1108 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 13. 5. 2002

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über die Regierungsvorlage (1046 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Fleischunter­suchungsgesetz und das Tierseuchengesetz (TSG) geändert werden

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Im Rahmen der Vollziehung des Fleischuntersuchungsgesetzes wurden mehrere Mängel, insbesondere im Hinblick auf einschlägige EG-Vorschriften, festgestellt.

Diese Mängel werden gemäß der vorliegenden Novelle beseitigt. Im Einzelnen enthält die Novelle eine Aufhebung der Bestimmungen für die Übertragung der Fleischuntersuchung an die Gemeinden mit Ausnahmen für Wien und Übergangsbestimmungen, die Vorschreibung der Tötung von vorschriftswidrig behandelten Nutztieren, eine Neudefinition der Notschlachtung, Anpassungen wegen des Wegfalls des Bazillenausscheidergesetzes und Ergänzungen in den Bereichen Trichinenuntersuchung, Kundmachungs-vorschriften und Strafbestimmungen.

Im Tierseuchengesetz wird analog zur Regelung für Hunde nunmehr auch die Quarantäne für Katzen als Alternative zur sofortigen Tötung gestattet.

Dieses Bundesgesetz ist EG-konform.

Der Gesundheitsausschuss hat die erwähnte Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. April 2002 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Eva Glawischnig, Anna Huber, Ing. Hermann Schultes, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, der Ausschussvorsitzende Dr. Alois Pumberger sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt und der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.

Die Abgeordneten Dr. Alois Pumberger und Dr. Erwin Rasinger brachten einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

„Seit Einbringung der gegenständlichen Regierungsvorlage wurde eine neue Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG) im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Diese Änderung wäre in der Präambel zu Art. 2 der nunmehrigen Regierungsvorlage zu berücksichtigen.“

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2002 04 23

                           Anna Elisabeth Achatz                                                       Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann