9/J XXI.GP
des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Aktivitäten und Einkünfte des vor kurzem pensionierten Generaldirektors der
Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt Wilhelm Thiel
Der Generaldirektor der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), Wilhelm Thiel, ist
vor einigen Wochen in den Ruhestand gegangen und ist Zeitungsberichten zufolge zuvor noch
vom Vorstand der AUVA mit einer Reihe von Aufgaben betraut worden, die quasi einen
gleitenden Übergang in die Pension bedeutet hätten.
Der Vorstand der AUVA hätte Generaldirektor Thiel unter anderem mit der Vorbereitung
eines Kongresses zur Verhütung von Arbeitsunfällen betraut und ihm dafür ein Spesenbudget
von maximal 400.000 Schilling sowie 80 Reisetage bzw. Dienstreisen, Büro und Sekretariat
eingeräumt.
Nach Medienberichten wurde dieser Beschluss bzw. die Vereinbarung mit Herrn Thiel vom
Sozialministerium im Oktober 1999 aufgehoben, weil sie „nicht zweckmäßig“ war.
Schon in der Vergangenheit ist die Reisetätigkeit des AUVA - Generaldirektors vom
Rechnungshof kritisiert worden.
Während die geplanten Reise - und Spesenaktivitäten des frisch pensionierten
Generaldirektors öffentliches Interesse erregt haben, ist bislang weniger bekannt, dass
Generaldirektor Thiel kurz vor seinem Abgang in die Pension dem für Prävention zuständigen
Direktor Winker die Weisungs - bzw. Zeichnungsbefugnis für seine Abteilung entzogen und
damit den Bereich Prävention, einen der wichtigsten Arbeitsbereiche der AUVA, bedeutend
geschwächt hat.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
1). Wie lautet der Beschluss des AUVA - Vorstandes betreffend den Spesenaufwand von
Generaldirektor Thiel zur Vorbereitung des IVSS - Kongresses im Wortlaut?
2). Mit welchem Stimmenquorum wurde der Beschluss gefasst bzw. hat Generaldirektor Thiel
an diesem Beschluss mitgewirkt?
3). Welche Konsequenzen wurden von der AUVA gezogen, um der Kritik des
Rechnungshofes Rechnung zu tragen?
4). Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welcher genauen Begründung wurde der
Beschluss des AUVA - Vorstandes vom BMAGS aufgehoben?
5). Nach uns vorliegenden Informationen soll Generaldirektor Thiel einen Konsulentenvertrag
in der Höhe von 140.000 Schilling monatlich erhalten haben.
a) Gibt es einen derartigen Konsulentenvertrag der AUVA oder einer von ihr abhängigen
bzw. finanzierten Institution (z.B. der österreichischen Sektion der WSS) mit Herrn
Thiel und wenn ja, in welcher Höhe?
b) Gibt es eine Verpflichtung für Herrn Thiel, einen nicht mit der AUVA direkt
abgeschlossenen Konsulentenvertrag zu melden?
c) Gibt es neben der aufgehobenen Spesenvereinbarung irgendeine weitere
ehrenamtliche oder entgeltliche Tätigkeit von Herrn Thiel für die AUVA oder eine
von ihr abhängige bzw. finanzierte Institution?
d) Gibt es eine Vereinbarung zwischen AUVA und WSS bzw. deren österreichischer
Sektion, wonach ein Büro bzw. ein Sekretariat für die IVSS bezahlt oder
subventioniert wird?
e) Seit wann existiert diese Vereinbarung?
f) In welcher Höhe wird die WSS bzw. deren österreichische Sektion von der AUVA
unterstützt?
g) Gibt es eine Spezialvereinbarung, die nur die Vorbereitung des Kongresses zur
Verhütung von Arbeitsunfällen betrifft?
h) Wann wurde diese Vereinbarung getroffen?
6). Generaldirektor Thiel soll angeblich vor seinem Abgang in die Pension einem seiner
Direktoren, dem für die Prävention zuständigen Dr. Winker, seine Kompetenzen entzogen
haben.
a) Ist es richtig, dass Dr. Winker die Kompetenzen für den Bereich Prävention entzogen
worden sind? Wenn ja, aus welchen Gründen?
b) Wurde Dr. Winker inzwischen wieder mit seinem Ressort betraut?
Ist Dr. Winker mit einem anderen Arbeitsbereich betraut worden?
Wenn ja, mit welchem? Wenn nein, welche Tätigkeit übt Dr. Winker derzeit aus?
c) Wurde eine Untersuchungskommission einberufen, die die Vorwürfe von
Generaldirektor Thiel gegen Dr. Winker geprüft hat?
d) Ist es richtig, dass die Untersuchungskommission keine gründe für den Schritt von
Generaldirektor Thiel gefunden hat bzw. das Motiv in persönlicher Abneigung zu
finden ist?
e) Teilen Sie die Auffassung, dass durch die Versetzung des anerkannten
Präventionsexperten Winker der Bereich Prävention in der AUVA beeinträchtigt
worden ist? Wenn ja, welche Konsequenzen ziehen Sie als Aufsichtsbehörde?
f) Ist es richtig, dass Generaldirektor Thiel schon zuvor versucht hat, einer ihm
zugeordneten Person einen höherwertigen Posten ohne betriebsinterne bzw.
öffentliche Ausschreibung zu verschaffen und dann mit der Beschwerde einer Frau bei
der Gleichbehandlungskommission konfrontiert war?
g) Zu welchem Ergebnis ist die Gleichbehandlungskommission gekommen?
h) Soll die von Generaldirektor Thiel für einen höherwertigen Posten vorgesehene Person
jetzt Nachfolger von Dr. Winker werden?
7). Generaldirektor Thiel hat in einem Interview seine Aktivbezüge mit „zuletzt rund 150.000
Schilling“ und seine Pension mit rund 100.000 Schilling beziffert und dazu erklärt, dass er
innerhalb der AUVA „nicht der Bestbezahlte“ sei.
a) Wie hoch waren die Aktivbezüge von Generaldirektor Thiel vor seiner Pensionierung?
b) Hat Generaldirektor Thiel in den letzten 10 Jahren vor seiner Pensionierung durch
Sonderverträge auch noch andere Einkommen bzw. Aufwandsentschädigungen
bezogen?
c) Gibt es eine vertraglich festgelegte Meldepflicht für allfällige Sonderverträge von
Generaldirektor Thiel?
d) Wieviele Personen innerhalb der AUVA haben höhere Einkommen als der
Generaldirektor?
e) Wie hoch sind die Einkommen dieser Personen im einzelnen?
f) Wie hoch ist die Pension von Generaldirektor Thiel (bitte um Aufschlüsselung nach
Pensionsarten)?