Minderheitsbericht

gemäß § 42 Abs. 4 GOG

der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Ständigen Unter­ausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG zur Durchführung des Verlangens auf Überprüfung der Gebarung des Bundeskanzleramtes und der anderen Zentralstellen (Bundesministerien) seit 4. Februar 2000 betreffend die Maßnahmen zur Schließung öffentlicher Einrichtungen (Gendarmerieposten, Bezirksgerichte, Postämter, Nahverkehrseinrichtungen, Finanzämter, Schulen, Bundessozialämter, …) im ländlichen Raum

Vorbemerkung

Die Vorgänge rund um die Schließungen öffentlicher Einrichtungen im ländlichen Raum sind Ausgangspunkt für heftige Kritik an der Regierungsarbeit von Schwarz-Blau, da durch diese Maßnahmen im ländlichen Raum nicht nur die Infrastruktur von gesamten Regionen vollkommen zerstört wird, sondern diese Schließungen und Zusammenlegung auch als Instrument für parteipolitische Besetzungen benutzt werden.

So wurden im Gendarmeriebereich nicht nur Posten geschlossen, sondern auch Posten geschachert. Dies führte letztlich auch zur Absetzung des Gendarmeriegenerals Strohmeyer, der nach seiner negativen Stellungnahme zur sogenannten „Umstrukturierung“ innerhalb der Sicherheitsverwaltung von seiner Leitungsposition abgesetzt wurde.

Die von der SPÖ-Fraktion im Unterausschuss gestellten Ladungsanträge zur Anhörung von erbosten Gemeindevertretern und Personalvertretern der betroffenen Institutionen wurden von den Regierungsfraktionen rigoros abgelehnt. Damit wurde auch im Rahmen dieses Unterausschusses die restlose Aufklärung des Prüfungsgegenstandes verhindert.

Trotz heftiger Proteste bestätigten die Regierungsfraktionen den Abgeordneten Gaugg, selbst bereits eine Ikone des Postenschachers, als Vorsitzender des Unterausschusses und machten damit den Bock zum Gärtner.

Durch die restriktive Ladung von Auskunftspersonen konnten weder die negativen wirtschaftlichen Folgen der Regierungspolitik für den ländlichen Raum, noch deren Auswirkungen auf die betroffenen Arbeitnehmer geklärt werden. So wurde bewußt nicht untersucht, wie sich die Schließung von 638 Postämtern in Österreich, genehmigt durch Bundesministerin Forstinger und fortgesetzt durch Bundesminister Reichhold, auf das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Postbediensteten auswirken.

Faktum ist, dass ein Großteil der österreichischen Bevölkerung die Schließung von Gerichten, Gendarmerieposten und Postämtern ablehnt und durch diese Maßnahmen eine Verschlechterung der Lebensumstände im ländlichen Raum erwartet.

Das in den Kapiteln 3.1 bis 3.3 dargestellte Agieren der Regierungsverant-wortlichen lässt sich in ihren Auswirkungen nach außen kurz zusammenfassen:

1.      die Verursachung eines Chaos bei der österreichischen Post AG

2.      ein bevorstehender wissentlicher Verfassungsbruch im Bereich der Sitzverlegung von Bezirksgerichten sowie

3.      ein unerhörter Postenschacher bei den Schließungen von Gendarmerieposten.

1. Einleitung

Am 4. Dezember 2001 hat ein Viertel der Mitglieder des Nationalrates gemäß § 32e Abs. 2 GOG das Verlangen auf Überprüfung „der Gebarung des Bundeskanzleramtes und der anderen Zentralstellen (Bundesministerien) seit 4. Februar 2000 betreffend die Maßnahmen zur Schließung öffentlicher Einrichtungen (Gendarmerieposten, Bezirksgerichte, Postämter, Nahverkehrseinrichtungen, Finanzämter, Schulen, Bundessozialämter, …) im ländlichen Raum“ gestellt. Dieses Verlangen wurde wie folgt begründet:

Die Österreichische Bundesregierung verfolgt unter dem Diktat des Nulldefizits eine Politik der Ausdünnung bzw. der Gefährdung der öffentlichen Leistungen im ländlichen Raum. Durch diese Politik der Regierungsparteien werden Kosten auf die Gemeinden und die Länder abgewälzt, ohne sich um deren zukünftige Finanzierung Gedanken zu machen. Unter einem werden bedeutsame Leistungen für die BürgerInnen ohne Rücksicht auf Qualität und Auswirkungen auf die Preisgestaltung privatisiert. Gleichzeitig werden damit aber jene Einrichtungen zerstört, die einen wesentlichen Teil der Lebensqualität der Menschen bilden. Betroffen sind davon 56% der österreichischen Bevölkerung, die in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohner leben. Besonders peinlich aber ist, dass die ländliche Infrastruktur auch aus parteipolitischen Motiven (Postenbesetzung in Schwarz-Blau) zerstört wird.

Alles in Allem löst die Bundesregierung für den ländlichen Raum eine Konjunktur- und Lebensqualitäts-Spirale nach unten aus, deren Ende noch nicht absehbar ist.

Es ist zu befürchten, dass mit der Zerstörung der regionalen Infrastrukur ein Abbau der Wirtschaftsstandortqualität und eine Entsiedlung der ländlichen Gebiete einhergeht. Tendenziell wird das eine weitere Ver-schlechterung der Infrastruktur, geringeren Anreiz für Betriebsansiedlungen und damit fehlende Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten und geringere Zukunftschancen für die Menschen und Regionen zur Folge haben.

Die Verwaltungsreform aus Sicht der blau-schwarzen Bundesregierung erfolgt offenbar prioritär unter der Zielsetzung, Einsparungspotentiale zur Erreichung des Null-Defizits zu finden. Dafür hat diese Regierung bisher teure Konzepte erarbeiten lassen, die vor allem Verunsicherung und Chaos hervorgerufen haben.

All diese Umstände sind daher in den vertraulichen Sitzungen des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses durch Anhörung von Auskunftspersonen und Einholung von schriftlichen Stellungnahmen auf die ziffernmäßige Richtigkeit, die Rechtmäßigkeit, die Sparsamkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit zu überprüfen und die Ergebnisse dieser Überprüfung dem Rechnungshofausschuss und in Folge dem Nationalrat zu berichten.

2. Vorgangsweise des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses

Der Ständige Unterausschuss nahm seine Beratungen über den Prüfungsauftrag am 19. Dezember 2001 auf. Weitere Sitzungen fanden am 26. Februar, 13. März, 10. April, 29. Mai und 27. Juni 2002 statt.

Nachfolgend genannte Auskunftspersonen wurden durch den Ständigen Unterausschuss geladen:

       Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer

       Bundesminister Ing. Matthias Reichhold

       Bundesminister Dr. Ernst Strasser

       Generaldirektor Dr. Anton Wais

Nachfolgend genannte Personen wurden als Auskunftspersonen durch die Sozialdemokratische Fraktion beantragt, jedoch von den Regierungsfraktionen abgelehnt:

      Otto Marl, Bürgermeister von Bad Aussee

      Johanna Gruber, Bürgermeisterin von Gröbming

      Erwin Wohlmuth, Bürgermeister von Mauthausen

      Gerhard Fritz, Vorsitzender des Zentralausschusses der Österreichischen Post-AG

      Martin Palensky, Mitglied des Zentralausschusses

      Manfred Wiedner, Mitglied des Zentralausschusses

      Robert Wurm, Vorsitzender des Zentralausschusses der Österreichischen Postbus-AG

      Fritz Feichtinger, Bürgermeister von Regau

      Ernst Huber, Bürgermeister von Sinabelkirchen

Der Unterausschuss hat beschlossen, die Bundesminister für Justiz, Inneres, Verkehr, Innovation und Technologie gemäß § 40 Abs. 1 GOG um die Einleitung von Erhebungen und Erstattung schriftlicher Äußerungen in Berichtsform im Sinne des gegenständlichen Prüfungsverlangens zu ersuchen, diese Berichte wurden gelegt.

Ablauf der Ausschussarbeit im Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses:

Erste Sitzung des UA-RH am 19. Dezember 2001:

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter bringt Vier-Parteien-Antrag der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Mag. Gilbert Trattner, Mag. Dr. Josef Trinkl und Mag. Werner Kogler betreffend eine Äußerung der Bundesminister für Justiz, für Inneres sowie für Verkehr, Innovation und Technologie gemäß § 40 Abs. 1 GOG in Berichtsform im Sinne des gegenständlichen Prüfungsverlangens sowie das Ersuchen um Einleitung von Erhebungen bis zum 7. Februar 2002 ein. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Die nächste Sitzung wird für den 26. Februar 2002 anberaumt.

Zweite Sitzung des UA-RH am 26. Februar 2002:

Die Ladung von Bürgermeister Otto Marl, Bad Aussee, Bürgermeisterin Johanna Gruber, Gröbming, und Bürgermeister Erwin Wohlmuth, Mauthausen, wird nach längerer Diskussion von den Regierungsfraktionen abgelehnt, lediglich Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer wird als Auskunftsperson geladen. Die Sitzung wird auf den 13. März 2002 vertagt.

Dritte Sitzung des UA-RH am 13. März 2002:

Durch die Regierungsfraktionen wir die Ladung von Bundesminister Ing. Matthias Reichhold und Generaldirektor Dr. Anton Wais beantragt. Abgeordneter Dr. Günther Kräuter und GenossInnen beantragen die Ladung von Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer, Bürgermeister Otto Marl, Bad Aussee, Bürgermeisterin Johanna Gruber, Gröbming, Bürgermeister Erwin Wohlmuth, Mauthausen. Weiters beantragt die Sozialdemokratische Fraktion die Ladung von Gerhard Fritz, Vorsitzender des Zentralausschusses der Österreichischen Post AG, Martin Palensky, Mitglied des Zentralausschusses, Manfred Wiedner, Mitglied des Zentralausschusses und Robert Wurm, Vorsitzender des Zentralausschusses der Österreichischen Postbus AG, mit der Begründung, dass durch die Ladung dieser Auskunftspersonen die Auswirkungen der Schließung von rund 650 Postämern auf Grund der Postuniversaldienstverordnung für das Unternehmen Österreichische Post AG und deren Mitarbeiter erörtert werden sollen. Weiters sollen die Einstellungen von Nahverkehrsbuslinien der Österreichischen Post AG und deren Auswirkungen auf die betroffenen Mitarbeiter aufgezeigt werden. Bundesminister Ing. Matthias Reichhold und Generaldirektor Dr. Anton Wais werden als Auskunftspersonen beschlos-sen, sämtliche andere Anträge werden durch die Regierungsfraktionen abgelehnt.

Inhaltlich werden Bundesminister Ing. Matthias Reichhold und Generaldirektor Dr. Anton Wais zum Thema Schließung bzw. Zusammenlegung von Postämtern befragt.

Der Ausschuss wird auf den 10. April 2002 vertagt.

Vierte Sitzung des UA-RH am 10. April 2002:

Durch Abgeordneter Dr. Günther Kräuter und GenossInnen wird die Ladung von Bundesminister Dr. Ernst Strasser, Bürgermeister Fritz Feichtinger, Regau, und Bürgermeister Ernst Huber, Sinabelkirchen, beantragt und damit begründet, dass durch die Ladung obiger Auskunftspersonen die Gebarung des Bundesministeriums für Inneres seit 4. Februar 2002 betreffend die Schließung bzw. Zusammenlegung von Gendarmerieposten in ganz Österreich geprüft werden soll. Weiters soll durch die Anhörung von betroffenen Gemeindevertretern das Bedürfnis der Bevölkerung nach Sicherheit und Beratung durch Organe der Gendarmerie erörtert werden. Die Ladung von Bundesminister Dr. Ernst Strasser wird einstimmig beschlossen, weitere Auskunftspersonen werden durch die Regierungsfraktionen abgelehnt.

Inhaltlich wird Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer zum Thema Schließung bzw. Zusammenlegung von Bezirksgerichten befragt.

Der Ausschuss wird auf den 29. Mai 2002 vertagt.

Fünfte Sitzung des UA-RH am 29. Mai 2002:

Es werden keine Anträge gestellt.

Inhaltlich wird Bundesminister Ernst Strasser zum Thema Schließung bzw. Zusammen-legung von Gendarmerieposten befragt. Die Sitzung wird auf den 27. Juni 2002 vertagt.

Sechste Sitzung des UA-RH am 27. Juni 2002:

Legung der Berichte.

3. Ergebnisse der Ausschussarbeit:

Die Arbeit des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses beschränkte sich im wesentlichen auf die Erörterung der Schließungen von öffentlichen Einrichtungen im Bereich der Post, der Justizverwaltung und der Sicherheitsverwaltung.

Durch den Umstand, dass die Regierungsfraktionen die Ladung von betroffenen Gemeinde- und Personalvertretern ablehnte, war die SPÖ-Fraktion bei der Prüfung der Schließungsmaßnahmen vor allem auf parlamentarische Anfragebeantwortungen angewiesen. Diesbezüglich wurden von den Sozialdemokratischen Abgeordneten und Bundesräten nachfolgend aufgelistete Anfragen zum Prüfungsthema an die zuständigen Minister gerichtet:

a) Anfragen betreffend Ausdünnung des ländlichen Raumes durch Abgeordnete zum Nationalrat

Sophie Bauer:

      Schließung von Postämtern 2995/J

      Schließung von Gendarmerieposten im Bezirk Voitsberg 2583/J

      Folgen der Neustrukturierung der Finanzverwaltung für das Finanzamt Voitsberg 2509/J

Helmut Dietachmayr:

      Kürzung von Planstellen bei der Gendarmerie und Polizei 3071/J

       Einsparungen bei der Justizwache in Oberösterreich 2909/J

      Schließung von Polizeiwachzimmern in Oberösterreich 2820/J

      Schließung von Bezirksgerichten Linz-Land 2816/J

       Einsparungen bei Polizei und Gendarmerie in Oberösterreich 2232/J

       Einsparungen bei Polizei und Gendarmerie 1552/J

       Personalsituation der Gendarmerie im Bereich des Bezirkes Linz-Land 450/J

Karl Dobnigg:

      Schließung der KFZ-Werkstätte der BPD Leoben II 3036/J

      Schließung von Postämtern im Bezirk Leoben 3006/J

      Schließung des Wachzimmers Donawitz der Bundespolizeidirektion Leoben 2905/J

      Schließung des Bahnhofes St. Michael für den IC-Verkehr 2018/J

      Bahnlinie Leoben-Vordernberg 1080/J

       Personalmangel der Gendarmerie im Bezirk Leoben 417/J

      B 115 – Umfahrung Vordernberg 3243/J

Christian Faul:

      Sicherheit im Bezirk Hartberg 1120/J

Ing. Kurt Gartlehner:

      Schließung von Postämtern in der Region Steyr 1452/J

Mag. Kurt Gaßner:

      Schließung von Gendarmerieposten in Österreich im allgemeinen, in Oberösterreich im besonderen 2689/J

Arnold Grabner:

       Personalsituation der Gendarmerie und Polizei in Stadt und Bezirk Wr. Neustadt 2244/J

Heinz Gradwohl:

       Personalsituation der Gendarmerie im Bereich des Bezirkes Judenburg 513/J

       Personalsituation der Gendarmerie im Bereich des Bezirkes Knittelfeld 512/J

       Personalsituation der Gendarmerie im Bereich des Bezirkes Murau 511/J

Marianne Hagenhofer:

       Reorganisation der Finanzverwaltung 2001 Expertengutachten 2178/J

       Schließungspläne des Justizministeriums für Justizanstalt Suben 1688/J

      Einstellung von Nebenbahnen in Oberösterreich 935/J

Gabriele Heinisch-Hosek:

      Drohende Einstellung von Nebenbahnen/Privatbahnen 2184/J

       Personalmangel der Gendarmerie des Bezirkes Mödling 390/J

Anton Heinzl:

       Beabsichtigte Schließung des Verteilzentrums St. Pölten für den Postzustelldienst 2860/J

      Schließung von Gendarmerieposten in NÖ 2288/J

      Erhaltung der Mariazellerbahn 2095/J

      Schließung von Wachzimmern und Gendarmerieposten im Bezirk St. Pölten 1337/J

      Personelle Situation bei der Gendarmerie- und Polizeidirektion St. Pölten 398/J

      Betriebs- und volkswirtschaftliche Bewertung der getroffenen Maßnahmen bei der Österreichischen Post AG 3200/J

      Geplante Schließung von Bezirksgerichten in Niederösterreich 3199/J

      Betriebs- und volkswirtschaftliche Bewertung der getroffenen Maßnahmen bei der Österreichischen Post AG 3200/J-NR

Anna Huber:

       Angekündigte Schließung von Postämtern 2970/J

Hannes Jarolim:

      Schließung des Bezirksgerichtes Herzogenburg 3533/J

Inge Jäger:

      Raubbau bei der Post 939/J

Dr. Peter Keppelmüller:

       Personalabbau bei der Post 934/J

Günter Kiermaier:

      Folgen der Neustrukturierung der Finanzverwaltung 2430/J

       Einsparungen bei der Sicherheit (Projekt Gendarmerieinnovation 2001) 2287/J

      Personelle Situation bei der Gendarmerie im Bezirk Amstetten 393/J

Dr. Peter Kostelka:

       Ausdünnung des Nahverkehrs im ländlichen Raum 2390/J

       Postendienste im ländlichen Raum 2389/J

      Die mögliche Schließung von Bezirksgerichten in Österreich 2388/J

      Die Schließung von IESG-Außenstellen 2386/J

      Die bundesweite Schließung von Polizeiwachzimmern 2384/J

      Die bundesweite Schließung von Gendarmerieposten 2383/J

      Abbau von Finanzämtern 2382/J

Dr. Günther Kräuter:

      Erhärteter Verdacht parteipolitisch motivierter Schließungen von Gendarmerieposten 3038/J

      Schließung von Gendarmerieposten in der Steiermark 3001/J

       Parteipolitisch motivierte Schließung von Gendarmerieposten 2678/J

      Maßnahmen zur Schließung öffentlicher Einrichtungen (Postämter, Nebenverkehrslinien) 3253/J

      Maßnahmen zur Schließung öffentlicher Einrichtungen (Bezirksgerichte) 3252/J

      Maßnahmen zur Schließung öffentlicher Einrichtungen (Gendarmerieposten) 3251/J

       Schließungen von 648 Postämtern (Bundesminister Finanzen) 3478/J

       Schließungen von 648 Postämtern (BundesministerVIT) 3477/J

      Kriterien für Postamtsschließungen (3656/J)

       Wirtschaftlich absurde Weisung im Zusammenhang mit einer Gendarmeriepostenzusammenlegung (3575/J)

      Neuordnung der Gerichtsorganisation (3476/J)

Dipl.-Ing. Werner Kummerer:

      Schließung von Gendarmerieposten im Bezirk Mistelbach 2753/J

      Maßnahmen bei Finanzämtern im Weinviertel 1773/J

       Personalsituation der Gendarmerie im Bereich des Bezirkes Mistelbach 711/J

Anton Leikam:

      Politisch motivierte Personalentscheidungen 1021/J

       Personalentwicklung in der österreichischen Exekutive 418/J

DDr. Erwin Niederwieser:

      Politik gegen den ländlichen Raum durch Schließung von Postämtern 1437/J

      Die personelle Situation bei der Gendarmerie im Bezirk Schwaz 716/J

      Die personelle Situation bei der Gendarmerie im Bezirk Innsbruck-Land 715/J

       Fusionspläne Alpenstraßengesellschaft 3240/J und 3241/J

Georg Oberhaidinger:

      Die Schließung von Wachzimmern in Wels 2985/J

      Die Schließung des Gendarmeriepostens Stadl-Paura 2984/J

Ludmilla Parfuss:

      Die Schließung von Bezirksgerichten im Bezirk Deutschlandsberg 2074/J

      Schließung von Bezirksgerichten im Bezirk Leibnitz 2073/J

       Einsparungen bei der Sicherheitsexekutive Steiermark 1566/J

       Personalsituation der Gendarmerie im Bereich des Bezirkes Leibnitz 797/J

       Personalsituation der Gendarmerie im Bereich des Bezirkes Deutschlandsberg 796/J

      Schließung von Postämtern in den Bezirken Deutschlandsberg und Leibnitz 3247/J

      Schließung von Postämtern in den Bezirken Deutschlandsberg und Leibnitz 3247/J

Rudolf Parnigoni:

      Verlegung des Landesgendarmeriekommandos Niederösterreich nach St. Pölten 2964/J

      Maßnahmen bei Finanzämtern im Waldviertel 1867/J

      Grundlagen der weiteren Bahnentwicklung 1240/J

       Angekündigte Reduktion der Finanzämter 1236/J

       Angekündigte Reduktion der Bezirksgerichte 1235/J

      Schließung des Gendarmeriepostens in Warth in Vorarlberg 3555/J

Katharina Pfeffer:

      52 geplante Postämter-Schließungen im Burgenland 3014/J

Brunhilde Plank:

      Schließung von Bezirksgerichten in Land Steiermark 1118/J

Mag. Walter Posch:

      Erhaltung des Gendarmeriepostens Rattendorf/Gailtal 2586/J

Dr. Robert Rada:

       Postenschließung der Gendarmerie in Marchegg 3155/J

Gerhard Reheis:

      Geplante Abschaffung von Bundespolizeidirektion und Sicherheitsdirektionen und Übertragung von Verwaltungsagenden an die Stadtmagistrate bzw. Bezirksverwaltungsbehörden 2028/J

      Schließung von Bezirksgerichten in Tirol 1852/J

Beate Schasching:

      Die beabsichtigte Schließung von Postämtern 2980/J

      Schließung vom Bezirksgericht Niederösterreich 2114/J

       Schließungen der Gendarmerie im Bezirk St. Pölten 2255/J

       Personalmangel der Gendarmerie im Bezirk St. Pölten 1327/J

       Personalmangel der Gendarmerie im Bezirk St. Pölten 447/J

       Personalmangel der Polizei in der Stadt St. Pölten 446/J

Emmerich Schwemlein:

      Inkrafttreten der Postdienstverordnung 2801/J

       Personalsituation der Gendarmerie im Bereich des Bezirkes St. Johann im Pongau 474/J

       Personalsituation der Gendarmerie im Bereich des Bezirkes Tamsweg 473/J

       Personalsituation der Gendarmerie im Bereich des Bezirkes Zell/See 472/J

Heidrun Silhavy:

       Personalabbau bei der Post 798/J

Rainer Wimmer:

       Personalsituation der Gendarmerie im Bezirk Gmunden 551/J

Dr. Peter Wittmann:

      Schließung der Nebenbahnen in den Bezirken Wr. Neustadt und Neunkirchen 962/J

      personelle Situation bei der Gendarmerie- und Polizeidirektion Wr. Neustadt 404/J

b) Anfragen betreffend Ausdünnung des ländlichen Raumes durch Bundesräte:

Johanna Auer:

      Mögliche Schließung von Bezirksgerichten im Burgenland 1773/J

      Schließung von Gendarmerieposten im Burgenland 1814/J

Theodor Binna:

      Mögliche Schließung von Bezirksgerichten in der Steiermark 1777/J

      Schließung von Gendarmerieposten in der Steiermark 1813/J

Karl Boden:

      Schließung von Gendarmerieposten in Niederösterreich 1812/J

Klaus Gasteiger:

      Schließung von Gendarmerieposten in Tirol 1808/J

      Schließung von Gendarmerieposten in Vorarlberg 1809/J

      Mögliche Schließung von Bezirksgerichten in Vorarlberg 1779/J

      Mögliche Schließung von Bezirksgerichten in Tirol 1778/J

Manfred Gruber:

      Schließung von Gendarmerieposten in Salzburg 1807/J

Ferdinand Gstöttner:

      Dringliche Anfrage betr. Ausdünnung des ländlichen Raumes – Anfragenserie, Anfrage I 1832/J

      Dringliche Anfrage betr. Ausdünnung des ländlichen Raumes – Anfragenserie, Anfrage II 1833/J

      Mögliche Schließung von Bezirksgerichten in Oberösterreich 1770/J

      Verlagerung der internationalen Verkehrsverbindungen für den Personenverkehr von der Bahnstrecke Wels – Passau auf die Bahnstrecke Salzburg – München 1706/J

Hedda Kainz:

      Schließung von Gendarmerieposten in Oberösterreich 1806/J

Prof. Albrecht Konecny:

       Verantwortlichkeit der Bundesministerin für die Schließung von Postämtern 1874/J

Peter Marizzi:

      Mögliche Schließung von Bezirksgerichten in Niederösterreich 1775/J

Stefan Prähauser:

      Mögliche Schließung von Bezirksgerichten in Salzburg 1776/J

Johanna Schicker:

       Ausdünnung des ländlichen Raumes – Anfragenserie, Anfrage III/ 1834/J

       Ausdünnung des ländlichen Raumes – Anfragenserie, Anfrage IV 1835/J

Herbert Thumpser:

       Postenschließungen der Gendarmerie im Bezirk Lilienfeld 1799/J

      Schließung von Finanzämtern 1727/J

Mag. Melitta Trunk:

      Schließung von Gendarmerieposten in Kärnten 1811/J

      Mögliche Schließung von Bezirksgerichten in Kärnten 1774/J

Ernst Winter:

       Postenschließungen der Gendarmerie im Bezirk Horn 1798/J

3.1 Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie:

Postämter:

Insgesamt schließt die Österreichische Post AG österreichweit 638 Postämter, davon werden 393 ersatzlos gestrichen, der Rest durch Postpartner substituiert. Selbst für diese 393 Postämer, die keinen örtlichen Betreiber gefunden haben, liegt aber ein Anbot des privaten Postdienst-leisters „redmail“, dabei handelt es sich um ein Joint Venture der Styria Media AG und der holländischen TNT-Postgroup, vor, dass die Übernahme sämtlicher zu schließender Postämter beinhaltet. Redmail geht davon aus, dass eine kostendeckende Versorgung der Landbevölkerung kalkulatorisch dann möglich ist, wenn Zustellung und Postamtsdienstleistungen gemeinsam betrachtet werden. Das entspricht der momentanen Marktsituation der Österreichischen Post AG.

Bereits im Sommer 2001 wurde bekannt, dass die Österreichische Post AG mehr als 700 Postämter schließen bzw. nach Diktion der Post AG „zusammenlegen“ will. Begründet wurde dieses Schließungsvorhaben mit Einsparungs- und Effizienzüberlegungen, die letztlich in einem Geschäfts-stellenkonzept ausgedrückt wurden, welches vorsieht, dass bis 30. Juni 2002 exakt 648 Postämter zu schließen sind.

Beilage 1: Von der Schließung betroffene Postämter samt Schließungs-datum und Postpartnerersatz

Die Verringerung der Österreichischen Postdienstleistungsstellen, die letztlich zu einer Unterversorgung des bereits benachteiligten ländlichen Raumes führen wird, findet ihre rechtliche Grundlage in der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den Universaldienst für Postdienstleistungen. Bei dieser Universalpostdienstverordnung handelt es sich um ein Relikt aus der kurzen, aber tragischen Ära Forstinger.

Mit 24. November 2000 wurde erstmals ein Entwurf einer Postuniversaldienst-VO zur Begutachtung auch an sämtliche Länder übermittelt. Die bis 20. Februar 2001 abgegebenen Stellungnahmen der Landesregierungen sind allesamt negativ.

Die Landesregierung von Kärnten lehnte den Entwurf ab, weil für Kärnten nachteilige Folgen zu erwarten sind, gleichzeitig hielt die Landesregierung Kärnten fest, dass Postämter eine zentralörtliche und zentrumsbildende Funktion aufweisen, die Bedeutung von Postämtern könne im ländlichen Raum durch alternative Formen der Erbringung von Postdienstleistungen nicht substituiert werden.

Auch Niederösterreich lehnte den Entwurf ab, weil eine negative Auswirkung auf die Lebensqualität der Bevölkerung und auf den ländlichen Raum befürchtet wurde.

Oberösterreich lehnte aus den selben Gründen wie Niederösterreich den Entwurf ab und befürchtete, dass besonders für ältere Menschen die Lebensqualität vermindert wird.

Salzburg verwies darauf, dass die Bewohner im ländlichen Raum schlechter gestellt würden als im städtischen Bereich und lehnte den Entwurf daher ab.

Auch Vorarlberg sprach sich gegen den Entwurf aus, da generell die Nahver-sorgung im ländlichen Raum gefährdet erscheint.

Der mit diesen negativen Stellungnahmen konfrontierte Nachfolger von Ministerin Forstinger erläuterte in der Ausschuss-Sitzung vom 13. März 2002, dass die Bedenken der Länder in der tatsächlich verlautbarten Universaldienstverordnung berücksichtigt wurden. So sehe § 3 Abs. 4 Post-universaldienst-VO vor, dass die Gemeinden zeitgerecht zu informieren und im Einvernehmen und Zusammenwirken mit den betroffenen Gemeinden innerhalb von drei Monaten alternative Lösungen zu suchen sind und zwar mit dem Bemühen, den Standort zu erhalten. Jedoch ist gerade diese Normierung der Postuniversaldienstverordnung vollkommen zahnlos und realitätsfern.

Hinsichtlich der gemäß § 3 Abs. 3 Postuniversaldienst-VO definierten Kriterien für die Schließung eines Postamtes sind die von der Österreichischen Post AG angegebenen Kosten für den Betrieb von 79 Postämtern höchst umstritten und wird die Richtigkeit sowohl der Höhe als auch der Ermittlung dieser Zahlen nicht nur durch Vertreter der Postgewerkschaft, sondern auch durch betroffene Gemeindevertreter angezweifelt.

Bei nachfolgend aufgelisteten Postämtern ergeben sich erhebliche Zweifel an der buchhalterischen Richtigkeit des Gewinnsaldos.

Anzahl

PLZ

Postamt

Vollarbeits-
platz

Umsatz

Kosten

minus

 1

2014

Breitenwaida

1

585 000,00

818 000,00

–233 000,00

 2

2123

Schleinbach

1,51

680 000,00

1 248 000,00

–568 000,00

 3

2135

Neudorf

1,38

468 000,00

1 130 000,00

–662 000,00

 4

2165

Drasenhofen

1

609 000,00

1 315 000,00

–706 000,00

 5

2193

Wilfersdorf

1,5

502 000,00

1 117 000,00

–615 000,00

 6

2211

Pillichsdorf

1

486 000,00

916 000,00

–430 000,00

 7

2276

Reintal

1

466 000,00

727 000,00

–261 000,00

 8

2354

Guntramsdorf 2

1

571 000,00

898 000,00

–327 000,00

 9

2381

Laab/Walde

1

546 000,00

618 000,00

–72 000,00

10

2403

Regelsbrunn

0,95

471 000,00

823 000,00

–352 000,00

11

2413

Berg/Wolfsthal

1

701 000,00

1 008 000,00

–307 000,00

13

2443

Deutsch Brodersdorf

1,39

585 000,00

972 000,00

–387 000,00

14

2463

Stixneusiedl

1

521 000,00

677 000,00

–156 000,00

15

2471

Rohrau

1

643 000,00

960 000,00

–317 000,00

16

2472

Prellenkirchen

1

543 000,00

1 131 000,00

–588 000,00

17

2484

Weigelsdorf

1

555 000,00

853 000,00

–298 000,00

18

2492

Eggendorf

1,3

674 000,00

1 270 000,00

–596 000,00

19

2533

Klausen-Leopoldsdorf

1

459 000,00

630 000,00

–171 000,00

20

2624

Breitenau/Steinfelde

1

530 000,00

1 092 000,00

–562 000,00

21

2625

Schwarzau/Steinfelde

1

499 000,00

1 011 000,00

–512 000,00

22

2731

St.Egyden/Steinfeld

1

511 000,00

784 000,00

–273 000,00

23

2770

Gutenstein

1

543 000,00

974 000,00

–431 000,00

24

2802

Hochwolkersdorf

0,83

449 000,00

810 000,00

–361 000,00

25

2842

Edlitz/Aspangbahn

1

593 000,00

947 000,00

–354 000,00

26

3051

St.Christophen

1

495 000,00

1 042 000,00

–547 000,00

27

3131

Getzersdorf

1

534 000,00

764 000,00

–230 000,00

28

3171

Kleinzell

1

439 000,00

976 000,00

–537 000,00

29

3332

Rosenau

1

601 000,00

1 079 000,00

–478 000,00

30

3362

Mauer-Öhling

1

539 000,00

1 222 000,00

–683 000,00

31

3525

Sallingberg

1

496 000,00

947 000,00

–451 000,00

32

3601

Dürrnstein

1

447 000,00

991 000,00

–544 000,00

33

3613

Albrechtsberg

0,85

510 000,00

1 228 000,00

–718 000,00

34

3641

Aggsbach Markt

1

476 000,00

820 000,00

–344 000,00

35

3961

Waldenstein

1

451 000,00

686 000,00

–235 000,00

36

4441

Behamberg

1

507 000,00

1 011 000,00

–504 000,00

37

7143

Appetlon

1

452 000,00

893 000,00

–441 000,00

38

7311

Neckenmarkt

1

619 000,00

875 000,00

–256 000,00

39

7341

Markt St.Martin

1

520 000,00

1 081 000,00

–561 000,00

40

7372

Draßmarkt

1

473 000,00

1 006 000,00

–533 000,00

41

7442

Rattersdorf

1,5

511 000,00

782 000,00

–271 000,00

42

7452

Unterpullendorf

1

457 000,00

740 000,00

–283 000,00

43

7473

Hannersdorf

0,88

460 000,00

669 000,00

–209 000,00

44

7474

Deutsch Schützen

1

542 000,00

876 000,00

–334 000,00

45

7511

Mischendorf

0,84

477 000,00

856 000,00

–379 000,00

46

7512

Kohfidisch

2

643 000,00

1 577 000,00

–934 000,00

47

8091

Jagerberg

1

504 366,00

893 960,00

–389 594,00

48

8092

Mettersdorf

1

584 102,00

922 963,00

–338 861,00

49

8143

Dobl

1

553 937,00

1 023 339,00

–469 402,00

50

8144

Tobelbad

1

538 528,00

695 420,00

–156 892,00

51

8153

Gaisthal

1

646 090,00

890 483,00

–244 393,00

52

8163

Fladnitz

1

534 928,00

1 159 155,00

–624 227,00

53

8182

Puch bei Weiz

1

527 603,00

767 949,00

–240 346,00

55

8272

Sebersdorf

1

594 461,00

856 915,00

–262 454,00

56

8273

Ebersdorf

1

547 718,00

1 089 698,00

–541 980,00

57

8361

Hatzendorf

1

616 753,00

904 888,00

–288 135,00

59

8444

St.Andrä i Saus

1

520 973,00

882 388,00

–361 415,00

60

8483

Dtsch. Goritz

1

564 920,00

952 764,00

–387 844,00

61

8484

Unterburkla

1

539 200,00

993 226,00

–454 026,00

63

8493

Klöch

1

533 772,00

988 566,00

–454 794,00

64

8503

St. Josef

1

637 257,00

1 384 768,00

–747 511,00

65

8521

Wettmannstetten

1

867 638,00

990 763,00

–123 125,00

66

8581

Pichling

1

568 302,00

763 839,00

–195 537,00

67

8584

Hirschegg

1

592 656,00

1 004 863,00

–412 207,00

69

8691

Kappelen

1

520 724,00

837 891,00

–317 167,00

70

8772

Timmersdorf

1

576 591,00

823 585,00

–246 994,00

71

8921

lainbach

1

486 811,00

806 001,00

–319 190,00

72

8953

Donnersbach

1

666 183,00

1 237 601,00

–571 418,00

73

8966

Aich Assach

1

538 350,00

662 268,00

–123 918,00

74

9123

St.Primus

2

535 221,00

849 518,00

–314 297,00

75

9361

St.Salvator

1

484 267,00

769 541,00

–285 274,00

76

9531

Kreuth b.B:

1

439 479,00

1 052 218,00

–612 739,00

77

9565

Ebene Reichenau

1

465 601,00

1 643 397,00

–1 177 796,00

78

9583

Faak a.S:

1,06

579 163,00

1 106 109,00

–526 946,00

79

9585

Gödersdorf

1

483 402,00

788 175,00

–304 773,00

Es ist davon auszugehen, dass ein Vollzeitarbeitsplatz in einem Postamt Jahreskosten von rund 450 000 S verursacht. Da grundsätzlich die wesentlichen Kostenpositionen aus Personal und (fiktiver) Miete bestehen, würde das zB im Falle des Postamtes 2165 Drasenhofen zu dem Schluss führen, dass rund 850 000 S für (fiktive) Miete pro Jahr aufgewendet werden. Da für sämtliche in der Tabelle dargestellten Postämter die angegebenen Kosten und damit die errechneten Saldi schwer nachzuvollziehen sind, bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geplanten Schließungen und der Übereinstimmung dieses Vorgehens mit der Postuniversaldienstverordnung.

Auf Grund eines Sideletters zwischen der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dr. Monika Forstinger und der Österreichischen Post AG (Beilage 2) wurde am 29. Jänner 2002 eine sogenannte Kontroll-kommission eingerichtet, diese soll die Versorgung des ländlichen Raumes im Zuge der Anpassung des Geschäftsstellennetzes der Post absichern. Laut dieser Erklärung der Österreichischen Post AG soll sich die Kontrollkommission aus einem Vertreter der Post, einem von Gemeindebund zu nominierenden Experten und einem von diesen beiden gemeinsam zu nominierenden Experten zusammensetzen. Als Aufgabe der Kontrollkommission wird die Überprüfung allfälliger Beschwerden und Anregungen betroffener Gebietskörperschaften im Zuge der Strukturanpassungsmaßnahmen genannt. Insgesamt sieht das Verfahren vor dieser Kommission keine Parteienrechte für die betroffenen Gemeinden vor und erklärt sämtliche Informationen der Post an die Kontrollkommission für vertraulich und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Die Kontrollkommission wird durch diese Vereinbarung auch nicht verpflichtet, Berichte über ihre Verhandlungen bzw. Erhebungen an die betroffenen Gemeinden zu übermitteln. Im selben Papier verpflichtet sich die Österreichische Post, Maßnahmen zur allgemeinen Akzeptanz und zum besseren Verständnis in der Bevölkerung zu ergreifen und zu diesem Zweck noch im ersten Quartal 2002 rund 1,5 Millionen Euro an Steuergeldern einzusetzen. Ebenso sieht das Papier die Verpflichtung der Post vor, in einem mehrstufigen Kundenüberleitungsprogramm die Umorientierung und die Begleitung der Kunden zu gewährleisten.

Nicht nur die Konstruktion dieser Kontrollkommission ohne Informationspflicht an die Betroffenen in Form eines Sideletters ist höchst bedenklich, sondern auch die tatsächliche Umsetzung erfolgte äußerst dilettantisch, da zahlreiche an die „Kontrollkommission zur Absicherung der Versorgung des ländlichen Raumes“ korrekt adressierten Eingaben ungeöffnet mit dem Hinweis „Empfänger unbekannt“ und mit dem deutlichen Vermerk „zurück – retour an den Adressaten“ retourniert wurden.

Bundesminister Reichhold geht in einer Anfragebeanwortung zu diesem Thema (3630/AB) davon aus, dass die zuständige Stelle für Beschwerden über Postämterschließungen die von der Post-AG eingerichtete „Kontrollkommission zur Absicherung des ländlichen Raumes im Zuge der Anpassungen des Geschäftsstellennetzes“ sei. Diese Kontrollkommission habe laut Reichhold am 31. August 2002 an ihn Bericht zu erstatten. Der Minister übersieht dabei vollkommen, dass in demselben Papier, in welchem mit der Post die Errichtung der Kontrollkommission vereinbart wurde, auch die Schließung der betroffenen Postämter bis 30. Juni 2002 definiert wurde. Aus diesem Grund ist auch die Berichterstattung der Kontrollkommission an den Bundesminister zwei Monate nach Schließung sämtlicher Postämter vollkommen bedeutungslos und müßte es im Interesse von Minister Reichhold liegen, diese Vereinbarung mit der Österreichischen Post-AG neu zu verhandeln.

Die unter Forstinger erlassene Postuniversaldienstverordnung sieht auch die Einführung von Postagenturen (§ 3 Abs. 1) vor, diese in der medialen Diskussionen als Postpartner bezeichneten Gewerbetreibenden werden aber durch die Postuniversaldienstverordnung nicht näher definiert, ebenso werden keine haftungsrechtlichen Lösungen für Schadenersätze gegen den Postpartner bzw. arbeitsrechtliche Lösungen für die Mitarbeiter von Postpartnern bestimmt.

Die in der Postuniversaldienstverordnung vorgesehene Laufzeit für Briefsendungen von mindestens 95% Zustellung am ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag für inländische Briefsendungen ist auch durch die Übergangsbestimmung (§ 12), wonach die Laufzeiten im Laufe des Jahres 2004 erreicht werden sollen, nicht durchführbar und wurde diese Regelung von Generaldirektor Dr. Wais in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses am 13. März 2002 als „wirtschaftsfremd“ bezeichnet, da in anderen Staaten höchstens 80% dieser Zustellleistung erreicht werden und es aus faktischen Gründen in Österreich nicht möglich sei, 95% der Inlandsbriefsendungen am nächsten Tag zuzustellen.

Beilage 3 Postuniversaldienstverordnung

Vollkommen unverständlich ist auch eine Vereinbarung zwischen der damaligen Post- und Telekom Austria AG und dem Bundesland Kärnten aus dem Jahre 1998, welches neben Regelungen im Bereich des Postauto-dienstes vorsieht, dass sich die PTA bereiterklärt, in jeder Gemeinde des Landes Kärnten zumindest ein Postamt oder eine Postservicestelle aufrechtzuerhalten. Für das Bundesland Kärnten unterzeichnete damals der Landesverkehrsreferent LH-Stv. Ing. Matthias Reichhold, der heutige Bundesminister für BundesministerVIT.

Abgesehen davon, dass die von Forstinger erlassene und unter Reichhold unverändert in Geltung stehende Postuniversaldienstverordnung keine durchsetzbaren Rechte für die betroffenen Gemeinden vorsieht und für die Post „wirtschaftsfremde“ Zustellqualitäten definiert sowie Postagenturen eingeführt aber weitgehend ungeregelt gelassen hat, wurde auch Forstinger-typisch darauf vergessen, den § 17 Zustellgesetz, welcher eine Hinterlegungsmöglichkeit von behördlichen Schriftstücken bei Postämtern, bei der Behörde selbst oder bei der Gemeinde vorsieht, zu novellieren, sodass eine Hinterlegung von Rsa- und Rsb-Briefen bei Postpartnern nicht möglich bzw. rechtswidrig ist. Erhebungen vor Ort ergaben, dass zumindest in einem als Postpartner tätigen Kaufhaus in der Steiermark dieses Problem vollkommen unbekannt ist und Rsa- als auch Rsb-Briefe hinterlegt werden.

Neben diesem groben Versäumnis bei der Anpassung des Zustellgesetzes erscheint es auch höchst bedenklich, dass durch die stattfindende Praxis bei den Postpartnern auch Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Postgeheimnisses bzw. des Haftungsrechtes nicht ausgeräumt werden. Diesbezüglich fehlen Normierungen für Vertragsschablonen zwischen dem Postvertragspartner und der Österreichischen Post AG in der Postuniversaldienstverordnung.

Vollkommen unbeachtet bei der Schließung von Postämtern blieb deren Auswirkungen auf das Vergütungs- bzw. Pönalesystem des REIMS-II-Abkommens (Renumeration of Exchanges of International Mails), unterzeichnet von 17 europäischen Universalpostbetreibern, das jeden Vertragspartner von den jeweiligen Aufgabeländern Vergütungen, abhängig unter anderem von den tatsächlich erreichten Prozentsatz an Briefsendungen, die einen Tag nach der Aufgabe beim Adressaten einlangen, bestimmt. Die Österreichische Post AG ist laut Abkommen in die höchste Qualitätskategorie (95%) eingestuft. Im Jahre 1999 erreichte die Post-AG einen Zustellwert von rund 80%. Dadurch entgingen ihr für dieses Jahr Vergütungen von rund 75 Millionen Schilling (5,45 Millionen Euro). Für das Jahr 2000 sollen der Post bis zu 14,53 Millionen Euro an Vergütungen entgangen sein, für das Jahr 2001 ist dieser Betrag noch unbekannt. Gleichzeitig geht die Post-AG davon aus, dass durch die getroffenen Maßnahmen (Postämterschließungen) im Jahr 2002 mindestens 150 Millionen Schilling (10,9 Millionen Euro) und ab dem Jahr 2003 die volle Einsparung von 300 Millionen Schilling (21,8 Millionen Euro) wirksam wird. Diese Zahlen legen den Schluss nahe, dass durch eine effiziente Reform im Zustellbereich (so auch die Empfehlung des Rechnungshofes) ohne Reduktion des Mitarbeiterstandes der im REIMS-II-Abkommen geforderte Zustellprozentsatz erreicht werden kann und durch die dadurch ausge-schütteten Vergütungen Gewinne in Höhe der genannten Einsparungswünsche erzielt werden.

Die durch die Universaldienstverordnung gestattete „Umstrukturierung“ erscheint auch durch den Umstand, dass die Distribution aus dem Bereich der Postämter herausgelöst und in eigene Zentren verlagert wird, skurril und teuer. Als Beispiel für diese Vorgangsweise soll das steirische Fladnitz an der Teichalm genannt werden. In diesem Gebiet wurden von vier Postämtern drei (Heilbrunn, St. Kathrein am Offenegg, Fladnitz an der Teichalm) geschlossen, eines, Passeil, bleibt offen. Die Briefträger aller vier Postämter – insgesamt zwölf Personen – sollen in einem Baumarkt in Passeil untergebracht werden. Absurd ist, dass zwar die Briefträger von ihren Postämtern ausgegliedert sind, die Räumlichkeiten im Baumarkt aber noch nicht zur Verfügung stehen. Im konkreten Fall folgt daraus, dass im Postamt Passeil statt bisher sechs jetzt acht Zusteller einquartiert sind, in Fladnitz vier. Diese vier Briefträger sollen auch nach Passeil, sodass auf einer Fläche für sechs Zusteller plötzlich zwölf arbeiten müssen.

Grundsätzlich sind durch diese Maßnahmen natürlich keine Effizienz-steigerungen im Bereich der Postzustellung zu erwarten, so berichtet auch der ÖVP-Nationalratsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende im Rechnungshofausschuss Wolfgang Großruck im Neuen Volksblatt am 10. Mai 2002 über eine Häufung von Beschwerden, dass Briefsendungen viel zu spät oder gar nicht bei ihrem Empfänger ankommen, „der Postfuchs lahmt an allen vier Beinen“, ärgert sich Bürgermeister Großruck.

Sämtliche angesprochenen Problemstellungen konnten durch die Auskunftspersonen Bundesminister Ing. Reichhold und Generaldirektor Dr. Wais nicht ausgeräumt werden, sondern es verfestigte sich der Eindruck, dass Bundesminister Ing. Reichhold an der missglückten Postuniversaldienstverordnung seiner Vorgängerin ohne Einschränkungen festhalten wird und damit der Österreichischen Post-AG ermöglicht, gemeinwirtschaftlich sinnvolle Postämter zu schließen, Postdienstleistungen auf nicht exakt definierte Postpartner auszulagern und damit letztlich ländliche Gemeinden in ihrer infrastrukturellen Beschaffen-heit zu beschneiden.

3.2 Bundesministerium für Justiz – Bezirksgerichte:

Am 27. September 2001 berichtete Bundesminister Dr. Böhmdorfer an den Ministerrat, dass er ein Konzept einer idealtypischen Gerichtsorganisation entwickeln ließ. Dieses Reformkonzept habe er am 17. Februar 2001 bei der Landeshauptleute-konferenz und in der Folge allen Landesregierungen (mit Ausnahme von Wien) ausführlich präsentiert. Die Zusammenlegung der Bezirksgerichte nach dem Modell, ein BH-Sprengel möge einem BG-Sprengel entsprechen, werde von ihm nach wie vor prioritär verfolgt, aber von den Landeshauptleuten, insbesondere bei größeren BH-Sprengeln faktisch abgelehnt. Böhmdorfer äußerte gegenüber den Landeshauptleuten eine Schließungsvariante, nach der jene Bezirksgerichte zu schließen wären, deren zu erledigender Anfall weniger als zwei Richter auslastet. Der Justizminister ging im September 2001 von einem Sparpotential in einer Größenordnung von „bis zu 60 bis 120 Millionen Schilling“ (zirka 4 360 000 Euro bis 8 720 000 Euro) jährlich aus.

Der Justizminister ist bei der Änderung von Bezirksgerichtssprengeln gemäß § 8 Abs. 5 lit.d Übergangsgesetz 1920 in der Fassung 1925 an die Zustimmung der Landesregierung gebunden. Eine Änderung der Bezirksgerichtssprengel durch Verordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung der Landesregierung wäre daher rechts- bzw. verfassungswidrig. Unbestritten ist, dass ein Reformbedarf bei der Organisation der Bezirksgerichte besteht. Böhmdorfer, der die Zusammenfassung der bisher bestehenden 192 Bezirksgerichte und 21 Landesgerichte zu 64 Eingangsgerichten als einen „Idealplan“ darstellt (APA vom 24. März 2002) ist hiefür auf die Zustimmung der Landesregierungen angewiesen.

In Niederösterreich und in der Steiermark haben die ÖVP-Mitglieder der Landesregierung die Zustimmung zur Veränderung der Gerichtssprengel erteilt, sodass in Niederösterreich bereits mit 1. Juli 2002 14 von 46 Bezirksgerichten zugesperrt werden. Es handelt sich um Aspang, Eggenburg, Großenzersdorf, Hainburg, Hainfeld, Herzogenburg, Kirchberg am Wagram, Langenlois, Mang, Pottenstein, Poysdorf, Retz, St. Peter in der Au und Wolkersdorf. Ebenso werden am 1. Juli 2002 zwölf von 35 Bezirksgerichten in der Steiermark endgültig geschlossen, es handelt sich um die Gerichte Bad Aussee, Birkfeld, Eibeswald, Eisenerz, Gröbming, Kindberg, Mariazell, Mureck, Neumarkt, Oberwölz, Rottenmann und Wilton.

Im Burgenland und Vorarlberg gibt es keine Zustimmung der Landesregierung zu den geplanten Schließungen der Bezirksgerichte Jennersdorf und Oberpullendorf sowie Petzau und Montafon.

In Tirol sollen zwei Bezirksgerichte, Hopfgarten und Matrei mit 1. Juli zusammengelegt werden, in Salzburg konnte nach langem Ringen mit dem Bundesministerium für Justiz eine Einigung, vor allem durch die Bemühungen von LH-Stv. Burgstaller, herbeigeführt werden, wonach nun sieben Bezirksgerichte geschlossen werden. Gleichzeitig sieht der getroffene Kompromiss unter anderem vor, dass mit den betroffenen Gemeinden über die Nutzung der leerwerdenden Gebäude verhandelt wird, wobei das Land bei allfälligem Kaufinteresse auch finanzielle Unterstützung anbietet. Außerdem werden auf Wunsch in jenen Gemeinden, wo ein Bezirksgericht geschlossen wird, wöchentliche Gerichtstage abgehalten.

Verheerend sind die Schließungspläne des Bundesministers für Justiz im Land Oberösterreich. Nachdem die Zustimmung der Landesregierung nicht erteilt wurde, sollen nach den Vorstellungen des Justizministeriums durch einfaches Gesetz 26 der 43 Bezirksgerichte geschlossen werden. Mit 1. Jänner 2003 sollen nachfolgend genannte Bezirksgerichte geschlossen werden: Aigen, Engelhartszell, Enns, Frankenmarkt, Grain, Grünburg, Haag am Hausruck, Kremsmünster, Lambach, Lembach, Leonfelden, Linz-Land, Mauerkirchen, Mauthausen, Mondsee, Neufelden, Neuhofen an der Krems, Obernberg am Inn, Peuerbach, Prägarten, Raab, Schwanenstadt, Unterweissenbach, Weyr, Wildshut und Windischgarsten.

Der Justizminister beabsichtigt durch Bundesgesetz, eine Neuorganisation der Gerichtsbarkeit auf Stufe der Bezirksgerichte durchzuführen. In Form einer Umgehungskonstruktion soll der Sitz bestimmter Bezirksgerichte außerhalb ihres Sprengels zum Sitz eines anderen Bezirksgerichtes verlegt werden. Das aufnehmende Bezirksgericht beherrscht dann im Rahmen der Verwaltungseinheit ein weiteres Bezirksgericht. Diese Vorgangsweise ist laut einem Gutachten von Prof. DDr. Heinz Mayer „verfassungsmäßig erheblich fragwürdig“. Laut Mayer ist damit zu rechnen, „dass der Verfassungsgerichtshof diese Maßnahmen als verfassungswidrig qualifiziert“.

Beilage 4: Gutachten von Prof. Mayer

Seltsam erscheint die Argumentationslinie von Minister Böhmdorfer betreffend der Bewertung der Notwendigkeit eines Bezirksgerichtes anhand der Zahl der beschäftigten Richter. Laut der Präsidentin der Richtervereinigung, Barbara Helige, ist die Anzahl der Richter „kein wirklicher Indikator, die Versorgung der Bevölkerung ist nicht von der Zahl der Richter abzulesen“. Grundsätzlich ist festzustellen, dass durch die Zusammenlegung von Bezirksgerichten keine Reduktion des richterlichen und nichtrichterlichen Personals in der Justizverwaltung möglich ist, da der Arbeitsaufwand durch die bloße Veränderung der Gerichtssprengel nicht reduziert wird. Daraus folgt, dass sämtliche Einsparungen ausschließlich im Bereich der Infrastrukturkosten erfolgen müßten, das heißt, dass die durchschnittlichen (fiktiven) Mietkosten für die zu schließenden Kleinbezirksgerichte 64 000 Euro (Bundesminister Böhmdorfer geht in der Ausschuss-Sitzung vom 10. April 2002 von einer Kostenreduktion in Höhe dieses Betrages pro Standort aus) betragen.

Diese Zahl erscheint angesichts der geringen Raumausmaße der betroffenen Gerichtsgebäude als extrem überhöht und vollkommen unrealistisch.

In der Ausschuss-Sitzung am 10. April 2002 konfrontierte Abgeordneter Dr. Kräuter den Justizminister mit dessen Stellungnahme vom 24. Aprilo 2001 gegenüber dem ORF, in der dieser klar ausdrückte: „Die Landesregierungen haben ein Zustimmungsrecht bei Zusammenlegungen von Bezirksgerichten und sie sollen durchaus entscheiden, wo sie diese Zusammenlegungen am ehesten wünschen“. Der Justizminister beharrte aber ausdrücklich auf seiner Vorgangsweise, mittels einfachen Gesetzes die Sitze der betroffenen Gerichtssprengel zu ändern und damit eine Zustimmung der Landesregierungen zu umgehen.

Das heißt, dass obwohl sich der Bundesminister der höchstwahrscheinlich verfassungswidrigen Vorgangsweise bewußt ist, er im Begriff ist, eine Sitzverlegung außerhalb der betroffenen Gerichtssprengel durch einfaches Gesetz herbeizuführen.

3.3 Bundesministerium für Inneres – Gendarmerieposten

Innenminister Dr. Ernst Strasser schließt nach einer Beschreibung der Ausgangssituation im Hinblick auf die Strukturanpassungen bei den Gendarmerieposten in seinem Bericht an den Unterausschuss, dass im Hinblick auf eine sicherheitsdienstliche Nahversorgung Zusammenlegungen nur dann sinnvoll seien, wenn ein gewisses Naheverhältnis zum Bürger und zu einem allfälligen Einsatzort gewahrt bleibe.

Exakt diesen Überlegungen wird bei der Umsetzung des Dienststellenstrukturgesetzes 2001 nicht entsprochen, sondern im Gegenteil, Postenschließungen ohne Erreichbarkeitsüberlegungen und ohne Rücksichtnahme auf das Sicherheitsgefühl der betroffenen Bürger aus rein parteipolitischen Motiven durchgeführt.

Der Behauptung Strassers, dass im Zuge dieser „Reform“ der Gendarmerie-posteninfrastruktur keine Planposten abgebaut werden, sondern ausschließlich Verwaltungsdienstposten eingespart werden, wurde durch Gendarmeriegeneral Oskar Strohmeyer entgegnet, dass die „Reformpläne“ im Innenministerium natürlich Personaleinsparungen im großen Ausmaße vorsehen und diese Strukturveränderung „einerseits den Bestand der Gendarmerie, andererseits die Sicherheit der Bürger gefährden könnten“.

Strohmeyer wurde nach seinen kritischen Äußerungen kurzfristig von seiner Funktion abgezogen und der Flugpolizei zugeteilt.

Konkret hielt Strasser in der Sitzung des Unterausschusses am 29. Mai 2002 (Protokoll Seite 7) fest, dass „keine einzige Planstelle in den Jahren 2000 und 2001 weggekommen sei und keine einzige Planstelle auf Grund der Maßnahmen, die jetzt in diesen Wochen gesetzt werden, im Jahre 2002 von einem Gendarmerieposten oder -wachzimmer im gesamten Bundesgebiet wegkommen“ werde. Diese Feststellung des Innenministers ist falsch, tatsächlich wurden im Jahre 2000 181 Planstellen im Bereich der Gendarmerie eingespart, diese Planstellen wurden vom Bereich der Grenzgendarmerie in Ostösterreich abgezogen. Diese Reduktion erfolgte vor dem Hintergrund, dass in diesem Gebiet im Jahre 2001 47 500 Illegale, davon 2 000 Schlepper, durch die Grenzgendarmerie aufgegriffen wurden. Strasser hat somit hinsichtlich der Reduktion von Planstellen gegenüber dem Ausschuss die Unwahrheit ausgesagt.

Mit welcher Härte die „Umfärbelung“ im Bereich der Sicherheitsverwaltung vollzogen wird und wie dafür auch die Schließungen von Gendarmerie-posten herangezogen werden, soll anhand einiger Beispiele illustriert werden.

– Schließung des Gendarmeriepostens Sinabelkirchen, Stmk:

Dieser Gendarmerieposten soll nach Plänen Strassers in den Markt Hartmannsdorf abgesiedelt werden. Hartmannsdorf ist eine um 1 000 Einwohner kleinere Gemeinde als Sinabelkirchen und ist auch eine Vergrößerung des dortigen Gendarmeriepostens für die Aufnahme der Bediensteten aus dem Gendarmerieposten Sinabelkirchen erforderlich. Die parteipolitische Schließung des Sinabelkirchner Gendarmeriepostens manifestiert sich in der Bemerkung des ÖVP-Abgeordneten Trinkl anläßlich einer Sicherheitsenquete im Bezirk Weiz, wo dieser festhielt, dass man in „Sinabelkirchen schauen solle, dass wieder ein schwarzer Bürgermeister an die Macht kommt, dann gäbe es auch wieder einen Gendarmerieposten“.

– Schließung des Gendarmeriepostens Kaltenbach:

Im mittleren Zillertal wurde die Konkurrenz zweier Gemeinden um das neu zu bauende Gendarmeriepostengebäude für die ÖVP-Gemeinde Ried entschieden. Die Gemeinde Kaltenbach (SPÖ-Bürgermeister BR Klaus Gasteiger) verlor den seit 1918 im Gemeindegebiet bestehenden Gendarmerieposten, obwohl das Projekt der Gemeinde Kaltenbach aus wirtschaftlicher Sicht bei nahezu gleichen Eckdaten eindeutig zu bevorzugen war, da die jährliche Mietzinsbelastung um 45 516 S geringer ist als das Vergleichsprojekt in Ried, für das Mietverhältnis lediglich die ortsübliche Kündigungsfrist von drei Monaten begehrt wurde und dadurch auch erhebliche geringere Vergebührungskosten für den Mietvertrag entstehen würden.

Nach einer Wirtschaftlichkeitsaufstellung, erstellt vom Landesgen-darmeriekommando für Tirol, ergibt sich nachfolgender Vergleich zwischen den Projekten Ried und Kaltenbach.

 

Ried i. Z. (Gde u.Kamm.)

Kaltenbach (NHT)

Nutzfläche

zirka 290 m2

zirka 257 m2

Nettomietzins je m2 für UK Räume

68 S

68 S

Garagenstellplätze netto

1 600 S

1 600 S

Kosten für sechs Stellplätze

1 000 S

Unentgeltlich

Gesamtmietzins, brutto

26 524 S

22 731 S

Wertanpassung

10% VPI 1996

10% VPI 1996

Kündigungsfrist, -verzicht

zehn Jahre beiderseitig

drei Monate

Sonstiges

 

Unentgeltliche Bereitstellung zusätzlicher Flächen im angrenzenden Bauhofareal

Grundausstattung bauseits:

   Einbruchshemmende Posteneingangstüre

   Beleuchtung Gänge, Nassräume

   Kabelkanäle für EDV-Installation

   Leerverrohrung für Sprachstellen

   Einbruchshemmende Posteneingangstüre

   Beleuchtung Gänge, Nassräume

   Kabelkanäle für EDV-Installation

   Leerverrohrung für Sprechstellen

Ausführung durch BG:

   EDV-Telefonverkabelung

   Übrige Innenraumbeleuchtung

   Aufpreis beschusssichere Ausführung Sicherheitsschleuse

   Einbruchshemmende Ausführung Waffenraumtüre

   Torsprechstelle

   EDV-Telefonverkabelung

   Übrige Innenraumbeleuchtung

   Aufpreis beschusssichere Ausführung Sicherheitsschleuse

   Einbruchshemmende Ausführung Waffenraumtüre

   Torsprechstelle

Kosten für gendarmeriespezifische Adaptierungsmaßnahmen

zirka 320 000 S (geschätzt)

zirka 320 000 S (geschätzt)

Insgesamt überwogen bei weitem die Vorteile für die Belassung dieser Dienststelle im Gemeindegebiet von Kaltenbach, da sich das angebotene Büroobjekt in zentralen Lagen und in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Einrichtungen befand, die Verlegung nach Ried eine dezentrale Lage innerhalb des Rayons bewirkt, sowie der für das Jahr 2002 geplante Zusammenschluss der Schigebiete Hochzillertal und Hochfügen mit der Talstation in Kaltenbach einen erheblichen Belastungsanstieg für das Gemeindegebiet von Kaltenbach erwarten lässt.

Auch wurde auf Grund des Wirtschaftlichkeitsvergleiches vom Landesgendarmeriekommando für Tirol ausdrücklich der Verbleib des Gendarmerieposten in Kaltenbach empfohlen. Doch verlief die Entscheidung des Bundesministers zugunsten des weniger vorteilhaften Objektes in Ried und zugunsten des dortigen ÖVP-Bürgermeisters, der bereits am Faschingsdienstag 2002 die Bevölkerung über den Zuschlag für Ried informierte, während die Gemeindevertretung von Kaltenbach erst eine Woche später informell über die Entscheidung informiert wurde.

– Schließung des Gendarmeriepostens Wundschuh/Stmk:

Die parteipolitisch motivierten Machenschaften von Bundesminister Dr. Strasser werden auch im Bereich der Schließung des Gendarmeriepostens Wundschuh und der Aufrechterhaltung des Gendarmeriepostens Übelbach, wo bekanntlich ein „schwarzer Gewerkschafter“ sitzt (Steirerkrone, 22. Juni 2002), sichtbar. Anhand einer Anfragenbeantwortung des Innenministers (3030/AB vom 7. Jänner 2002) wird deutlich, dass der geschlossene Gendarmerieposten Wundschuh wesentlich mehr statistisch belegbare Tätigkeiten vollzog, als der aufrechterhaltene Gendarmerieposten Übelbach.

Auszug aus dem Tätigkeitsnachweis:
(in absoluten Zahlen)

 

GP Wundschuh

GP Übelbach

 

1997

1998

1999

2000

1997

1998

1999

2000

Angezeigte Verbrechen

  6

 18

 14

  9

  7

  2

  4

  6

Angezeigte Vergehen

 35

 38

 45

 37

 41

 29

 34

 64

BH-Anzeigen

226

205

200

152

 38

 32

 71

 20

BH-Aufträge

418

422

437

435

213

259

246

270

Organ-Mandate

197

274

183

 84

 64

 83

 38

 30

Verkehrs-Unfälle

 45

 43

 56

 53

 14

 19

 22

 23

– Schließung der St. Pöltner Polizeiwachzimmer Pottenbrunn, St. Georgen und Wagram:

Nicht nur in den ländlichen Regionen, sondern auch in der Stadt St. Pölten droht die Schließung von Dienststellen der Sicherheitsverwaltung, so sollen die Wachzimmer Pottenbrunn, St. Georgen und Wagram ersatzlos geschlossen werden. Insgesamt sind diese drei Polizeiwachzimmer für rund 11 000 BürgerInnen von St. Pölten örtlich zuständig, das heißt es handelt sich hier um mehr als ein Fünftel der Stadtbevölkerung und ein Drittel des Stadtgebietes. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung leidet unter der beabsichtigten Schließung und ist diese vollkommen unbegründet, da in den betroffenen Gebieten, vor allem in den letzten Jahren eine verstärkte Bautätigkeit (Wohnbau und Infrastruktur) erfolgt ist und somit eine starke Einbruchshäufigkeit festzustellen ist. Dieser ganze Vorgang erfolgt vor dem Hintergrund sinkender Personalzahlen bei der St. Pöltner Sicherheitswache, so verzeichnete der Dienstpostenplan der Bundespolizeidirektion St. Pölten im Jahr 2000 einen Stand von 202 Planposten, im Jahr 2002 beträgt die Zahl der Dienstposten laut Dienstpostenplan nur noch 198, tatsächlich eingesetzt sind aber nur 190 Beamte. Mehrere Versuche der St. Pöltner Stadtvertreter scheiterten bisher an den Maßnahmen des Bundesministeriums für Inneres.

Neben den genannten Beispielen wurden laut Bericht des Innenministers nachfolgende Gendarmerieposten geschlossen bzw. werden diese im Zuge der „Strukturreform“ geschlossen:

 

 

 

 

Umsetzung

LGK

BGK

aufzulösende Dienststelle(n)

voraussichtlich

Realisiert

Bgld

Oberpullendorf

GP Mannersdorf /R 4

 

01.01.02

Bgld

Oberwart

GP Schachendorf 4

 

01.01.02

Bgld

Eisenstadt-Umgeb

GP Mörbisch 4

 

01.03.02

Bgld

Mattersburg

GP Schattendorf 5

 

01.03.02

Bgld

Oberpullendorf

GÜP Lockenhaus 18

 

01.03.02

Bgld

Oberwart

GP Rechnitz 6

 

01.03.02

Bgld

Oberpullendorf

GP Großwarasdorf 4

Juli 02

00.00.00

Bgld

Oberpullendorf

GÜP Nikitsch 25

Juli 02

00.00.00

Bgld

Oberwart

GP Stadtschlaining 4

Juli 02

00.00.00

Bgld

Jennersdorf

GP Rudersdorf 6

Dez. 03

00.00.00

Bgld

Jennersdorf

GP Heiligenkreuz/L 8

Dez. 03

00.00.00

Ktn

Völkermarkt

GP Bad Eisenkappel 5

Juli 02

00.00.00

Ktn

Feldkirchen

GP Ossiach 4

Okt. 02

00.00.00

Ktn

Feldkirchen

GP Sirnitz 3 (WE)

Okt. 02

00.00.00

Ktn

Klagenfurt-Land

GP Schiefling 4

Okt. 02

00.00.00

Ktn

Hermagor

GP Rattendorf 5

Jän. 03

00.00.00

Ktn

Klagenfurt-Land

GÜP Ferlach 21

Jän. 03

00.00.00

Ktn

Klagenfurt-Land

GP Zell Pfarre 3

Jän. 03

00.00.00

Ktn

Spittal an der Drau

GP Dellach

Jän. 03

00.00.00

Ktn

Villach

GP Thörl-Maglern 13

Jän. 03

00.00.00

Ktn

Villach

GP Riegersdorf 7

Jän. 03

00.00.00

Ktn

Völkermarkt

GP Neuhaus 3

Jän. 03

00.00.00

Ktn

Völkermarkt

GÜP Ebersdorf 18

Jän. 03

00.00.00

Baden

GP Pfaffstätten 8

 

01.11.01

Gänserndorf

GP Dürnkrut 7

 

01.11.01

Horn

GP Drosendorf 4

 

01.11.01

Korneuburg

GP Sierndorf 4

 

01.11.01

Krems/Land

GP Lichtenau 5

 

01.11.01

Melk

GP Yspertal 4

 

01.11.01

Melk

GP Erlauf 6

 

01.11.01

Mistelbach

GP Schleinbach 6

 

01.11.01

Mödling

GP Kaltenleutgeben 4

 

01.11.01

Neunkirchen

GP Schwarzau i G 3

 

01.11.01

Scheibbs

GP Göstling 3

 

01.11.01

Gänserndorf

GP Marchegg 8

 

01.12.01

St. Pölten

GP Kapelln 4

 

01.12.01

Tulln

GP Absdorf 5

 

01.12.01

Waidhofen/Thaya

GP Karlstein/Thaya

 

01.12.01

Wien-Umgebung

GP Schwadorf 6

 

01.12.01

Wien-Umgebung

GP Ebergassing 6

 

01.12.01

Zwettl

GP Schweiggers 4

 

01.12.01

Zwettl

GP Göpfritz/Wild 5

 

01.12.01

Zwettl

GP Gutenbrunn 3

 

01.12.01

Amstetten

GP Ybbsitz 4

 

01.02.02

Bruck a.d.Leitha

GP Bad Deutschaltenburg

 

01.02.02

Wien-Umgebung

GP Tullnerbach 7

 

01.02.02

Wien-Umgebung

GP Kritzendorf 7

 

01.02.02

Wien-Umgebung

GP Kierling 6

 

01.02.02

Wr. Neustadt

GP Waldegg 4

 

01.02.02

Wr. Neustadt

GP Krumbach 4

 

01.02.02

Mistelbach

GP Großkrut 5

 

01.04.02

Hollabrunn

GP Pulkau 5

Jun. 02

00.00.00

Wr. Neustadt

GP Hochwolkersdorf 4

Sept. 02

00.00.00

Melk

GP Marbach 4

Dez. 02

00.00.00

Horn

GP Sigmundsherberg 5

Dez. 03

00.00.00

Krems/Land

GP Mitterarnsdorf 5

Dez. 03

00.00.00

Neunkirchen

GPWimpassing 7

Dez. 03

00.00.00

Scheibbs

GP Steinakirchen a.Forst 5

Dez. 03

00.00.00

Amstetten

GP Ennsdorf 5

Dez. 04

00.00.00

Bruck/Leitha

GP Götzendorf/Leitha 6

Dez. 04

00.00.00

Gmünd

0

Dez. 06

00.00.00

Eferding

GP Alkoven 6

 

01.02.02

Freistadt

GP Rainbach 6

 

01.02.02

Freistadt

GP Unterweißenbach 6

 

01.02.02

Kirchdorf/Krems

GP Wartberg 6

 

01.02.02

Linz-Land

GP Kronstorf 6

 

01.02.02

Perg

GP Baumgartenberg 5

 

01.02.02

Perg

GP Schwertberg 7

 

01.02.02

Rohrbach

GP Haslach/Mühl 6

 

01.02.02

Rohrbach

GP Hofkirchen 6

 

01.02.02

Urfahr-Umgebung

GP Feldkirchen 7

 

01.02.02

Vöcklabruck

GP Regau 9

 

01.02.02

Vöcklabruck

GP Attersee 5

Jul. 02

00.00.00

Vöcklabruck

GP Weyregg 6

Jul. 02

00.00.00

Schärding

GP Taufkirchen a.d. Pram

Nov. 02

00.00.00

Wels

GP Stadl Paura 11

Nov. 02

00.00.00

Szbg

Salzburg-Umgeb.

GP Großgmain 3

 

01.11.01

Szbg

Zell am See

GP Leogang 4

 

01.11.01

Szbg

Hallein

GP Annaberg-Lungötz 2

 

01.12.01

Szbg

Tamsweg

GP Ramingstein 2

 

01.01.02

Szbg

Zell am See

GP Unken 5

 

01.02.02

Szbg

Salzburg-Umgeb.

GP Mattsee 6

 

01.03.02

Szbg

Hallein

GP Puch 4

Juli 02

00.00.00

Szbg

Hallein

GP Kuchl 7

Dez. 02

00.00.00

Szbg

Zell am See

GP Bramberg 4

Dez. 03

00.00.00

Szbg

Zell am See

GP Uttendorf 5

Dez. 03

00.00.00

Szbg

St.Johann/Pong.

GP Filzmoos 4

Dez. 04

00.00.00

Szbg

St.Johann/Pong.

