IV-3 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 

Mittwoch, 16. Feber 2000

 

 

 

 

 

 

 

 


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Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

XXI. Gesetzgebungsperiode                Mittwoch, 16. Feber 2000

Tagesordnung

(nach Ergänzung und Neureihung)

1. Wahl eines Obmannstellvertreters des Hauptausschusses

2. Wahl eines Mitgliedes und Ersatzmitgliedes des Ständigen Unterausschusses des Hauptaus-schusses

3. Wahl von zwei Mitgliedern des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Euro­päischen Union

4. RAT SN 300/99

Europäischer Rat (Helsinki) 10. und 11. Dezember 1999

Schlussfolgerungen des Vorsitzes

(3135/EU XXI. GP)

5. Antrag der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend OSZE-Mission in Georgien; Entsendung eines militärischen Exper­ten (Vorlage 18 HA)

6. Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Ausmaß der auf Grund des Ausfuhr­förde­rungsgesetzes 1981 übernommenen Haftungen, Haftungsinanspruchnahmen und Rückflüsse aus Haftungsinanspruchnahmen in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1999 (2. Quartal 1999) (Vorlage 5 HA)

7. Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Ausmaß der auf Grund des Ausfuhr­för­derungsgesetzes 1981 übernommenen Haftungen, Haftungsinanspruchnahmen und Rückflüsse aus Haftungsinanspruchnahmen in der Zeit vom 1. Julibis 30. September 1999 (3. Quartal 1999) (Vorlage 6 HA)

8. Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Ausmaß der auf Grund des Ausfuhrför­de­rungsgesetzes 1981 übernommenen Haftungen, Haftungsinanspruchnahmen und Rückflüsse aus Haftungsinanspruchnahmen in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1999 (4. Quartal 1999) (Vorlage 17 HA)

Beginn der Sitzung: 15.01 Uhr

(Nach Umreihung der Tagesordnung und Erledigung der Tagesordnungspunkte 1 bis 3 begin­nen die Beratungen zu EU-Angelegenheiten – nunmehr dem Tagesordnungspunkt 4 – um 15.10 Uhr.)

4. Punkt

RAT SN 300/99

Europäischer Rat (Helsinki) 10. und 11. Dezember 1999

Schlussfolgerungen des Vorsitzes

(3135/EU XXI. GP)

Obmann Dr. Heinz Fischer leitet die Beratungen zum 4. Tagesordnungspunkt – betreffend den Euro­päischen Rat in Helsinki am 10. und 11. Dezember 1999 – mit dem Hinweis ein, dass zusammen mit dem Dokument 3135/EU auch das Dokument 6136/EU in Verhandlung steht.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner beginnt ihre Aus­führungen mit der Feststellung, dass dem Rat Allgemeine Angelegenheiten vom 14. Februar 2000 Symbolwert zukomme. Auf diesen Tag – den Tag der Eröffnung der Regierungskonferenz zu den institutionellen Fragen der Europäischen Union – folgte der Tag der Aufnahme von Bei­tritts­verhandlungen mit den Kandidatenländern Slowakei, Lettland, Litauen, Rumänien, Bulga­rien und Malta. Dies zeige die enge Verbindung der beiden Projekte Vertiefung und Erweiterung.

Die Institutionenkonferenz diene der Vorbereitung der kommenden Erweiterung, um sicherzu­stellen, dass die Institutionen der Europäischen Union auch mit 27 oder 28 Mitgliedern effizient funktionieren können. Schon auf dem Europäischen Rat in Helsinki im Dezember 1999 war der Be­schluss gefasst worden, diese Reformarbeiten noch im Jahr 2000 abzuschließen, damit – nach den Ratifikationsverfahren in den Parlamenten der Mitgliedstaaten – die Europäische Union bis zum Jahr 2002 grundsätzlich erweiterungsreif geworden sein könnte.

Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner stellt fest, dass die österreichischen Vorbereitungen auf die Regierungskonferenz noch unter der letzten Bundesregierung am 1. Februar 2000 zur Be­schluss­fassung der österreichischen Grundsatzpositionen zur Regierungskonferenz geführt ha­ben. Dieses Dokument bringe eine grundlegende Positionierung der Bundesregierung zum Aus­druck, die sich auf einen sehr breiten innerstaatlichen Konsens stütze, und das angesprochene Treffen der Außenminister habe als Rahmen gedient, dieses Dokument auch den europäischen Partnern Österreichs zukommen zu lassen. Auf der Basis dieser proeuropäischen Positionie­rung sei eine Zusage über Österreichs volle und engagierte Mitarbeit an der Reform erfolgt.

Mit seinen Grundsatzpositionen knüpfe Österreich klar und verlässlich an seine integrations­freund­li­che Haltung im Rahmen der Amsterdamer Regierungskonferenz an. Diese Haltung gelte in besonderem Maße auch für eine Ausdehnung der Mehrheitsentscheidungen im Rat. Aus der Sicht einiger Mitgliedstaaten stelle dies die zentrale Herausforderung der Konferenz dar, da eine effiziente Entscheidungsfindung für die Zukunft sichergestellt werden müsse und Veto-Blocka­den in einer Gemeinschaft von 27 oder 28 Mitgliedstaaten von vornherein ausgeschlossen wer­den müssten. Deshalb seien bereits die ersten Beratungen diesem Thema gewidmet gewesen.

Was die Zusammensetzung und die Größe der Europäischen Kommission betrifft, habe Öster­reich als kleinerer Mitgliedstaat ein spezielles Interesse an einer starken, unabhängigen Kom­mis­sion, die in der Lage ist, ihre Initiativ- und Kontrollfunktion effektiv wahrzunehmen sowie für die von ihr zu vertretenden Interessen wirksam einzutreten. Mit der Erweiterung werde die Be­deu­tung der Europäischen Kommission als Motor der Integration zunehmen. Im Hinblick darauf vertritt Österreich die Ansicht, dass das Recht jedes Mitgliedstaates, jedenfalls ein Mitglied der Kommission zu stellen, auch in einer erweiterten Union unverzichtbar sein wird. Überdies trete Österreich dafür ein, dass der Charakter der Europäischen Kommission als Kollegialorgan, in dem alle Mitglieder gleichberechtigt Sitz und Stimme haben, aufrechterhalten werden kann. So­wohl das Nominierungsrecht als auch der Kollegialcharakter seien daher aus österreichischer Sicht wesentlich für die Glaubwürdigkeit und die Legitimität der Europäischen Kommission, denn sie müsse auch künftig in der Lage sein, ihren Vorschlägen Gesamtkohärenz zu verleihen.

In Bezug auf die Stimmgewichtung stellt Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner fest, dass vor al­lem von den größeren Mitgliedstaaten eine Anpassung der Stimmgewichtung im Rat gefordert wird. Österreich sei grundsätzlich bereit, eine maßvolle Anpassung der Stimmgewichtung in Be­tracht zu ziehen. Die Voraussetzung dafür bestehe darin, dass entsprechend dem Vertrag von Amsterdam und dem dort beigefügten Protokoll über die Organe im Hinblick auf die Erweiterung der Union die fünf großen EU-Mitgliedstaaten auf das Nominierungsrecht für jeweils einen zwei­ten Kommissar verzichten. Es werde für die Zustimmung Österreichs entscheidend sein, dass ein neues System nicht zu einer weitreichenden Verschiebung des Einflusses zu Lasten der klei­nen Staaten führt und dass die relative Stärke der kleine Staaten im EU-Entscheidungsprozess auch in Zukunft erhalten bleibt.

Es werde darauf ankommen, dauerhafte Lösungen zu suchen, die vor allem auf objektiven und nach­vollziehbaren Kriterien beruhen und in der europäischen Öffentlichkeit verständlich ge­macht werden können.

Was die Ausweitung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit betrifft, halte Österreich diese Aus­weitung für wesentlich, um die Ziele der Regierungskonferenz, vor allem die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Institutionen und die Effizienz der Entscheidungen, zu erreichen. Öster­­reich stehe daher, wie auch aus der Grundsatzposition der Regierung hervorgehe, einer­seits einer Ausdehnung der Mehrheitsentscheidungen grundsätzlich positiv gegenüber, vertrete aber andererseits die Ansicht, dass in bestimmten Fragen das Prinzip der Einstimmigkeit erhal­ten werden muss. In besonders sensiblen Fällen, zum Beispiel in den Bereichen Wasserres­sour­­cen, Raumordnung, Bodennutzung und Wahl der Energieträger, sowie in Fragen, die konstitutionelle Bereiche betreffen, wolle Österreich an der Einstimmigkeit festhalten.

Österreich habe immer einen breiteren und substantiell umfangreicheren Reformansatz vertre­ten und erachte es für ein Ziel der Regierungskonferenz, in der Europäischen Union die Effizienz der Organe sicherzustellen und die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen. Daher habe Österreich diverse institutionelle Themen angesprochen, etwa den Fragenkomplex der indivi­duel­len Verantwortung der Kommissionsmitglieder, die Frage nach der Mitwirkungsmöglichkeit des Europäischen Parlaments bei Mehrheitsbeschlüssen, die Reform des Europäischen Ge­richts­hofes sowie die Regelung der Mitgliederzahl und der Sitzaufteilung in den EU-Institutionen.

