1223 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 8. 7. 2002

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über die Regierungsvorlage (482 der Beilagen): Protokoll zur Ergänzung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die Beschäftigung in Grenzzonen

Vom geltenden österreichisch-ungarischen Grenzgängerabkommen, BGBl. III Nr. 26/1998, welches spezifische Regelungen für die Beschäftigung von Grenzgängern in bestimmten, an der gemeinsamen Grenze liegenden Grenzgebieten enthält, sind auf österreichischer Seite alle politischen Bezirke des Burgenlandes mit Ausnahme der Bezirkes Jennersdorf erfasst. Dieser Bezirk wurde nicht in das Abkommen aufgenommen, weil dort während der bilateralen Verhandlungen und bis zum Inkrafttreten des Abkommens eine im Vergleich zu den anderen Bezirken relativ ungünstige Arbeitsmarktsituation vorherrschte.

In der Zwischenzeit hat sich die Situation des österreichischen Arbeitsmarktes insgesamt merklich entspannt und dabei vor allem auch im Burgenland einschließlich des Bezirkes Jennersdorf deutlich gebessert, sodass die seinerzeit für einen Ausschluss dieses Bezirkes ausschlaggebenden Gründe nicht mehr vorliegen.

Mit der Aufnahme von Jennersdorf wird darüber hinaus eine geeignete Grundlage geschaffen, den vorgesehenen Arbeitskräfteaustausch im geplanten Wirtschaftspark Szentgotthart-Heiligenkreuz realisieren zu können.

Das Protokoll hat gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Das Abkommen enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden. Die Zuständigkeit des Bundes zum Abschluss des Abkommens ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 2 B-VG („äußere Angelegenheiten“).

Der Wirtschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. Juni 2002 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Dr. Hannes Bauer, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Werner Kogler sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Protokolls zu empfehlen.

Weiters traf der Ausschuss einstimmig folgende Feststellung:

Der Ausschuss geht davon aus, dass die auf Grund des Protokolls zur Ergänzung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die Beschäftigung in Grenzzonen beschäftigten Grenzgänger ausschließlich in den vom gegenständlichen Protokoll umfassten Grenzzonen (die politischen Bezirke des Burgenlandes) beschäftigt werden.“

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Ergänzung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Östereich und der Regierung der Republik Ungarn über die Beschäftigung in Grenzzonen (482 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2002 07 03

                            Sigisbert Dolinschek                                                   Dr. Reinhold Mitterlehner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann