3/J XXI.GP
der Abgeordneten Schender, Dr. Breitenfeld - Paphazy, Dr. Graf, Dr. Grollitsch, DI Schöggl und
Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Mißstände bei der „Meldung der Fortsetzung des Studiums“ an der Universität Wien
Das Universitäts - Studiengesetz (UniStG) 1997, BGBl. I Nr. 48/1997 i d g F., regelt u.a. das Verfahren
der Zulassung zu einem Universitätsstudium. So sieht es in § 30 Abs. 5 vor, daß „die Bundesministerin
oder der Bundesminister (...) das Zulassungsverfahren unter Bedachtnahme auf eine rasche und
einfache Durchführung durch Verordnung einheitlich zu regeln“ habe. Diese Ermächtigung wurde mit
der Universitäts - Studienevidenzverordnung (UniStEVO) 1997, BGBl. II Nr. 245/1997, tatsächlich in
Anspruch genommen.
Nun ist es im Rahmen der Anmeldungen für das Wintersemester 1999/2000 in der Beschwerdestelle
der Universität Wien zu einer Häufung von Klagen seitens Studierender über ausbleibende
Bestätigungen der „Meldung der Fortsetzung des Studiums“ („Inskriptionsbestätigungen“) gekommen.
Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) Wien erklärt den Mißstand, daß mehr als 3000 Post -
Inskriptionsscheine nicht in der Universität eingelangt seien, damit, daß die mit der Einhebung des ÖH -
Beitrages befaßte Bank „wohl dem Ansturm nicht gewachsen“ gewesen sei. Letztere wiederum ortet
die Ursache in mangelhaft ausgefüllten, und daher von der EDV schwer zu erfassenden
Einzahlungsscheinen.
Angesichts der Tatsache, daß mit der zeitgerechten „Meldung der Fortsetzung des Studiums“
zahlreiche sozialrechtliche Konsequenzen für die Studierenden verknüpft sind - vom Bezug des
ermäßigten Fahrausweises über die Sozialversicherung bis hin zur Familienbeihilfe -‚ erhalten die an
der Universität Wien aufgetretenen Mißstände besondere Brisanz.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
folgende
1. Sind Ihnen die oben beschriebenen, im Rahmen der „Meldung der Fortsetzung des Studiums“ an
der Universität Wien aufgetretenen Mißstände bekannt?
Wenn ja, seit wann und warum haben Sie bisher nichts dagegen unternommen?
2. Haben Sie im Sinne des § 30 Abs. 5 UniStG Maßnahmen getroffen bzw. haben Sie vor, welche zu
treffen, um - zumindest künftig - eine möglichst effiziente Anmeldung bzw. „Meldung der
Fortsetzung des Studiums“ zu ermöglichen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
3. Haben Sie vor, die EDV - unterstützte Praxis bei der „Meldung der Fortsetzung des Studiums“, die
nach Aussage der mit der Einhebung des ÖH - Beitrages beauftragten Bank die Ursache für die
Mißstände sei, auf ihre Praktikabilität hin zu untersuchen bzw. die Österreichische
Hochschülerschaft von der Notwendigkeit einer solchen Untersuchung zu überzeugen?
Wenn ja, wann und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
4. Werden Sie beim Erarbeiten konkreter Vorschläge die Österreichische Hochschülerschaft als
zuständige Körperschaft öffentlichen Rechts miteinbeziehen?
Wenn ja, ab wann und in welcher Form?