GP Niedernfritz 7

Dez. 04

00.00.00

Szbg

Zell am See

GP Lend 7

Dez. 04

00.00.00

Stk

Deutschlandsberg

GP St. Martin/Sulmtal 4

 

15.11.01

Sk

Deutschlandsberg

GP Bad Gams 4

 

15.11.01

Stk

Graz-Umgebung

GP Wundschuh 3

 

15.11.01

Stk

Hartberg

GP Stubenberg 5 (SE)

 

15.11.01

Stk

Leibnitz

GP Ehrenhausen 5

 

15.11.01

Stk

Leibnitz

GP Ehrenhausen 5

 

15.11.01

Stk

Leoben

GP Wald/Sch. 5

 

15.11.01

Stk

Liezen

GP Selzthal 4

 

15.11.01

Stk

Weiz

GP Fischbach 2

 

15.11.01

Stk

Liezen

GP Stein/Enns 4

 

01.12.01

Stk

Hartberg

GP Grafendorf/Hb. 5

 

01.01.02

Stk

Hartberg

GP Waldbach 5

 

01.01.02

Stk

Radkersburg

GP Bad Radkersburg 19

 

01.02.02

Stk

Deutschlandsberg

GP St. Oswald/E 4

 

01.03.02

Stk

Leibnitz

GP Arnfels 9

 

01.03.02

Stk

Voitsberg

GP Bärnbach 8

Sept.02

00.00.00

Stk

Graz-Umgebung

GP St. Radegund 6

Dez. 03

00.00.00

Stk

Graz-Umgebung

St. Oswald/Pl. 4

Dez. 03

00.00.00

Stk

Weiz

GP Puch 4

Dez. 03

00.00.00

Stk

Bruck a.d. Mur

GP Schirmitzbühel 11

Dez. 04

00.00.00

Stk

Graz-Umgebung

GP Gratkorn 13

Dez. 04

00.00.00

Stk

Graz-Umgebung

GP Stattegg 2

Dez. 04

00.00.00

Stk

Mürzzuschlag

GP Stanz 3

Dez 04

00.00.00

Stk

Mürzzuschlag

GP Mitterdorf 8

Dez 04

00.00.00

Stk

Weiz

GP Sinabelkirchen 4

Dez. 04

00.00.00

Stk

Bruck a.d. Mur

GP Breitenau 4

Dez. 05

00.00.00

Tirol

Imst

GP Obermieming 5

 

01.10.01

Tirol

Kufstein

GP Vorderthiersee 4

 

01.10.01

Tirol

Landeck

GP Flirsch 6

 

01.10.01

Tirol

Reutte

GP Weißenbach a.L. 6

 

01.10.01

Vbg

Bregenz

GP Warth 3 (WE)

 

01.05.02

Vbg

Bregenz

GP Bregenz-Vorkloster 27

Dez. 04

00.00.00

4. Schlussfolgerungen

Die mangelnde Mobilität vieler Menschen in den betroffenen Regionen schließt sie weitgehend von der Inanspruchnahme überregionaler, öffentlicher Dienstleister aus, zumal die öffentlichen Verkehrsein-richtungen fehlen bzw. zunehmend reduziert werden. Aber auch als Standortfaktor für die Wirtschaft ist die öffentliche Infrastruktur für ohnedies bereits benachteiligte Regionen wesentlich. Für die Schaffung neuer Arbeitsplätze erwarten die Betriebe auch leicht erreichbare öffentliche Dienstleistungen, daher ist diese Infrastruktur zu erhalten und auszubauen, um eine Gleichbehandlung der ländlichen mit begünstigten Regionen sicherzustellen.

Grundsätzlich werden seitens der Sozialdemokratischen Partei Initiativen zur Verwaltungsreform begrüßt. Eine moderne, effiziente und dem sozialdemokratischen Grundverständnis von Demokratie und sozialem Ausgleich entsprechende Verwaltung bzw. Verwaltungsreform hat sich aber am Erfordernis der Qualitätsverbesserung und des Angebotes der Leistung zu orientieren, wobei die Bedürfnisse der BürgerInnen im Vordergrund stehen müssen. Bund, Länder und Gemeinden haben im Interesse der Menschen gemeinsam die Bedingungen für eine effektive Verwaltung zu schaffen, dabei soll auch das Ziel verfolgt werden, die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände als unterste demokratische Ebene stärker zu positionieren und ihre Bedeutung aufzuwerten.

Aus den genannten Gründen und den unter 3.1 bis 3.3. aufgezeigten, von der Regierung zu verantwortenden, Missständen lassen sich nach-folgende Maßnahmen für die Erhaltung bzw. Schaffung lebenswerter Regionen ableiten.

– Evaluierung der Regierungsmaßnahmen im ländlichen Raum:

Rücknahme bzw. Evaluierung der Maßnahmen der Regierung bei der Schließung von Gendarmerieposten, Bezirksgerichten und Postämtern.

– Aufwertung der Gemeinden:

Stärkung des Selbstverwaltungsbereiches Kommune als unterste Ebene demokratischer Entscheidungsprozesse.

Die Aufwertung der Gemeinden und Gemeindeverbände bedingt eine neue Aufgabenteilung, insbesondere zwischen Kommune und Land. Kommunen sind in der Lage, eine Reihe von Agenden zu übernehmen, die derzeit auf der Bezirks- oder Landesebene angesiedelt sind. Das bei Sachverständigen im Bezirk und Land gegebene spezielle Wissen ist zu bündeln und den Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden zur Verfügung zu stellen.

– Errichtung von Service- und Infocenters in den Gemeinden:

Um den BewohnerInnen des ländlichen Raumes den Zugang zu politischen, rechtlichen, sozialen und kulturellen Angeboten sicherzustellen, wären in jeder Gemeinde ein Service- bzw. Infocenter zu errichten. Dabei ist von folgendem Angebot auszugehen:

      Kostenloser Zugang zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien

      Post und Postdienste

      Rechts-, Gesundheits- und Familienberatung

      Zugang zu Hilfs- und Beratungsorganisationen

      Aufbau regionaler Informationssysteme

      Ausbau der Infrastruktur im ländlichen Raum:

Trotz Vorlage eines Generalverkehrsplanes stockt der Ausbau von Straße, Schiene und Telekommunikationseinrichtungen. Durch die Verländerung der Bundesstraßen fehlt eine übergeordnete Koordinierung, die früher vom Bund wahrgenommen wurde.

Ferner ist auf die Stärkung bzw. Erweiterung des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Bildung regionaler Verkehrsverbünde (wie etwa im Raum Perg in Oberösterreich oder in der Region Aichfeld-Murboden in der Steiermark) zusätzlich zu den Landesverkehrsver-bünden Rücksicht zu nehmen.

– Neuordnung der Agrarförderung:

Derzeit kommen nur 3% der Förderungen für den ländlichen Raum nicht-landwirtschaftlichen Projekten zugute. Mit der derzeitigen Politik gibt Schwarz-Blau auf keine der dringenden sozial- und wirtschafts-politischen Fragestellungen für die Zukunft der ländlichen Regionen eine adäquate Lösung.

Beilagen:

./1    Von der Schließung betroffene Postämter

./2    Sideletter zur Postuniversaldienstverordnung

./3       Postuniversaldienstverordnung

./4    Prof. Mayer-Gutachten


Beilage 1

Von der Schließung betroffene Postämter

PLZ

ORT

Planung Zusammenlegungs-datum

PP Postpartner vorgesehen (J/N)

Region

4625

Offenhausen, OÖ

24.09.2001

J

5584

Zederhaus

01.10.2001

J

Salzburg

4682

Geboltskirchen

08.10.2001

J

7223

Sieggraben

27.10.2001

J

NÖ Ost/Bgld.

5603

Kleinarl

31.10.2001

J

Salzburg

4332

Au, Donau

30.11.2001

 

4382

Sarmingstein

04.01.2002

 

4721

Altschwendt

04.01.2002

 

4131

Obermühl

18.01.2002

 

2024

Mailberg

15.02.2002

 

NÖ West

2032

Enzersdorf im Thale

15.02.2002

N

NÖ West

2113

Karnabrunn

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2125

Neubau, NÖ

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2144

Altlichtenwarth

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2162

Falkenstein bei Poysdorf

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2262

Stillfried

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2385

Breitenfurt bei Wien

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2412

Wolfsthal

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2423

Deutsch Jahrndorf

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2454

Trautmannsdorf an der Leitha

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2652

Hirschwang an der Rax

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2661

Naßwald

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2723

Muthmannsdorf

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2724

Hohe Wand-Stollhof

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2802

Hochwolkersdorf

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2803

Schwarzenbach, Bez. Wr. Neustadt

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2812

Hollenthon

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2832

Thernberg, NÖ

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

3144

Wald, NÖ

15.02.2002

N

NÖ West

3231

St. Margarethen an der Sierning

15.02.2002

N

NÖ West

3463

Stetteldorf am Wagram

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

3472

Hohenwarth, Manhartsberg

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

3482

Gösing, Wagram

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

3483

Feuersbrunn

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

3752

Walkenstein

15.02.2002

N

NÖ West

3862

Eisgarn

15.02.2002

N

NÖ West

3962

Heinrichs bei Weitra

15.02.2002

N

NÖ West

3973

Karlstift

15.02.2002

N

NÖ West

4453

Trattenbach, OÖ

15.02.2002

N

4624

Pennewang

15.02.2002

N

4732

St. Thomas bei Waizenkirchen

15.02.2002

N

4854

Weißenbach am Attersee

15.02.2002

N

7564

Dobersdorf, Bgld.

15.02.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

8182

Puch bei Weiz

15.02.2002

J

Steiermark

8294

Unterrohr bei Hartberg

15.02.2002

N

Steiermark

8424

Gabersdorf, Steiermark

15.02.2002

N

Steiermark

8473

Weitersfeld an der Mur

15.02.2002

N

Steiermark

8581

Köflach-Pichling

15.02.2002

J

Steiermark

8612

Tragöß-Oberort

15.02.2002

N

Steiermark

8622

Etmißl

15.02.2002

N

Steiermark

8664

Großveitsch

15.02.2002

J

Steiermark

8706

Leoben

15.02.2002

N

Steiermark

8785

Hohentauern

15.02.2002

N

Steiermark

8795

Radmer

15.02.2002

N

Steiermark

8812

Mariahof

15.02.2002

N

Steiermark

8913

Gstatterboden

15.02.2002

N

Steiermark

4571

Steyrling

22.02.2002

N

4672

Bachmanning

22.02.2002

N

4862

Kammer am Attersee

22.02.2002

N

8772

Timmersdorf

22.02.2002

J

Steiermark

8942

Wörschach

22.02.2002

J

Steiermark

2022

Immendorf, NÖ

28.02.2002

N

NÖ West

2031

Eggendorf im Thale

28.02.2002

N

NÖ West

2033

Kammersdorf

28.02.2002

N

NÖ West

2053

Jetzelsdorf

28.02.2002

N

NÖ West

2083

Pleißing

28.02.2002

N

NÖ West

2092

Riegersburg, NÖ

28.02.2002

N

NÖ West

3162

Rainfeld, Gölsen

28.02.2002

N

NÖ West

3195

Kernhof

28.02.2002

N

NÖ West

3211

Loich

28.02.2002

N

NÖ West

3212

Schwarzenbach an der Pielach

28.02.2002

N

NÖ West

3272

Scheibbs-Neustift

28.02.2002

N

NÖ West

3294

Langau bei Gaming

28.02.2002

N

NÖ West

3506

Krems-Hollenburg

28.02.2002

N

NÖ West

3543

Krumau am Kamp

28.02.2002

N

NÖ West

3544

Idolsberg

28.02.2002

N

NÖ West

3564

Plank am Kamp

28.02.2002

N

NÖ West

3613

Albrechtsberg an der Großen Krems

28.02.2002

N

NÖ West

3743

Röschitz

28.02.2002

N

NÖ West

3944

Pürbach

28.02.2002

N

NÖ West

4231

Untergaisbach

28.02.2002

N

4352

Klam bei Grein

28.02.2002

N

4754

Andrichsfurt

28.02.2002

N

4793

St. Roman bei Schärding

28.02.2002

N

4821

Lauffen, Salzkammergut

28.02.2002

N

5134

Schwand im Innkreis

28.02.2002

N

5503

Mitterberghütten

28.02.2002

N

Salzburg

5521

Niedernfritz

28.02.2002

N

Salzburg

5523

Lungötz

28.02.2002

N

Salzburg

5672

Fusch an der Großglocknerstraße

28.02.2002

N

Salzburg

5752

Viehhofen, Pinzgau

28.02.2002

N

Salzburg

9335

Lölling

01.03.2002

 

Kärnten

9629

Sonnleitn

01.03.2002

 

Kärnten

3573

Rosenburg

08.03.2002

N

NÖ West

3592

Röhrenbach, Bez. Horn

08.03.2002

N

NÖ West

3594

Franzen

08.03.2002

N

NÖ West

3702

Niederrußbach

08.03.2002

N

NÖ West

3923

Jagenbach

08.03.2002

N

NÖ West

3924

Rosenau Schloß

08.03.2002

N

NÖ West

4074

Stroheim

08.03.2002

N

4182

Waxenberg

08.03.2002

N

4511

Allhaming

08.03.2002

N

4691

Breitenschützing

08.03.2002

N

5271

Moosbach bei Mauerkirchen

08.03.2002

N

6082

Patsch

08.03.2002

N

Tirol/Vbg.

6611

Heiterwang

08.03.2002

N

Tirol/Vbg.

6633

Biberwier

08.03.2002

N

Tirol/Vbg.

8153

Geistthal

08.03.2002

N

Steiermark

8273

Ebersdorf bei Hartberg

08.03.2002

N

Steiermark

8293

Wörth an der Lafnitz

08.03.2002

N

Steiermark

8592

Salla

08.03.2002

N

Steiermark

8636

Seewiesen

08.03.2002

N

Steiermark

8951

Trautenfels

08.03.2002

N

Steiermark

8954

St. Martin am Grimming

08.03.2002

N

Steiermark

9313

St. Georgen am Längsee

08.03.2002

 

Kärnten

9323

Wildbad Einöd

08.03.2002

N

Steiermark

4133

Niederkappel

12.03.2002

N

4141

Pfarrkirchen im Mühlkreis

14.03.2002

N

2164

Wildendürnbach

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2171

Herrnbaumgarten

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2211

Pillichsdorf

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2221

Groß Schweinbarth

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2223

Hohenruppersdorf

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2245

Velm-Götzendorf

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2264

Jedenspeigen

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2272

Niederabsdorf

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2293

Marchegg Stadt

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2295

Oberweiden

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2833

Bromberg, NÖ

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2871

Zöbern

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2873

Feistritz am Wechsel

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

3344

St. Georgen am Reith

15.03.2002

N

NÖ West

3421

Höflein an der Donau

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

3473

Mühlbach am Manhartsberg

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

3474

Altenwörth

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

3595

Brunn an der Wild

15.03.2002

N

NÖ West

3704

Glaubendorf

15.03.2002

N

NÖ West

3713

Harmannsdorf, Manhartsberg

15.03.2002

N

NÖ West

3721

Limberg, NÖ

15.03.2002

N

NÖ West

3722

Straning

15.03.2002

N

NÖ West

3761

Messern

15.03.2002

N

NÖ West

3873

Brand, Bez. Gmünd

15.03.2002

N

NÖ West

4392

Dorfstetten

15.03.2002

N

NÖ West

4574

Vorderstoder

15.03.2002

N

4692

Niederthalheim

15.03.2002

N

5151

Nußdorf am Haunsberg

15.03.2002

N

Salzburg

5272

Treubach

15.03.2002

N

5705

Zell am See-Thumersbach

15.03.2002

N

Salzburg

6672

Nesselwängle

15.03.2002

N

Tirol/Vbg.

6677

Schattwald

15.03.2002

N

Tirol/Vbg.

6721

Thüringerberg

15.03.2002

N

Tirol/Vbg.

6733

Fontanella, Vbg.

15.03.2002

N

Tirol/Vbg.

7342

Kaisersdorf

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

7435

Unterkohlstätten

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

7441

Pilgersdorf

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

7464

Markt Neuhodis

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

8334

Lödersdorf

15.03.2002

N

Steiermark

8383

St. Martin an der Raab

15.03.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

8385

Neuhaus am Klausenbach

15.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

8565

St. Johann ob Hohenburg

15.03.2002

N

Steiermark

8593

Graden bei Köflach

15.03.2002

N

Steiermark

8703

Leoben

15.03.2002

N

Steiermark

8841

Frojach

15.03.2002

N

Steiermark

8852

Stolzalpe

15.03.2002

N

Steiermark

8904

Ardning

15.03.2002

N

Steiermark

8912

Johnsbach, Steiermark

15.03.2002

N

Steiermark

3744

Stockern

22.03.2002

N

NÖ West

3811

Kirchberg an der Wild

22.03.2002

N

NÖ West

4262

Leopoldschlag

22.03.2002

N

4542

Nußbach, OÖ

22.03.2002

N

4572

St. Pankraz

22.03.2002

N

4741

Wendling bei Haag

22.03.2002

N

4782

Schärding

22.03.2002

N

6644

Elmen

22.03.2002

N

Tirol/Vbg.

6651

Häselgehr

22.03.2002

N

Tirol/Vbg.

6943

Riefensberg

22.03.2002

N

Tirol/Vbg.

8642

St. Lorenzen im Mürztal

22.03.2002

J

Steiermark

8694

Frein an der Mürz

22.03.2002

N

Steiermark

8715

St. Lorenzen bei Knittelfeld

22.03.2002

J

Steiermark

8864

Turrach

22.03.2002

N

Steiermark

8922

Gams bei Hieflau

22.03.2002

J

Steiermark

8932

Weißenbach an der Enns

22.03.2002

N

Steiermark

8965

Pruggern

22.03.2002

J

Steiermark

8982

Tauplitz

22.03.2002

J

Steiermark

8984

Kainisch

22.03.2002

N

Steiermark

2052

Pernersdorf-Pfaffendorf

29.03.2002

N

NÖ West

2063

Zwingendorf

29.03.2002

N

NÖ West

2064

Wulzeshofen

29.03.2002

N

NÖ West

2073

Schrattenthal

29.03.2002

N

NÖ West

2094

Zissersdorf bei Geras

29.03.2002

N

NÖ West

2473

Potzneusiedl

29.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2475

Neudorf

29.03.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

3061

Ollersbach

29.03.2002

N

NÖ West

3072

Kasten bei Böheimkirchen

29.03.2002

N

NÖ West

3074

Michelbach, NÖ

29.03.2002

 

NÖ West

3602

Rossatz

29.03.2002

N

NÖ West

3762

Ludweis

29.03.2002

N

NÖ West

4281

Mönchdorf

29.03.2002

N

4612

Scharten

29.03.2002

N

4715

Taufkirchen an der Trattnach

29.03.2002

N

4845

Rutzenmoos

29.03.2002

N

6121

Baumkirchen

29.03.2002

?

Tirol/Vbg.

6423

Mötz

29.03.2002

N

Tirol/Vbg.

6719

Bludesch

29.03.2002

N

Tirol/Vbg.

6843

Götzis-Wirtschaftspark

29.03.2002

N

Tirol/Vbg.

8343

Trautmannsdorf in Oststeiermark

29.03.2002

N

Steiermark

8561

Söding

29.03.2002

J

Steiermark

8573

Kainach bei Voitsberg

29.03.2002

N

Steiermark

8591

Maria Lankowitz

29.03.2002

J

Steiermark

8682

Mürzzuschlag-Hönigsberg

29.03.2002

J

Steiermark

8684

Spital am Semmering

29.03.2002

J

Steiermark

8733

St. Marein bei Knittelfeld

29.03.2002

N

Steiermark

8754

Thalheim, Mur

29.03.2002

N

Steiermark

8756

St. Georgen ob Judenburg

29.03.2002

N

Steiermark

8765

St. Johann am Tauern

29.03.2002

N

Steiermark

8783

Gaishorn am See

29.03.2002

J

Steiermark

8853

Ranten

29.03.2002

N

Steiermark

8863

Predlitz

29.03.2002

N

Steiermark

8924

Wildalpen

29.03.2002

N

Steiermark

9182

Maria Elend, Rosental

29.03.2002

 

Kärnten

9183

Rosenbach

29.03.2002

 

Kärnten

9472

Ettendorf, Kärnten

29.03.2002

N

Kärnten

9552

Steindorf, Ossiacher See

29.03.2002

 

Kärnten

4172

St. Johann am Wimberg

05.04.2002

N

4364

St. Thomas am Blasenstein

05.04.2002

N

4743

Peterskirchen, OÖ

05.04.2002

N

4817

St. Konrad

05.04.2002

N

5422

Heilbad Dürrnberg

05.04.2002

N

Salzburg

5453

Werfenweng

05.04.2002

J

Salzburg

5642

Bad Gastein

05.04.2002

N

Salzburg

6103

Reith bei Seefeld

05.04.2002

?

Tirol/Vbg.

6562

Mathon, Tirol

05.04.2002

N

Tirol/Vbg.

6888

Schröcken

05.04.2002

N

Tirol/Vbg.

7421

Tauchen-Schaueregg

05.04.2002

N

Steiermark

8092

Mettersdorf am Saßbach

05.04.2002

N

Steiermark

8103

Rein

05.04.2002

N

Steiermark

8122

Waldstein

05.04.2002

N

Steiermark

8131

Mixnitz

05.04.2002

N

Steiermark

8264

Hainersdorf

05.04.2002

J

Steiermark

8352

Unterlamm

05.04.2002

N

Steiermark

8361

Hatzendorf

05.04.2002

N

Steiermark

8484

Unterpurkla

05.04.2002

N

Steiermark

8554

Soboth

05.04.2002

N

Steiermark

9584

Finkenstein

05.04.2002

J

Kärnten

9585

Gödersdorf

05.04.2002

 

Kärnten

8451

Heimschuh

08.04.2002

N

Steiermark

6992

Hirschegg

12.04.2002

N

Tirol/Vbg.

3814

Aigen bei Raabs

12.04.2002

N

NÖ West

3841

Windigsteig

12.04.2002

N

NÖ West

3844

Waldkirchen an der Thaya

12.04.2002

N

NÖ West

4183

Traberg

12.04.2002

J

4592

Leonstein

12.04.2002

J

4671

Neukirchen bei Lambach

12.04.2002

N

4904

Atzbach, OÖ

12.04.2002

N

4962

Mining

12.04.2002

N

6183

Kühtai

12.04.2002

N

Tirol/Vbg.

6504

Landeck-Perjen

12.04.2002

N

Tirol/Vbg.

6933

Doren

12.04.2002

N

Tirol/Vbg.

8265

Groß Steinbach

12.04.2002

N

Steiermark

8755

St. Peter ob Judenburg

12.04.2002

N

Steiermark

8844

Schöder

12.04.2002

N

Steiermark

8966

Aich-Assach

12.04.2002

N

Steiermark

9722

Gummern

12.04.2002

 

Kärnten

9812

Pusarnitz

12.04.2002

 

Kärnten

3153

Eschenau an der Traisen

19.04.2002

?

NÖ West

3171

Kleinzell bei Hainfeld

19.04.2002

J

NÖ West

3172

Ramsau bei Hainfeld

19.04.2002

N

NÖ West

3232

Bischofstetten

19.04.2002

J

NÖ West

3262

Wang, NÖ

19.04.2002

J

NÖ West

3283

St. Anton an der Jeßnitz

19.04.2002

?

NÖ West

3914

Waldhausen, NÖ

19.04.2002

?

NÖ West

4264

Grünbach bei Freistadt

19.04.2002

J

4521

Schiedlberg

19.04.2002

N

4653

Eberstalzell

19.04.2002

J

4772

Lambrechten

19.04.2002

?

4981

Reichersberg

19.04.2002

N

5321

Koppl

19.04.2002

?

Salzburg

5724

Stuhlfelden

19.04.2002

J

Salzburg

6123

Terfens

19.04.2002

?

Tirol/Vbg.

6541

Tösens

19.04.2002

N

Tirol/Vbg.

6941

Langenegg

19.04.2002

N

Tirol/Vbg.

8242

St. Lorenzen am Wechsel

19.04.2002

N

Steiermark

8251

Bruck an der Lafnitz

19.04.2002

N

Steiermark

8252

Mönichwald

19.04.2002

N

Steiermark

8671

Alpl

19.04.2002

N

Steiermark

8672

St. Kathrein am Hauenstein

19.04.2002

N

Steiermark

8691

Kapellen, Mürz

19.04.2002

N

Steiermark

8693

Mürzsteg

19.04.2002

N

Steiermark

8822

Mühlen

19.04.2002

N

Steiermark

8831

Niederwölz

19.04.2002

N

Steiermark

4164

Schwarzenberg am Böhmerwald

26.04.2002

N

4541

Adlwang

26.04.2002

J

4621

Sipbachzell

26.04.2002

J

4922

Geiersberg

26.04.2002

N

6154

St. Jodok am Brenner

26.04.2002

?

Tirol/Vbg.

6571

Strengen

26.04.2002

N

Tirol/Vbg.

6767

Warth, Vbg.

26.04.2002

N

Tirol/Vbg.

6951

Lingenau, Vbg.

26.04.2002

J

Tirol/Vbg.

8132

Pernegg an der Mur

26.04.2002

J

Steiermark

8143

Dobl

26.04.2002

J

Steiermark

8144

Tobelbad

26.04.2002

J

Steiermark

8222

St. Johann bei Herberstein

26.04.2002

N

Steiermark

8272

Sebersdorf

26.04.2002

J

Steiermark

8411

Hengsberg

26.04.2002

N

Steiermark

8412

Allerheiligen bei Wildon

26.04.2002

N

Steiermark

8422

St. Nikolai ob Draßling

26.04.2002

N

Steiermark

8423

St. Veit am Vogau

26.04.2002

J

Steiermark

8442

Kitzeck im Sausal

26.04.2002

N

Steiermark

8444

Sankt Andrä im Sausal

26.04.2002

N

Steiermark

8606

Kapfenberg- Hafendorf

26.04.2002

N

Steiermark

8624

Au bei Aflenz Kurort

26.04.2002

N

Steiermark

9362

Grades

26.04.2002

N

Kärnten

9411

St. Michael, Lavanttal

26.04.2002

 

Kärnten

9412

St. Margarethen im Lavanttal

26.04.2002

J

Kärnten

9422

Maria Rojach

26.04.2002

N

Kärnten

9461

Prebl

26.04.2002

 

Kärnten

9582

Latschach ober dem Faaker See

26.04.2002

 

Kärnten

9651

St. Jakob im Lesachtal

26.04.2002

 

Kärnten

9652

Birnbaum

26.04.2002

 

Kärnten

9655

Maria Luggau

26.04.2002

 

Kärnten

9782

Nikolsdorf

26.04.2002

N

Tirol/Vbg.

9953

Huben, Osttirol

26.04.2002

N

Tirol/Vbg.

9962

St. Veit in Defereggen

26.04.2002

N

Tirol/Vbg.

8453

St. Johann im Saggautal

29.04.2002

N

Steiermark

8455

Oberhaag

29.04.2002

N

Steiermark

8483

Deutsch Goritz

29.04.2002

N

Steiermark

8492

Halbenrain

29.04.2002

N

Steiermark

2002

Großmugl

30.04.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2003

Leitzersdorf

30.04.2002

?

NÖ Ost/Bgld.

2114

Großrußbach

30.04.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2116

Niederleis

30.04.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2184

Hauskirchen

30.04.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2185

Prinzendorf an der Zaya

30.04.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2212

Großengersdorf

30.04.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2251

Ebenthal, NÖ

30.04.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2252

Ollersdorf, Bez. Gänserndorf

30.04.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2284

Untersiebenbrunn

30.04.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2403

Regelsbrunn

30.04.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2533

Klausen-Leopoldsdorf

30.04.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2641

Schottwien

30.04.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2731

St. Egyden am Steinfeld

30.04.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2842

Edlitz, Aspangbahn

30.04.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2881

Trattenbach, NÖ

30.04.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

3004

Ried am Riederberg

30.04.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

3041

Asperhofen

30.04.2002

J

NÖ West

3051

St. Christophen

30.04.2002

J

NÖ West

3052

Innermanzing

30.04.2002

J

NÖ West

3125

Statzendorf

30.04.2002

J

NÖ West

3131

Getzersdorf bei Traismauer

30.04.2002

J

NÖ West

3141

Kapelln an der Perschling

30.04.2002

J

NÖ West

3222

Annaberg, NÖ

30.04.2002

?

NÖ West

3223

Wienerbruck

30.04.2002

N

NÖ West

3601

Dürnstein, NÖ

30.04.2002

J

NÖ West

3861

Eggern

30.04.2002

?

NÖ West

3863

Reingers

30.04.2002

??

NÖ West

3913

Großgöttfritz

30.04.2002

N

NÖ West

3922

Großschönau, NÖ

30.04.2002

J

NÖ West

3942

Hirschbach, Bez. Gmünd

30.04.2002

N

NÖ West

3945

Hoheneich, NÖ

30.04.2002

J

NÖ West

3961

Waldenstein, Waldviertel

30.04.2002

?

NÖ West

4162

Julbach, OÖ

30.04.2002

N

4303

St. Pantaleon, NÖ

30.04.2002

J

NÖ West

4323

Münzbach

30.04.2002

J

4432

Ernsthofen, NÖ

30.04.2002

J

NÖ West

4441

Behamberg

30.04.2002

J

NÖ West

5092

St. Martin bei Lofer

30.04.2002

N

Salzburg

5423

St. Koloman

30.04.2002

J

Salzburg

5451

Tenneck

30.04.2002

N

Salzburg

7032

Sigleß

30.04.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

7092

Winden am See

30.04.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

7302

Nikitsch

30.04.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

7372

Draßmarkt

30.04.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

7443

Rattersdorf-Liebing

30.04.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

7451

Oberloisdorf

30.04.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

7472

Schachendorf

30.04.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

7511

Mischendorf

30.04.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

7552

Stinatz

30.04.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

4134

Putzleinsdorf

03.05.2002

J

4272

Weitersfelden

03.05.2002

J

4532

Rohr im Kremstal

03.05.2002

J

4891

Pöndorf

03.05.2002

N

5232

Kirchberg bei Mattighofen

03.05.2002

N

9374

Wieting

03.05.2002

 

Kärnten

4562

Steinbach am Ziehberg

10.05.2002

N

4892

Fornach

10.05.2002

N

4932

Kirchheim im Innkreis

10.05.2002

 

6181

Sellrain

10.05.2002

N

Tirol/Vbg.

6343

Erl

10.05.2002

?

Tirol/Vbg.

6655

Steeg, Lechtal

10.05.2002

J

Tirol/Vbg.

6754

Klösterle

10.05.2002

J

Tirol/Vbg.

8324

Kirchberg an der Raab

10.05.2002

J

Steiermark

8362

Söchau

10.05.2002

J

Steiermark

8402

Werndorf

10.05.2002

J

Steiermark

9123

St. Primus

10.05.2002

J

Kärnten

2112

Würnitz

17.05.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2123

Schleinbach

17.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2133

Loosdorf, Bez. Mistelbach

17.05.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2143

Großkrut

17.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2181

Dobermannsdorf

17.05.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2192

Kettlasbrunn

17.05.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2265

Drösing

17.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2305

Eckartsau

17.05.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2413

Berg bei Wolfsthal

17.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2472

Prellenkirchen

17.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2663

Rohr im Gebirge

17.05.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2824

Seebenstein

17.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

3252

Petzenkirchen

17.05.2002

J

NÖ West

3311

Zeillern

17.05.2002

?

NÖ West

3312

Oed bei Amstetten

17.05.2002

J

NÖ West

3313

Wallsee

17.05.2002

J

NÖ West

3322

Viehdorf

17.05.2002

J

NÖ West

3325

Ferschnitz

17.05.2002

J

NÖ West

4575

Roßleithen

17.05.2002

N

4783

Wernstein am Inn

17.05.2002

N

4823

Steeg, Hallstättersee

17.05.2002

J

4933

Wildenau, OÖ

17.05.2002

N

6133

Weerberg

17.05.2002

J

Tirol/Vbg.

6313

Wildschönau-Auffach

17.05.2002

J

Tirol/Vbg.

6464

Tarrenz

17.05.2002

J

Tirol/Vbg.

7023

Zemendorf

17.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

7051

Großhöflein

17.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

7444

Mannersdorf an der Rabnitz

17.05.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

7473

Hannersdorf

17.05.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

8171

St. Kathrein am Offenegg

17.05.2002

N

Steiermark

8172

Heilbrunn

17.05.2002

N

Steiermark

8481

Weinburg am Saßbach

17.05.2002

N

Steiermark

8493

Klöch

17.05.2002

N

Steiermark

8584

Hirschegg

17.05.2002

N

Steiermark

8616

Gasen

17.05.2002

N

Steiermark

8634

Wegscheid, Steiermark

17.05.2002

N

Steiermark

8635

Gollrad

17.05.2002

N

Steiermark

8644

Mürzhofen

17.05.2002

N

Steiermark

8654

Fischbach

17.05.2002

N

Steiermark

8685

Steinhaus am Semmering

17.05.2002

N

Steiermark

8708

Leoben-Hinterberg

17.05.2002

N

Steiermark

8731

Bischoffeld

17.05.2002

N

Steiermark

4062

Thening

24.05.2002

J

4421

Aschach an der Steyr

24.05.2002

J

4633

Kematen am Innbach

24.05.2002

?

4831

Obertraun

24.05.2002

J

5164

Seeham

24.05.2002

J

Salzburg

5612

Hüttschlag

24.05.2002

N

Salzburg

6122

Fritzens

24.05.2002

J

Tirol/Vbg.

6403

Flaurling

24.05.2002

J

Tirol/Vbg.

8046

Graz-St. Veit

24.05.2002

N

Steiermark

8163

Fladnitz an der Teichalm

24.05.2002

J

Steiermark

8183

Floing

24.05.2002

N

Steiermark

8191

Koglhof

24.05.2002

N

Steiermark

8221

Hirnsdorf

24.05.2002

n

Steiermark

8255

St. Jakob im Walde

24.05.2002

N

Steiermark

8312

Ottendorf an der Rittschein

24.05.2002

N

Steiermark

8333

Riegersburg, Steiermark

24.05.2002

N

Steiermark

8734

Großlobming

24.05.2002

N

Steiermark

8764

Pusterwald

24.05.2002

N

Steiermark

8781

Wald am Schoberpaß

24.05.2002

N

Steiermark

8782

Treglwang

24.05.2002

N

Steiermark

8903

Lassing bei Selzthal

24.05.2002

N

Steiermark

8921

Lainbach

24.05.2002

N

Steiermark

2011

Sierndorf, Bez. Korneuburg

31.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2134

Staatz-Kautendorf

31.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2135

Neudorf bei Staatz

31.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2275

Bernhardsthal

31.05.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2276

Reintal

31.05.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2281

Raasdorf bei Wien

31.05.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2282

Markgrafneusiedl

31.05.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2286

Haringsee

31.05.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2422

Pama

31.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2463

Stixneusiedl

31.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2484

Weigelsdorf, Fischa

31.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2492

Eggendorf, Bez. Wr. Neustadt

31.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2631

Sieding-Stixenstein

31.05.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2654

Prein an der Rax

31.05.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2770

Gutenstein, NÖ

31.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

3104

St. Pölten-Harland

31.05.2002

J

NÖ West

3105

St. Pölten-Radlberg

31.05.2002

J

NÖ West

3332

Rosenau, Sonntagberg

31.05.2002

J

NÖ West

3333

Böhlerwerk

31.05.2002

?

NÖ West

3342

Opponitz

31.05.2002

J

NÖ West

3354

Wolfsbach, Bez. Amstetten

31.05.2002

?

NÖ West

3362

Mauer-Öhling

31.05.2002

J

NÖ West

3422

Greifenstein, NÖ

31.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

3754

Irnfritz

31.05.2002

?

NÖ West

4464

Kleinreifling

31.05.2002

N

4676

Aistersheim

31.05.2002

N

6141

Schönberg im Stubaital

31.05.2002

J

Tirol/Vbg.

6234

Brandenberg

31.05.2002

J

Tirol/Vbg.

6521

Fließ

31.05.2002

J

Tirol/Vbg.

7011

Siegendorf im Bgld.

31.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

7161

St. Andrä am Zicksee

31.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

7322

Lackenbach

31.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

7323

Ritzing, Bgld.

31.05.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

7412

Wolfau

31.05.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

7533

Ollersdorf im Bgld.

31.05.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

7542

Gerersdorf bei Güssing

31.05.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

7562

Eltendorf

31.05.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

8091

Jagerberg

31.05.2002

J

Steiermark

8114

Stübing

31.05.2002

J

Steiermark

8652

Kindberg-Aumühl

31.05.2002

J

Steiermark

9102

Mittertrixen

31.05.2002

N

Kärnten

9111

Haimburg

31.05.2002

N

Kärnten

9163

Unterbergen, Rosental

31.05.2002

N

Kärnten

9565

Ebene Reichenau

31.05.2002

 

Kärnten

9612

St. Georgen im Gailtal

31.05.2002

 

Kärnten

9816

Penk, Mölltal

31.05.2002

N

Kärnten

4114

Neuhaus, Donau

07.06.2002

N

4294

St. Leonhard bei Freistadt

07.06.2002

J

4322

Windhaag bei Perg

07.06.2002

J

4681

Rottenbach bei Haag

07.06.2002

N

4882

Oberwang

07.06.2002

J

6161

Natters

07.06.2002

N

Tirol/Vbg.

6491

Schönwies

07.06.2002

J

Tirol/Vbg.

8774

Mautern in Steiermark

07.06.2002

J

Steiermark

8792

St. Peter-Freienstein

07.06.2002

J

Steiermark

8833

Teufenbach

07.06.2002

J

Steiermark

8953

Donnersbach

07.06.2002

J

Steiermark

9991

Dölsach

07.06.2002

J

Tirol/Vbg.

2105

Oberrohrbach

14.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2111

Rückersdorf-Harmannsdorf

14.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2132

Frättingsdorf

14.06.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2153

Stronsdorf

14.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2154

Unterstinkenbrunn

14.06.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2183

Neusiedl an der Zaya

14.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2215

Raggendorf

14.06.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2354

Guntramsdorf

14.06.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2404

Petronell

14.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2471

Rohrau

14.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2541

Gainfarn

14.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2624

Breitenau am Steinfelde

14.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

3375

Krummnußbaum

14.06.2002

J

NÖ West

3381

Golling an der Erlauf

14.06.2002

J

NÖ West

3662

Münichreith am Ostrong

14.06.2002

J

NÖ West

3665

Gutenbrunn, Bez. Zwettl

14.06.2002

N

NÖ West

3684

St. Oswald, NÖ

14.06.2002

?

NÖ West

3691

Nöchling

14.06.2002

?

NÖ West

4282

Pierbach

14.06.2002

J

4371

Dimbach

14.06.2002

N

4622

Eggendorf im Traunkreis

14.06.2002

N

4674

Altenhof am Hausruck

14.06.2002

N

5662

Gries, Pinzgau

14.06.2002

?

Salzburg

6065

Thaur

14.06.2002

J

Tirol/Vbg.

6421

Rietz, Tirol

14.06.2002

J

Tirol/Vbg.

7143

Apetlon

14.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

7212

Forchtenstein

14.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

7341

Markt St. Martin

14.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

7452

Unterpullendorf

14.06.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

7453

Steinberg-Dörfl

14.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

7521

Eberau

14.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

7522

Strem

14.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

7532

Litzelsdorf

14.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

7563

Königsdorf, Bgld.

14.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

8211

Großpesendorf

14.06.2002

J

Steiermark

8503

St. Josef, Weststeiermark

14.06.2002

J

Steiermark

8521

Wettmannstätten

14.06.2002

J

Steiermark

8543

St. Martin im Sulmtal

14.06.2002

J

Steiermark

8662

Mitterdorf im Mürztal

14.06.2002

J

Steiermark

9343

Zweinitz

14.06.2002

 

Kärnten

3522

Lichtenau, NÖ

21.06.2002

N

NÖ West

3525

Sallingberg

21.06.2002

J

NÖ West

3533

Friedersbach

21.06.2002

J

NÖ West

4483

Hargelsberg

21.06.2002

J

4492

Hofkirchen im Traunkreis

21.06.2002

J

6405

Pfaffenhofen, Tirol

21.06.2002

J

Tirol/Vbg.

9231

Köstenberg

21.06.2002

 

Kärnten

9536

St. Egyden, Kärnten

21.06.2002

 

Kärnten

9615

Görtschach, Gailtal

21.06.2002

 

Kärnten

9624

Egg bei Hermagor

21.06.2002

 

Kärnten

2014

Breitenwaida

28.06.2002

J

NÖ West

2095

Drosendorf an der Thaya

28.06.2002

J

NÖ West

2165

Drasenhofen

28.06.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2193

Wilfersdorf, Bez. Mistelbach

28.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2222

Bad Pirawarth

28.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2224

Obersulz

28.06.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

2241

Schönkirchen, NÖ

28.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2243

Matzen

28.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2253

Weikendorf

28.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2285

Leopoldsdorf

28.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2431

Kleinneusiedl

28.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2442

Seibersdorf

28.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2531

Gaaden bei Mödling

28.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2625

Schwarzau am Steinfelde

28.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

2872

Mönichkirchen

28.06.2002

N

NÖ Ost/Bgld.

3122

Gansbach

28.06.2002

J

NÖ West

3241

Kirnberg an der Mank

28.06.2002

N

NÖ West

3384

Groß Sierning

28.06.2002

?

NÖ West

3392

Schönbühel an der Donau

28.06.2002

J

NÖ West

3393

Matzleinsdorf bei Melk

28.06.2002

N

NÖ West

3503

Krems-Rehberg

28.06.2002

J

NÖ West

3641

Aggsbach Markt

28.06.2002

J

NÖ West

3644

Emmersdorf an der Donau

28.06.2002

J

NÖ West

4461

Laussa

28.06.2002

J

4595

Waldneukirchen

28.06.2002

J

4662

Steyrermühl

28.06.2002

N

4771

Sigharting

28.06.2002

?

4773

Eggerding

28.06.2002

N

4921

Hohenzell

28.06.2002

J

4951

Polling im Innkreis

28.06.2002

J

4972

Utzenaich

28.06.2002

J

5032

Salzburg

28.06.2002

J

Salzburg

5133

Gilgenberg am Weilhart

28.06.2002

N

5141

Moosdorf

28.06.2002

J

5144

Handenberg

28.06.2002

N

5273

Roßbach bei Mauerkirchen

28.06.2002

N

6373

Jochberg

28.06.2002

J

Tirol/Vbg.

6432

Sautens

28.06.2002

J

Tirol/Vbg.

6763

Zürs

28.06.2002

N

Tirol/Vbg.

6794

Partenen

28.06.2002

N

Tirol/Vbg.

7304

Großwarasdorf

28.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

7311

Neckenmarkt

28.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

7343

Neutal

28.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

7474

Deutsch Schützen

28.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

7512

Kohfidisch

28.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

8382

Mogersdorf

28.06.2002

J

NÖ Ost/Bgld.

9104

Pustritz

28.06.2002

 

Kärnten

9376

Knappenberg

28.06.2002

 

Kärnten

9520

Sattendorf

28.06.2002

 

Kärnten

9531

Kreuth bei Bleiberg

28.06.2002

 

Kärnten

9541

Einöde bei Villach

28.06.2002

 

Kärnten

9614

Vorderberg, Gailtal

28.06.2002

 

Kärnten

9633

Reisach

28.06.2002

 

Kärnten

9634

Gundersheim, Gailtal

28.06.2002

 

Kärnten

9851

Lieserbrücke

28.06.2002

N

Kärnten

9972

Virgen, Osttirol

28.06.2002

J

Tirol/Vbg.

9862

Kremsbrücke

 

N

Kärnten

2061

Hadres

 

 

NÖ West

4381

St. Nikola an der Donau

 

?

5283

Braunau am Inn

 

 

9312

Meiselding

 

 

Kärnten

9361

St. Salvator bei Friesach

 

 

Kärnten

9441

Twimberg

 

N

Kärnten

9544

Feld am See

 

 

Kärnten

9563

Gnesau

 

 

Kärnten

9583

Faak am See

 

 

Kärnten

9653

Liesing, Lesachtal

 

 

Kärnten

9701

Rothenthurn

 

 

Kärnten

9711

Paternion

 

 

Kärnten

9714

Stockenboi

 

 

Kärnten

9805

Baldramsdorf

 

 

Kärnten

9814

Mühldorf, Mölltal

 

 

Kärnten

9852

Trebesing

 

N

Kärnten


Beilage 2

ERKLÄRUNG
der Österreichischen Post AG

über die Einrichtung einer Kontrollkommission

zur

Absicherung der Versorgung des ländlichen Raums

im Zuge der Anpassung des Geschäftsstellennetzes der Post

Die Österreichische Post AG (im folgenden als „Post“ bezeichnet) wird zwischen dem 1.1. und dem 30.6.2002 die Struktur ihres derzeitigen Post-Geschäftsstellennetzes anpassen, da dieses den Kundenbedürfnissen nicht mehr entspricht und aus Kostengründen nicht unverändert weiter aufrecht erhalten werden kann.

Diese Maßnahme wird auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrates über das Geschäftsstellenkonzept der Post, auf der Grundlage umfangreicher Vorarbeiten und nach intensiven Gesprächen der Post mit den Vertretern der betroffenen Gebietskörperschaften gesetzt.

Die Post ist nach dem Postgesetz verpflichtet, die Versorgung der Bevölkerung mit Post-Universaldienstleistungen flächendeckend und ständig zu allgemein erschwinglichen Preisen zu gewährleisten. Die Post wird dabei der Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum besonderes Augenmerk zukommen lassen.

Die Anpassung des Post-Geschäftsstellennetzes soll einer begleitenden Kontrolle unterzogen werden, um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen im Rahmen der regionalen Gegebenheiten verträglich umgesetzt werden.

Festgehalten wird, dass durch diese Erklärung bereits bestehende oder allfällige künftige vertragliche Vereinbarungen zwischen der Post und Gebietskörperschaften nicht berührt werden.

In diesem Zusammenhang erklärt sich die Post zu folgenden Maßnahmen bereit:

I. Kontrollkommission

Die Post verpflichtet sich, für die begleitende Kontrolle hinsichtlich der Strukturanpassungsmaßnahmen eine Kontrollkommission einzurichten.

Die Kontrollkommission soll sich aus einem Vertreter der Post, einem vom Gemeindebund zu nominierenden Experten und einem von diesen beiden gemeinsam zu nominierenden Experten zusammensetzen.

Die Kontrollkommission tritt jeweils auf Antrag eines ihrer Mitglieder binnen 2 Wochen zu einer Sitzung zusammen. Die Sitzungen werden von dem Vertreter der Post einberufen und geleitet.

Die Kontrollkommission kann sich eine Geschäftsordnung geben, in der Fragen des Sitzungsortes, der Einbeziehung weiterer Experten oder Stellvertreter und der Anhörung von Betroffenen geregelt werden können.


II. Aufgabe der Kontrollkommission

Aufgabe der Kontrollkommission ist es, allfällige Beschwerden und Anregungen betroffener Gebietskörperschaften im Zuge der Strukturanpassungsmaßnahmen der Post zu überprüfen.

Diese Anregungen und Beschwerden werden an die Verantwortlichen der Post in den Regionen mit dem Auftrag um Prüfung einer einvernehmlichen Lösung und Stellungnahme weitergeleitet. Der vom Gemeindebund nominierte Experte ist in diesen Problemlösungsprozess umfassend einzubinden.

Die Post verpflichtet sich, der Kontrollkommission die zur Prüfung erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Die Post verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um zur einvernehmlichen Lösung offener Probleme in der Kontrollkommission beizutragen. Die Kommission kann einstimmig oder mehrheitlich Empfehlungen an die Post beschließen. Nicht umgesetzte Empfehlungen sind von der Post schriftlich zu begründen. Dem vom Gemeindebund nominierten Experten steht in diesen Fällen das Recht zu, zu den aus seiner Sicht noch offenen Fragen eine weitere schriftliche Stellungnahme der Post zu verlangen.

Die Kontrollkommission erstellt binnen eines Monats nach Vorlage des Abschlußberichtes der Post einen Bericht, der dem Vorstand der Post AG und dem Präsidenten des Österreichischen Gemeindebundes und dem BMVIT vorzulegen ist. In diesem Bericht sind auch die Empfehlungen der Kontrollkommission und die Stellungnahmen der Post zu dokumentieren.

Die der Kontrollkommission seitens der Post erteilten Informationen sowie die von der Kontrollkommission erteilten Empfehlungen sind vertraulich und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

IV. Grundsätzliche Versorgungsverpflichtung der Post im Bereich der Infrastruktur

Die Post ist verpflichtet, eine ausreichende und flächendeckende Versorgung mit Post-Geschäftsstellen sicherzustellen. Als Post-Geschäftsstelle gelten Postämter und Postagenturen. Postämter werden vom Universaldienstbetreiber mit eigenem Personal betrieben; Postagenturen werden aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit der Post betrieben.

V. Versorgungsauftrag im ländlichen Raum

Die Post verpflichtet sich, ihre Leistungen im Sinne der Kundenbedürfnisse weiter zu entwickeln und durch geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Nahversorgung beizutragen. Dabei ist insbesondere die regionale Ausgewogenheit und ein hohes Versorgungsniveau zu garantieren.

VI. Vorgangsweise der Post bei der Planung und Durchführung der Strukturanpassungen

Die geplanten Strukturanpassungsmaßnahmen der Post berücksichtigen die Kriterien des Einzugsbereichs der betroffenen Postämter, der Erreichbarkeit der nächstgelegenen Postämter und der Wirtschaftlichkeit der Postämter. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auch die Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen, die örtliche Lage der Postämter (Kundenfrequenz) und der absehbare Investitionsbedarf (Gebäude) berücksichtigt.

Im Falle einer geplanten Umwandlung oder Schließung eines Postamts hat die Post die Vertreter der betroffenen Gebietskörperschaften zeitgerecht zu informieren und mit den betroffenen Gemeinden nach alternativen Lösungen zu suchen. Ebenso hat die Post


Unterlagen über die Wirtschaftlichkeit des betroffenen Postamts und über die künftige Erbringung des Universaldiensts durch eine Post-Geschäftsstelle oder durch Landzusteller zeitgerecht vorzulegen.

Die Post hat bereits umfassende Gespräche in den von Strukturanpassungsmaßnahmen betroffenen Gemeinden und Regionen geführt; sie wird diese sofern dies notwendig und zweckmäßig ist auch weiterführen.

Darüber hinaus verpflichtet sich die Post, Maßnahmen zur allgemeinen Akzeptanz und zum besseren Verständnis in der Bevölkerung zu ergreifen und zu diesem Zweck noch im 1. Quartal 2002 rund 1,5 Mio € einzusetzen.

Die Post verpflichtet sich weiters, aufgrund der Zusammenlegung von Postämtern keine Kündigungen von Dienstverhältnissen vorzunehmen.

Die Post verpflichtet sich darüber hinaus, in einem mehrstufigen Kundenüberleitungsprogramm die Umorientierung und Begleitung der Kunden zu gewährleisten.

Die Post verpflichtet sich auch, eine eigene Hotline als Anlaufstelle für Informationssuchende zu betreiben.

VII. Umsetzungszeitraum

Die oben genannten Maßnahmen werden bis 30.6.2002 umgesetzt Die Post verpflichtet sich, der Kontrollkommission bis 31.8.2002 einen Abschlußbericht über die getroffenen Maßnahmen vorzulegen.

Wien, am 29.01.2002

GD Dr. Anton Wais                          VD Mag. Josef Halbmayr

Österreichische Post AG                       Österreichische Post AG

Zur Kenntnis genommen:

Dr. Monika Forstinger

Bundesministerin für Verkehr,

Innovation und Technologie


Beilage 3

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

 

Jahrgang 2002 Ausgegeben am 28. Februar 2002 Teil II

 

100. Verordnung: Post-Universaldienstverordnung

 

100. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den Universaldienst für Postdienstleistungen (Post-Universaldienstverordnung)

Auf Grund der §§ 4 Abs. 3 und 12 Abs. 1 des Postgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 18/1998, wird verordnet:

Erster Abschnitt

Allgemeines

Zweck der Verordnung

§ 1. Zweck dieser Verordnung ist es, eine den Bedürfnissen der Kunden entsprechende, qualitativ hochwertige, flächendeckende und allgemein erschwingliche Versorgung mit den im Rahmen des Universaldienstes zu erbringenden Postdienstleistungen zu gewährleisten. Zu diesem Zweck werden die Zugangsmöglichkeiten der Kunden zu Universaldienstleistungen sowie die Qualität dieser Leistungen näher geregelt.

Umfang des Universaldienstes

§ 2. (1) Der Universaldienst im Sinne des Postgesetzes 1997 umfasst die Abholung, Annahme, Sortierung, Weiterleitung und Abgabe von Postsendungen bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm und Paketen bis zu 20 Kilogramm sowie die Sonderbehandlungen Einschreiben und Wertversand.

(2) Die Definitionen gemäß § 2 Postgesetz 1997 gelten auch für diese Verordnung.

Post-Geschäftsstellen

§ 3. (1) Der Universaldienstbetreiber ist verpflichtet, eine ausreichende, flächendeckende Versor­gung mit Post-Geschäftsstellen sicherzustellen. Als Post-Geschäftsstelle gelten Postämter oder Postagen­turen. Postämter werden vom Universaldienstbetreiber mit eigenem Personal betrieben; Postagenturen werden auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Universaldienstbetreiber betrieben.

(2) Durch das derzeit bestehende Netz an Post-Geschäftsstellen gilt eine flächendeckende Ver­sorgung im Sinne des § 4 Postgesetz 1997 als gegeben.

(3) Ein Postamt darf nur geschlossen werden, wenn

           1. die kostendeckende Führung des Postamtes auf Grund mangelnder Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen und

           2. die Erbringung des Universaldienstes durch eine Post-Geschäftsstelle oder durch Landzusteller (mobiles Postamt) gewährleistet ist.

(4) Vor der beabsichtigten Schließung eines Postamtes hat der Universaldienstbetreiber die von diesem Postamt bisher versorgten Gemeinden zeitgerecht zu informieren und im einvernehmlichen Zusammenwirken mit den betroffenen Gemeinden innerhalb von drei Monaten alternative Lösungen zu suchen mit dem Bemühen, den Standort zu erhalten. Dabei ist insbesondere auch auf regionale Gegeben­heiten Bedacht zu nehmen. Der Universaldienstbetreiber hat den betroffenen Gemeinden entsprechende Unterlagen vorzulegen, welche die Voraussetzungen gemäß Abs. 3 belegen. Unbeschadet allfälliger Vor­schläge der Gemeinden hat der Universaldienstbetreiber den betroffenen Gemeinden jedenfalls konkrete Vorschläge zur Erhaltung der Versorgungsqualität zu unterbreiten.

(5) Der Bewerbung eine Postagentur zu betreiben oder einem entsprechenden Vorschlag einer Gemeinde ist nach Möglichkeit zu entsprechen. Eine solche vertragliche Vereinbarung darf keine unbillige Belastung für die Vertragspartner enthalten. Ist die Versorgung durch eine Postagentur nicht mehr möglich, ist die Erbringung des Universaldienstes jedenfalls durch Landzusteller sicherzustellen.

Öffnungszeiten, Mindestangebot

§ 4. (1) Post-Geschäftsstellen sind an Werktagen täglich von Montag bis Freitag zu öffnen. Auf Grund spezifischer örtlicher Erfordernisse und der daraus resultierenden Bedürfnisse der Kunden sind die Öffnungszeiten auf Samstage, Sonn- und Feiertage oder auf eine Abendöffnungszeit auszuweiten. Die wöchentliche Öffnungszeit darf, bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche, 20 Stunden nicht unterschreiten; davon sind jene Post-Geschäftsstellen ausgenommen, die bereits derzeit weniger als 20 Stunden geöffnet haben.

(2) In allen Post-Geschäftsstellen sind alle Dienstleistungen anzubieten, welche die Kunden in die Lage versetzen, den Universaldienst in Anspruch zu nehmen, dazu gehört vor allem auch der Verkauf von Briefmarken.

Briefkästen

§ 5. (1) Der Erbringer des Universaldienstes ist verpflichtet, eine ausreichende, flächendeckende Versorgung mit Briefkästen und anderen Einrichtungen zur Einlieferung von Briefsendungen sicher­zustellen. Durch eine Verringerung der Anzahl der Briefkästen dürfen die Bedürfnisse der Kunden (§ 4 Abs. 1 Postgesetz 1997) nicht beeinträchtigt werden. Sie muss durch eine begründete gesamtwirtschaft­liche Geschäftsstrategie gerechtfertigt sein; die Einhaltung der Laufzeitvorgaben muss sichergestellt sein. In zusammenhängend bebauten Wohngebieten müssen Briefkästen so ausreichend vorhanden sein, dass im Regelfall die Kunden, die in geschlossenen Siedlungsgebieten leben, im Umkreis von höchstens 1 000 m um ihren Wohnsitz einen Briefkasten erreichen können.

(2) Briefkästen sind von Montag bis Freitag mindestens einmal täglich zu leeren. In zusammen­hängend bebauten Wohngebieten sind bei Bedarf Briefkästen auch entweder an Samstagen oder an Sonn- und Feiertagen zu leeren. Die Leerungszeiten haben die Laufzeitvorgaben dieser Verordnung zu berück­sichtigen. Am Briefkasten ist die Leerungszeit anzugeben, bei der eine Zustellung am nächsten Werktag ausgenommen Samstag (§ 7) möglich ist.

Zweiter Abschnitt

Qualität der Universaldienstleistungen

Zustellungen

§ 6. (1) Brief- und Paketsendungen sind an die in der Anschrift genannte Wohn- oder Geschäfts­adresse zuzustellen, soweit mit dem Empfänger keine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

(2) Die Zustellung von Briefsendungen hat durch Einwurf in eine dafür vorgesehene Einrichtung oder durch persönliche Übergabe an den Empfänger zu erfolgen. Der Empfänger hat sicherzustellen, dass eine geeignete und zugängliche Vorrichtung zur Zustellung von Briefsendungen eingerichtet wird. Die Zustellung von Paketsendungen erfolgt durch die persönliche Übergabe an den Empfänger. Ist eine persönliche Übergabe von Brief- oder Paketsendungen an den Empfänger nicht möglich, so können die Sendungen, soweit nicht anders mit dem Versender oder Empfänger vereinbart, an einen Ersatzempfän­ger übergeben werden.

(3) Die Zustellung über Landabgabekästen ist im bisherigen Umfang zulässig. Eine Ausweitung der Zustellung über Landabgabekästen über den derzeitigen Umfang hinaus ist nur im Einvernehmen mit den betroffenen Empfängern zulässig.

(4) Ist die Wohn- oder Geschäftsadresse des Empfängers nur unter unverhältnismäßigen Schwierig­keiten zu erreichen, fehlt eine geeignete und zugängliche Vorrichtung zur Zustellung von Briefsendungen oder ist die Zustellung unverhältnismäßig schwierig oder mit Gefahr für den Zusteller verbunden, so kann der Empfänger von der Zustellung ausgeschlossen werden. Der Empfänger ist vorab darüber zu informieren; es ist ihm Gelegenheit zu geben, die für die Zustellung fehlenden Voraussetzungen zu erfüllen.

Zustellfrequenz

§ 7. Brief- und Paketsendungen sind von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertag, täglich zuzu­stellen, soweit mit dem Empfänger keine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

Laufzeiten für Briefsendungen

§ 8. (1) Die an einem Werktag ausgenommen Samstag bis zur Schlusszeit zur Beförderung über­gebenen (eingelieferten) inländischen Briefsendungen müssen im Jahresdurchschnitt mindestens zu einem Anteil von 95% am ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag, ausgenommen Samstag, und zu einem Anteil von 98% am zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag, ausgenommen Samstag, zugestellt werden; die restlichen Briefsendungen müssen innerhalb von vier Werktagen ab dem Einlieferungstag zugestellt werden. Dies gilt nicht für Infomail (Direktwerbung). Die Schlusszeit ist in jeder Post-Geschäftsstelle kundzumachen.

(2) Für ankommende grenzüberschreitende Priority-Briefsendungen gelten für die Zustellung ab Übergabe an den Betreiber des Universaldienstes die gleichen Laufzeitvorgaben wie für nationale Brief­sendungen. Als Einlieferungstag gilt der Tag, an dem die Sendungen der Auswechslungsstelle rechtzeitig vor der letzten Abholung übergeben werden. Ausgenommen sind Briefsendungen, die dem Zoll zu stellen sind.

(3) Die an einem Werktag, ausgenommen Samstag, entsprechend den Bestimmungen des Abs. 1 eingelieferten abgehenden grenzüberschreitenden Priority-Briefsendungen müssen im Jahresdurchschnitt mindestens zu einem Anteil von 95% am ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag ausgenommen Samstag bis zur Auswechslungsstelle transportiert und zum unverzüglichen Transport in das Bestimmungsland übergeben werden.

(4) Die Vorgaben gemäß Abs. 2 und 3 dienen dazu, die Erfüllung der Qualitätsnormen gemäß der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienste­qualität sicherzustellen.

Laufzeiten für Paketsendungen

§ 9. (1) Die an einem Werktag, ausgenommen Samstag, bis zur Schlusszeit zur Beförderung über­gebenen (eingelieferten) inländischen Paketsendungen müssen im Jahresdurchschnitt mindestens zu einem Anteil von 90% am zweiten auf den der Einlieferung folgenden Werktag, ausgenommen Samstag, zugestellt werden. Die restlichen Paketsendungen sind binnen einer Woche zuzustellen. Die Schlusszeit ist in jeder Post-Geschäftsstelle kundzumachen.

(2) Für ankommende grenzüberschreitende Pakete gelten für die Zustellung ab Übergabe an den Betreiber des Universaldienstes die gleichen Laufzeitvorgaben wie für nationale Paketsendungen. Als Einlieferungstag gilt der Tag, an dem die Sendungen der Auswechslungsstelle rechtzeitig vor der letzten Abholung übergeben werden.

(3) Die an einem Werktag, ausgenommen Samstag, eingelieferten abgehenden grenzüberschreiten­den Paketsendungen müssen im Jahresdurchschnitt mindestens zu einem Anteil von 90% am zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag bis zur Auswechslungsstelle transportiert und zum unverzüg­lichen Transport in das Bestimmungsland übergeben werden.

Dritter Abschnitt

Information, Weiterentwicklung, Übergangsbestimmung

Informationspflichten

§ 10. (1) Der Universaldienstbetreiber hat der Regulierungsbehörde die folgenden Kennwerte für das vorangegangene Kalenderjahr schriftlich und in elektronisch lesbarer Form zu übermitteln:

           1. Laufzeiten für Briefsendungen;

           2. Laufzeiten für Paketsendungen;

           3. Zustellfrequenz;

           4. Anzahl und Veränderungen bei Post-Geschäftsstellen;

           5. Anzahl und Veränderungen bei Briefkästen;

           6. Anzahl der Reklamationen.

Diese Information ist jährlich bis 1. März des Folgejahres vorzulegen.

(2) Der Universaldienstbetreiber hat binnen drei Monaten nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung der Regulierungsbehörde einen schriftlichen Bericht über den zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung erreichten Stand der Erbringung des Universaldienstes an Hand der Kennwerte gemäß Abs. 1 zu übermitteln.

Weiterentwicklung des Universaldienstes

§ 11. (1) Der Universaldienstbetreiber ist verpflichtet, den Universaldienst im Sinne der Kunden­bedürfnisse weiterzuentwickeln und durch geeignete Maßnahmen und Vorschläge zur Sicherung der Versorgung mit Postdienstleistungen und zur Weiterentwicklung des Universaldienstes beizutragen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere längere Öffnungszeiten, bessere Erreichbarkeit und alle Mög­lichkeiten der Standortsicherung, insbesondere durch Postagenturen zu prüfen.

(2) Der Universaldienstbetreiber hat die Regulierungsbehörde über die den Universaldienst betref­fenden und für die nächsten zwei Jahre geplanten Maßnahmen, wie insbesondere über die flächen­deckende Versorgung mit Post-Geschäftsstellen, zu informieren. Diese Information ist erstmalig gemein­sam mit der Information gemäß § 10 Abs. 1 und in der Folge jeweils alle zwei Jahre bis zum 1. März des Folgejahres vorzulegen.

Übergangsbestimmung

§ 12. (1) Die Laufzeiten für Briefsendungen (§ 8) und für Paketsendungen (§ 9) müssen im Laufe des Jahres 2004 erreicht werden. Für grenzüberschreitende Priority-Briefsendungen gelten bis dahin die Qualitätsnormen gemäß der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität.

Forstinger


Beilage 4

o univ prof ddr

heinz mayer

An den

Klub der sozialdemokratischen

Abgeordneten

zH Herrn Dr. Johannes Schnizer

Parlament

1017 Wien

Vorab per e-mail

Wien, am 5. April 2002

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich beziehe mich auf das mit Herrn Dr. Schnizer  am 26. März 2002 geführte Telefonat sowie auf Ihr e-mail vom selben Tag. Sie haben mich beauftragt, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Verlegung des Sitzes von Bezirksgerichten außerhalb Ihres Sprengels zu prüfen. Ich erstatte folgende

Stellungnahme.

1.      Es besteht die Absicht durch Bundesgesetz, eine Neuorganisation der Gerichtsbarkeit auf der Stufe der Bezirksgerichte durchzuführen. Diese soll so erfolgen, dass der Sitz bestimmter kleiner Bezirksgerichte außerhalb ihres Sprengels zum Sitz eines anderen Bezirksgerichtes („aufnehmendes Bezirksgericht“) verlegt wird. Dieses (aufnehmende) Bezirksgericht beherbergt dann im Rahmen seiner Dienststelle ein weiteres Bezirksgericht. Dieses bleibt weiterhin für seinen ursprünglichen Sprengel zuständig, hat seinen Sitz aber nicht mehr in diesem. Sie fragen, ob solche Maßnahmen durch einfaches Bundesgesetz getroffen werden können.

2.      Art 83 Abs 1 B‑VG bestimmt, dass die Verfassung und die Zuständigkeit der Gerichte „durch Bundesgesetz festgestellt“ wird. Unter „Verfassung“ der Gerichte versteht die hL die gesamte Organisation der Gerichte (Walter, Verfassung und Gerichtsbarkeit [1960] 193; Piska, Rz 4 zu Art 83 Abs 1 B‑VG in: Korinek/Holoubek, Österr Bundesverfassungsrecht. Kommentar); dazu gehört ohne Zweifel auch die Festsetzung der Gerichtssprengel und die Bestimmung des Sitzes von Gerichten.

3.      Im vorliegenden Zusammenhang ist eine wichtige Ausnahmebestimmung zu beachten. § 8 Abs 5 lit d ÜG 1920 bestimmt in seinem letzten Satz, dass „Änderungen in den Sprengeln der Bezirksgerichte durch Verordnung der Bundesregierung mit Zustimmung der Landesregierung verfügt“ werden. Diese Bestimmung wurde durch die „große“ ÜG-Novelle 1925 (BGBl 1925/269) geschaffen. Die Gesetzesmaterialien (326 und 421 BlgNR, 2. GP; abgedruckt bei Adamovich/Froehlich, Die Novellen zur Bundesverfassung [1926] 81ff in den Am; Berchtold [Hrsg] Die Verfassungsreform von 1925 [1992] 157ff) geben über die Reichweite dieser Bestimmung keinen Aufschluss.

         § 8 Abs 5 lit d ÜG 1920 beschränkt in seinem Anwendungsbereich die Gestaltungsmöglichkeit des einfachen Bundesgesetzgebers wesentlich (Walter, Die Gerichtsbarkeit, in: Schambeck [Hrsg], Das österr Bundes-Verfassungsgesetz und seine Entwicklung [1990] 461). In einem Kompetenzfeststellungserkenntnis aus 1969 (VfSlg 5977) hatte der VfGH - allgemein verbindlich (Mayer, Das österr Bundes-Verfassungsrecht3 [2002] zu 56 VfGG) - festgestellt, dass „eine Errichtung, Auflassung oder Zusammenlegung von Bezirksgerichten, soweit sie mit einer Änderung der Sprengel verbunden ist“ gem § 8 Abs 5 lit d ÜG 1920 durch VO der BReg mit Zustimmung der LReg zu verfügen ist. Der Gesetzesentwurf, der diesem Erk zu Grunde lag und auf den sich dieses Erk auch ausschließlich bezieht, sah im wesentlichen vor, dass in bestimmten Bundesländern in jedem Verwaltungsbezirk, der den Sprengel von zwei oder mehreren Bezirksgerichten umfasst, diese Bezirksgerichte zu einem Bezirksgericht zusammengelegt werden und dass dieses Bezirksgericht seinen Sitz in der Gemeinde hat, in der sich der Sitz der Bezirksverwaltungsbehörde befindet.

4.      Auf den ersten Blick scheint sich aus dem Erk VfSlg 5977 für den vorliegenden Zusammenhang nichts zu ergeben; denn dieses Erk betrifft die Zusammenlegung von Bezirksgerichten, die jedenfalls mittelbar auch eine Sprengeländerung bewirkt. Hier geht es - jedenfalls auf den ersten Blick - um eine andere Frage; nämlich darum ob es zulässig ist, den Sitz eines Bezirksgerichtes aus seinem Sprengel hinaus zum Sitz eines anderen Bezirksgerichtes zu verlegen. Damit - so könnte man argumentieren - werde keine Sprengeländerung verfügt; der normative Gehalt der Maßnahme erschöpfe sich in der Sitzverlegung. Richtig ist, dass das Erk VfSlg 5977 zur Zulässigkeit einer solchen Maßnahme keine bindende Feststellung trifft und eine solche auch nicht treffen konnte, weil eine Sitzverlegung als solche nicht Gegenstand des Verfahrens war.

5.      Ergänzend ist auch festzuhalten, dass es verfassungsrechtlich an sich nicht geboten ist, dass der Sitz einer Behörde innerhalb ihres Amtssprengels liegt (VfSlg 5866; Walter/Mayer, Grundriß des österr Verwaltungsverfahrensrechts7 [1999] 36f). Allein daraus, dass der Sitz eines Bezirksgerichtes außerhalb seines Amtssprengels beim Sitz eines anderen Bezirksgerichtes eingerichtet werden soll, resultiert also keine Verfassungswidrigkeit.

6.      Erhebliche Bedenken an der Verfassungskonformität der geplanten Maßnahme entstehen aber dann, wenn man die Begründung des Kompetenzfeststellungserkenntnisses VfSlg 5977 genau liest. Dabei zeigt sich nämlich, dass der VfGH den Anwendungsbereich des § 8 Abs 5 lit d ÜG 1920 weit versteht und den „Sinn und Zweck“ dieser Regelung darin sieht, „die bestehende territoriale Verfassung der Bezirksgerichte aufrechtzuerhalten und Veränderungen nur nach Maßgabe der Übergangsvorschrift zu gestalten“.

         Nun kann wohl kein Zweifel darin bestehen, dass der Sitz eines Bezirksgerichtes zu dessen „territorialer Verfassung“ gehört; wenn der VfGH meint, § 8 Abs 5 lit d ÜG 1920 wolle die „bestehende territoriale Verfassung der Bezirksgerichte“ aufrechterhalten und deren Veränderungen einer spezifischen Regelung unterwerfen, so spricht viel dafür, dass auch die bloße Verlegung des Sitzes eines Bezirksgerichtes als Veränderung der bestehenden territorialen Verfassung der Bezirksgerichte nur nach § 8 Abs 5 lit d ÜG 1920 zulässig ist.

7.      In der Begründung des Erk VfSlg 5977 findet sich eine weitere Aussage des VfGH, die im vorliegenden Zusammenhang nicht unbeachtet bleiben darf. Der VfGH befasst sich in der Begründung an einer späteren Stelle mit der Bedeutung der Wortfolge „Änderungen in den Sprenglen der Bezirksgerichte“ und bezieht sich in diesem Zusammenhang auch auf § 80 Abs 2 und 3 Z 4 Behörden ÜG 1945 (abgedruckt zB bei Adamovich, Die Bundesverfassungsgesetze5 [1947] 422ff - 440f). Diese Bestimmung ermächtigte das Staatsamt für Justiz ua „Gerichte zu errichten, aufzulassen sowie Sitz und Sprengel der Gerichte zu ändern“. Im unmittelbaren Anschluss daran sagt der VfGH in der Begründung von VfSlg 5977 dazu folgendes:

         „Hier kommt dem an sich weiteren Begriff ‚Änderungen der Gerichtssprengel‘ eine enge, die übrigen Maßnahmen nicht einschließende Bedeutung zu. Wird aber der Begriff von ‚Änderungen in den Sprengeln der Bezirksgerichte‘ allein verwendet, so ist kein Grund für eine engere, die Wortbedeutung nicht ausschöpfende Auslegung gegeben.“

         Daraus scheint hervorzugehen, dass der VfGH auch eine Sitzänderung als „Änderung des Gerichtssprengels“ in einer weiteren Auslegung dieser Wortfolge versteht. Folgt man dem, so wäre die hier zu beurteilende Sitzverlegung durch einfaches BG verfassungswidrig.

8.      Dafür, dass die unter 1. beschriebene Vorgangsweise verfassungsrechtlich erheblich problematisch ist, kann auch ein weiteres, vom VfGH zwar angedeutetes aber nicht weiter ausgeführtes Argument herangezogen werden. Wie schon dargelegt sieht der VfGH den „Sinn und Zweck“ des § 8 Abs 5 lit d ÜG 1920 darin, „die bestehende territoriale Verfassung der Bezirksgerichte aufrechtzuerhalten“. Fragt man nun, was dies genau bedeutet, so kann man sich der Antwort auch gleichsam von der anderen Seite her nähern; man kann fragen, was denn der eigentliche Grund dafür sein könnte, dass eine Veränderung „der bestehenden territorialen Verfassung der Bezirksgerichte“ an eine Zustimmung der Landesregierung gebunden wird; maW: Worin besteht das Landesinteresse? Naheliegend scheint es, dass das Landesinteresse, das die Zustimmungsbefugnis der Landesregierung inhaltlich begründet, darin besteht, bei der Gerichtsorganisation auf unterer Ebene dort mitwirken zu können, wo es um die Erreichbarkeit eines Bezirksgerichtes für die Bürger geht; schon eine geringfügige Sprengeländerung kann die Erreichbarkeit für viele Bürger empfindlich verschlechtern. Dies gilt aber auch für eine Verlegung des Sitzes eines Bezirksgerichtes, zumal dann, wenn dieser in einen anderen Sprengel verlegt wird.

         Wird noch dazu - wie hier - der Sitz von Bezirksgerichten nicht nur in einen anderen Sprengel sondern noch dazu an den Sitz eines anderen Bezirksgerichtes verlegt, so dass hinfort am Sitz von bisher einem Bezirksgericht nunmehr ein weiteres Bezirksgericht, das seinen Sprengel in einiger Entfernung hat, seinen Amtssitz hat, so kann dies wohl kaum anders als „Zusammenlegung“ von Bezirksgerichten verstanden werden. Das bedeutet aber, dass die unter 1. beschriebene Vorgangsweise in Wahrheit dazu dient, die Anordnung des § 8 Abs 5 lit d letzter Satz ÜG 1920 zu unterlaufen und „praktisch unwirksam“ (VfSlg 5977) zu machen.

9.       Zusammenfassend ist zu sagen, dass die unter 1. dargestellte Vorgangsweise verfassungsrechtlich erheblich fragwürdig ist; bleibt der VfGH bei seiner in VfSlg 5977 vertretenen und die Landeskompetenzen ernst nehmenden, Linie, so ist damit zu rechnen, dass er diese Maßnahmen als verfassungswidrig qualifiziert.