1221 der
Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Übergeben am
27.06.2002
Bericht
des
Rechnungshofausschusses
betreffend den Tätigkeitsbericht des
Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 2000
(III-124 und Zu III-124 der Beilagen)
Im allgemeinen Teil des gegenständlichen Tätigkeitsberichtes wird neben der Darstellung der Tätigkeit des Rechnungshofes insbesondere zu Hauptproblemen der öffentlichen Finanzkontrolle Stellung genommen. Dabei wurde die finanzielle Auswirkung rechtsetzender Maßnahmen und die Ausgliederung von Staatsaufgaben; Voraussetzung – Grenzen – Nutzen dargelegt.
Der Tätigkeitsbericht 2000 erstreckt sich auf die Verwaltungsbereiche:
Bundeskanzleramt
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Bundesministerium für Finanzen
Bundesministerium für Inneres
Bundesministerium für Justiz
Bundesministerium für Landesverteidigung
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Weiters sind im gegenständlichen Tätigkeitsbericht die Ergebnisse der Gebarungsüberprüfungen bei Kapitalbeteiligungen des Bundes im Verwaltungsbereich der Bundesministerien für Finanzen sowie Wirtschaft und Arbeit beinhaltet.
Nicht enthalten ist im vorliegenden Tätigkeitsbericht das Prüfungsergebnis über
– die Ministerbüros,
– die Bankenaufsicht,
– die Lehrlingsoffensive der Bundesregierung, Euroteam-Gruppe; Aufträge und Förderungen sowie über
– Auftragsvergaben im Bundesstraßenbau und Bundeshochbau; Zweiter Teilbericht,
die der Rechnungshof nach Vorlage seines Tätigkeitsberichtes 1999 noch im Jahr 2000 sowie bereits während des Jahres 2001 im Wege der Einzelberichterstattung dem Nationalrat vorgelegt hat.
Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht erstmals am 28. Februar 2002 in Verhandlung genommen und am 21. März 2002 die Ladungsbeschlüsse im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG gefasst.
In den weiteren Ausschusssitzungen vom 26. April, 16. Mai und 6. Juni 2002 wurden folgende einzelne Prüfungsergebnisse, und zwar:
– Artothek des Bundes,
– Österreichische Post AG, Zustelldienst und Verteilzentren,
– Bauprojekte bei Bahnhöfen der ÖBB,
– Ausgliederung von Eisenbahnaufgaben des Bundes,
– Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG,
– Umweltbundesamt; Ausgliederung
– Teilnahme an der Prüfung des Europäischen Rechnungshofes: Zahlstelle Agrarmarkt Austria
– Prüfungsergebnis im Bundesministerium für Inneres: Artfremde Tätigkeiten
unter Beiziehung von leitenden Organen der genannten Unternehmungen bzw. Institutionen als Auskunftspersonen im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG in Anwesenheit der zuständigen Bundesminister behandelt.
An den Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Wolfgang Großruck, Mag. Beate Hartinger, Anton Leikam, Reinhold Lexer, Roland Zellot, Mag. Heribert Donnerbauer, Mag. Kurt Gaßner, Josef Edler, Edeltraud Lentsch, Dr. Evelin Lichtenberger, Ing. Kurt Scheuch, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Mag. Martina Pecher, Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Reheis, Nikolaus Prinz, Mag. Christine Lapp, Dr. Brigitte Povysil, Dr. Eva Glawischnig, Dr. Andrea Wolfmayr, Josef Blasisker, Norbert Staffeneller, Johann Kurzbauer, Dr. Gabriela Moser, Ing. Erwin Kaipel, Andreas Sodian, Mag. Eduard Mainoni, Gabriele Binder, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, die Bundesminister Dr. Ernst Strasser, Mag. Wilhelm Molterer, Ing. Mathias Reichhold, Herbert Scheibner die Staatssekretäre Dr. Alfred Finz, Franz Morak, der Rechnungshofpräsident Dr. Franz Fiedler sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Werner Kogler.
Mit Stimmenmehrheit wurde am 27. Juni 2002 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Tätigkeitsberichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 2000 (III-124 und Zu III-124 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.
Wien, 2002 06 27
Detlev Neudeck Mag. Werner Kogler
Berichterstatter Obmann