Obmann Dr. Heinz Fischer erläutert, dass für die Aussprache zwei Stunden vorgesehen sind, und zwar bei folgender Aufteilung der Redezeiten auf die einzelnen Fraktionen: 39 Minuten ent­fallen auf die SPÖ, je 29 Minuten auf ÖVP und Freiheitliche sowie 23 Minuten auf die Grünen.

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ) legt dar, dass sich für die SPÖ als eine Fraktion, die sehr viele Jahre – auch auf Regierungsebene – in die Verantwortung eingebunden war, jetzt die Fra­ge stelle, wie sie sich künftig im Rahmen der Mitwirkung Österreichs in der Europäischen Union verhalten wird. Die SPÖ werde die Herstellung einer Zweidrittelmehrheit dort nicht versagen, wo sie etwas für richtig und für aus österreichischer Sicht wünschenswert halte. Was aus ihrer Sicht schlecht für Österreich wäre, werde diese Mehrheit nicht bekommen. Grundsätzliche Voraus­setzung hiefür sei, dass die SPÖ von Anfang an in die Erörterung der Sachverhalte eingebunden und voll darüber informiert werde und dass auch auf ihre Vorstellungen und Einwendungen eingegangen werde.

Was die weitere Arbeit auf den drei Ebenen der Institutionenreform, der Sicherheitspolitik und der EU-Erweiterung betrifft, fordere die SPÖ von der Bundesregierung die Information sowohl über die Trends in der EU als auch über die österreichische Positionierung. Zwar sei aus den vor­an­gegangenen Ausführungen von Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner hervorgegangen, dass Österreich etwa für eine Ausdehnung der Mehrheitsentscheidungen eintritt, doch bestün­den in allen drei Punkten nach wie vor offene Fragen.

Mit der bisherigen Linie und deren Fortsetzung sei die SPÖ einverstanden, aber es müsse be­dacht werden, dass ein Partner der nunmehrigen Regierung, nämlich die FPÖ, in der Ver­gan­genheit in genau diesen Punkten eine völlig konträre Meinung vertreten habe. Erst in den letzten Tagen habe es als Reaktion auf Äußerungen aus EU-Mitgliedstaaten wieder einen Hinweis auf diese Haltung gegeben, und zwar in Form der mehr oder weniger verklausulierten Andeutung über eine eventuelle Nutzung des Vetorechtes. Mit Bezug darauf fragt Abgeordneter Schieder, wie Österreich und die Bundesregierung vorgehen werde, ob sichergestellt worden sei, dass an der bisherigen Linie festgehalten wird, oder ob die Gefahr bestehe, dass diese Linie Österreichs wegen entsprechender Aversionen der Freiheitlichen nicht beibehalten werden kann.

Ein wesentlicher Teil des Dokumentes 6136/EU, des Berichtes über die Eröffnung der Regie­rungs­konferenz auf Ministerebene am 14. Februar 2000, befasse sich mit einer Äußerung der Prä­sidentin des Europäischen Parlamentes in dieser Sitzung. Darin finde sich ein klarer Hinweis darauf, dass Österreich auf die Reaktionen des Auslandes im Fall einer Regierungsbeteiligung der FPÖ vorgewarnt gewesen sei. Präsidentin Fontaine werde darin folgendermaßen zitiert: Gerade deshalb habe das Europäische Parlament die österreichischen Freunde noch rechtzeitig vor der Regierungsbildung gewarnt, es bestehe die Gefahr eines Verlustes an Demokratie auch auf dem Boden der Gemeinschaft.

Ferner habe laut diesem Dokument Präsidentin Fontaine festgestellt, es müsse deshalb auch die Schaffung von Bestimmungen über den Ausschluss von Mitgliedstaaten, über die Ab­schaf­fung des Vetorechtes bei der verstärkten Zusammenarbeit und die Erhebung der Entschei­dun­gen mit qualifizierter Mehrheit im Rat diskutiert werden. Abgeordneter Schieder fragt, welche Po­si­tion Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner und die österreichische Bundesregierung in Anbe­tracht dieser Fragen einnähmen.

Ferner sei zu überlegen, ob mit den jetzigen Maßnahmen der Vierzehn gegenüber Österreich – selbst wenn man sie für überzogen oder für außerhalb des EU-Rechtes stehend halte – nicht etwas heraufdämmere, was gut für die Europäische Union wäre, nämlich ob es nicht eine richti­ge Warnung sei, auch an die neuen Mitgliedschaftswerber und deren Parteien – etwa jene von Csurka und anderen – in den osteuropäischen Ländern. Diese hätten sich auch gleich zu Wort ge­meldet, weil sie sich zu Recht angesprochen gefühlt hätten. Abgeordneter Schieder fragt, ob da­mit nicht ein richtiger, notwendiger Schritt gesetzt worden sei, für den eine österreichische Regierung eigentlich einzutreten hätte, wäre sie nicht selbst als Erste davon betroffen gewesen.

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP) stellt grundsätzlich fest, dass die Außenpolitik der neuen Regierung auf den gleichen Grundhaltungen aufbauen werde, über die schon bisher großer Konsens in Österreich bestanden habe.

In Bezug auf eine “rechtzeitige Warnung” vor der Regierungsbildung, wie sie im Dokument 6136/EU angesprochen wird, handle es sich um eine Frage des Datums. Die Bezeichnung “recht­zeitig” könne zutreffend sein im Hinblick darauf, dass die Präsidentschaft am 31. Jänner 2000 im Namen von 14 Mitgliedstaaten Sanktionen gegen Österreich erlassen hat und am 4. Fe­bruar 2000 die neue Regierung gebildet worden ist. Anders verhalte es sich mit der Frage, wer wann was gewusst hat.

Vorrangig sei es nun, die Diskussion um die Regierungskonferenz auch unter den Aspekten der Ver­hängung von Sanktionen gegen Österreich zu sehen. In vielen Ländern Europas sei diese Dis­kussion bereits in Gang gekommen.

Eine rechtliche Qualifizierung auf Grund der bestehenden Verträge sei nunmehr erforderlich, nach­dem eine Präsidentschaft im Namen von 14 Mitgliedstaaten agiert hat, obwohl es keine Prä­si­dentschaft von 14, sondern nur eine von 15 EU-Ländern gibt. Rechtlich von Belang sei es insbesondere auch, dass in dieser Frage sämtliche nationalen Parlamente schlicht und einfach über­gangen wurden, da die gewichtige Entscheidung des Abbruchs der bilateralen Beziehungen mit einem Mitgliedstaat von 14 Staats- und Regierungschefs ohne Rückfrage in den Parla­men­ten getroffen wurde.

Für rechtlich sehr bedenklich erachtet es Abgeordneter Dr. Spindelegger überdies, dass diese Erklärung nur namens der Staats- und Regierungschefs und ohne Einbindung der Außen­mini­sterien abgegeben wurde. Auch diese Neuerung sei in der Europäischen Union bisher bei­spiel­los gewesen, und in den Parlamenten von Dänemark, Finnland oder Schweden habe die Dis­kussion darüber, dass man von so wichtigen Entscheidungen nicht in Kenntnis gesetzt worden sei, schon begonnen. Unter diesen Gesichtspunkten müsse nunmehr auch die Regierungskon­ferenz im Hinblick auf eine Fortentwicklung der Verträge geprüft werden.

Österreich sei bisher einer Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen positiv gegenüber­gestan­den und habe sich auch gegenüber einer Neugewichtung des Stimmrechtes innerhalb der Euro­päischen Union offen gezeigt. Angesichts der inzwischen entstandenen Diskussion fragt Abge­ord­neter Dr. Spindelegger nach der jetzt eingenommenen Haltung des österreichischen Außen­ministeriums. Denn künftig werde zu bedenken sei, dass man nicht Verträge fortentwickeln kön­ne, die daraufhin eine Handhabe dafür bieten, dass Sanktionen wie die jetzt gegen Österreich verhängten zur Regel werden können.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) hebt es als ein großes Anliegen der Grünen her­vor, an der Bestimmung der österreichischen Linie in der Außenpolitik konkret mitzuarbeiten. Die wichtigsten Voraussetzungen dafür seien rechtzeitige Information und Diskussion. Es reiche nicht aus, dass von Regierungsseite ganz knapp vor einer Beschlussfassung in einem Referat berich­tet wird, was sich auf europäischer Ebene abspielt und wie sich das österreichische Außen­amt positioniert hat.

Im Sinne einer Mitwirkung sei es erforderlich, dass die österreichischen Anliegen nicht nur ein­ge­bracht, sondern rechtzeitig auch im parlamentarischen Raum diskutiert werden. Von Seiten der Europäischen Union habe es bereits Kritik daran gegeben, dass Österreich mit seinen Wün­schen immer viel zu spät dran sei. Abgeordnete Dr. Lichtenberger zitiert dazu Brunmayr: Die konkreten Anliegen bringt Österreich im Regelfall zu spät ein.

Ein früheres Einbringen setze einen früheren Prozess der Mitentscheidung auf parlamentari­scher Ebene voraus, und dazu sei eine Diskussion über ein europapolitisches Konzept erforder­lich, das wesentlich tiefer gehe als die Ansätze in der Regierungserklärung und im Koalitions­pakt, insbesondere in Bezug auf die Institutionenreform.

Wenn Österreich einer Ausdehnung der Mehrheitsentscheidungen offen gegenüberstehe und gleichzeitig besonders sensible Bereiche davon ausnehmen wolle, dann reiche für eine Erörte­rung dieses Problems eine beispielhafte Aufzählung nicht aus, sondern das Parlament müsse über jeden einzelnen Punkt eine Entscheidung treffen.

Das Beispiel der Freiheitlichen zeige, dass zwischen den öffentlichen Festlegungen und der Po­li­tik der Vergangenheit enorme Widersprüche bestünden. Wer dafür eintrete, in Fragen der Was­ser­politik das Einstimmigkeitsprinzip aufrechtzuerhalten, müsse klarstellen, ob sich dies zum Beispiel auf die Nitratnormen oder auf den Wasserverkauf bezieht.

Wenn in Bezug auf die Stimmengewichtung von Anpassungen im Sinne der Einwände der größe­ren Staaten gesprochen wird, stelle sich die Frage, von welchen Staaten genau dabei die Rede sei und was dies konkret bedeute.

Abgeordnete Dr. Lichtenberger spricht sich dafür, in dieser Sitzung in Richtung auf einen Über­blick über die grundsätzlichen Haltungen zu diskutieren. Besonders in einer Zeit wie jetzt, da die neue Koalitionsregierung es schwer habe, sich international zu positionieren, sei die Mitent­schei­dung des Parlamentes umso bedeutsamer für diese Prozess geworden. Deshalb sei es erfor­der­lich, dass Informationen über ein europapolitisches Konzept erfolgen, dass darüber diskutiert wird und dass Antworten auf die Fragen gegeben werden, was genau damit gemeint sei, dass Österreich als kleines Land ein Interesse an einer starken Europäischen Kommission habe, was Anpassung der Stimmengewichtung konkret heiße, welche Bereiche nach Ansicht Österreichs von den Mehrheitsentscheidungen ausgenommen bleiben sollten und ob die so genannte Flexi­bi­lität unter den jetzigen Umständen eine neue Bedeutung erlangen könnte.

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche) stimmt der Abgeordneten Dr. Lichtenberger darin zu, dass es auf die rechtzeitige Information und die rechtzeitige Einbindung der Abgeordneten an­komme. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Straffung der Abläufe in der Europäischen Union richtet Abgeordneter Jung an Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner den Appell, für möglichst frühzeitige Information des Parlaments zu sorgen.

Den Ausführungen des Abgeordneten Schieder über die Rolle der Freiheitlichen stellt Abgeord­neter Jung entgegen, dass die Linie Österreichs nicht identisch mit der Linie der SPÖ sei. Das letzte Wahlergebnis habe gezeigt, dass die SPÖ nicht für alle Österreicher spricht.

Die gegen Österreich ergriffenen Maßnahmen seien eben Maßnahmen von 14 Mitgliedstaaten, aber nicht solche der Europäischen Union. Dies gehe eindeutig daraus hervor, dass diese Maß­nah­men entweder rechtswidrig oder ohne bestehende Rechtsgrundlage zustande gekommen sind. Abgeordneter Jung fügt hinzu, nach seiner Kenntnis von zumindest drei anderen EU-Mit­gliedstaaten wäre es dort ebensowenig wie in der Schweiz möglich gewesen, dass dann, wenn das Land von außen in dieser Form angegriffen worden wäre, von einer Oppositionspartei nicht auto­matisch ein Schulterschluss vollzogen worden wäre. Hingegen werde – und zwar nicht von den Regierungsparteien – in Österreich aus diesem Anlass parteipolitisches Kleingeld zu Lasten Österreichs gewechselt.

Der EU-Erweiterungsprozess werde von den Freiheitlichen begrüßt, jedoch müsse er auf eine für Österreich verträgliche Art erfolgen, und es müsse sichergestellt werden, dass die neu auf­zunehmenden Länder die Beitrittskriterien wirklich und nicht nur scheinbar erfüllen. Es bedür­fe eines Nachweises dieser Länder, dass sie die Pflichten einer Mitgliedschaft auf sich nehmen kön­nen. In diesem Zusammenhang werde auch der Sicherheitsstandard der Kernreaktoren an­ge­sprochen.

Auch der angekündigten Prüfung einer möglichen Ausweitung der Abstimmungen mit qualifizier­ter Mehrheit im Rat stehe die FPÖ positiv gegenüber. Eine Zustimmung oder Ablehnung werde erst nach einer Prüfung im Hinblick auf die Einhaltung der Interessen Österreichs erfolgen kön­nen. Für die vitalen Interessen Österreichs würden sich die Freiheitlichen sicherlich stark ma­chen, und Ähnliches stehe auch von den anderen Parteien zu erwarten.

Die geringsten Probleme stellten sich in Bezug auf eine gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die dort angesprochenen Bereiche fänden volle Unterstützung seitens der Freiheitlichen. Es müsse sichergestellt werden, dass vor Entscheidungen über Einsätze die Zu­stimmung aller daran aktiv beteiligten Länder eingeholt wird.

Obmann Dr. Heinz Fischer richtet an Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner die Frage, wie man sich das von dem französischen EU-Kommissar Barnier vorgeschlagene “Monitoring” in der Praxis vorzustellen habe, und erteilt ihr das Wort zur Beantwortung der bisher gestellten Fra­gen.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner sagt dem EU-Hauptausschuss zu, ihm gegenüber absolut offen und kooperativ zu sein und, soweit es die Erfüllung der anderen Aufgaben zulässt, für Aussprachen gerne zur Verfügung zu stehen.

Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner antwortet der Abgeordneten Dr. Lichtenberger, sie habe die österreichischen Positionen vorgetragen, da die Europäische Union derzeit am Anfang des entsprechenden Diskussionsprozesses stehe. Die Angabe von Details sei derzeit nicht möglich, da auch die Aussprache im Rat Allgemeine Angelegenheiten nur sehr kurz gewesen sei. In wei­te­rer Folge werde nach Abklärung der Standpunkte der Mitgliedstaaten der Eintritt in einen Ver­handlungsprozess erfolgen, der sich wie immer als ein “Give and take” – in dessen Verlauf so wenig wie möglich von der eigenen Position aufgegeben wird – darstellen werde.

Österreich werde auch künftig eine sehr konstruktive Europapolitik betreiben. Es stehe für Konti­nuität und werde im “Mainstream” der Entwicklungen in der Europäischen Union weitergehen.

Zu der Frage, wann im Außenministerium etwas über die Maßnahmen gegen Österreich be­kannt wurde, verweist Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner auf ihren damaligen Besuch in Madrid. Dort habe sie ein Gespräch mit Staatssekretär Ramón de Miguel geführt, und ihrer Erin­nerung nach habe sie am 28. Jänner dieses Jahres zu Mittag einen Anruf erhalten, in dem von einem angeblichen Brief des belgischen Außenministers an den portugiesischen Rats­präsi­den­ten die Rede war. In diesem Brief sei von Maßnahmen gegen Österreich die Rede gewesen, die man ergreifen würde, wenn eine Koalition von ÖVP und Freiheitlichen zustande käme.

Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner führt weiter aus, sie habe am späteren Nachmittag des 28. Jän­ner ein Gespräch mit dem portugiesischen Staatssekretär Seixas da Costa geführt, nach­dem dieser, von Skandinavien kommend, in Madrid eingetroffen war. Er habe die Existenz eines Briefes des belgischen Außenministers Michel an den portugiesischen Außenminister Gama bestätigt sowie von der Absicht gesprochen, über das bevorstehende Wochenende die Stand­punkte der 14 EU‑Mitgliedstaaten aufeinander abzustimmen. Mit diesem Informations­stand habe die österreichische Außenministerin am Abend des 28. Jänner Madrid verlassen. Daraufhin hätten sie die Dinge wie bekannt entwickelt, und zwar unter nur geringer Einschaltung der Außenministerien.

Das von dem französischen EU-Kommissar Barnier angesprochene Monitoring beziehe sich auf die Absicht, im Zuge der Regierungskonferenz einen Überwachungsmechanismus in Bezug auf die Artikel 6 und 7 des Vertrages von Amsterdam einzuführen. Daher könne ein solches Monito­ring in dieser Form nicht auf Österreich anwendbar sein, da Österreich keine Verletzung eines dieser Artikel begangen habe. Jedoch könnte es sinnvoll sein, einen Mechanismus zu finden, um aus den jetzt gegen Österreich bilateral beschlossenen Maßnahmen, die mit keiner “Exit stra­tegy” verbunden seien, wieder herauszukommen. Wichtig sei eine objektive, an bestimmten Kriterien – wie die Einhaltung der Demokratie und der Menschenrechte – orientierte Fundierung dieses Mechanismus. Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner fügt hinzu, sie habe sich in diesem Sinne positiv zu einer solchen Möglichkeit geäußert.

Auch die Frage der Flexibilität werde im Rahmen der Regierungskonferenz angesprochen wer­den. Österreich stehe einem gewissen Ausmaß an Flexibilität offen gegenüber, da dieses – wie schon bisher – für eine Weiterentwicklung der Europäischen Union erforderlich sei. Beispiele dafür seien die Einführung des Euro oder der Abschluss des Schengener Übereinkommens.

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ) wendet gegen die Forderung des Abgeord­neten Jung nach einem Schulterschluss ein, dass die SPÖ alles dafür tun werde, die Interessen der österreichischen Bürger zu schützen und wahrzunehmen, sich jedoch nicht für das Ver­hal­ten des Parteivorsitzenden der Freiheitlichen und für eine Politik, die bereits vor Jahren in Be­rich­­ten des Europäischen Parlaments zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ihren Nieder­schlag gefunden habe, in Geiselhaft nehmen lasse.

Eine Aufklärung der Vorgänge im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen Österreich – was wann geschehen ist und wer wann informiert hat – wäre mit Hilfe eines parlamentarischen Unter­suchungsausschusses, wie er bereits beantragt wurde, möglich.

Die SPÖ mache sich jetzt darüber Sorgen, ob die bisherige gemeinsame Europapolitik weiterhin Be­stand haben wird. Äußerungen wie jene des Abgeordneten Jung ließen daran Zweifel auf­kom­men.

In Bezug auf den Bericht 6136/EU fragt Abgeordneter DDr. Niederwieser, was darunter zu ver­stehen sei, dass darin die Gefahr eines Verlustes an Demokratie auch auf dem Boden der Gemein­schaft angesprochen wird.

Hinsichtlich der von Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner angesprochenen befugten außenpo­li­ti­schen Stimmen – jener des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers und der Außenministe­rin – macht Abgeordneter DDr. Niederwieser darauf aufmerksam, dass das Außenamt in einer Reihe außenpolitischer Handlungen auch an Beschlüsse des Parlaments gebunden ist. Daher dür­fe nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Außenpolitik von den drei genannten Perso­nen völlig autonom ausgeübt werden könnte.

Wenn gesagt werde, dass die Stimme des Landeshauptmannes von Kärnten nicht maßgeblich sei, müsse darauf aufmerksam gemacht werden, dass das Koalitionsabkommen nicht mit dem Lan­des­hauptmann von Kärnten, sondern mit dem Obmann der Freiheitlichen abgeschlossen wurde.

Der auf Seite 6 des Dokumentes 3135/EU stehende Satz, dass die Europäische Union “die vor­rangige Verantwortung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für die Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der Sicherheit” anerkenne, lasse brisante Interpretationen zu. Es stelle sich die Frage, ob mangels eines Sicherheitsratsbeschlusses das in dem Dokument be­schrie­bene Instrumentarium subsidiär zum Einsatz käme.

Abgeordneter DDr. Niederwieser fragt ferner, ob es von österreichischer Seite Bemühungen zum Vorantreiben der Steuerharmonisierung in der Europäischen Union gebe.

Mit Bezug auf die von Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner genannten Bereiche Raumord­nung, Bodennutzung, Energieträger und Wasserressourcen, für welche Österreich weiterhin auf ein­stimmigen Entscheidungen beharren wolle, fragt Abgeordneter DDr. Niederwieser, warum diese Themen nicht auf der zwei Seiten langen Liste jener Bereiche aufscheinen, für die nach Mei­nung der Europäischen Kommission weiterhin einstimmige Entscheidungen vorzusehen wären.

Zum Thema Einstimmigkeit zitiert Abgeordneter DDr. Niederwieser aus einer “Österreich-Erklä­rung” des freiheitlichen Parteiobmannes Dr. Haider aus dem Jahr 1994, wonach Einstimmig­keits­­regeln der Europäischen Union verteidigt werden sollten, wo solche bestehen, damit die österreichischen Interessen nicht von anderen überstimmt werden können. Daraus ergebe sich die Frage, wie Österreich unter einer solchen Voraussetzungen flexibel in Verhandlungen eintre­ten könnte, zumal auch jetzt wieder in Zwischenrufform bestätigt worden sei, dass diese Erklä­rung weiterhin Gültigkeit habe.

Schließlich fragt Abgeordneter DDr. Niederwieser, für welche Art von Informationen die Daten­bank, die im Rahmen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik aufgebaut werden solle, vorgesehen sei, ob darin sämtliche militärischen Informationen aus Österreich vorzufinden sein würden, wer darauf Zugriff haben werde und ob die militärischen Nachrichtendienste daran mitarbeiten würden.

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP) stellt fest, dass in der Europäischen Union vor dem Beitritt weiterer Länder eine Institutionenreform erforderlich ist, damit die Arbeit auch im Fall von 27 Mitgliedstaaten aufrechterhalten werden kann. Der jetzigen Planung nach sollten die ent­sprechenden Verhandlungsergebnisse zum Ende des Jahres 2000 vorliegen. Den österrei­chi­schen Standpunkt erachtet Abgeordneter Schwarzenberger für sehr vernünftig, und daran sollte festgehalten werden.

Mit Bezug auf die Erklärung der Ratspräsidentschaft über bilaterale Maßnahmen gegen Öster­reich für den Fall, dass hier nicht die rot-schwarze Koalition weitergeführt wird – denn eine ande­re parlamentarische Mehrheit gebe es nicht, sofern nicht etwa eine rot-blaue Koalition aus EU-Sicht tragbar wäre –, fragt Abgeordneter Schwarzenberger, ob Europa sich sicher gewesen wäre, dass eventuelle Neuwahlen in Österreich ein wesentlich anderes Ergebnis als am 3. Okto­ber 1999 mit sich gebracht hätten.

Weiters sei die Frage zu stellen, inwieweit die Parlamente der 14 beteiligten EU-Mitgliedstaaten mit dieser Angelegenheit befasst wurden. Im dänischen Parlament beispielsweise bestehe gro­ße Missstimmung über mangelnde Einbeziehung. Dort werde die Aufschiebung von vier Abstim­mungen im Zusammenhang mit der Währungsunion erwogen, weil zu befürchten stehe, dass in der dänischen Bevölkerung nunmehr eine Stimmung zum Nachteil der Europäischen Union ent­stan­den sei. Tatsächlich dränge sich die Frage auf, inwieweit Entscheidungen der Präsiden­ten ohne parlamentarische Behandlung überhaupt demokratisch legitim sein könnten.

Abgeordneter Schwarzenberger fragt überdies, warum vor der Erklärung des Ratspräsidenten der damalige österreichische Bundeskanzler Mag. Klima nicht konsultiert wurde, obwohl alle an­de­ren Regierungschefs der Mitgliedstaaten konsultiert worden waren.

Würde im österreichischen Parlament ein Untersuchungsausschuss zur Klärung dieser Angele­gen­heit eingesetzt werden, so müssten dort etwa auch Teilnehmer der Holocaust-Konferenz in Stockholm im Jänner 2000, der deutsche Bundeskanzler oder der dänische Ministerpräsident ge­la­den werden. Statt einer solchen zusätzlichen Provokation der europäischen Partnerländer sei eher eine “Abrüstung” anzuraten.

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche) fragt, auf welche möglichen künftigen Kon­flikte – abgesehen von Griechenland, der Türkei und Zypern – der im Dokument 3135/EU stehen­de Satz über etwaige ungelöste Grenzstreitigkeiten zwischen verschiedenen Ländern be­zo­gen werden könnte, was das österreichische Außenministerium in Bezug auf den Sicher­heits­standard des für die Steiermark bedrohlichen Kernkraftwerks in Krško unternehmen werde, um dem mitteleuropäischen Standpunkt zum Durchbruch zu verhelfen, nachdem die slowenische Seite dies als innerstaatliche Angelegenheit bezeichnet habe, warum die Europäische Union nicht auf eine politische Lösung des Zypern-Problems dringe, bevor den betroffenen Verhand­lungs­­partnern der Beitritt ermöglicht wird, und was damit gemeint sei, dass im Zuge der Vorbe­rei­tung eines Beitritts der Türkei Überwachungsmechanismen eingerichtet werden.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) hebt neuerlich hervor, dass Österreich seine Interessen rechtzeitig einbringen müsse, um an den Veränderungen mitzuwirken, und stellt die Frage, wie Österreich zur Frage der Flexibilität stehe. Zuvor bereits eingeräumte Mitwirkungs­rech­te des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente würden durch die Flexi­bi­lität wieder außer Kraft gesetzt werden.

Was den angesprochenen Schulterschluss der Parteien in Österreich betrifft, stellt Abgeordnete Dr. Lichtenberger fest, dass Nibelungentreue ein gescheitertes Projekt gewesen sei. Einem Part­ner, der den falschen Weg beschreite, müsse man nicht wie ein Lemming nachlaufen.

Ein Vergleich zwischen den Vorhaben der portugiesischen Präsidentschaft auf der eine Seite und des in Österreich abgeschlossenen Koalitionspaktes bringe Klüfte zum Vorschein, die Öster­reich zum Nachteil gereichen würden. Ein Beispiel dafür zeige sich etwa dort, wo versucht wird, das UNO-Mandat als ein leitendes Prinzip zu verankern, wogegen Österreich – dem Koali­tions­pakt zufolge – auch ohne UNO-Mandat zur Mitwirkung an Sicherheitsaktionen bereit wäre. Auch darüber sei eine klare Aussage erforderlich.

Ferner fragt Abgeordnete Dr. Lichtenberger, welchen Stellenwert die Beistandspflicht für Öster­reich habe und was das Subsidiaritätsprinzip im Kontext der Institutionenreform bedeute, zum Bei­spiel bezogen darauf, dass der Ausschuss der Regionen ein vollwertiges Organ werden solle.

Abgeordneter Dr. Dieter Antoni (SPÖ) fragt, welche Vorschläge Österreich in der Regierungs­kon­fe­renz einbringen werde, um sicherzustellen, dass der eigene Einfluss auch in Zukunft ge­wahrt bleibt.

