Anlage

Abweichende persönliche Stellungnahme

gemäß § 42 Abs. 1 GOG

des Bevollmächtigten des Volksbegehrens im Sinne
des § 3 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973
Dr. Hans Achatz

Ich bedanke mich für die Feststellungen im Ausschuss, wobei abweichend festgestellt wird, dass es nach Auffassung der Initiatoren des „Veto gegen Temelin“-Volksbegehrens keine sicheren AKWs gibt. Auch Atomkraftwerke mit „hohen Sicherheitsstandards“ können zu Katastrophen unabsehbaren Ausmaßes führen.

Im Hinblick auf die bisher bekannten Schwierigkeiten ist das Kernkraftwerk Temelin als unsicher anzusehen. Alle Maßnahmen der österreichischen Politik sind auf die Stilllegung auszurichten. Aus einem Rechtsgutachten der Universität Linz geht klar hervor, dass die verfassungsmäßigen Organe der Republik verpflichtet sind, alles zu unternehmen, um die Menschen Österreichs vor Schaden zu bewahren. Dazu gehört als letztes Mittel auch ein Nein zum EU-Beitritt Tschechiens, wenn kein verbindlicher Schließungsplan vorgelegt wird.