1268 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 10. 7. 2002

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Entschließungsantrag 584/A(E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Dokumentation und Auswertung von Schlich­tungsstellenentscheidungen im Zusammenhang mit behaupteten Behandlungsfehlern im Gesundheitsbericht

Die Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 13. Dezember 2001 eingebracht und wie folgt begründet:

„In den letzten Jahren ist ein Netz an Schlichtungsstellen entstanden, die im Zusammenhang mit behaupteten Behandlungsfehlern Fragen der Medizinhaftung außergerichtlich lösen und überdies auch einen Beitrag im Rahmen verschuldensunabhängiger Entschädigungen leisten sollen. Solche Schlichtungsstellen sind bei Ärztekammern errichtet, darüber hinaus können beispielsweise auch PatientInnenanwaltschaften in diese Richtung tätig werden.

Die sozialdemokratischen Abgeordneten begrüßen zwar jede Maßnahme, die dazu führt, geschädigten PatientInnen unbürokratisch und schnell Schadenersatz zukommen zu lassen, und die überdies Fragen der Medizinhaftung auf eine außergerichtliche Ebene stellt.

Es darf aber nicht übersehen werden, dass Entscheidungen in einem weitgehend rechtsfreien Raum (siehe die vagen Vorgaben des § 27a KAG) mit Entscheidungsstellen, die weder organisatorisch noch ver­fahrensrechtlich über ausreichende Rechtsgrundlagen verfügen, die große Gefahr in sich bergen, dass PatientInnen letztlich weit unter der ihnen tatsächlich zustehenden Entschädigungshöhe abgefunden werden, da ihnen keinerlei Ressourcengleichheit zukommt und sie vielmehr von Schiedsgremien unter dem Hinweis auf die Risiken und Kosten des Gerichtswegs zur Einwilligung in unterdotierte Vergleichsangebote bewegt werden könnten.

Durch die Darstellung im Gesundheitsbericht ist eine Vergleichbarkeit der in den einzelnen Bundesländern von den jeweiligen Schlichtungsstellen getroffenen Entscheidungen möglich. Damit sollen auch allfällige Unterschiede in positiven und negativen Entscheidungen sowie allfällige unterschiedliche Entschädigungshöhen bei vergleichbaren Schadensfällen erkennbar werden.“

Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 4. Juli 2002 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte der Abgeordnete Manfred Lackner.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Karl Donabauer, Heidrun Silhavy, Mag. Beate Hartinger, Renate Csörgits, Ing. Erwin Kaipel, Dr. Erwin Rasinger, Marianne Hagenhofer, Dr. Alois Pumberger und Dr. Kurt Grünewald sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2002 07 04

                                      Ridi Steibl                                                                  Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann