5/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten DI Hofmann, Mag. Firlinger

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Ausbau der Westbahnstrecke

 

Die Pläne der HL - AG in Zusammenhang mit dem Ausbau der Westbahn zur 4 - spurigen

Hochleistungsstrecke zwischen Attnang - Puchheim und Salzburg sind zu Recht umstritten.

Kaum eine der Varianten findet die Zustimmung der betroffenen Gemeinden und Anrainer, da

zu befürchten steht, daß die Trasse streckenweise mitten durch Siedlungs - bzw.

Erholungsgebiete führen wird.

Als Beispiel sei die geplante Trassenführung im Zentralraum Vöcklabruck genannt:

Die beabsichtigten Streckenführungen würden den Landschaftsraum und gewachsene

Siedlungsstrukturen stark beeinträchtigen. Der Schaden für die Landschaft wäre beträchtlich,

der Schaden für die Bevölkerung enorm. Einerseits wird ein wichtiger Erholungsraum zerstört

und die Lebensqualität der Menschen stark beeinträchtigt, andererseits erleiden speziell die

betroffenen Anrainer durch die zu erwartende Verkehrswertminderung ihrer Grundstücke

auch einen nicht zu vernachlässigenden finanziellen Schaden, der in manchen Fällen sogar

eine Existenzfrage darstellen wird.

 

Zwar finden Gespräche mit den Vertretern der Gemeinden und Betroffenen statt, es ist jedoch

auch aufgrund der bisher mit der Vorgangsweise der HL - AG gemachten Erfahrungen nicht zu

erwarten, daß die berechtigten Anliegen der Betroffenen Berücksichtigung finden werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr nachstehende

Anfrage:

 

 

1.) In welchem Stadium befindet sich die Planung des Abschnittes Salzburg - Attnang -

     Puchheim?

 

2.) Welche konkreten Anforderungen bzw. Aufträge ergingen, speziell in Zusammenhang mit

      den betroffenen Anrainern und Gemeinden, an die HL - AG?

 

3.) In welcher Form wurden das Land Oberösterreich sowie das Land Salzburg in die

     Planungen miteinbezogen?

 

4.) In welcher Form wurden die betroffenen Gemeinden miteinbezogen?

 

5.) In welcher Form wurden die betroffenen Anrainer miteinbezogen?

 

6.) Gibt es eine Stellungnahme seitens des Landes Oberösterreich bzw. des Landes Salzburg?

     Wenn ja, welchen Inhaltes und inwiefern findet sie Berücksichtigung?

 

7.) Gibt es Stellungnahmen seitens der betroffenen Gemeinden?

     Wenn ja, von welchen Gemeinde, welchen Inhaltes und inwiefern finden diese

     Berücksichtigung?

 

8.) Gibt es Stellungnahmen seitens betroffener Anrainer oder Bürger?

     Wenn ja, welchen Inhaltes und inwiefern finden diese Berücksichtigung?

 

9.) Wurden Variantenuntersuchungen vorgenommen?

     Wenn ja, wo jeweils und mit welchen Ergebnissen?

10.) Besteht die Möglichkeit, daß die seitens der HL - AG derzeit präsentierten Pläne zur

       Trassenführung entsprechend den Vorstellungen und Wünschen der betroffenen

       Gemeinden und Anliegern rechtzeitig, d.h. vor Baubeginn, abgeändert werden?

       Wenn ja, welche realistischen Möglichkeiten sehen Sie und welche Maßnahmen werden

       Sie diesbezüglich setzen?

 

11.) Werden Sie Maßnahmen treffen, um Schäden von vornherein hintanzuhalten und den

       Anliegen der betroffenen Bürger entsprechen zu können?

      Wenn ja, welche?

      Wenn nein, warum nicht?

 

12.) Sind Sie gegebenenfalls, sollte den Anliegen der Gemeinden und Anrainer nicht

       hinreichend entsprochen werden, bereit sicherzustellen, daß die HL - AG die Anrainer über

       die Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes hinaus in der Höhe der durch die

       Verminderung des Verkehrswertes ihrer Liegenschaften erlittenen finanziellen Schäden

       entschädigt?

       Wenn ja, durch welche Maßnahmen?

       Wenn nein, warum nicht?