1201 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Übergeben am 26.06.2002

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (1142 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundessozialamtsgesetz und ein Bundesberufungskommis­sionsgesetz erlassen sowie das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Heeresversor­gungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Behinderteneinstel­lungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden (Bundessozialämterreformgesetz – BSRG)

Durch die gegenständliche Regierungsvorlage soll eine Effizienzsteigerung in den Bereichen der Behindertenintegration und der Sozialentschädigung erreicht werden. Ziel der Regierungsvorlage ist eine Neustrukturierung der Organisation, die Nutzung von Synergiepotenzialen, die stärkere Serviceorientierung und mehr Bürgernähe durch weitere Regionalisierung. Durch die Regierungsvorlage soll eine Aufgabenentflechtung erreicht und der Bundeshaushalt entlastet werden. Weiters sollen im Bundespflegegeldgesetz Maßnahmen bei Inanspruchnahme einer Familienhospizkarenz gesetzt werden.

Die genannten Ziele sollen erreicht werden durch

-       Zusammenführung von 7 Bundessozialämtern in eigene Organisationseinheit

-       weitere Regionalisierung durch neue Landesgeschäftsstellen in Niederösterreich und Burgenland

-       Schaffung einer einheitlichen Berufungsbehörde für die Bereiche der Behindertenintegration und der Sozialentschädigung

-              Schaffung einer besonderen Auszahlungsvorschrift und einer Vorschussregelung im Bundespflegegeldgesetz für Personen, die eine Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen

In den Erläuterungen der Regierungsvorlage wird hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen darauf hingewiesen, dass sich durch das gegenständliche Reformvorhaben ein Einsparungsvolumen von rund 7 260 000,-- €  jährlich erzielen lässt.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. Juni 2002 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Mag. Beate Hartinger. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Theresia Haidlmayr, Norbert Staffaneller, Dr. Gottfried Feurstein, Gabriele Heinisch-Hosek, Heidrun Silhavy, Dr. Ilse Mertel sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ein von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr eingebrachter Entschließungsantrag fand nicht die Mehrheit des Ausschusses.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1142 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2002 06 25

                            Mag. Beate Hartinger                                                        Helmut Dietachmayr

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann