1222 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt
am 8. 7. 2002
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Antrag 713/A der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
Die Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Juni 2002 den Antrag 713/A im Nationalrat eingebracht.
Der Antrag zielt auf die Änderung verschiedener Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 ab.
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 27. Juni 2002 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Mag. Werner Kogler und Karlheinz Kopf sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.
Im Zuge der Debatte brachten die Abgeordneten Dr.Reinhold Mitterlehner und Dipl.-Ing.Maximilian Hofmann einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:
„Zu Ziffer 1
Durch die vorgesehene Novellierungsanordnung soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass das Chemikaliengesetz BGBl. Nr. 326/1987 durch das Chemikaliengesetz 1996, BGBl. I Nr. 53/1997, ersetzt wurde.
Zu Ziffer 2
§ 137 Abs. 2 wird auf Grund der noch nicht beschlossenen EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittler bis zur definitiven Beschlussfassung ausgesetzt.“
Bei der Abstimmung wurde der Antrag 731/A unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr.Reinhold Mitterlehner und Dipl-Ing.Maximilian Hofmann mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2002 07 03
Mag. Martina Pecher Dr. Reinhold Mitterlehner
Berichterstatterin Obmann