1189 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Eingelangt am 24.06.2002

Regierungsvorlage

Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2001, wird wie folgt geändert:

1. Im § 31b Abs. 1 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

„Dies gilt nicht für Schüler der Hauptschule, die die Aufnahmsvoraussetzungen gemäß § 40 Abs. 1 erster Satz des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 in der geltenden Fassung, erfüllen oder die die Aufnahmsprüfung erfolgreich abgelegt haben; diese Schüler haben mit Beginn des Schuljahres die höchste Leistungsgruppe zu besuchen.“

2. Im § 82 wird nach Abs. 5g folgender Abs. 5h eingefügt:

„(5h) § 31b Abs. 1 zweiter Satz tritt mit 1. September 2003 in Kraft.“