Was die Zusammensetzung der Europäischen Kommission betrifft, sei derzeit von zwei Optionen die Rede, zum einen von einer Stabilisierung bei 20 Mitgliedern, zum anderen davon, dass weiterhin jeder Mitgliedstaat ein Kommissionsmitglied stellen kann. Abgeordneter Dr. An­toni fragt, welche Option Österreich forcieren werde und ob nicht eine Stärkung der Befugnisse des Präsidenten mit der Folgewirkung, dass dann manche Kommissionsmitglieder nur noch punktuelle Funktionen ausüben würden, eine Gefahr für ein kleines Land wie Österreich mit sich brächte.

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) sichert dem Abgeordneten Schieder in Bezug auf dessen Ausführungen über Entscheidungen, die der Zweidrittelmehrheit bedürfen, zu, dass die ÖVP zusammen mit ihrem Koalitionspartner alles tun werde, um die volle Information und Ko­ope­ration mit der Opposition sicherzustellen. Es bestehe die Bereitschaft, den Hauptausschuss regelmäßig einzuberufen und dort sukzessive alle Einzelheiten zu diskutieren und zu beraten.

Dem Abgeordneten DDr. Niederwieser empfiehlt Abgeordneter Dr. Khol, sich nicht an alte Mei­nungsäußerungen, sondern an das aktuelle Regierungsprogramm von ÖVP und Freiheitlichen zu halten. Dessen Passagen zur Europapolitik und zur Außenpolitik seien in den wesentlichen Leitlinien von einem Konsens der drei großen Fraktionen des österreichischen Parlaments getra­gen. Dies lasse sich auch im Vergleich mit dem gescheiterten Abkommen zwischen ÖVP und SPÖ feststellen. Die von Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner in dieser Sitzung neuerlich dargelegten Grundsätze seien noch von der provisorischen Bundesregierung von SPÖ und ÖVP im Konsens beschlossen worden. Bei der bisher gewählten Linie werde es bleiben, und in den Grundzügen sei dies auch in der Präambel zum Regierungsprogramm festgehalten.

Gegenüber den Ausführungen des Abgeordneten Schieder über gewisse Parteien in Osteuropa, etwa in Ungarn, stellt Abgeordneter Dr. Khol fest, dass Ungarn nicht zu Osteuropa, sondern zu Mitteleuropa gehöre.

Das Angebot der Sozialdemokratischen Partei auf Zweidrittelmehrheit werde angenommen, die Bundesregierung werde maximale Information zur Verfügung stellen.

Was das “Dokumentchen 6136/EU” betrifft, räumt Abgeordneter Dr. Khol ein, dass die Prä­siden­tin des Europäischen Parlaments, Fontaine, Recht habe mit der Aussage, sie habe rechtzeitig vor der Regierungsbildung gewarnt. Eine entsprechende Resolution sei im Europäischen Parla­ment am 3. Februar 2000, also noch vor der Regierungsbildung und insofern rechtzeitig, erfolgt. Auch seien die Diskussionen von Präsidentin Fontaine und “von Politikern ihrer kleinen Partei in Frankreich” zwischen 28. Jänner und 3. Februar erfolgt.

In der Frage, wer was wann gewusst habe, müsse man vier Phasen unterscheiden. Die erste Pha­se, charakterisiert durch die allgemeine Frage in Europa, wie das Wahlergebnis in Öster­reich – dass die Freiheitlichen von den Sozialdemokraten 5 Prozent der Stimmen und zu einem großen Teil die Stimmen der Arbeiterschaft gewonnen hätten – zu erklären sei, habe von 3. Ok­to­ber 1999 bis 25. Jänner 2000 gedauert. In dieser Phase der Regierungsverhandlungen zwi­schen SPÖ und ÖVP sei von weitergehenden Maßnahmen überhaupt keine Rede gewesen.

Der entscheidende Abschnitt sei die zweite Phase gewesen, beginnend mit der Holocaust-Kon­ferenz in Stockholm, an der am Abend des 26. Jänner 2000 14 sozialdemokratische Regie­rungs­chefs den Empfang unterbrochen und sich zu Beratungen zurückgezogen hätten. Dazu stel­le sich die Frage an den früheren Bundeskanzler Mag. Klima, die er bis heute nicht beant­wortet habe, nämlich ob er in diesen Sitzungen Sanktionen der Europäischen Union angeregt habe – Abgeordneter Dr. Khol fügt hinzu, dass er dies nicht annehme –, ob Mag. Klima allge­mein Klage geführt und zu einer Hilfe der Sozialdemokratie aufgerufen habe – was möglich wäre – oder ob er dort darüber informiert wurde, dass die anderen EU-Mitgliedstaaten etwas pla­nen, und dem mit dem Hinweis auf eine innerösterreichische Angelegenheit entgegen­getreten sei – was zu hoffen sei.

In dieser zweiten Phase, die bis 28. Jänner gedauert habe, habe der belgische Ministerpräsident einen Brief an die Ratspräsidentschaft gerichtet, der am Nachmittag des 28. Jänner in der Präsidentschaftskanzlei eingetroffen sei. Am Abend dieses Tages habe der Ratspräsident eine allgemeine Besorgnis ausgedrückt.

In der dritten Phase sei zum ersten Mal offenkundig geworden, dass Sanktionen vorbereitet wur­den, und zwar in einer Parallelaktion der Regierungschefs zu den meisten Außenministerien, wie etwa aus Dänemark und Schweden bekannt geworden sei. Erst am 31. Jänner seien die Sanktionen konkret geworden, zuerst als Geheimaktion und – wie Bundeskanzler Dr. Schüssel dargelegt hat – mit dreistündiger Verzögerung offenkundig.

Aus dieser Darstellung gehe hervor, dass sowohl der portugiesische Außenminister Gama und Präsidentin Fontaine als auch Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner und Bundeskanzler Dr. Schüs­sel Recht hätten.

Zur Frage einer Intervention für den Fall, dass sozusagen extreme Kräfte an die Regierung kom­men, stellt Abgeordneter Dr. Khol fest, dass dies zunächst von einer Definition extremer Partei­en abhänge. Für die Freiheitliche Partei Österreichs gelte die Feststellung von Bundespräsident Dr. Klestil, dass alle im österreichischen Parlament vertretenen Parteien demokratisch und regierungsfähig sind.

Im Hinblick auf den “Verfassungsbogen” stelle sich auch die Frage der Grenzziehung gegenüber marxistisch-leninistischen Parteien, wie sie im heutigen Europa in Regierungskoalitionen einge­bun­den sind. Es bedürfe einer Klärung, ob eine Grenzziehung nur auf der einen Seite, nicht aber auf der anderen Seite Gültigkeit habe, und wer dazu berufen sei, zu beurteilen, was demo­kratisch ist und was nicht. Auch von sozialdemokratischen Regierungspolitikern habe es be­denkl­i­che Aussagen zur Ausländerpolitik gegeben, und wer die dänische Einwanderungspolitik der letzten Monate untersuche, werde sich wundern.

Bei aller Beachtung der Demokratie komme es darauf an, dass die Parameter klar sind. Es gehe nicht an, dass 14 EU-Mitgliedstaaten sich zusammentun, um mit der Faschismuskeule Koali­tionen links von der Mitte unter sozialdemokratischer Führung und unter Einbeziehung von Kommunisten als Monopol zu verteidigen, zugleich aber zu verhindern, dass es Mitte-Rechts-Koalitionen unter der Führung von Christdemokraten gibt. Dieser Beweggrund werde auch von Zeitungen wie der “Neuen Zürcher”, der “Frankfurter Allgemeinen” und der “Süddeutschen Zeitung” hinter der Aktion gegen Österreich vermutet.

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche) stellt fest, dass die Freiheitliche Partei Öster­reichs als demokratisch und rechtsstaatlich legitimierte Partei auf dem Boden der Rechts­staat­lich­keit steht. Nachdem der Vertrag von Amsterdam in der vergangenen Legislaturperiode im öster­rei­chischen Parlament mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet worden und damit für Öster­reich integrierender Bestandteil der Verfassung geworden ist, könne es für eine rechtsstaatliche Partei keinen Zweifel daran geben, dass dieser Vertrag als Grundlage des eigenen österrei­chi­schen sowie auch des europäischen Rechtsgebildes vollinhaltlich umzusetzen, einzuhalten und zum Bestandteil des österreichischen Rechts zu machen ist.

Zwar habe die Freiheitliche Partei in der Diskussion des Amsterdamer Vertrages und vor der Einführung des Euro ihre Bedenken geäußert, aber mit dem Tag der Beschlussfassung sei dies auch für die FPÖ als rechtsstaatliche Partei zum gültigen Recht und somit zur Maxime der Um­setzung auf Bundes- und auf Landesebene geworden. Daher möge Abgeordneter DDr. Nie­der­wieser, wenn er aus alten Dokumenten zitiert, die geänderte Rechtssituation, die Rechts­wer­dung in Österreich und damit die Einverleibung des europäischen Rechts in das Verfassungs­recht der Republik Österreich beachten.

