1154 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Übergeben am 04.06.2002

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (1133 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002 erlassen wird und das Düngemittelgesetz 1994, das Futtermittelgesetz 1999, das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Pflanzgutgesetz 1997, das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Saatgutgesetz 1997, das Sortenschutzgesetz 2001, das Weingesetz 1999 und das Qualitätsklassengesetz geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2002)

Durch die gegenständliche Regierungsvorlage sollen im Wege einer Sammelnovelle den landwirtschaftlichen Bereich betreffende Gesetze neu erlassen (Art. 1) oder geändert werden (Art. 2 bis 11).

Zur Erhaltung der biologischen und genetischen Vielfalt der österreichischen Wälder, die ein unverzichtbares Erbe darstellen, ist die Erhaltung der genetischen Ressourcen unverzichtbar. Daneben besteht auch die Notwendigkeit, genetisch hochwertiges Vermehrungsgut zu verwenden. Dadurch soll die forstliche Produktion gesteigert und die Voraussetzungen für die Ertragsfähigkeit der Standorte verbessert werden.

Durch das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002 (Art. 1 des vorliegenden Entwurfes) soll ein neues Gesetz geschaffen werden, das einerseits die multifunktionale Rolle des österreichischen Waldes sichert und andererseits die Umsetzung der Richtlinie 1999/105/EG vom 22. Dezember 1999 in nationales Recht gewährleistet. Dies soll ua. durch eine Erweiterung der Baumartenliste, neue Kategorien von Ausgangsmaterial, den Entfall der Anerkennung von Saat- und Pflanzgut, eine Verbesserung des Kontrollsystems und verschärfte Strafbestimmungen erfolgen. Daneben sollen Verwaltungsvereinfachungen und eine Verfahrenskonzentration bewirkt werden.

Durch die Novelle zum Düngemittelgesetz 1994 (Art. 2) wird ein Verbot der Verwendung von unbehandeltem oder kommunalem Klärschlamm(kompost), Fäkalien sowie gefährlichen Abfällen und Problemstoffen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes in Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln normiert. Das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln, die verarbeitete tierische Proteine enthalten, bleibt in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 23/2001, verboten, solange nicht eine inhaltlich entsprechende Verordnung erlassen wird.

Überdies werden die auf Grund der Überleitung des Bundesamtes und Forschungszentrums für Landwirtschaft sowie des Bundesamtes für Agrarbiologie in das Bundesamt für Ernährungssicherheit notwendigen organisatorischen Änderungen vorgenommen.

Diesem letztgenannten Erfordernis entsprechen auch die Änderungen im Futtermittelgesetz 1999 (Art. 3), Pflanzenschutzgesetz 1995 (Art. 4), Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 (Art. 5), Pflanzgutgesetz 1997 (Art. 6), Saatgutgesetz 1997 (Art. 8), Sortenschutzgesetz 2001 (Art. 9) und Qualitätsklassengesetz (Art. 11).

Im Futtermittelgesetz 1999 sieht der Entwurf überdies die erforderlichen flankierenden Regelungen zur EG-Verordnung Nr. 178/2002 sowie Maßnahmen vor, zu denen der Bund auf Grund zwingender Gemeinschaftsvorschriften (Richtlinie 2001/46/EG) verpflichtet ist.

Durch die Novellierung des Rebenverkehrsgesetzes 1996 (Art. 7) werden die Voraussetzungen für die Beitragseinhebung und Verwendung der Beiträge festgelegt und die Richtlinie 2002/11/EG in nationales Recht umgesetzt.

Das Weingesetz 1999 (Art. 10 des vorliegenden Entwurfes) ist an die neuen Vorschriften der Gemeinsamen Marktordnung für Wein und die darauf basierenden Verordnungen der Europäischen Kommission anzupassen. Darüber hinaus sollen für die Weinkontrolle (Bundeskellereiinspektion) Möglichkeiten geschaffen werden, die auch weiterhin einen effizienten Vollzug im Rahmen der technischen Entwicklung auf dem Weinsektor gewährleisten.

Die gegenständliche Vorlage wurde vom Ausschuss für Land‑ und Forstwirtschaft in seiner Sitzung am 28. Mai 2001 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter fungierte der Abgeordnete Franz Kampichler.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Dr. Gabriela Moser, Anna Elisabeth Achatz, Heinz Gradwohl, Georg Schwarzenberger, Ludmilla Parfuss, Mag. Ulrike Sima, Jakob Auer, Josef Blasisker, Robert Wenitsch, Josef Horn, Christian Faul, Hermann Gahr, Rainer Wimmer, Klaus Wittauer und Johannes Zweytik sowie der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter wurde der Abgeordnete Franz Kampichler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land‑ und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1133 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2002 05 28

Franz Kampichler                    Georg Schwarzenberger

       Berichterstatter                Obmann