1177 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 11. 6. 2002

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über ein Bundesgesetz betreffend das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz – BMVG (1131 der Beilagen) hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 6. Juni 2002 über den Antrag der Abgeordneten Reinhart Gaugg, Dr. Gottfried Feurstein, Heidrun Silhavy und Karl Öllinger einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Parlamentsmitarbeitergesetz zum Gegenstand hat.

Zur Begründung des Antrages führten die Antragsteller aus:

„Durch das in der Regierungsvorlage 1131 der Beilagen enthaltene Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz – BMVG, wird der Arbeitgeber verpflichtet, für die Zeit des Arbeitsverhältnisses sowie für bestimmte entgeltfreie Zeiten (Präsenzdienst, Zivildienst, Kinderbetreuungsgeld usw.) 1,53 vH des monatlichen Entgelts im Wege des zuständigen Krankenversicherungsträgers an eine Mitarbeitervorsorgekasse (MV-Kasse) zu leisten. Da auch die bisherige Abfertigung unabhängig vom individuellen Vergütungsanspruch des Abgeordneten aus Bundesmitteln geleistet wurde, soll auch der Arbeitgeberbeitrag nach dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz vom Bund bestritten werden.“

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Natio­nalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2002 06 06

                            Mag. Walter Tancsits                                                        Helmut Dietachmayr

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann