1253 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 9. 7. 2002

Bericht

des Umweltausschusses


über den Entschließungsantrag 515/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schlussfolgerungen aus österreichischem Experten­bericht KKW Temelin

Die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. September 2001 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der österreichische Expertenbericht zum AKW Temelin („Austrian Technical Position Paper-Safety Aspects of Temelin Nuclear Power Plant, July 2001“), welcher der Bundesregierung seit zirka zwei Monaten vorliegt und seit 22. September 2001 auf der Hompepage des Umweltbundesamtes veröffentlicht ist, kommt zu dem Schluss, dass „wichtige Sicherheitsfragen nicht gelöst wurden“ und dass „nach europäischer Genehmigungspraxis weder Temelin Block 1 noch Block 2 betrieben oder auch nur mit Brennstoff beladen werden dürften“. Der Bericht hält fest, dass „somit bislang nicht als nachgewiesen betrachtet werden kann, dass die nukleare Sicherheit des KKW Temelin dem Stand der Technik, wie er in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Anwendung kommt, entspricht.“ Der österreichische Expertenbericht kommt weiter zum Schluss, dass in Schlüsselfragen des AKW Temelin notwendige Analysen ausständig sind, um endgültige Aussagen über die Sicherheit von Temelin machen zu können.

Angesichts der im österreichischen Bericht festgehaltenen gravierenden Sicherheitsmängel kann laut Beschlusslage des österreichischen Nationalrates (Entschließung vom 5. September 2000) das Energiekapitel in den Erweiterungsverhandlungen mit Tschechien jedenfalls so lange nicht abgeschlossen werden, bis die laut Expertenbericht ausständigen Analysen vorliegen. Denn erst durch diese Analysen, die laut Expertenbericht innerhalb eines Jahres vorliegen könnten, kann der „möglicherweise erhebliche materielle und zeitliche Aufwand an Nachrüstmaßnahmen“ abgeschätzt werden. Umso fragwürdiger erscheint in diesem Zusammenhang die Einschätzung von Experten der EU, wonach Temelin als nachrüstbar bezeichnet wird und die Beseitigung „einiger Mängel“ bis Ende Oktober 2001 erfolgen solle.

Die Weiterführung des Probebetriebes von Block 1 sowie die Vorbereitung von Block 2 in Richtung Probebetrieb ist angesichts der bestätigten Sicherheitsmängel verantwortungslos. Angesichts der nun in Form des österreichischen Expertenberichtes vorliegenden neuen Informationen zu Sicherheitsfragen des AKW Temelin ist davon auszugehen, dass der gegenständliche Bericht im Umweltausschuss unter Anhörung der entsprechenden Experten diskutiert wird. Darüber hinaus erscheint die Unterbreitung eines ernsthaften Ausstiegsangebotes und die Abhaltung einer internationalen Ausstiegskonferenz ein Gebot der Stunde.“

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 15. November 2001 und am 4. Juli 2002 behandelt.

Als Berichterstatterin im Ausschuss fungierte die Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Ulrike Sima und Ing. Gerhard Fallent.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Zur Berichterstatterin für das Haus wurde die Abgeordnete Dr. Gabriela Moser gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2002 07 04

                              Dr. Gabriela Moser                                                         Mag. Karl Schweitzer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann