1112 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 13. 5. 2002

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Entschließungsantrag 436/A(E) der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petro­vic, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindestanforderungen für den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung und Tötung

Die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Mai 2001 eingebracht und wie folgt begründet:

Auf Grund einer Filmdokumentation ist evident geworden, wie Tiere (in diesem Fall Rinder) aus den Ställen geholt, ins Schlachthaus transportiert und geschlachtet werden. Abgesehen von den brutal rohen Methoden (Verwendung von elektrischen Treibstöcken, Umdrehen des Schwanzes usw.) im Umgang mit den Tieren ist eindeutig festzustellen, dass die Tiere für den eigentlichen Schlachtvorgang nicht ausreichend betäubt werden.

Vor dem Schlachtvorgang stehen die Tiere in einem engen Gang vor der Tötungsbox und sehen den Schlachtvorgang bei den anderen Tieren. Die Tötungsbox ist so gebaut, dass der Kopf des Tieres dem Schlächter zum Ansetzen des Bolzenschussapparates dargeboten werden muss. Das Gerät wird an der Stirn angesetzt und nach dem Schuss sackt das Tier weg, ist aber bestenfalls betäubt und keineswegs tot. Dann werden die Tiere aus der Tötungsbox gekippt, mit einer Eisenkette am Hinterbein hochgezogen und durch Aufschneiden am Hals zum Verbluten gebracht. Erst durch das Ausbluten sterben die Tiere. Dieser Vorgang muss innerhalb von 60 Sekunden vor sich gehen, sonst kommen die Tiere wieder zu Bewusstsein.

Die gezeigten Bilder dokumentieren eindeutig, dass die Tiere zum Teil noch leben und Schmerz empfinden, die Augen bewegen und zu brüllen beginnen, während sie kopfüber hängend aufgeschnitten und zu Fleisch verarbeitet werden. Diese Bilder sind keine Einzelszenen, sie spielen sich immer wieder in Schlachthäusern ab. Ein Großteil der Fehler passiert schon bei der nicht sachgerechten Betäubung oder weil die Betäubungsgeräte nicht effektiv sind. Dringend erforderlich ist daher die laufende Überprüfung der Geräte und eine verpflichtende Schulung sowohl der Tierärzte als auch des Schlachthofpersonals.

Besondere Aktualität hat diese entsetzliche Quälerei durch die EU-Bestimmungen anlässlich von BSE bekommen. Seit 1. Jänner 2001 darf der zur sicheren Tötung nach Bolzenschussbetäubung verwendete Rückenmarkzerstörer nicht mehr eingesetzt werden, da er zur Verbreitung von spezifischem Risikomaterial (Gehirn, Rückenmark) im Tierkörper führen kann (Entscheidung der Kommission, vom 29. Juni 2000).“

Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 23. April 2002 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte der Abgeordnete Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Anna Elisabeth Achatz, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Eva Glawischnig, Anna Huber, Ing. Hermann Schultes, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und der Ausschussvorsitzende Dr. Alois Pumberger sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2002 04 23

                           Anna Elisabeth Achatz                                                       Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann