2.1    dass die Füllmenge nicht mehr vom Zeitpunkt der Abfüllung bzw. Fertigstellung, sondern vom Zeitpunkt des Verkaufs herangezogen wird, womit auch die Kontrollmöglichkeiten erleichtert werden,

2.2    die Bewertung von Verstößen zu vereinfachen, da bei dem zur Zeit geltenden Mittel-Wertprinzip bei jeder Stichprobe eine große Menge von einzelnen Fertigpackungen überprüft (Referenzverfahren) werden muss, um mögliche Verstöße festzustellen,

2.3    eine ,Mindestmengenregelung vorzusehen, welche den messtechnischen Aufwand reduzieren und garantieren würde, dass Fertigpackungen mindestens die aufgedruckte Füll- bzw. Warenmenge enthalten müssen,

2.4       österreichischen VerbraucherInnen anzubieten, dass sie ab sofort vermeintlich nicht ausreichend gefüllte Fertigpackungen bei ihrem zuständigen Eichamt oder einer Bundesanstalt für Lebensmittel­untersuchung kostenlos überprüfen lassen können (seit 1996 wird diese Vorgangsweise in der BRD mit Erfolg angeboten.);

3.      die Kontrollergebnisse (Statistik über Füllmengenkontrollen bei Fertigpackungen usw.) jährlich – wie in Deutschland – in einem Bericht zu veröffentlichen und dem Nationalrat vorzulegen;

4.      für den Aufbau eines europaweiten gegenseitigen Informationssystems – ähnlich wie RAPEX – wenn Unterfüllung von Fertigpackungen – sowohl bei gleicher wie auch unterschiedlicher Füllmenge – nachgewiesen wird, einzutreten;

5.      eine ,Mogelverpackungsverordnung‘ zu erlassen, um Verstöße nach dem MEG effektiv bekämpfen zu können.“

Der Bautenausschuss hat diesen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. April 2002 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter im Ausschuss fungierte der Abgeordnete Mag. Johann Maier.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Mag. Johann Maier, Mag. Heribert Donnerbauer, Karl Freund, Ing. Herbert L. Graf sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Mares Rossmann.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Karl Freund gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bautenausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2002 04 05

          Karl Freund        Mag. Walter Tancsits

       Berichterstatter                Obmann