1107 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 13. 5. 2002

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über die Regierungsvorlagen (1036 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Tierärzte­gesetz, das ATP-Durchführungsgesetz, das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz, das Bundes­gesetz über das Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, und die Vollzugsanweisung betreffend die Verwertung von Gegenständen animalischer Herkunft in Tierkörperverwertungsanstalten (Tierkörperverwertung) geändert werden

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Der Rechnungshof hat vom November 1999 bis Mitte Jänner 2000 die Gebarung der Bundeskammer der Tierärzte Österreichs und in weiterer Folge die Gebarung einzelner Landeskammern überprüft. Im Ergebnis der Überprüfung hat er unter dem Titel „Verwaltungsreform“ unter anderem die Ansicht vertreten, dass die Kammerorganisation zu überarbeiten wäre und auch die Möglichkeit der Schaffung einer mit umfassenden Kompetenzen ausgestatteten Bundeskammer bis hin zur Reduzierung der Landeskammern auf Außenstellen untersucht werden müsste.

Innerhalb der Gremien der Bundeskammer wurden entsprechende Reformvorschläge diskutiert und im April 2001 einer Urabstimmung unterzogen, wobei sich fast 80% der österreichischen Tierärztinnen und Tierärzte für die Schaffung einer Österreichischen Tierärztekammer mit Außenstellen und einer Verkleinerung der Kammergremien ausgesprochen haben.

Der vorliegende Gesetzentwurf trägt diesen Wünschen Rechnung, wobei materielle Änderungen am Aufgabenbereich der Kammer und am Berufsrecht der Tierärztinnen und Tierärzte nicht vorgenommen worden sind.

Auch die Abschnitte betreffend das Disziplinarrecht und die Wohlfahrtseinrichtungen wurden in formaler Hinsicht angepasst.

Darüber hinaus werden beim ATP-Durchführungsgesetz, beim Rindfleisch-Etikettierungsgesetz, beim Bundesgesetz über das Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch über­prüft worden sind, und bei der Vollzugsanweisung betreffend die Verwertung von Gegenständen animalischer Herkunft in Tierkörperverwertungsanstalten (Tierkörperverwertung) die noch ausständigen Euroumstellungen durchgeführt.

Das vorliegende Bundesgesetz ist EG-konform.

Der Gesundheitsausschuss hat die erwähnte Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. April 2002 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Mag. Johann Maier sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.

Bei der Abstimmung wurde der in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1036 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2002 04 23

                           Anna Elisabeth Achatz                                                       Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann