1228 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 8. 7. 2002

Bericht

des Umweltausschusses


über die Regierungsvorlage (1091 der Beilagen): Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Berglandwirtschaft (Protokoll „Berglandwirt­schaft“)

Österreich ist Vertragspartei des am 7. November 1991 unterzeichneten Übereinkommens zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention), BGBl. Nr. 477/1995 in der Fassung BGBl. III Nr. 18/1999. Dieses als Rahmenvertrag konzipierte internationale Übereinkommen hat zum Ziel, unter Beachtung des Vorsorge-, Verursacher- und des Kooperationsprinzips eine ganzheitliche Politik zur Erhaltung und zum Schutz der Alpen unter ausgewogener Berücksichtigung der berechtigten Interessen aller Alpenstaaten und ihrer alpinen Regionen sowie einer umsichtigen und nachhaltigen Nutzung der Ressourcen sicherzustellen. Dabei soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Alpenraum auf Basis entsprechender Durchführungsprotokolle zur Umsetzung der in der Alpenkonvention enthaltenen Zielvorgaben noch weiter verstärkt werden.

Das Protokoll „Berglandwirtschaft“ als Durchführungsprotokoll zur Implementierung der Alpenkonvention hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1
B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Juli 2002 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Gerhard Reheis, Robert Wenitsch, Dr. Evelin Lichtenberger und Dr. Eva Glawischnig sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Protokolls zu empfehlen.

Weiters hielt der Umweltausschuss einstimmig fest, dass zur Erfüllung des Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Gesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

der Abschluss des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Berglandwirtschaft (Protokoll „Berglandwirtschaft“) in 1091 der Beilagen wird genehmigt.

Wien, 2002 07 02

                                  Hermann Gahr                                                             Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann