1201 der
Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Übergeben am
26.06.2002
Bericht
des Ausschusses
für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (1142 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundessozialamtsgesetz und ein Bundesberufungskommissionsgesetz erlassen sowie das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden (Bundessozialämterreformgesetz – BSRG)
Durch die
gegenständliche Regierungsvorlage soll eine Effizienzsteigerung in den
Bereichen der Behindertenintegration und der Sozialentschädigung erreicht
werden. Ziel der Regierungsvorlage ist eine Neustrukturierung der Organisation,
die Nutzung von Synergiepotenzialen, die stärkere Serviceorientierung und mehr
Bürgernähe durch weitere Regionalisierung. Durch die Regierungsvorlage soll
eine Aufgabenentflechtung erreicht und der Bundeshaushalt entlastet werden.
Weiters sollen im Bundespflegegeldgesetz Maßnahmen bei Inanspruchnahme einer
Familienhospizkarenz gesetzt werden.
Die genannten
Ziele sollen erreicht werden durch
- Zusammenführung
von 7 Bundessozialämtern in eigene Organisationseinheit
- weitere
Regionalisierung durch neue Landesgeschäftsstellen in Niederösterreich und
Burgenland
- Schaffung
einer einheitlichen Berufungsbehörde für die Bereiche der
Behindertenintegration und der Sozialentschädigung
- Schaffung
einer besonderen Auszahlungsvorschrift und einer Vorschussregelung im Bundespflegegeldgesetz
für Personen, die eine Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen
In den
Erläuterungen der Regierungsvorlage wird hinsichtlich der finanziellen
Auswirkungen darauf hingewiesen, dass sich durch das gegenständliche
Reformvorhaben ein Einsparungsvolumen von rund 7 260 000,-- € jährlich erzielen lässt.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. Juni 2002 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Mag. Beate Hartinger. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Theresia Haidlmayr, Norbert Staffaneller, Dr. Gottfried Feurstein, Gabriele Heinisch-Hosek, Heidrun Silhavy, Dr. Ilse Mertel sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Ein von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr eingebrachter Entschließungsantrag fand nicht die Mehrheit des Ausschusses.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1142 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2002 06 25
Mag. Beate Hartinger Helmut Dietachmayr
Berichterstatterin Obmann