Anlage

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz), BGBl. Nr. 288/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/1997, wird wie folgt geändert:

Im § 3 Abs. 3 Z 2 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und sodann folgende Z 3 angefügt:

         „3. der Beitrag des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer nach dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz – BMVG (BGBl. I Nr. xxx/2002).“