Am Beispiel der Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik habe sich überdies gezeigt, dass die Haltung der österreichischen sozialdemokratischen Abgeordneten in sehr wichtigen Punkten eine Minderheitsmeinung innerhalb der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parla­ment darstellt. Im Zusammenhang damit sei jedoch keine Rede von einem Verstoß gegen den europäischen Geist, vielmehr habe sich der frühere Bundeskanzler Mag. Klima mehrfach ent­schie­den gegen den Vorwurf der Trittbrettfahrerei Österreichs verwahrt. Dort gelte die Existenz unterschiedlicher politischer Standpunkte als bereichernd für die Demokratie – als “Salz der Demokratie” –, und dort zeige sich keine Tendenz zur Meinungsgleichschaltung. (Obmannstell­vertreter Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt um 16.30 Uhr den Vorsitz.)

Die derzeitigen, eindeutig gegen den Vertrag von Amsterdam verstoßenden Maßnahmen der 14 anderen EU-Mitgliedstaaten gegen Österreich hätten im Vorfeld der Diskussionen von Lissa­bon zu Unruhe geführt. Auch aus den Kommentaren in so genannten Qualitätszeitungen gehe her­vor, dass nicht nur in kleineren EU-Staaten, sondern auch in vielen Ländern, mit denen bereits Beitrittsverhandlungen geführt werden, nunmehr Bedenken darüber aufgekommen sind, ob der Beitritt nicht zu einer Gemeinschaft erfolge, womit in Kauf zu nehmen wäre, was 50 Jahre lang im Warschauer Pakt mitzumachen gewesen sei, nämlich dass sich Moskau in entschei­dende Fragen der innerstaatlichen Demokratie eingemischt habe – dazu seien bereits Verglei­che mit dem Einmarsch der Warschauer-Pakt-Staaten im Jahr 1968 in der damaligen Tsche­cho­slowa­kei angestellt worden –, sodass dort Demokratisierungsprozesse heute in entspre­chen­den Situationen ähnlichen Pressionen im Rahmen innerstaatlicher Meinungsbildungs­pro­zesse ausgesetzt wären.

Im Zuge der Präsidentschaftswahlen in Finnland seien ähnliche Positionen nicht nur von Vertre­tern der rechtskonservativen Parteien vertreten worden. Ein entsprechender Diskussions­pro­zess sei etwa auch in Dänemark, in der Schweiz oder in Norwegen im Gange.

Die Diskussion über die Institutionen der Europäischen Union sei als permanenter Prozess auf­zufas­sen, der von den Parlamenten entscheidend beeinflusst werde. Die neue Bundesre­gie­rung sei sich der Notwendigkeit von Zweidrittelmehrheiten im Zusammenhang mit dem Ab­schluss von Staatsverträgen bewusst und werde auch im Sinn eines breiten Konsenses für die umfas­sende Weiterleitung der Informationen an alle Parlamentsfraktionen Sorge tragen. Dass weiter­hin zu mancher Kritik, etwa in Bezug auf Übersetzungen, Anlass bestehen werde, sei system­imma­nent. Dies hänge damit zusammen, dass die Teilnehmerzahl in den Verhandlungsgremien limitiert ist und das Europäische Parlament überhaupt nur zwei Vertreter in diesen Prozess ent­sen­den könne.

Mit Bezug auf das Kapitel über Menschenrechte im vorliegenden Dokument 3135/EU führt Ab­ge­ordneter Mag. Haupt aus, dass die permanente Kontrolle der Menschenrechte in allen euro­päischen Staaten Angelegenheit des Rates und des Parlaments der Europäischen Union sei. Wenn schon Präventionsmaßnahmen ergriffen werden, dann seien diese dort umso dringlicher, wo derzeit aktuell massive, umfassende und laufende Menschenrechtsverletzungen begangen werden, nämlich etwa an der Südküste von Spanien.

Anlass zu Bedenklichkeit insbesondere aus der Sicht kleinerer Mitgliedstaaten bestehe auch im Hinblick darauf, wie derzeit Deutschland und Frankreich trotz der Embargo-Bestimmungen für britisches Rindfleisch in der Europäischen sozusagen als Partner erster Stufe betrachtet werden und wie hingegen Österreich mit gleich gelagerten Gesundheitsbedenken und wissenschaftli­cher Untermauerung etwa im Zusammenhang mit obsoleten Verfahren der Gentechnik behan­delt worden ist.

Die jetzigen Maßnahmen gegen Österreich seien als Ausgangspunkt weiterer Diskussionen über die Institutionenreform und über die Einschränkung des Einstimmigkeitsprinzips geeignet. Als Ausgleich für letztere Einschränkung wäre die Einführung weitgehender Minderheitenrechte des Europäischen Parlaments etwa zur Überprüfung der Einhaltung des Amsterdamer Vertra­ges denkbar.

Abgeordneter Mag. Haupt fragt, inwieweit die bereits obsolet gewordenen Kapitel des Doku­men­tes 3135/EU über Tschetschenien – und die dortigen permanenten Menschenrechts­verletzun­gen – und über Nordirland in nächster Zeit weiterentwickelt werden sollen.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ) knüpft an jene Äußerungen von Bundesmini­sterin Dr. Ferrero-Waldner über die zu außenpolitischen Stellungnahmen befugten Personen in Österreich an, aus denen hervorgehe, dass die österreichische Außenpolitik nicht an Aussagen von Provinzpolitikern zu messen sei. Sie fragt, ob es sich somit um Politiker zweiter Klasse hand­le, worin der Unterschied zwischen Provinzpolitikern und “wirklichen” Politikern bestehe und welche Konsequenzen daraus zu ziehen seien.

Dagegen, dass von der Faschismuskeule gesprochen wird, wendet Abgeordnete Dr. Pittermann ein, die Shoah sei etwas Einzigartiges in der Geschichte. Erst kürzlich habe sie sich vom Do­kumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes eine Deportationsliste heraussuchen las­sen, auf welcher Namen von eigenen Verwandten gestanden seien. Zwar werde in der Öffent­lich­keit immer wieder, und zwar verkleinernd, der Ausdruck “Holocaust” gebraucht, aber das Wort “Shoah” bringe viel deutlicher zum Ausdruck, was in der Zeit des Nationalsozialismus wirklich geschah, nämlich ein einzigartiger Genozid.

Abgeordnete Dr. Pittermann fragt, inwieweit Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner gegenüber der Europäischen Union die österreichischen Interessen noch vertreten könnte, wenn nicht mehr die Möglichkeit bestünde, auf informeller Ebene in die Vorarbeiten einbezogen zu werden.

Abgeordneter Ing. Gerhard Fallent (Freiheitliche) fragt mit Bezug auf den Nationalen Umwelt­plan und auf das Weißbuch für erneuerbare Energie der Europäischen Union, ob in puncto Klima­schutz von der Europäischen Union unterstützende Förderprogramme erwartet werden könnten und wie ein österreichischer Beitrag – etwa in der Rolle eines Vorreiters, der verstärkt auf nachwachsende Rohstoffe setzt – auszusehen hätte. International bestehe Konsens dar­über, dass eine sozial ausgewogene Ökologisierung des Steuersystems sowie eine verstärkte Besteuerung insbesondere nicht nachwachsender Rohstoffe und Energieträger eine Entlastung des Faktors Arbeit mit sich brächte und somit positive Beschäftigungseffekte bei gleichzeitiger Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit nach sich zöge.

Abgeordneter Otmar Brix (SPÖ) fragt unter Hinweis auf widersprüchliche Zeitungsmeldungen, ob Österreich für ein Junktim zwischen einer Abschaffung der Beneš-Dekrete und einem Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union eintrete.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP) verweist auf verbreitete Enttäuschung über die Insti­tutionen der Europäischen Union auf Grund der Maßnahmen, die von 14 Mitgliedstaaten ge­gen Österreich ergriffen worden sind. Es werde häufig die Frage gestellt, wie solche Entschei­dun­gen zustande kommen und wie sichergestellt werden könnte, dass Entscheidungen in der Euro­päischen Union auch in Zukunft demokratisch gefällt werden. In dem vorliegenden Doku­mente werde unter Punkt 22 ausdrücklich die Transparenz der europäischen Organe als wichti­ger Faktor dafür bezeichnet, die Union bürgernäher zu gestalten und ihre Effizienz zu verbes­sern.

Abgeordneter Dr. Trinkl fragt, ob es von Seiten der Europäischen Union offizielle Reaktionen der für die Außenpolitik zuständigen Personen gebe und ob es zutreffe, dass der Repräsentant der Ge­meinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU, Solana, tatsächlich eine Aufforderung an die ÖVP gerichtet habe, die Koalition mit den Freiheitlichen zu verlassen und sofort wieder eine Koalition mit der SPÖ zu bilden.

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ) fragt, welche konkreten Aktivitäten von österreichischer Seite mit Bezug auf die in den Schlussfolgerungen von Helsinki geforderten hohen Sicherheits­standards im Nuklearbereich in Mittel- und Osteuropa geplant seien, insbesondere hinsichtlich der Hochrisikoreaktoren Bohunice, Ignalina und Kozloduj.

Mit Bezug auf einen Brief des slowakischen Außenministers Kukan aus dem Vorjahr, in dem Verhandlungsbereitschaft über einen Schließungstermin für das Kernkraftwerk Bohunice noch vor dem Jahr 2006 bekundet wird, fragt Abgeordnete Mag. Sima, ob darüber bilateral bereits ver­handelt worden sei. Ferner fragt sie nach konkreten Aktivitäten von österreichischer Seite hinsicht­lich des nach Expertenmeinung nicht gemäß westlichem Standard aufrüstbaren Atom­kraft­werks Temelin.

Darüber hinaus fragt Abgeordnete Mag. Sima, wann Verhandlungen über den freien Personen- und Dienstleistungsverkehr erfolgen werden und welchen Standpunkt Österreich in dieser Frage vertreten wird.

Abgeordneter Dr. Gerhart Bruckmann (ÖVP) führt aus, dass nach den Maßnahmen der 14 ande­ren EU-Mitgliedstaaten der Europagedanke in Österreich in breiten Kreisen der Bevöl­kerung einen Rückschlag erlitten habe. Er fragt, inwieweit zu erwarten stehe, dass in absehbarer Zeit ein Wandel in atmosphärischer Hinsicht erfolgen wird, sodass die Ernüchterung des Euro­pa­denkens in Österreich wieder in normale Bahnen gelenkt werden könne.

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ) hebt hervor, dass zuvor Abgeordneter Mag. Haupt in dieser öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses von umfassenden und laufen­den Verletzungen der Menschenrechte in Spanien – und zwar an der Südküste – gesprochen habe, und fragt Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner, ob ihr dazu etwas bekannt sei und ob sie, wenn dies zutreffe, Schritte innerhalb der Europäischen Union dagegen unternehmen wer­de, dass im österreichischen Parlament solche Menschenrechtsverletzungen in Spanien be­aup­tet werden. Es könne leicht überprüft werden, dass Abgeordneter Mag. Haupt dies gesagt habe, und es müsse überlegt werden, wie ernst dies zu nehmen sei und ob hier Maßnahmen notwen­dig seien.

An den Abgeordneten Mag. Haupt richtet Abgeordneter DDr. Niederwieser die Frage, ob er mit sei­nen Ausführungen über Zweidrittelmehrheits-Entscheidungen, Rechtsstaatlichkeit und der­glei­chen gemeint habe, dass man für eine Regierungsbeteiligung auch die Großmutter verkauft.

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche) erwidert, seine Aussagen seien nicht anders zu verstehen, als dass jeder Parlamentarier in diesem Hause, vereidigt auf die Verfassung, zur Kenntnis nehmen müsse, dass er, wenn verfassungsmäßige Beschlüsse im Parlament gefasst worden sind, im Einklang mit diesen Gesetzen der Republik Österreich zu handeln hat.

Mit seiner Art der Qualifizierung dieser Aussage habe der Abgeordnete DDr. Niederwieser sich selbst disqualifiziert.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) fragt nach dem europapolitischen Konzept der österreichischen Bundesregierung. Aus dem Koalitionsabkommen und aus dessen Präambel gehe dies nicht hinreichend konkret hervor, außerdem bestehe ein Widerspruch zu öffentlichen Äußerungen insbesondere von FPÖ-Politikern.

Die Feststellung, dass die von der früheren Bundesregierung verfolgte Linie fortgesetzt werde, stehe im Widerspruch zu deutlichen Veränderungen des österreichischen Standpunktes im Hin­blick auf die Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

Konkretisierung sei auch im Hinblick darauf erforderlich, was es heißt, beim Beitrittsprozess in Ver­kehrsfragen die österreichischen Interessen einzubringen. Überdies sei bisher offen geblie­ben, was für die Atompolitik Gültigkeit habe: die Verbesserung der Sicherheitsstandards oder ein Junktim mit dem Beitritt.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner antwortet, dass die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Nicole Fontaine, beim Rat Allgemeine An­ge­le­genheiten eine kurze Stellungnahme abgegeben habe, dort sei jedoch über die Aussprache im Europäischen Parlament nicht näher diskutiert worden.

Zwar habe die Europäische Kommission zur Regierungskonferenz eine Stellungnahme abgege­ben, diese weise jedoch erhebliche Unterschiede zur Stellungnahme der verschiedenen Mit­glied­staaten auf. In der Kommissions-Stellungnahme werde nicht nur auf das Thema Wasser, sondern auch auf andere Bereiche wie zum Beispiel das Thema Steuer nicht Bezug genommen.

Äußerst unterschiedlich seien die Positionen auch in der Frage der Ein- oder Mehrstimmigkeit. Belgien zum Beispiel trete dafür ein, zu den Themen Steuer, Soziales, Umwelt, Justiz und Inne­res nur einstimmige Entscheidungen zu fällen, Großbritannien wiederum vertrete diese Position hinsichtlich der Themen Steuer und soziale Sicherheit, Irland in Bezug auf das Thema Steuer. In allen diesen Fragen komme es darauf an, in einen Verhandlungsprozess einzutreten, in dem das angesprochene “Give and take” seinen Platz haben werde.

Die Datenbank, deren Aufbau angesprochen worden ist, diene nur für das Krisenmanagement. Es werde darauf hingearbeitet, dort die Informationen über die verfügbaren Kräfte für militäri­sches Krisenmanagement einzuspeisen.

Was die Frage nach Zypern, Griechenland und der Türkei betrifft, verweist Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner auf einen nunmehr vorliegenden Ratsbeschluss, wonach die Europäische Union alles daransetzen werde, die Teilung Zyperns zu überwinden, dass aber die Teilung kein Beitrittshindernis sein dürfe. Dies habe den Zweck, dass in den Verhandlungen ein Spielraum für eine politische Lösung besteht. Schon jetzt sei ein verstärkter politischer Dialog in Gang ge­kom­men, zum einen im Rahmen der UNO, zum anderen bilateral, nachdem eine Verbes­serung des Klimas zwischen Griechenland und der Türkei erreicht worden sei.

Auf die Frage nach den Kernkraftwerken antwortet Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner, dass hinsichtlich der Nuklearreaktoren grundsätzlich ein Junktim insofern bestehe, als die Sicherheit der Anlagen als Gegenstand im Beitrittsverfahren festgeschrieben sei. Schließungspläne seien bereits verlangt worden, und diese müssten nun eingefordert werden. Dazu heißt es in den vor­lie­genden Schlussfolgerungen des Vorsitzes am Europäischen Rat in Helsinki: “Der Euro­päische Rat weist erneut auf die Bedeutung hoher Sicherheitsstandards im Nuklearbereich in Mittel- und Osteuropa hin. Er fordert den Rat auf zu prüfen, wie die Frage der nuklearen Sicher­heit im Rahmen des Erweiterungsprozesses im Einklang mit den einschlägigen Schlussfolge­rungen des Rates behandelt werden kann.”

Dies bringe die Grundlage zum Ausdruck, auf der heute alle 15 Mitgliedstaaten stehen. Damit sei auch für Österreich klargestellt, dass auf dieser Linie weiter vorgegangen werden kann.

Über die Frage der Subsidiarität werde in dieser Regierungskonferenz nicht verhandelt werden. In dem Terminus “Subsidiarität” komme ja zum Ausdruck, dass Verhandlungen auf jener Ebene erfolgen sollen, auf der bestmöglich eine Lösung für die angesprochenen Fragen zu erreichen ist. Unter den für die Regierungskonferenz angesprochenen Themen scheine die Subsidiarität nicht auf, dort sei von “weiteren konnexen Fragen” die Rede.

Was den Klimaschutz betrifft, habe sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, das Kyoto-Pro­to­koll bis 2002 ratifizieren zu können. Nunmehr werde die Umwelt in alle Politikbereiche einbe­zogen, und dies stelle ein deutliches Beispiel für eine Kohärenz dar, wie sie in dieser Form bisher kaum vorgekommen sei.

In Bezug auf die Verkehrsfrage hinsichtlich der Erweiterung verweist Bundesministerin Dr. Fer­rero-Waldner auf eine gemeinsame Erklärung der Europäischen Kommission und des Rates über den Verkehr vom Oktober 1999. Ein entsprechendes Programm werde vorbereitet und ge­prüft, dabei könne sich Österreich mit seinen Interessen voll einbringen. Damit seien sozu­sa­gen alle vorgewarnt, und deshalb habe Österreich auch sehr hart darüber verhandelt, um für seine Interessen in den Beitrittsverhandlungen Berücksichtigung zu finden. Dies stelle den Aus­gangspunkt für weitere Verhandlungen dar, aber die Detailgespräch müssten jetzt erst vorbe­reitet werden. Nach zehn Tagen seit der Bildung einer neuen Regierung könne noch nicht jede Position bereits im Detail dargelegt werden.

Die Eröffnung der Verhandlungen über den freien Personen- und Dienstleistungsverkehr werde voraussichtlich im April 2000 erfolgen.

Der Terminus der vorrangigen Verantwortung der Vereinten Nationen für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sei auch von der Europäischen Kommission bekräftigt worden, um die respektiven Verantwortlichkeiten der Vereinten Nationen und der Europäischen Union im Be­reich der Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der Sicherheit zu kennzeichnen. Die sei auch in Helsinki im Hinblick auf den Bereich des militärischen Krisenmanagements neuer­lich beschlossen worden. In den Anlagen zu den Schlussfolgerungen des Vorsitzes wurde dazu festgestellt: “Die Union wird im Einklang mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen ihren Beitrag zum internationalen Frieden und zur internationalen Sicherheit leisten. Die Union anerkennt die vorrangige Verantwortung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für die Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der Sicherheit.”

In Beantwortung der Frage, inwieweit informelle Gespräche überhaupt noch möglich seien, ver­weist Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner auf eine Reihe informeller Gespräche, die bereits im Vorfeld des Rates Allgemeine Angelegenheiten mit EU-Außenministern telefonisch geführt worden seien.

Im Rat selbst habe sie mit den Kommissaren Patten und Verheugen sowie dem Repräsentanten der Außenpolitik, Solana, gesprochen. In den Beziehungen zur Europäischen Kommission gebe es überhaupt keine Einschränkung, sondern da bestehe eine ganz normale Atmosphäre. In einem Gespräch über die EU-Erweiterung habe Kommissar Verheugen großes Vertrauen ge­gen­über dem österreichischen Bundeskanzler und der Außenministerin zum Ausdruck gebracht. Mit den beiden anderen genannten Gesprächspartnern sei insbesondere über die Arbeit im OSZE-Vorsitz gesprochen worden, und übereinstimmend sei in der Tschetschenien-Frage fest­ge­stellt worden, dass es, sobald Grosny tatsächlich befriedet ist, das Momentum zu nützen und politisch einen Ansatzpunkt zu finden gelte. Dazu müsse weiterhin Druck auf Russland ausgeübt werden, um dort eine entsprechende Bereitschaft zu wecken. Österreich habe also auch in dieser Hinsicht alle seine Drähte absolut genützt, und auf Seiten der EU-Kommission bestehe großes Interesse an weiterer Zusammenarbeit.

Österreich werde kein Junktim zwischen der Aufhebung der Beneš-Dekrete und einem Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union herstellen, sondern diese Frage weiterhin bilateral ansprechen. Dazu bestehe auch entsprechende Bereitschaft auf tschechischer Seite.

Die Verhandlungen mit der Slowakei über eine frühere Stilllegung des Kernkraftwerks Bohunice werde die neue Bundesregierung aus derselben Position wie die vorige wieder aufnehmen.

Was die Gewaltakte gegen Ausländer in Alicante in Spanien betrifft, lehnt Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner gegenseitige Aufrechnungen ab. Tatsächlich aber treffe es zu, dass es in Österreich keine Gewalt dieser Art gibt, wogegen es in anderen Ländern zu entsprechenden Gewaltakten kommt.

Das Regierungsprogramm stelle sehr wohl ein europapolitisches Konzept dar – die Abgeordnete Dr. Lichtenberger brauche dort nur nachzulesen –, und darin seien alle wesentlichen Positionen vorzufinden. Was unter Beachtung dieser großen Linien im Einzelnen zu formulieren sein wird, stelle die Aufgabe des Außenministeriums dar.

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ) urgiert die Beantwortung noch offener Fragen wie zum Beispiel jener der Abgeordneten Dr. Pittermann.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner erachtet es für wenig zielführend, sich näher über Stellungnahmen des Landeshauptmannes von Kärnten und FPÖ-Parteiobmanns, Dr. Jörg Haider, zu äußern. Die Außenpolitik werde, wie schon mehr­fach betont, eindeutig von der Stimme der Außenministerin angesprochen.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ) wiederholt ihre Frage nach der Kennzeichnung eines Provinzpolitikers und danach, ob dies – zum Unterschied von einem Bundespolitiker – ein Politiker zweiter Klasse sei.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner stellt fest, dass die Bezeichnung “Provinzpolitiker” keineswegs abwertend gemeint ist. Damit werde nur zum Ausdruck gebracht, dass dieser Politiker sich um einen Bereich kümmert, wie es seiner Aufgabe entspricht. Im Übrigen sei diese Aussage auf Englisch ausgesprochen und somit der englischsprachige Ausdruck “provincial governor” für “Landeshauptmann” verwendet worden.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) wendet ein, dass nach Ansicht der Grünen der entsprechende Abschnitt im Koalitionsübereinkommen von ÖVP und Freiheitlichen für ein außen­politisches Konzept nicht ausreichend sei, noch dazu in der gegenwärtigen schwierigen politischen Situation.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner wiederholt ihren Hinweis darauf, dass das Regierungsprogramm den grundsätzlichen Rahmen für eine darauf folgende detaillierte Umsetzung im Außenministerium darstellt.

Es habe sich zuletzt im Rat Allgemeine Angelegenheiten ganz klar gezeigt, dass Bedenken, Öster­reich könnte außenpolitisch nicht handlungsfähig sein, unzutreffend sind. Österreich habe zu allen Tagesordnungspunkten seine Positionen eingebracht. Die gegenwärtige Beeinträchti­gung im bilateralen Bereich treffe nicht für den multilateralen Bereich zu.

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche) weist die Abgeordnete Dr. Lichtenberger darauf hin, dass etwa im Rahmen des Veterinärrechtes die Positionen, die von den Grünen immer wieder hinterfragt worden sind – betreffend Seuchen- und Lebensmittelsicherheit sowie Gen­technologie –, auf Beamtenebene in gleicher Weise wie vor dem Regierungswechsel vorge­tra­gen worden sind. Damals wie heute seien die wichtigsten Parteien im Hauptausschuss der gleichen Meinung, dass die österreichischen Positionen zum Schutz der Konsumenten Vorrang haben. Auch unter dem Druck der großen EU-Mitgliedstaaten – sollten diese sich eine verän­derte Haltung erwartet haben – seien diese Positionen nicht geändert worden.

Vielmehr habe die Europäische Union nunmehr eingesehen, dass es eines eigenen Kapitels zur Betrugsbekämpfung bedarf, um über das Stadium eines entsprechenden Lippenbekenntnisses hinauszukommen. Auch die Haltung des Europäischen Parlaments habe in dieser Hinsicht eine Verbesserung bewirkt, und Österreich habe als Nettozahler ein besonderes Interesse daran, dass auf diesen Punkt künftig stärkeres Augenmerk gelegt wird.

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ) erläutert, dass die SPÖ auf der Beschäftigung mit Äuße­run­gen von Dr. Haider beharrt, da sie die Strategie der Abgrenzung der jetzigen Bundes­regie­rung von Dr. Haider für nicht tragfähig hält. In der neuesten Ausgabe der Zeitschrift “NEWS” brin­­ge Dr. Haider nämlich nicht nur seinen Wunsch, Bundeskanzler zu werden, zum Ausdruck, son­dern er äußere sich auch dahin gehend, dass er sich nicht von entsprechenden ÖVP-Wün­schen zum Schweigen bringen lassen werde.

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche) bringt sein Verständnis dafür zum Aus­druck, dass die SPÖ als eine sich derzeit führungslos in der österreichischen Innenpolitik bewe­gende Partei einen Hauptausschuss des Parlaments, in dem es um Primärrecht und um die Euro­päische Union gehen sollte, für billige Parteipolemik missbrauche und für ihre Art der Fun­damentalopposition zu instrumentalisieren versuche.

Da die Freiheitlichen zu den mit ihnen erreichten Verhandlungsergebnissen stehen würden, wür­den sie auch das Regierungsübereinkommen einhalten und den Konsens in der Europa- und Außen­politik mittragen, im Gegensatz zu Politikern anderer Parteien, die es abgelehnt haben, unter ihrer Beteiligung herbeigeführte Ergebnisse von Verhandlungen zu unterschreiben. Daran erweise sich die jeweilige Paktfähigkeit.

Die österreichische Außenpolitik sei bis vor etwa zwei Jahren Konsenspolitik gewesen, und es sei die Absicht der Freiheitlichen, zu jenem Weg der Konsenspolitik zurückzukehren, den die SPÖ mit dem Amtsantritt von Bundeskanzler Mag. Klima verlassen habe.

Die Rückkehr zu diesem Weg sei gekennzeichnet durch viele detaillierte Ideen zur Weiterent­wicklung der Europäischen Union, zum Beispiel mit genau definierten Mehrheitsentscheidungen oder mit der Aufrechterhaltung des Einstimmigkeitsprinzips in Fragen vitaler österreichischer Inter­essen. Dieser Grundkonsens werde von den Freiheitlichen voll mitgetragen, und in diesem Sin­ne fänden auch die Ausführungen von Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner die Unter­stützung der Freiheitlichen.

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ) äußert mit Bezug darauf, für welche Bereiche Einstimmigkeit festgelegt worden ist, den Verdacht, das Regierungsübereinkommen könnte auf SPÖ-Seite besser gelesen worden sein.

Ferner verweist er auf eine Dokumentation des ÖVP-Parlamentsklubs, deren Überschrift “Dr. Jörg Haider in Demagogie und Praxis oder Wasser predigen, Wein trinken” laute.

Würde die Europapolitik wie bisher fortgesetzt werden, so würde dies die SPÖ freuen.

Obmannstellvertreter Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn stellt fest, dass keine weitere Wortmel­dung vorliegt und somit die Beratungen in EU-Angelegenheiten erledigt sind.

(Es folgen die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 8.)

Schluss der Beratung zum Tagesordnungspunkt 4: 17.25 Uhr

Berichtigung

der Auszugsweisen Darstellung der Beratungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 25. November 1999

Auf Seite 12 des gedruckten Protokolls sind im fünften Absatz, erste Zeile, die Worte “1. Punkt” durch die Worte “3. Punkt”, weiters in der dritten Zeile desselben Absatzes die Worte “betreffend GASP-Weiterentwicklung und Aufrechterhaltung der Neutralität” durch die Worte “betreffend Überwachung des Telekommunikationsverkehrs” zu ersetzen.

 

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