1261 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Nachdruck
vom 11. 7. 2002
Bericht und Antrag
des Verfassungsausschusses
betreffend
den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz
geändert wird
Im Zuge der Beratungen über die Regierungsvorlage in 1182 der Beilagen betreffend Deregulierungsgesetz – Öffentlicher Dienst 2002 und über den Antrag (709/A) der Abgeordneten Hermann Reindl, Dr. Gottfried Feurstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, hat der Verfassungsausschuss über Antrag der Abgeordneten Hermann Reindl und Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer mehrstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 des Geschäftsordnungsgesetzes einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird, zum Inhalt hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Dieser Antrag steht in inhaltlichem Zusammenhang mit der Regierungsvorlage betreffend ein Deregulierungsgesetz – Öffentlicher Dienst (1182 der Beilagen), mit welcher unter anderem die dienstrechtlichen Auswirkungen für organisatorische Änderungen in der öffentlichen Verwaltung umgesetzt werden. Auf Grund der zahlreichen Organisationsänderungen in mehreren Ressorts wird eine Regelung geschaffen, wonach sich der Wirkungsbereich der in diesen Bereichen bestehenden Personalvertretungsorgane bis zum Ablauf der laufenden Funktionsperiode erstreckt, um – den Geboten der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechend – die damit verbundenen umfangreichen personellen und finanziellen Belastungen zu vermeiden.“
An der diesbezüglichen Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Hermann Reindl, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Otto Pendl, Mag. Johann Maier, Dr. Peter Wittmann und MMag. Dr. Madeleine Petrovic sowie die Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2002 07 04
Hermann Reindl Dr. Peter Wittmann
Berichterstatter Obmann