1085 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 16. 4. 2002

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung der Pensionsversicherungen der Bauern und des Gewerbes 558/A(E)

Die Abgeordneten Heidrun Silhavy, Helmut Dietachmayr, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. November 2001 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die solidarisch umlagefinanzierte gesetzliche Pensionsversicherung mit Pflichtversicherung ist ein von internationalen Experten angesehenes Modell der Alterssicherung. Es zeichnet sich durch die Betonung des Versicherungsprinzips, die hochwertige Lebensstandardsicherung und die Ausgleichszulage als Instrument der bedarfsorientierten Mindestsicherung aus. Insbesondere werden die besonderen Lebensverläufe und Berufskarrieren von Frauen berücksichtigt.

Unser gesetzliches Pensionssystem wurde seit dem Jahr 1945 immer wieder an die gesellschaftlichen Veränderungen und die Bedürfnisse der Menschen angepasst. Dadurch wurden auch wesentliche strukturelle Maßnahmen zur Absicherung des Gesamtsystems gesetzt.

Ein wichtiger Faktor ist das Vertrauen der Menschen in dieses staatliche Pensionssystem. Dieses Vertrauen wird durch den verfassungsmäßigen Vertrauensschutz abgesichert.

Das Vertrauen in unser System der sozialen Sicherung ist durch den Kahlschlag der FPÖVP-Regierung nachhaltig erschüttert worden. Die größten Verliererinnen des FPÖVP-Belastungspaketes sind ältere Arbeitnehmerinnen. Bereits heute kann nur etwa die Hälfte der Arbeitnehmerinnen aus einer aufrechten Beschäftigung in die Pension übertreten.

Der Bundesbeitrag im ASVG liegt aber derzeit bei nur 13 Prozent des Pensionsaufwandes. Hier die konkreten Zahlen:

      ASVG, 86,9 Prozent werden aus den laufenden Beitragseinnahmen finanziert,

      Gewerbetreibende, 38 Prozent werden aus den laufenden Beitragseinnahmen finanziert,

      Bauern, lediglich 19,1 Prozent werden aus den laufenden Beitragseinnahmen finanziert.

Das heißt in Summe:

Für 1,6 Millionen Pensionen im Bereich der Unselbstständigen werden 34,5 Milliarden Schilling Bundesbeitrag geleistet, für 346 000 Pensionen Gewerbetreibende und Bauern werden 30,8 Milliar­den Schilling geleistet!

Im Übrigen sind während der Zeit von 1970 bis 2000 allein 528 Milliarden Schilling an Bundesmitteln für die Pensionen der Selbstständigen und der Bauern und den Bundesbeitrag in der Bauernkrankenversicherung ausbezahlt worden.

In der Anfragebeantwortung, 2797/AB XXI.GP, bestätigt dies der Bundesminister:

Die erfolgsrechnungsmäßigen Bundeszuschüsse des Jahres 2000 haben sich wie folgt entwickelt:

 

Bundesmittel
(Bundesbeitrag und Ausgleichszulagenersätze in Millionen Schilling)


Leistungen
im Jahresdurchschnitt

Bundesmittel
pro monatlicher
Pensionsleistung
(in Schilling)

PVA der Arbeiter

24 212

970 360

1 782

PVA der Angestellten

10 242

602 093

1 215

SVA der Bauern

15 880

190 546

5 952

SVA der gewerblichen Wirtschaft


14 920


155 290


6 863

Im Jahresdurchschnitt 2000 waren in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft 264 484 Personen und in der Sozialversicherungsanstalt der Bauern 195 198 Personen pensionsversichert.

Der Bundesminister geht bei der Zusammenlegung der PVArb und der PVAng mittel- und langfristig von einem Einsparungspotenzial bei den Verwaltungskosten von rund 10 Prozent aus.

Diese Einsparungen werden vor allem durch die zu erwartenden Synergieeffekte bewirkt werden.

Auch im Bereich der Selbstständigen, das sind Bauern und Gewerbetreibende, soll grundsätzlich nur mehr ein Sozialversicherungsträger für die Pensionsversicherung zuständig sein. Dadurch werden sich die Serviceleistungen verbessern und es werden Doppelgleisigkeiten vermieden. Außerdem können durch Synergieeffekte Einsparungen bewirkt werden. Den unterfertigten Abgeordneten ist bewusst, dass bei den BSVG-Pflichtversicherten und bei den im GSVG- und FSVG-Pflichtversicherten unterschiedliche Beitragsgrundlagen angelegt werden. Die Vereinheitlichung der Organisationsstruktur wird aber als erster Schritt in Richtung langfristige Harmonisierung angesehen. Eine solche scheint auch vor dem Hintergrund angebracht, dass schon heute viele bäuerliche Erwerbstätige Nebentätigkeiten ausüben, die eigentlich eine gewerblich Selbstständige Tätigkeit darstellen und die der Versicherungspflicht nach dem GSVG unterliegen würde.“

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag 558/A(E) in seiner Sitzung am 10. April 2002 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Heidrun Silhavy.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Karl Donabauer, Dr. Reinhold Mitterlehner, Mag. Walter Tancsits, Heidrun Silhavy, Sigisbert Dolinschek sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2002 04 10

                                 Reinhart Gaugg                                                             Helmut Dietachmayr

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann