1234 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 8. 7. 2002

Bericht

des Umweltausschusses


über die Regierungsvorlage (1097 der Beilagen): Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege (Protokoll „Naturschutz und Landschaftspflege“) und

über den Antrag 597/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung Natura 2000 alpiner Raum

sowie über den Antrag 429/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend mangelnde Umsetzung von Natura 2000 in Österreich

Österreich ist Vertragspartei des am 7. November 1991 unterzeichneten Übereinkommens zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention), BGBl. Nr. 477/1995 in der Fassung BGBl. III Nr. 18/1999. Dieses als Rahmenvertrag konzipierte internationale Übereinkommen hat zum Ziel, unter Beachtung des Vorsorge-, Verursacher- und des Kooperationsprinzips eine ganzheitliche Politik zur Erhaltung und zum Schutz der Alpen unter ausgewogener Berücksichtigung der berechtigten Interessen aller Alpenstaaten und ihrer alpinen Regionen sowie einer umsichtigen und nachhaltigen Nutzung der Ressourcen sicherzustellen. Dabei soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Alpenraum auf Basis entsprechender Durchführungsprotokolle zur Umsetzung der in der Alpenkonvention enthaltenen Zielvorgaben noch weiter verstärkt werden.

Das Protokoll „Naturschutz und Landschaftspflege“ als Druchführungsprotokoll zur Implementierung der Alpenkonvention hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. Jänner 2002 den Antrag 597/A(E) im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Rahmen der Etablierung des Schutzgebietssystems Natura 2000 in der alpinen Region wurde beim Biogeographischen Seminar in Brüssel im Oktober 2001 für Österreich großer Nachnominierungsbedarf festgestellt. Danach muss die Republik Österreich für 14 Lebensraumtypen des Anhang I und 20 Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie zusätzliche Gebiete vorschlagen. Als Zeitvorgabe wurde von der Kommission Ende Februar 2002 festgelegt. Im März 2002 wird dann in bilateralen Verhandlungen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Kommission die endgültige Gebietsliste für den österreichischen alpinen Raum verhandelt. In diesem Konzertierungsverfahren Naturschutz liegt im Kompetenzbereich der österreichischen Bundesländer. Abstimmungen einer gemeinsamen Nationalen Liste verliefen bislang wenig zufriedenstellend. Aus diesem Grunde wurde auch im Rahmen des letzten Biogeographischen Seminars für Österreich großer Handlungsbedarf definiert. Im sogenannten Konzertierungsverfahren, also der letzten Phase der Verhandlungen zwischen Österreich und der EU liegt die Verhandlungskompetenz Österreichs beim BMLFUW.

Darüber hinaus hat die Europäische Kommission im Rahmen des Biogeographischen Seminars in Brüssel im Oktober 2001 festgehalten, dass sie eine Einbeziehung der NGOs im Naturschutzbereich auch in der Phase bilateralen Verhandlungen sowie einem eventuellen Konzertierungsverfahren ermöglichen wird und die Zusammenarbeit der NGOs mit den Mitgliedsstaaten ausdrücklich befürwortet.“

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen am 4. April 2001 den Antrag 429/A(E) im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Umsetzung von Natura 2000 verläuft in Österreich mangelhaft. Bei der Gebietsfestlegung hat etwa das Bundesland Niederösterreich zirka 30% der Landesfläche, Oberösterreich nur zirak 5% ausgewiesen. Diese Unterschiede sind aber fachlich nicht begründbar sondern lediglich auf das Engagement des jeweiligen Bundeslandes bei der Nominierung zurückzuführen. Darüber hinaus bestehen noch enorme Defizite bei der rechtlichen Umsetzung der Richtlinie in die relevanten Bundes- und Landesgesetze. Deswegen hat die europäische Kommission auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Zur Einrichtung des europäischen Schutzgebietssystemes Natura 2000 scheint eine stärkere rechtliche Involvierung des Bundes notwendig zu sein.

Für die Umsetzung von Natura 2000 ist nicht nur die Auswahl der geeigneten Gebiete von Bedeutung. Um Natura 2000 auch langfristig zum Erfolg zu führen müssen österreichweit akkordierte Standards bei der Durchführung der Managementpläne, der Umsetzung der wesentlichen Inhalte der beiden EU-Naturschutzrichtlinien in die österreichischen Gesetze und Verordnungen sowie vor allem bei Anwendung des Artikel 6 der FFH-Richtlinie durchgeführt werden. Davon sind vor allem die Bereiche Landwirt- und Forst-, sowie Wasserwirtschaft betroffen.

Die Umsetzung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien sind für unser Land seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 verpflichtend. Mit der Umsetzung dieser Richtlinien sind zum Teil große Auswirkungen in Land- und Forstwirtschaft, aber auch für die Entwicklungspläne (etwa Infrastrukturprojekte) zu erwarten. Allein die Einrichtung des europäischen Schutzgebietssystemes Natura 2000 ist die größte Anstrengung in der Geschichte Europas, die Interessen der Erhaltung und des Schutzes der bedrohten Arten und Lebensräume mit jenen der Landnutzung zu harmonisieren. Es  hat sich jedoch gezeigt, dass in weiten Bereichen der durch Natura 2000 Betroffenen große Wissensdefizite über das europäische Schutzgebietssystem bestehen. Dies hat in vielen Fällen zu Verunsicherung und Ablehnung geführt. Dadurch werden aber auch die großen Chancen von Natura 2000 verdeckt.“

Der Umweltausschuss hat die Regierungsvorlage und den Antrag 597/A(E) in seiner Sitzung am 2. Juli 2002 in Verhandlung genommen sowie die in seiner Sitzung vom 19. Februar 2002 vertagten Verhandlung über den Antrag 429/A(E) wiederaufgenommen.

Als Berichterstatter im Ausschuss zur Regierungsvorlage fungierte der Abgeordnete Hermann Gahr, zum Antrag 597/A(E) und zum Antrag 429/A(E) die Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Gerhard Reheis, Robert Wenitsch, Dr. Evelin Lichtenberger, Hermann Gahr, Dr. Eva Glawischnig, Karlheinz Kopf, Mag. Ulrike Sima und Dipl.-Kfm. Dr. Hannes Bauer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Protokolls (1097 der Beilagen) zu empfehlen.

Weiters hielt der Umweltausschuss einstimmig fest, dass zur Erfüllung des Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Gesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Die Anträge 429/A(E) sowie 597/A(E) gelten als miterledigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

der Abschluss des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege (Protokoll „Naturschutz und Landschaftpflege“) in 1097 der Beilagen wird genehmigt.

Wien, 2002 07 02

                                  Hermann Gahr                                                             Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann