1105 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt
am 13. 5. 2002
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den
Entschließungsantrag 636/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Änderung des Gentechnik-Gesetzes
Die Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. März 2002 eingebracht und wie folgt begründet:
„Nach dem Skandal um die illegale Freisetzung von gentechnisch
kontaminiertem Mais im letzten Jahr wurde von Landwirtschaftsminister Molterer
eine Verordnung ,über die Verunreinigung von Saatgut mit gentechnisch
veränderten Organismen und die Kennzeichnung von GVO-Sorten und Saatgut von
GVO-Sorten (Saatgut-Gentechnik-Verordnung)‘ erlassen. Diese legt fest, dass bei
Erstuntersuchungen im Rahmen der Saatgutzulassung das in Österreich verkaufte
Saatgut keine gentechnische Kontamination aufweisen darf, bei
Kontrolluntersuchungen darf die Verunreinigung nicht mehr als 0,1% betragen.
Dennoch gibt es auch heuer keine Garantie dafür, dass nicht erneut gentechnisch
verunreinigtes Saatgut auf Österreichs Felder gelangt. Sobald das Saatgut vom
Bauer ausgebracht wurde und es sich in der Erde befindet, ist laut Gesetz nicht
mehr der Landwirtschaftsminister, sondern der Gesundheitsminister im Rahmen der
Gentechnik-Kompetenz zuständig. Da auch trotz Kontrollen eine Kontamination des
Saatguts mit GVO (gentechnisch veränderten Organismen) nicht ausgeschlossen
werden kann, könnte auch heuer wieder ungewollt Gen-Mais ausgepflanzt werden.
Nach derzeitiger Rechtsmeinung des Gesundheitsministeriums besteht bis zum
heutigen Tag eine Gesetzeslücke, da das unbeabsichtigte Freisetzen von GVO im
Gentechnik-Gesetz nicht geregelt scheint.
Im Gentechnik-Gesetz sind Freisetzungen als ,absichtliches Ausbringen‘
(§ 4 Z 20) definiert, der Fall von unabsichtlichen, also illegalen
Freisetzungen wird mit dieser Definition jedoch kaum erfasst. Demnach ist bei
einer Wiederholung der Vorfälle wieder mit einer uneinheitlichen Vorgangsweise
(manche Felder werden vernichtet, manche nicht) auf Grund einer mangelnden
rechtlichen Basis zu rechnen. Was folglich im Falle von ,unabsichtlichen‘
Freisetzungen zu geschehen hat, ist gesetzlich weiterhin unklar. Auch der
Regress bei den verantwortlichen Firmen wird durch die unklare gesetzliche Lage
erschwert.
Um dem Gesundheitsminister zu ermöglichen, auch im Falle unbeabsichtigter
illegaler Freisetzungen Maßnahmen zu setzen und gegen den Verursacher
vorzugehen, muss in einer Novelle des Gentechnik-Gesetzes die dafür notwenige
gesetzliche Grundlage geschaffen werden. So muss klargestellt werden, dass es
sich bei der Auspflanzung von konventionellem Saatgut, welches mit
verschiedenen gentechnisch veränderten Organismen verunreinigt ist (sofern
diese über keine Inverkehrbringungs- und Sortenzulassung in Österreich
verfügen), um eine illegale Freisetzung handelt, für den der Verursacher, also
der Saatgut-Erzeuger, voll haftbar zu machen ist. Darüber hinaus muss der
Schadenersatzanspruch der betroffen Bauern sowie die genaue Durchführung der zu
treffenden Maßnahmen (Vernichtung der betroffenen Felder, genaue Vorgangsweise
der betroffenen Behörden usw.) festgelegt werden. Nachdem die nächste
Aussaat-Saison in Kürze beginnt, ist eine rasche gesetzliche Änderung dringend
nötig.“
Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 23. April 2002 in Verhandlung genommen.
Als
Berichterstatterin für den Ausschuss fungierte die Abgeordnete Mag. Ulrike Sima.
An der Debatte beteiligten sich neben der Berichterstatterin die Abgeordneten Anna Elisabeth Achatz, Ing. Hermann Schultes, Dr. Eva Glawischnig, Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Mag. Johann Maier und der Ausschussvorsitzende Dr. Alois Pumberger sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2002 04 23
Dr. Erwin Rasinger Dr. Alois Pumberger
Berichterstatter Obmann