1110 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt
am 13. 5. 2002
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den
Entschließungsantrag 376/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket für eine Totalreform der Bereiche
Konsumentenschutz, Lebensmittelpolitik und Tiergesundheit
Die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 1. Februar 2001 eingebracht und wie folgt begründet:
„Die krassen Versäumnisse der Konsumentenschutz-, Tierschutz- und Lebensmittelpolitik der letzten Jahrzehnte gipfeln in sich ständig wiederholenden Skandalen, die mit enormen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden sind. BSE-Krise und Schweineskandal sind Symptome eines kranken Systems, das unsere Lebensgrundlagen gefährdet. Gravierende Gesetzeslücken haben den Missbrauch von illegalen Tierarzneimitteln erleichtert. Die EU-Kommission hat das österreichische Veterinärsystem in Kontrollberichten in den vergangenen Jahren mehrfach gerügt. Das fehlorientierte Veterinär- und Agrarsystem bringt auch unvorstellbares Tierleid mit sich.
Trotz wachsender Anforderungen ist die staatliche Lebensmittelkontrolle in den letzten Jahren finanziell und personell kontinuierlich zurückgeschraubt worden. Die Anzahl der amtlichen Futtermittelkontrollen ist seit 1999 rückläufig. Immer noch erkranken in Österreich jährlich über 7 000 Menschen an Salmonellenvergiftungen.
Der Umgang mit Tierarzneimitteln ist derzeit im allgemeinen Arzneimittelgesetz geregelt. Ein eigenes Gesetz, das die Verwendung von Tierarzneimitteln regelt, fehlt. Nur die Anwendung, nicht jedoch Besitz und Lagerung von illegalen Tierarzneimitteln sind strafbar. Täter müssen also sozusagen ,mit der Spritze in der Hand‘ auf frischer Tat ertappt werden. Kommt es zu einer Verurteilung, erwarten Landwirt oder Tierarzt derzeit lediglich vergleichsweise geringe Verwaltungsstrafen. Von jährlich 5,5 Millionen geschlachteten Schweinen werden lediglich 0,03% auf Tierarzneimittelrückstände geprüft. Tierärzte üben gleichzeitig auch die Kontrollfunktion auf den Höfen aus.
Zehn Prozent der Lebensmittel, die Soja enthalten, enthalten gentechnisch verändertes Soja, meist ohne Kennzeichnung. Die Namen und Produkte rechtswidrig handelnder und verurteilter Unternehmen, die ihre Produkte nicht kennzeichnen, obwohl sie gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, werden nicht bekannt gegeben. Die Lebensmittelbehörde deckt dadurch Rechtsbrüche der Produzenten. Die lächerlich geringen Strafen im Lebensmittelgesetz, die im Durchschnitt 146 S betragen, machen Verstöße gegen das Lebensmittelgesetz zum Kavaliersdelikt.
Lebensmittelsicherheit statt KonsumentInnentäuschung
Die Lebensmittelpolitik der Zukunft muss konsumentenorientiert, umweltfreundlich und tiergerecht sein. Basis einer solchen grundlegenden Veränderung ist in erster Linie das Bündnis von KonsumentInnen mit den Bäuerinnen und Bauern. Umweltschutz, KonsumentInnen- und Tierschutz müssen in Zukunft politisch eng miteinander verzahnt werden.
Die staatliche Lebensmittelkontrolle muss nachhaltig gesichert und ausgebaut werden. Ein jährlicher Lebensmittelbericht soll den Zustand des österreichischen Lebensmittelmarktes kritisch beleuchten und dem Parlament zur Behandlung vorgelegt werden.
KonsumentInnen haben das Recht auf die hochwertigste Qualität von Lebensmitteln. Naturbelassene, biologisch erzeugte und verarbeitete Lebensmittel müssen daher auf allen Ebenen der Verarbeitungs- und Vertriebskette gefördert werden. Grundvoraussetzung für die freie Wahl des Konsumenten ist eine höchstmögliche Transparenz betreffend der Rezepturen und vollständige Etikettierungspflichten, die über Art, Menge und Herkunft der landwirtschaftlichen Rohstoffe unmissverständliche Aussagen zulassen.“
Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 23. April 2002 in Verhandlung genommen.
Als Berichterstatterin für den Ausschuss
fungierte die Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig.
An der Debatte beteiligten sich außer der
Berichterstatterin die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dipl.-Ing.
Wolfgang Pirklhuber, Anna Elisabeth Achatz, Dr. Erwin Rasinger,
Anna Huber, Ing. Hermann Schultes,
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und der
Ausschussvorsitzende Dr. Alois Pumberger sowie der
Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr.
Reinhart Waneck.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2002 04 23
Anna Elisabeth Achatz Dr. Alois Pumberger
Berichterstatterin Obmann