1105 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 13. 5. 2002

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Entschließungsantrag 636/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Gentechnik-Gesetzes

Die Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. März 2002 eingebracht und wie folgt begründet:

„Nach dem Skandal um die illegale Freisetzung von gentechnisch kontaminiertem Mais im letzten Jahr wurde von Landwirtschaftsminister Molterer eine Verordnung ,über die Verunreinigung von Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen und die Kennzeichnung von GVO-Sorten und Saatgut von GVO-Sorten (Saatgut-Gentechnik-Verordnung)‘ erlassen. Diese legt fest, dass bei Erstuntersuchungen im Rahmen der Saatgutzulassung das in Österreich verkaufte Saatgut keine gentechnische Kontamination aufweisen darf, bei Kontrolluntersuchungen darf die Verunreinigung nicht mehr als 0,1% betragen. Dennoch gibt es auch heuer keine Garantie dafür, dass nicht erneut gentechnisch verunreinigtes Saatgut auf Österreichs Felder gelangt. Sobald das Saatgut vom Bauer ausgebracht wurde und es sich in der Erde befindet, ist laut Gesetz nicht mehr der Landwirtschaftsminister, sondern der Gesundheitsminister im Rahmen der Gentechnik-Kompetenz zuständig. Da auch trotz Kontrollen eine Kontamination des Saatguts mit GVO (gentechnisch veränderten Organismen) nicht ausgeschlossen werden kann, könnte auch heuer wieder ungewollt Gen-Mais ausgepflanzt werden. Nach derzeitiger Rechtsmeinung des Gesundheitsministeriums besteht bis zum heutigen Tag eine Gesetzeslücke, da das unbeabsichtigte Freisetzen von GVO im Gentechnik-Gesetz nicht geregelt scheint.

Im Gentechnik-Gesetz sind Freisetzungen als ,absichtliches Ausbringen‘ (§ 4 Z 20) definiert, der Fall von unabsichtlichen, also illegalen Freisetzungen wird mit dieser Definition jedoch kaum erfasst. Demnach ist bei einer Wiederholung der Vorfälle wieder mit einer uneinheitlichen Vorgangsweise (manche Felder werden vernichtet, manche nicht) auf Grund einer mangelnden rechtlichen Basis zu rechnen. Was folglich im Falle von ,unabsichtlichen‘ Freisetzungen zu geschehen hat, ist gesetzlich weiterhin unklar. Auch der Regress bei den verantwortlichen Firmen wird durch die unklare gesetzliche Lage erschwert.

Um dem Gesundheitsminister zu ermöglichen, auch im Falle unbeabsichtigter illegaler Freisetzungen Maßnahmen zu setzen und gegen den Verursacher vorzugehen, muss in einer Novelle des Gentechnik-Gesetzes die dafür notwenige gesetzliche Grundlage geschaffen werden. So muss klargestellt werden, dass es sich bei der Auspflanzung von konventionellem Saatgut, welches mit verschiedenen gentechnisch veränderten Organismen verunreinigt ist (sofern diese über keine Inverkehrbringungs- und Sortenzulassung in Österreich verfügen), um eine illegale Freisetzung handelt, für den der Verursacher, also der Saatgut-Erzeuger, voll haftbar zu machen ist. Darüber hinaus muss der Schadenersatzanspruch der betroffen Bauern sowie die genaue Durchführung der zu treffenden Maßnahmen (Vernichtung der betroffenen Felder, genaue Vorgangsweise der betroffenen Behörden usw.) festgelegt werden. Nachdem die nächste Aussaat-Saison in Kürze beginnt, ist eine rasche gesetzliche Änderung dringend nötig.“

Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 23. April 2002 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatterin für den Ausschuss fungierte die Abgeordnete Mag. Ulrike Sima.

An der Debatte beteiligten sich neben der Berichterstatterin die Abgeordneten Anna Elisabeth Achatz, Ing. Hermann Schultes, Dr. Eva Glawischnig, Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Mag. Johann Maier und der Ausschussvorsitzende Dr. Alois Pumberger sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2002 04 23

                              Dr. Erwin Rasinger                                                         Dr. Alois Pumberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann