5/J XXI.GP
der Abgeordneten DI Hofmann, Mag. Firlinger
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Ausbau der Westbahnstrecke
Die Pläne der HL - AG in Zusammenhang mit dem Ausbau der Westbahn zur 4 - spurigen
Hochleistungsstrecke zwischen Attnang - Puchheim und Salzburg sind zu Recht umstritten.
Kaum eine der Varianten findet die Zustimmung der betroffenen Gemeinden und Anrainer, da
zu befürchten steht, daß die Trasse streckenweise mitten durch Siedlungs - bzw.
Erholungsgebiete führen wird.
Als Beispiel sei die geplante Trassenführung im Zentralraum Vöcklabruck genannt:
Die beabsichtigten Streckenführungen würden den Landschaftsraum und gewachsene
Siedlungsstrukturen stark beeinträchtigen. Der Schaden für die Landschaft wäre beträchtlich,
der Schaden für die Bevölkerung enorm. Einerseits wird ein wichtiger Erholungsraum zerstört
und die Lebensqualität der Menschen stark beeinträchtigt, andererseits erleiden speziell die
betroffenen Anrainer durch die zu erwartende Verkehrswertminderung ihrer Grundstücke
auch einen nicht zu vernachlässigenden finanziellen Schaden, der in manchen Fällen sogar
eine Existenzfrage darstellen wird.
Zwar finden Gespräche mit den Vertretern der Gemeinden und Betroffenen statt, es ist jedoch
auch aufgrund der bisher mit der Vorgangsweise der HL - AG gemachten Erfahrungen nicht zu
erwarten, daß die berechtigten Anliegen der Betroffenen Berücksichtigung finden werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr nachstehende
Anfrage:
1.) In welchem Stadium befindet sich die Planung des Abschnittes Salzburg - Attnang -
Puchheim?
2.) Welche konkreten Anforderungen bzw. Aufträge ergingen, speziell in Zusammenhang mit
den betroffenen Anrainern und Gemeinden, an die HL - AG?
3.) In welcher Form wurden das Land Oberösterreich sowie das Land Salzburg in die
Planungen miteinbezogen?
4.) In welcher Form wurden die betroffenen Gemeinden miteinbezogen?
5.) In welcher Form wurden die betroffenen Anrainer miteinbezogen?
6.) Gibt es eine Stellungnahme seitens des Landes Oberösterreich bzw. des Landes Salzburg?
Wenn ja, welchen Inhaltes und inwiefern findet sie Berücksichtigung?
7.) Gibt es Stellungnahmen seitens der betroffenen Gemeinden?
Wenn ja, von welchen Gemeinde, welchen Inhaltes und inwiefern finden diese
Berücksichtigung?
8.) Gibt es Stellungnahmen seitens betroffener Anrainer oder Bürger?
Wenn ja, welchen Inhaltes und inwiefern finden diese Berücksichtigung?
9.) Wurden Variantenuntersuchungen vorgenommen?
Wenn ja, wo jeweils
und mit welchen Ergebnissen?
10.) Besteht die Möglichkeit, daß die seitens der HL - AG derzeit präsentierten Pläne zur
Trassenführung entsprechend den Vorstellungen und Wünschen der betroffenen
Gemeinden und Anliegern rechtzeitig, d.h. vor Baubeginn, abgeändert werden?
Wenn ja, welche realistischen Möglichkeiten sehen Sie und welche Maßnahmen werden
Sie diesbezüglich setzen?
11.) Werden Sie Maßnahmen treffen, um Schäden von vornherein hintanzuhalten und den
Anliegen der betroffenen Bürger entsprechen zu können?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
12.) Sind Sie gegebenenfalls, sollte den Anliegen der Gemeinden und Anrainer nicht
hinreichend entsprochen werden, bereit sicherzustellen, daß die HL - AG die Anrainer über
die Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes hinaus in der Höhe der durch die
Verminderung des Verkehrswertes ihrer Liegenschaften erlittenen finanziellen Schäden
entschädigt?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?