1080 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 15. 4. 2002

Bericht

des Verfassungsausschusses


über den Antrag 540/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesimmobiliengesetz geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Antrag am 21. November 2001 im Nationalrat eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Um das Immobilienvermögen und den Immobilienbedarf des Bundes neu zu organisieren und nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen zu gestalten, wurde durch das Bundesimmobiliengesetz eine ausgegliederte Einrichtung, die Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes mbH, geschaffen. Die bis dahin mit der Verwaltung des Bundesimmobilienvermögens betrauten Beamten und Vertragsbediensteten wurden dieser Gesellschaft dauerhaft zugewiesen (im Falle der Beamten) bzw. als Arbeitnehmer übernommen (im Falle der Vertragsbediensteten). Die Ausgliederung erfolgte mit dem Ziel, die Anzahl der im öffentlichen Dienst beschäftigten Personen zu senken.

Das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz bietet sowohl für Beamte als auch für Vertragsbedienstete, die von einer solchen Ausgliederung dadurch betroffen sind, dass sie dauerhaft in die ausgegliederte Einrichtung dienstzugewiesen werden, die Möglichkeit eines Karenzurlaubes vor Ruhestandsversetzung bzw. Pensionierung unter Bezug von Vorruhestandsgeld. Dadurch bietet sich natürlich auch den ausgegliederten Einrichtungen die Möglichkeit, ihren Personalstand zu reduzieren bzw. umzuändern.

Durch § 25 Bundesimmobiliengesetz wurden jedoch die betroffenen Vertragsbediensteten des Bundes zu Arbeitnehmern der Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes mbH, und damit zu ,…ehemaligen Vertragsbediensteten…‘.

Vom Wortlaut des § 11 Bundesbediensteten-Sozialplangesetz (,…einer ausgegliederten Einrichtung zur dauernden Dienstleistung zugewiesen…‘) sind diese (ehemaligen) Vertragsbediensteten daher nicht erfasst, die Möglichkeit einer Karenzierung vor einverständlicher Auflösung des Dienstverhältnisses und der Bezug von Vorruhestandsgeld nach diesem Gesetz ist ihnen daher verwehrt.

Dies ist eine ungerechtfertigte soziale Benachteiligung dieser Vertragsbediensteten gegenüber (im Rahmen anderer erfolgter Ausgliederungen) ,zur dauernden Dienstleistung zugewiesenen‘ Vertragsbediensteten.

Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion schlagen mit dem Initiativantrag eine Regelung vor, die diese unsachliche Ungleichbehandlung beseitigt.“

Der Verfassungsausschuss hat den Initiativantrag in seiner Sitzung am 5. April 2002 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Hermann Reindl, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Ilse Mertel, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Günther Kräuter, Dr. Michael Krüger, Dr. Peter Wittmann, MMag. Dr. Madeleine Petrovic sowie die Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergbnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2002 04 05

                                Hermann Reindl                                                             Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann