1109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 13. 5. 2002

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Entschließungsantrag 360/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Verbot von Separatorenfleisch in Österreich

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. Jänner 2001 eingebracht und wie folgt begründet:

„Separatorenfleisch wurde nach dem österreichischen Lebensmittelkodex bei der Herstellung von verschiedenen Fleischwaren und Würsten verwendet. Diese Lebensmittel wurden jedoch in der Vergangenheit ohne entsprechende Kennzeichnung angeboten (siehe Test des VKI 1997).

Auf Grund einer Anfrage im Europäischen Parlament bezüglich Etikettierung teilte der zuständige Kommissar Bangemann bereits 1996 mit, dass nach Erörterung durch den Ständigen Lebensmittelausschuss ,Separatorenfleisch‘ im Einklang mit der Etikettierungsrichtlinie als Zutat in der Zutatenliste zu deklarieren ist.

Nachdem Unklarheit geherrscht hatte, ob Separatorenfleisch unter Fleisch zu subsumieren sei, hat der Ständige Lebensmittelausschuss der EU bereits in seiner Sitzung am 26. Juni 1996 festgestellt, dass Separatorenfleisch bei der Verwendung zur Herstellung von Würsten als Zutat in der Zutatenliste anzugeben ist. Dies gilt selbstverständlich auch für Österreich; die Rechtsauffassung der Kommission wurde auch von der Bundesministerin außer Dienst Barbara Prammer geteilt (3524/AB XX. GP). Die Kennzeichnung verpackter Lebensmittel ist somit EU-weit harmonisiert. Gemäß § 4 Z 7 der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 – LMKV, BGBl. Nr. 72, in der geltenden Fassung, ist in der Liste der Zutaten grundsätzlich ,jeder Stoff, der bei der Herstellung einer Ware verwendet wird, zu deklarieren‘ 

Würste sind Fleischwaren, die aus zerkleinerten Skelettmuskelfleisch und Fettgewebe (zB Speck) unter Zusatz von Kochsalz und Gewürzen, bei bestimmten Sorten unter Mitverwendung von Innerem, Blut, Bindegewebe, Schwarten, Separatorenfleisch unter Zusatz von Wasser sowie mit Hilfs- und Zusatzstoffen hergestellt werden.

Separatorenfleisch darf unseren Informationen nach in Österreich bei der Herstellung der Extra im Kranz, Knackwurst, Leberkäse, Weißwurst, Dürre, Braunschweiger, Burenwurst, Klobassen, Polnische, Tiroler, Käsewurst, Debreziner, Cabanossi, Waldviertler, Jausenwurst, Schweinskopfwurst, Leberstreichwurst, Streichwurst und Zwiebelstreichwurst verwendet werden.

Seitens der Wirtschaft wurde nun im Zuge der BSE-Diskussion behauptet, dass Separatorenfleisch – obwohl rechtlich zulässig – bei der Wursterzeugung nicht mehr verwendet wird. Diese Feststellung kann mangels von Untersuchungsergebnissen nicht nachvollzogen werden.

Unter Separatorenfleisch (Hart- sowie Weichseparatorenfleisch) ist minderwertiges Fleisch zu verstehen, das ohne jeglichen Zusatz entweder von Knochen abgeschabt oder maschinell von den Knochen (Wirbelknochen) abgepresst wird; der Nachweis, ob Separatorenfleisch verarbeitet wurde, erfolgt ua. über den Kalziumgehalt (zB Wurst). Daraus kann auf den mengenmäßigen Zusatz geschlossen werden.

Die Konsumenten brauchen Produkte hoher Qualität und höchstes Maß an Sicherheit. Durch die Verwendung von Separatorenmaterial, welches als Lebensmittelzutat niedriger Qualität zu bewerten ist, wird ein hohes mikrobiologisches Risiko in Kauf genommen. Darüber hinaus birgt dieses auf Grund der Herstellungspraxis aus ansonsten nicht mehr verwertbaren Tierteilen auch ein potentielles Gesundheitsrisiko im Hinblick auf eine Kontaminierung mit Risikomaterial. Aus diesen genannten Gründen ist die Verwendung dieses minderwertigen Materials generell zu verbieten.“

Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 23. April 2002 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte der Abgeordnete Mag. Johann Maier.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Anna Elisabeth Achatz, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Eva Glawischnig, Anna Huber, Ing. Hermann Schultes, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und der Ausschussvorsitzende Dr. Alois Pumberger sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2002 04 23

                           Anna Elisabeth Achatz                                                       Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann