1242 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Nachdruck vom 30. 7. 2002

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über die Regierungsvorlage (1116 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gas­wirtschaftsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Bundesgesetz über die Aufgaben der Regulierungsbehörden im Elektrizitätsbereich und die Errichtung der Elektrizitäts-Control GmbH und der Elektrizitäts-Control Kommission geändert werden (GWG-Novelle 2002)

und

über den Antrag 524/A(E) der Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Förderung erneuerbarer Energie im liberalisierten Markt

sowie

über den Antrag 525/A(E) der Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erstellung eines neuen Energieberichts

Der Nationalrat hat in seiner 107. Sitzung am 13. Juni 2002 beschlossen, die gegenständliche Regierungsvorlage an den Wirtschaftsausschuss rückzuverweisen (1. Bericht des Wirtschaftsausschusses vom 28. Mai 2002 in 1147 der Beilagen).

Die Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen haben den Antrag 524/A(E) am 23. Oktober 2001 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Juli 2001 hat sich das Europäische Parlament mit dem Rat auf eine neue Richtlinie zur Stromerzeugung erneuerbarer Energiequellen geeinigt. Diese sieht eine nationale Zielquote von 78,1% für Österreich gemessen am Bruttoelektrizitätsverbrauch im Jahr 2010 vor. Als erneuerbare Energie wird dabei (anders als in Österreich derzeit) auch die Großwasserkraft und nach längerer Diskussion auch die Stromerzeugung aus Abfall gerechnet. Darüber hinaus handelt es sich um sämtliche erneuerbaren Alternativenergien (Wind, Sonne, Erdwärme, Biomasse, Deponiegase). Die Mitgliedstaaten haben dabei zur Zielerreichung erneuerbare Energien direkt und indirekt zu fördern (Preisstützungszuschuss, Quotensysteme, Ökozertifikate, Einspeisungstarife, Investitionsbeihilfen und Steuererleichterungen).

Damit unternimmt die Europäische Union einen ersten konsequenten Schritt, um die im Weißbuch genannte Zielsetzung einer Verdoppelung der Erzeugung erneuerbarer Energieträger von 6% auf 12% bis 2010 tatsächlich umzusetzen und damit EU-weit die Europäische Union von Energieimporten unabhängiger zu machen sowie die Nutzung der fossilen Energie- und Chemiebrennstoffvorräte zu strecken.

Auch nach den unbefriedigenden Ergebnissen der letzten Vertragsstaatenkonferenz wird die Europäische Union und Österreich nach wie vor an den Klimaschutzzielen von Kyoto (für Österreich minus 13%
Emissionen bis 2010 gegenüber 1990) festhalten. Dazu fehlt nach wie vor Österreich als einer der wenigen EU-Staaten ein Nationaler Klimaschutzplan (war auch Teil des Regierungsübereinkommens).

Auf Expertenebene wurde ein Nationaler Klimaschutzplan, der im Wesentlichen Maßnahmen der Energieeinsparung (Wärmedämmung/Altbautensanierung), Förderung alternativer Energie, Technologien sowie Maßnahmen für einen umweltfreundlichen Verkehr beinhaltet, erarbeitet und von den Landesumwelträten genehmigt. Nach wie vor fehlt aber die endgültige Zustimmung der Landesfinanzreferenten, wodurch die Finanzierung nicht gesichert ist (für rund 15 bis 20 Milliarden Schilling jährlich notwendige Investitionen sind Investitionsanreize im Ausmaß von mindestens 1,2 bis 1,5 Milliarden Schilling erforderlich). In den bereits beschlossenen Budgets von Bundesseite stehen maximal 50% dieser Summe für die kommenden Jahre zur Verfügung.

Im Energieliberalisierungsgesetz wurden mit den Stimmen der SPÖ, insbesondere durch eine Abnahmeverpflichtung von Ökoenergie durch Verteilnetzbetreiber (ab 1. Oktober 2001 mindestens 1%, ab 1. Oktober 2003 mindestens 2%, ab 1. Oktober 2005 mindestens 3%, ab 1. Oktober 2007 mindestens 4%), bereits Zielvorgaben für die Steigerung der Produktion erneuerbarer Energien in Österreich formuliert. Bei Umsetzung der genannten Zielsetzungen müsste die EU-Zielvorgabe von 78,1% erreichbar sein.

Darüber hinaus gilt es aber jetzt für Österreich als einer der wichtigsten Wasserkraftproduzenten in Europa und einem der Staaten mit besonders hohem Anteil von erneuerbarer Energie (24% gemessen an 6% im Durchschnitt der EU Bruttoenergieverbrauch) die Marktchancen für erneuerbare Energie in einem liberalisierten Markt wahrzunehmen. Dafür sind umfangreiche Anstrengungen in der Förderungs-, Forschungs- und Technologiepolitik sowie bei Energiespar- und Umweltaktivitäten erforderlich.“

Weiters haben die Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen am 23. Oktober 2001 den Entschließungsantrag 525/A(E) im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der letzte Energiebericht der Österreichischen Bundesregierung stammt aus dem Jahr 1996. Dieser war bereits nur eine Fortschreitung des Energieberichts 1993, der die energiepolitischen Grundsätze des Energieberichts 1993 und die dort getroffenen Aussagen im Wesentlichen unverändert übernahm. Seitdem erfolgte keine Neufestlegung der Ziele der Energiepolitik.

Der Vorlage eines neuen Energieberichts ist angesicht der enormen Umwälzungen des Sektors überfällig. Gerade die vorgenommene Liberalisierung der Märkte erfordert eine verstärkte Kontrolle hinsichtlich der Angemessenheit der Rahmenbedingungen durch die Politik. In jedem Fall ist eine Marktberichterstattung (Umsätze, Marktteilnehmer, Preise, Tätigkeit des Regulators) ebenso im neuen Energiebericht aufzunehmen, wie wesentliche internationale EU-Entwicklungen darzustellen sind. Der Energiebericht der Bundesregierung sollte darüber hinaus auch einen Strategieteil hinsichtlich der Entwicklung des Energiesektors in den nächsten Jahren enthalten.“

Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner am 27. Juni 2002 unterbrochenen und am 3. Juli 2002 fortgesetzten Sitzung die gegenständliche Regierungsvorlage neuerlich sowie die Anträge 524/A(E) und 525/A(E) erstmals in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter für die Regierungsvorlage fungierte der Abgeordnete Karlheinz Kopf, zum Antrag 524/A(E) und zum Antrag 525/A(E) berichtete der Abgeordnete Kurt Eder.

An der gemeinsamen Debatte beteiligten sich außer den Berichterstattern die Abgeordneten Georg Oberhaidinger, der zweite Präsident des Nationalrates Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Dr. Eva Glawischnig, Ing. Gerhard Bauer, Dipl.-Kfm. Dr. Hannes Bauer, Dipl.Kfm. Dr. Günter Stummvoll, der Ausschussvorsitzende Dr. Reinhold Mitterlehner sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Georg Oberhaidinger einstimmig angenommen.

Ein von den Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Georg Oberhaidinger eingebrachter Entschließungsantrag wurde ebenfalls einstimmig angenommen.

Ferner wurde der Entschließungsantrag 525/A(E) einstimmig angenommen.

Weiters beschloss der Ausschuss zu § 10a Abs. 1 E-RBG einstimmig folgende Feststellung:

„Der Ausschuss geht davon aus, dass zu den Angelegenheiten, hinsichtlich derer eine Zuständigkeit der Energie-Control GmbH gemäß § 10a Abs. 1 E-RBG gegeben ist, auch jene Streitigkeiten zählen, die in § 22 Abs. 5 Ökostromgesetz angeführt sind.“

Der Antrag 524/A(E) gilt als miterledigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      dem angeschlossenen Gesetzentwurf (Anlage 1) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen,

2.      die beigedruckten Entschließungen (Anlagen 2 und 3) annehmen.

Wien, 2002 07 03

                                  Karlheinz Kopf                                                        Dr. Reinhold Mitterlehner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann