1248 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt
am 8. 7. 2002
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den
Entschließungsantrag 684/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Bekanntgabe der Dienstnummer durch Organe des Öffentlichen
Sicherheitsdienstes
Der gegenständliche Entschließungsantrag wurde am 22. Mai 2002 im Nationalrat eingebracht und war wie folgt begründet:
„Entsprechend § 31 Sicherheitspolizeigesetz hat der Innenminister in den ,Richtlinien für das Einschreiten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes‘ (Richtlinien-Verordnung) die Bekanntgabe der Dienstnummern der einschreitenden Organe zu regeln. In der Regel soll die Bekanntgabe der Dienstnummer in einer der jeweiligen Amtshandlung angemessenen Weise, in der Regel durch Aushändigung einer mit Dienstnummer, der Bezeichnung der Dienststelle und deren Telefonnummer versehenen Karte zu erfolgen (§ 31 Abs. 2 Z 2.). Entsprechend dieser gesetzlichen Bestimmung hat der Innenminister in § 9 der Richtlinien-Verordnung die näheren Durchführungsbestimmungen erlassen. In der Praxis werden immer wieder Fälle bekannt, wo Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Bekanntgabe ihrer Dienstnummer verweigern oder schlichtweg unrichtige Auskünfte erteilen. Wie in anderen Staaten sollen Beamte der Wachkörper auf ihren Uniformen gut sichtbare Namenschilder oder zumindest Dienstnummern tragen.“
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 5. Juni und 3. Juli 2002 in Verhandlung genommen.
Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte der Abgeordnete Dr. Peter Pilz.
Im Zuge der Verhandlungen wurde ein öffentliches Hearing betreffend die Einführung eines „Vermummungsverbotes“ abgehalten, an dem Prof. Bernd-Christian Funk, Institut für Staats- und Verfassungsrecht, Unversität Wien; Knut Paul, Vorsitzender des Bundesgrenzschutz-Verbandes in der Gewerkschaft der Polizei des Bundes, Berlin; Dieter-Wolfram Hillebrand, Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Oberbayern, München; Major Ernst Albrecht, Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung; Dipl.-Pol. Rüdiger Bredthauer, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, Hamburg; Generalinspektor Franz Schnabl, Bundespolizeidirektion Wien; Mag. Heimo Siegel, Sicherheitsdirektor von Linz; Brigadier Werner Brinek, Kommandant der WEGA und Univ.-Prof. Dr. Frank Höpfel, Institut für Strafrecht an der Universität Wien, teilnahmen.
An der Debatte
beteiligten sich die Abgeordneten Werner Miedl, Dr.
Helene Partik-Pablé, Rudolf Parnigoni,
Dr. Peter Pilz, Günter Kößl,
Ludmilla Parfuss, Ing. Peter Westenthaler,
Paul Kiss, Mag. Eduard Mainoni,
Walter Murauer, Helmut Dietachmayr,
Hermann Reindl, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Robert Egghart, Mag.
Terezija Stoisits sowie der Bundesminister für
Inneres Dr. Ernst Strasser.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2002 07 03
Günter Kößl Anton Gaál
Berichterstatter Obmann